Kindergeld für erwachsene Kind bei Krankheit vor dem 25. Lebensjahr

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  • Hallo,

    das mit dem Anwalt stimmt nicht, siehe § 62 der Finanzgerichtsordnung. Man kann da den Prozess genauso selber führen wie vor dem SG.

    Das soll dann aber auch mein letzter Beitrag in dieser Sache gewesen sein.


    Herzlichen Gruß, ananim
  • Hallo liebe Leute,
    haben heute den Bewilligungsbescheid für das Kindergeld rückwirkend ab Januar 2011 bekommen.
    Über dieses Ostergeschenk freuen wir uns riesig!

    Nun habe ich noch weitere Fragen: Es gab keine Aufschlüsselung wie der Bescheid ausgerechnet
    wurde.
    Müssen wir uns die Nachzahlung selber ausrechnen?
    Ab wann rückwirkend gezahlt wird wissen wir ja!
    Ab wann wird ausgezahlt? In dem Schreiben steht da nichts!
    Da steht nur ab Januar 2011 wird gezahlt!
    Ist das so üblich?
    Welche Änderungen müssen mitgeteilt werden?
    Die ggf. Mitte des Jahres 1,7% ige Rentenerhöhung?
    Bekommen wir dann das Kindergeld natlos weiter bis der neue Bescheid erstellt ist?
    Fragen über Fragen?

    Ich freue mich auf eure Antworten!

    Grüsse
    ikarus

  • ikarus01 hat geschrieben:
    Hallo liebe Leute,
    haben heute den Bewilligungsbescheid für das Kindergeld rückwirkend ab Januar 2011 bekommen.
    Über dieses Ostergeschenk freuen wir uns riesig!

    Nun habe ich noch weitere Fragen: Es gab keine Aufschlüsselung wie der Bescheid ausgerechnet
    wurde.
    Müssen wir uns die Nachzahlung selber ausrechnen?
    Ab wann rückwirkend gezahlt wird wissen wir ja!
    Ab wann wird ausgezahlt? In dem Schreiben steht da nichts!
    Da steht nur ab Januar 2011 wird gezahlt!
    Ist das so üblich?
    Welche Änderungen müssen mitgeteilt werden?
    Die ggf. Mitte des Jahres 1,7% ige Rentenerhöhung?
    Bekommen wir dann das Kindergeld natlos weiter bis der neue Bescheid erstellt ist?
    Fragen über Fragen?

    Ich freue mich auf eure Antworten!

    Grüsse
    ikarus



    Da ich hier bisher keine Antworten bekommen habe, versuche ich es nochmal!

    Wir haben also keine Aufschlüsselung der Kindergeldgenehmigung bekommen!

    Sinn meiner Frage ist: Da mein Sohn eine eigene Wohnung hat und die EM- Rente einkommensmäßig
    an der Grenze liegt, hätten wir gern die Aufschlüsselung und Berechnung der Kindergeld!
    Wir möchten für unseren Sohn ggf. noch Wohngeld beantragen.
    Wir wollen ja nicht das er wg. ein paar Cent plötzlich über den Satz liegt und dann das Kindergeld
    aus zuvor genannten Gründen wegfällt
    Kann man diese Berechnung noch nachfordern?

  • Hallo,

    nun, im Allgemeinen haben Behörden eine Begründungspflicht und ich denke, es lässt sich argumentieren, dass eine Aufschlüsselung von Leistungen darunter fällt.

    Hast Du denn schon einmal bei der Behörde nachgefragt? Wenn nein, wäre das meines Erachtens der erste Schritt.

    Ich habe nun den Bescheid nicht gesehen; würde ansosnten aber auch denken, dass sich das relativ unkomplziert nachrechnen lassen sollte - Ihr wisst ja offensichtlich, für welchen Zeitraum nachgezahlt wird und Kindergeld ist ja eigentlich eine der Höhe nach feststehenden Leistung.

    Herzlichen Gruß, ananim
  • Hallo ikarus,

    ich hoffe, Ihr hattet ein schönes Osterfest 😀

    ikarus01 hat geschrieben:
    Da ich hier bisher keine Antworten bekommen habe, versuche ich es nochmal!


    Bitte entschuldige vielmals, dass Du aufgrund der Feiertage erst heute eine Antwort erhältst.

    Nun, Kindergeld ist eine recht simple Sache. Man erhält es oder nicht. Eine Aufschlüsselung erhält man daher nicht. Kindergeld erhalten die Eltern, wenn ihr Kind seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann. Näheres hierzu findest Du unter diesem Link:
    http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/.../MB-Kindergeld.pdf

    Grundsätzlich erhalten die Eltern das Kindergeld. Es ist also kein Einkommen des Kindes.

    Meine Antwort war hoffentlich ein klein wenig hilfreich für Dich.

    Bei weiteren Fragen stehe ich Dir jederzeit gern zur Verfügung. 😀
  • Hallo liebe Forengemeinde,

    Es hat alles geklappt, Kindergeld wird überwiesen!
    Nun habe ich eine Frage zu den Steuern!
    Die Finanzamt SB wolle uns den Schwerbehinderungsfreibetrag unseres Sohnes geben!
    Das haben wir aber abgeehnt wei wir meinen der wird doch als Abzug beim Kindergeld
    bei den Einkünften (Rente) bei meinem Sohn mitberechnet.
    Nur mit dem 720€ Behindertenfreibetrag erhalten wir für ihn Kindergeld oder
    verstehe ich da was falsch?
  • Hallo ikarus,

    grundsätzlich sehr schön, dass nun alles geklappt hat 😀

    Verstehe ich Deine Frage richtig, dass Ihr Angst habt, dass Euer Sohn ohne den Freibetrag zuviel Einkommen hätte, als dass Ihr Kindergeld bekämt?
  • Danke für die Antwort,

    im Prinzip ja!
    Meine Sohn bekommt 724€ EM-Rente auf dauer!
    Das sind 724 x 12= 8688€ Rente!
    Das heißt der Grundfreibetrag ist 2014 , 8350 €
    Heißt 8350 Grundfreibetrag + 720 € bei GdB 60 = 9070€ plus
    Rentnerfreibetrag 102€ = 9172€
    Heißt mein Sohn kann sich nicht selbst unterhalten!
    Heißt, wir bekommen Kindergeld!

    Wenn das Finanzamt diese Freibeträge 720€ usw. uns zuordnen will bekommt
    mein Sohn/ wir kein Kindrrgeld?
    Ich verstehe das Ganze nicht!
  • Hallo ikarus01,

    Du hast den Sachverhalt korrekt zusammengefasst.

    Dann solltet Ihr den Freibetrag Eures Sohnes nicht auf Euch übertragen. Das können Eltern machen - müssen sie aber nicht. Vielleicht dachte das Finanzamt nur bis zum Tellerrand und wollte Euch mit diesem Übertrag nur was Gutes tun. War sicher keine böse Absicht.

    Also einfach mit den Damen und Herren im Finanzamt kommunizieren. Dann sollte das kein Problem sein 😉

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
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