Wohnungsrenovierung

Ich habe Pflegestufe I, bin zu 80% schwerbehindert und erhalte vom Sozialamt Grundsicherung zur Aufstockung der Rente.

Jetzt muss meine Wohnung ganz dringend renoviert werden.
Habe leider niemand der mir es erledigen könnte.
Kann ich mich an das Sozialamt wegen Kostenübernahme des Malers bzw.der Handwerker wenden.

Danke
«1

Antworten

  • hey lucky,
    ja kannst du wenn diverse bedingungen erfüllt sind.
    anbei lesestoff als beispiel aus lübeck:
    http://www.luebeck.de/lvw_docs/forms/2/2_500/KdU_SGB_II_und_XII_Hinweise_01.01.2014.pdf
    biene
  • Das sind Bedingungen die ich meiner Meinung erfülle, sonst würde ich keine Grundsicherung kriegen.

    Um was es mir geht ist dies ob ich die Renovierungskosten vom Sozialamt bezahlt bekomme ?
  • soll ich dir nun den gesamten text aus dem link vorlesen?
    etwas lesen musst du schon, dann liest du auch welche bedingungen erfüllt sein müssen um renovierungskosten übernommen zu bekommen.
    es ist erfahrungsgemäß sehr schwer gelder dafür zu bekommen.
    nur weil du grundsicherung bekommst kriegst du sicher nix, das ist nämlich bereits im satz enthalten.
    also lesen und mit entsprechenden § antrag stellen. 🥺
    biene
  • Ich bin arbeitsloser Maler .
    Wenn bis zum 7.11 kein neuer Auftrag herein kommt kann ich die Arbeit kostenlos ausführen . Was ich brauche ist Reisekosten Unterkunft Verpflegung Werkzeug .
  • The user and all related content has been deleted.
  • Leider kenn ich mich mit Computern nicht sehr gut aus.Komme mit dem System hier auch nicht zurecht. Bitte vielmals um Entschuldigung, dass ich nicht so klug bin wie Ihr !
    Werde Euch nicht mehr mit meinen dummen Fragen belästigen.

    Danke disclaimer für das Angebot.
  • sorry lucky,
    was soll der blödsinn? du kannst das forum aufrufen also kannst du auch den link von mir anklicken, lesen kannst du auch!
    mir scheint du möchtest alles auf einem silbernen tablett serviert bekommen (so menschen mag ich nicht), da bist du bei mir genau an die falsche geraten!
    biene
  • aus gegebenem Anlass:

    http://www.myhandicap.de/forum.html?frage=umgang-community-umgangston-neulinge-dumme-communi&tx_mmforum_pi1[action]=list_post&tx_mmforum_pi1[tid]=29339

    @ lucky09: Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten.

    Du hast ja schon von colores ein super Hilfsangebot bekommen.

    alles Gute wünscht
    das Zornröschen 😉
  • sehr hilfreich,klasse! 😡
    wenn lucky meinen link nicht anklicken und lesen kann wird er es bei diesem sicher auch nicht können! 😃
    biene
    hauptsache gegiftet gell
  • Hallo ladybiene !

    Als ältere Frau mach ich mir doch so meine Gedanken, wenn sich jemand " ladybiene " nennt und sich doch gar nicht so verhält ( Lady ? ). Besser wäre ...Wespe die hat nämlich einen Stachel mit dem sie zu sticht so wie Du !

    Selbstverständlich habe ich den kompletten Link von Dir gelesen, also mach Dir mal keine Gedanken, dass Du ihn mir vorlesen musst.

    Und ich habe den Text sogar verstanden. Nur leider hat dieses script meine Frage nicht beantworten können.

    Hauptsache gegiftet, da solltest lieber Du Dir einen Spiegel vorhalten. Ich habe Dich nicht gemeldet und meine Texte waren nicht annähernd so unhöflich wie Deine.

    Brauchst Dich jetzt nicht aufregen oder Stellung nehmen, werde künftig wieder meine Antworten lieber aus dem world wide. web. holen, da wird man wenigstens nicht so angepöbelt wie von Dir.
  • hey lucky,
    verschwende deine gedanken nicht an mich!
    ich passe mein verhalten den gegebenheiten an! 😉
    nun ist nicht jedes script an die persönlichen verhältnisse angepasst, das muß man schon selber etwas anpassen.
    grundvorraussetzung um geld für die renovierung zu bekommen ist, daß im mietvertrag eine gewisse renovierungshäufigkeit ausgewiesen ist. das bedeutet erst einmal daß du einen zuschuß bekämest für die benötigten materialien.
    da du es nicht selber wegen deiner behinderung machen kannst mußt du glaubhaft nachweisen können daß du im bekanntenkreis niemand hast der dir die malerarbeiten gegen ein taschengeld (würde das amt zahlen)macht, erst dann besteht die möglichkeit daß das amt die gesamtkosten übernimmt. dazu müssten dann 3 kostenvoranschläge vorgelegt werden.
    auf jeden fall muß es vorher ausführlich schriftlich beantragt werden.
    biene

    ps. wir liegen nur 1 jahr auseinander
  • Mal abgesehen vom Gefecht das sich Blumen und Bienen liefern
    Ich habe Lucky PN geschrieben . Er wohnt im Raum Stuttgart was nicht ganz soweit weg ist von mir . So wie es zur Zeit aussieht kommt bei mir auch kein neuer Auftrag herein. Wenn sich also Reise Unterkunft organisieren lässt und ich auch ein kleines Taschengeld erwirtschaften könnte steht einem Einsatz nichts mehr im Wege
  • Hallo Lucky09,

    eine wirklich zuverlässige Antwort, bei der alle Details Deiner Lebenssituation berücksichtigt werden, erhältst Du, wenn Du entsprechende Unterstützung mit genauer Schilderung Deiner Umstände beim Sozialamt beantragst.
  • Hallo Justin,

    dein Beitrag im Ganzen war definitiv sehr hilfreich für mich.

    Hatte dies schon im Vorfeld mal überlegt, weil ja das Sozialamt auch als Kostenträger darüber zu entscheiden hat was geht und was nicht.

    In meiner freundlichen Sachbearbeiterin habe ich eine sehr kompetente und ehrliche Dame , sodass ich denke bei ihr in guten Händen ohne Willkür zu sein und nicht übervorteilt werde.

    Besten Dank Justin, so ein Beitrag macht wieder Hoffnung !


  • Lucky09 hat geschrieben:
    Hallo Justin,

    dein Beitrag im Ganzen war definitiv sehr hilfreich für mich.



    Besten Dank Justin, so ein Beitrag macht wieder Hoffnung !




    Guten Tag Lucky09,
    ich finde den Beitrag von Justin hilfreich in sofern er dich an das Sozialamt verweist.
    Weniger hilfreich was ein wenig Vorkenntnisse betrifft, die jeder haben sollte wenn sie/er aufs Amt geht.
    Da wiederum finde ich den Beitrag von Ladybiene hilfreicher:
    Zitat Ladybiene:
    grundvorraussetzung um geld für die renovierung zu bekommen ist, daß im mietvertrag eine gewisse renovierungshäufigkeit ausgewiesen ist. das bedeutet erst einmal daß du einen zuschuß bekämest für die benötigten materialien.
    da du es nicht selber wegen deiner behinderung machen kannst mußt du glaubhaft nachweisen können daß du im bekanntenkreis niemand hast der dir die malerarbeiten gegen ein taschengeld (würde das amt zahlen)macht, erst dann besteht die möglichkeit daß das amt die gesamtkosten übernimmt. dazu müssten dann 3 kostenvoranschläge vorgelegt werden.
    auf jeden fall muß es vorher ausführlich schriftlich beantragt werden.
    Zitat Ende
    Ich möchte damit nicht den Ton von Ladybiene rechtfertigen, die Infos sind aber letzendlich sehr hilfreich.
    An der Entwicklung des Threads bist du sicher nicht ganz unschuldig, darum ist es unfair einzig Justins Beitrag "als Hoffnung" anzusehen.
    Ich wollte hier ja nicht mehr schreiben, aber ich mag so etwas nicht, da sträuben sich meine Nackenhaare.
    LG
    Heidi
  • Hallo Lucky,

    wenn der Mietvertrag unwirksame Renovierungs-Klauseln enthält, muss der Mieter nichts tun.

    Unwirksam sind in jedem Fall Klauseln, die feste Renovierungsfristen vorschreiben. Beispiel: Küche und Bad müssen alle drei Jahre gestrichen werden.

    Ausnahme: Stehen im Mietvertrag abschwächende Formulierungen, wonach Schönheitsreparaturen "im Allgemeinen" oder "in der Regel" alle drei Jahre erledigt werden müssen, dann gilt das.

    Du schreibst, dass die Wohnung "ganz dringend" renoviert werden muss. Das liegt ja immer im Auge des Betrachters. Von daher halte ich ein Gespräch mit Deiner Sachbearbeiterin für sinnvoll. Dann kannst Du genau schildern, was und warum dringend renoviert werden muss.

    Grüße von mir
    😉
  • Hallo Zornröschen,

    das mit dem Mietvertrag ist alles im grünen Bereich.Seitens des Vermieters habe ich keinerlei Auflagen.

    Die Notwendigkeit für mich besteht darin, dass meine beiden Söhne ( Raucher ) jetzt ausgezogen sind und die Wohnung mit fast 100 m²nun einen neuen Anstrich benötigt und umgestaltet werden sollte.Hab ja jetzt zwei Zimmer übrig.

    Ich ziehe in Erwägung wenigstens ein Zimmer der pflegenden Person zur Verfügung zu stellen.

    Früher kamen Personen vom Sozialamt und mussten die Dringlichkeit fest stellen. Das ist wohl jetzt nicht mehr erlaubt. Es liegt an meinen Schilderungen und an dem Wohlwollen der Bearbeiter.

    auch ich sende recht herzliche Grüße
    Lucky 09

  • 100qm wohnung, da würde ich mich eher auf umzug oder kürzung der gs einstellen als auf renovierungsbeihilfe!
    biene
  • Hallo,

    ladybiene hat geschrieben:
    100qm wohnung, da würde ich mich eher auf umzug oder kürzung der gs einstellen als auf renovierungsbeihilfe!
    biene


    bei der Wohungsgröße würde ich allerdings auch Problem kommen sehen, zumindest, wenn Du, was ja wahrscheinlich der Fall sein wird, auch mit der Miete deutlich über den normalen Sätzen, die als angemessen anerkannt werden, liegst.

    Aur der anderen Seite kann es vielleicht auch ein gutes Argument für die Notwendigkeit einer Renovierung sein, wenn Du vielleicht demnächst Zimmer bei Dir in der Wohung untervermieten musst...?

    Besten Gruß, ananim
  • Hallo ananim,

    vielen Dank für die Anregungen.

    Das Sozialamt hat die Miete seit fast einem Jahr so übernommen und mir noch keine Auflagen gemacht, dass ich eventuell umziehen müsste.
    Mein Anteil sind 30 Euro, die ich über dem Satz der zu erstattenden Höchstmiete liege.
    Die Pflegerin muss mir nichts bezahlen, weil sie selber eine Wohnung hat bei der sie gemeldet ist.
    Ich hoffe nicht, dass ich untervermieten muss !


    Danke und freundliche Grüße
    Lucky09



Diese Diskussion wurde geschlossen.