Wohnungsrenovierung

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  • da war die wohnung auch noch mit 3 personen belegt. 😉
    100qm für eine person, das wäre nur ohne sozialleistung möglich, was auch gut so ist.
    biene
  • Hallo Christiane,

    ich kann Dir nur berichten, wie das bei uns so läuft (ich arbeite in einer Hausverwaltung, die überwiegend die Mieter im sozialen Wohnungsbau betreut):

    Wenn jemand eine Wohnung bezieht, die mit öffentlichen Geldern finanziert wurde, ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Den wirst Du sicherlich auch haben? Ist dieser befristet?

    Wenn nun Personen aus der Wohnung ausziehen und somit die Wohnung (eigentlich) zu groß geworden ist, können die verbleibenden Personen dennoch die Wohnung weiter anmieten, denn man kann sie ja nicht einfach auf die Straße setzen. Es gilt also der Stand bei Einzug in die Wohnung, es sei denn, es werden regelmäßig Belegungskontrollen durchgeführt. Früher gab es das, ich glaube heute nicht mehr.
    Dann könnte es passieren, dass Dein Vermieter eine sog. Fehlbelegungsabgabe an das Wohnungsamt zahlen müsste.

    Da Du aber in Erwägung ziehst, eine Pflegeperson bei Dir aufzunehmen, sehe ich kein großes Problem bei der Wohnungsgröße. Ob dies (Pflegeperson) bei Pflegestufe I aber genehmigt wird, ist fraglich. Hast Du Hilfsmittel oder/und Pflegebett, die zusätzlichen Platz benötigen?

    Eine Untervermietung ist meines Wissens nicht erforderlich und wird sogar oftmals in den Mietverträgen untersagt. Dennoch ist meist freigestellt, wieviele Personen Du in Deine Wohnung einziehen lässt. Es kann ja auch sein, dass Du jemanden kennenlernst 😀

    Aber kläre die komplette Sachlage bitte mal mit Deiner Sachbearbeiterin ab. Am besten in einem persönlichen Gespräch.

    Mal eine grundsätzliche Frage: können Dir deine Söhne nicht helfen, die Wohnung zu renovieren?

    Liebe Grüße
    von mir

    😉
  • bei bezug von grundsicherung wird die miete entsprechend der personenzahl und qm größe bis zu einem höchstbetrag anerkannt.
    bei 3 personen durfte sie schon 30,-€ eigenanteil zahlen, bei einer person wird es wohl unerschwinglich.
    ob es sich um sozialen wohnungsbau handelt oder nicht ist dabei unerheblich, die ortsübliche miete wird zu grunde gelegt.
    biene
  • Also, an zornröschen, ladybiene und Allen einen guten Morgen.

    Ich habe einen privaten Vermieter. Die Wohnung wird nicht von der Stadt vergeben was natürlich nicht heißt das ich mich nicht an die Sätze halten muss.

    Ich habe einen unbefristeten Wohnberechtigungsschein.Aber da fängt das Problem an, denn die Wohnungen der Stadt sind bei weniger qm viel viel teurer als meine jetzige Wohnung und diese wäre für mich allein auch bezahlbar! Der aufzustockende Betrag ist seit Gewährung der sogenannten Mütterrente nur noch gering.

    Die Pflegeperson muss nichts an mich zahlen und läuft nicht über das Sozialamt ,sondern über mein Pflegegeld und die AWO.
    Es ist für sie als ein Rückzugsort keine Dauerlösung gedacht und wenn sie mal hier übernachten muss.

    Vom Vermieter aus könnte ich untervermieten, da im Haus bereits Studenten WGs existieren.

    Mein älterer Sohn hat sich für einen Auslandseinsatz bei der Bundeswehr verpflichtet und der jüngere Sohn wohnt bei seiner Freundin in Quickborn.

    Schöne Feiertagsgrüße
    Christiane

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