Wohnungsgröße für Schwerbehinderte in München

Ich bin schwerbehindert, 100% mit „aG“, sitze aber noch nicht im Rollstuhl. Dass ich große Probleme habe, kann man sich vermutlich vorstellen.

Auch habe ich eine missglückte Krebs-OP hinter mir und deshalb nun einen künstlichen Ausgang habe.

Im Internet habe ich gelesen, dass man sich nach den Bedürfnissen des Behinderten richten müsse/sollte, und eine barrierefreie Wohnung mit 48 bis 50qm angemessen sei.

Ich kann auch z.B. nicht mehr auf eine Leiter steigen, das bedeutet, dass ich statt einem Schrank mehrere Regale oder Kommoden stellen können muss. Das bedeutet aber wohl auch wieder mehr Qm.

Das Wohnungsamt will mir aber nur 43qm zugestehen. Das Amt schrieb mir: ein Zimmer über 10qm, ein halbes Zimmer unter 10qm. Unter 10qm, was kann man da außer dem Bett noch stellen?

Ist dies gesetzlich wirklich zulässig?

Ich musste sogar zum Gesundheitsamt wg. Wohnungsgröße.

Dieses schrieb:

„Die bestehenden Gesundheitsstörungen bedingen keinen medizinisch begründeten Mehrraumbedarf. Jedoch ist das Merkzeichen aG mit einer Rollstuhlpflichtigkeit sowohl außerhalb als auch innerhalb des Hauses gleichzusetzen. Daher ist aus medizinischen Gründen eine barrierefreie Wohnung, in der die Fortbewegung mit einem Rollstuhl, auch zu Wasch- und Duschgelegenheiten, möglich ist, zwingend erforderlich.“

Nun musste ich noch zusätzlich von meiner Ärztin ein Formular ausfüllen lassen!

Ich habe dem Wohnungsamt mitgeteilt, dass ich wegen meiner Behinderung dringend eine Waschmaschine und einen Geschirrspüler stellen muss.

Antwort: die Küchengestaltung stellt kein Vergabekriterium dar.

Das heißt wohl, dass das mein Privatvergnügen ist, dafür kann ich dann ja wohl den Herd hinauswerfen.

Können Sie mir bitte etwas zu Wohnungsgrößen für Behinderte sagen?

Ich bin wirklich sehr verzweifelt, sonst würde ich Sie nicht anschreiben. Können Sie mir bitte, bitte eine Antwort schreiben?

In vier Wochen sind die Pläne vom Ackermannbogen da, und dann werden die Wohnungen vergeben.

Die Stiftung Pfennigparade baut auch derzeit, Apartment-Größe 48 qm.


Ich führe so einen Kampf mit dem Wohnungsamt und bin damit völlig alleine.


Über eine Antwort würde ich mich wirklich sehr freuen!

Mit freundlichen Grüßen

Maria T.

Hallo Annemarie, nein, die Frage ist bis heute nicht beantwortet.

Vermutlich benötigt man ein ärztliches Attest, braucht aber einen Anwalt, der einem sagt, was da stehen muss.

Schade, dass das Forum mir nicht weitergeholfen hat.

Viele Grüße Bella

hallo @Bellaitalia, das ist ja wirklich ärgerlich, dass dir niemand aus dem forum helfen konnte, das kann man sicher auch nicht in jedem fall erwarten.

leider bin ich bei dieser frage auch total hilflos. 🙄

wo hast du dich denn sonst inzwischen noch erkundigt (immerhin seit 2015!), was du machen kannst?


lg jenner

Hallo Jenner,

sorry, aber ich führe und führte wegen dieses Themas mittlerweile so viele Gespräche, dass mich das alleine schon sehr viel Energie kostet, da ich wahnsinnige Schmerzen habe und mich um viele Dinge kümmern muss.


Ich gehe jetzt zum Anwalt, der wird mir dann sagen können, was ich zu tun habe. Ich weiß bloß noch nicht, wie ich hinkomme, mit der Entzündung im Fuß. Bin gerade gestürzt, wegen meiner Lähmungen.


Allen anderen hier mit der gleichen Problematik wünsche ich viel Glück.


Gruß Bellaitalia

@Bellaitalia na dann auch für dich viel glück, auch bei dem anwalt.


vg jenner

Hallo Maria, mit Stand vom 15.03.2021, steht dir im Bundesland Bayern, für einen Ein-Personen-Haushalt, im sozialen Wohnungsbau, eine Wohnung, von 40m², zu. Für Rollstuhlfahrer plus 15%; das entspricht 46m². Dein Hinweis " angemessene Wohnungsgröße" ist in diesem Zusammenhang korrekt wiedergegeben. In wie weit das Wohnungsamt eine Tolerenz von einem oder zwei Quadratmeter zustimmt ist zu erfragen. Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Ich hoffe du und dein Rechtsbeistand haben Erfolg. Gruß Fred

@Helfende Hand guten morgen,

maria hat sich ja seit fast einen monat leider nicht mehr gemeldet.

weißt du zufällig, wie die bestimmungen für die anderen bundesländer sind? das wäre sicher für einige unter uns von interessen.


viele grüße

anne

Hallöchen BellaItalia,

m. W. n. sind die Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen der entsprechenden Ämter häufig unwillig, auf die jeweiligen Individualbedürfnisse einzugehen. Aaaber: frag nach bei Google, da werden sie geholfen (etwa: Wohnungsgrösse eine Person Paragraph 77 SGB IX) bezogen auf dein Bundesland. In NRW stehen dir 45 bis 50 qm zu, im Falle mit rollstuhlpflichtiger Behinderung plus 10 qm. Die Behindertenverbände wissen mehr, die machen auch Hausbesuche.

Bist du denn zwztl. weiter gekommen?

Peter

Hallo Gustav,

wie dem auch sei, muss man genug Platz dafür haben. Es ist ohnehin wichtig, erst alle Behauptungen der Sachbearbeiter zu überprüfen, da die, ohne was Böses unterstellen zu wollen, häufig Fehler machen, wie die zahlreichen Widerspruchsverfahren belegen. Erst kürzlich gab es dazu eine Sendung beim Deutschlandradio.

"m. W. n. sind die Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen der entsprechenden Ämter häufig unwillig, auf die jeweiligen Individualbedürfnisse einzugehen"


@Pitjes deine verallgemeinerung und auch unterstellungen kann dir aus gründen der meinungsfreiheit keiner nehmen.


vielleicht sollte man mal auf das eigentliche thema zurückkehren ehe dieser thread gesperrt bzw. beiträge teilweise gelöscht werden.

Hallo, liebe Mitglieder,

vielen Dank für Eure Beiträge.

Nach Rücksprache mit einem Anwalt für Sozialrecht, meinte dieser, dass ich völlig damit richtig läge, mir ein ärztliches Attest ausstellen zu lassen, dass ich wegen der Schwerbehinderung, 100% mit aG (kann ja auf keine Leiter mehr steigen, also müssen Möbelstücke auf Augenhöhe sein, und dadurch benötige ich mehr Qm, ebenso für meine Wund- und Stomaversorgung, die Pakete müssen ja auch Platz haben) eben mehr Wohnfläche benötige.

Mehr könne er auch nicht tun.

Habe also ein Attest aufgesetzt (das kann der Patient am Besten selbst, da ja er besser weiß, was er alles braucht, als der Arzt), habe es vom Doktor unterschreiben lassen und an das LRA geschickt.

Zusätzlich habe noch Fotos gemacht (Wohnungsrollstuhl, usw.) und der email angehängt.

Das LRA hat dies so akzeptiert und gespeichert.

Für München gilt übrigens die 50qm-Grenze, hatte da Schriftverkehr mit dem Obersten Chef des Wohnungsamtes (weil ich denen so auf die Nerven ging).

Auch diesem werde ich nun das Ärztliche Attest zusenden, da ich sowohl in der Stadt als auch auf dem Land suche.

Vielleicht kann ich so dem Einen oder Anderen mit dieser Auskunft weiterhelfen.

Liebe Grüße Eure Bellaitalia. 🙂

Ok.

@jenner

...und du entscheidest darüber-

Was passt dir denn an meinen Erfahrungen nicht? Oder fühlst du dich etwa angegriffen?Wieso sonst solltest du dich bemühen, mich wegen meines Beitrags zu massregeln, und mir Konsequenzen anzudrohen -

Ich ende mit einem Zitat von Dieter Nuhr:" Einfach mal

Ne, das wäre wider der Netiquette.

Liebe Grüße von Pitjes

"Für ständig und nicht ständig im Rollstuhl fahrende Menschen (Singles) gilt für eine zwei-Zimmer-Wohnung NACH MÜNCHEN-MODELL die 65qm-Grenze."


@Bellaitalia von einem münchen-modell habe ich noch nie gehört und gelesen, das ist interessant.


vg jenner

Hallo Jenner, dies gilt nur für Menschen mit 100% aG, G, B.

Da Menschen mit 100% und aG auf der gleichen Stufe sind wie Rollstuhlfahrer.


Ich z.B. habe schwere Lähmungen, Polyneuropathie, Sichel- Klumpfüße, Arthrose, Arthritis. Bin im Dezember gestürzt wegen mangelndem Gleichgewicht (gehe auf den Fuß-Außenrändern) und habe mir die Schulter ausgekugelt. Drei Monate Wohnungsrollstuhl.

Seit 2019 habe ich durch falsche orth. Versorgung eine schlimme Knochenhaut-Entzündung (vier Monate Wohnungsrollstuhl plus Krankenhaus-Aufenthalt) und muss über eine OP nachdenken.

Und wegen meiner vielen Stürze in der Vergangenheit habe ich abgerissene Armsehnen, wie ich seit Neuestem weiß.

das träfe auf mich auch zu, aber ich lebe nicht in M.

Wo wohnst Du?

ich suche selbst keine wohnung, fragte aus reinem interesse an dem thema.

Liebe Helfende_Hand2022,

könntest du mir/uns verraten, woher du diese Informationen hast? In den Verwaltungsvorschriften zum Vollzug des Wohnungsbindungsgesetz beträgt der "angemessene Wohnraum" für Alleinstehende 50m² oder 2 Wohnräume, wobei ausdrücklich auch Wohnungen, die größer als 50m² sind, aber die 2-Wohnräume-Regelung erfüllen, ebenfalls als angemessen gelten.

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Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVVWoBindR-0

Ich bin juristischer Laie, und soweit ich weiß muss sich das Amt nicht unbedingt an die Vorschriften halten. Meine Erfahrung bestätigt eher die Richtigkeit deiner Angaben aus deinem Beitrag - sie sehen mir wesentlich praxisnäher aus. Daher würde ich mich riesig freuen, wenn du mir mitteilen könntest, wo ich die Info mit den 40m² für einen Ein-Personen-Haushalt in Bayern

finden kann.

Danke im Voraus,

Elena

@Lena2

Die Ämter haben die Vorgabe, IMMER i. S. d. Individualfalls zu prüfen und zu entscheiden!

Somit kann dir auch eine von der Größenvorgabe nach oben abweichende Wohnung zugesprochen werden. Ich würde alle unterstützenden Unterlagen, Rezepte, Gutachten etc. sammeln.