Kindergeld für erwachsene Kind bei Krankheit vor dem 25. Lebensjahr

Ich weiß nicht ob ihr mir helfen könnt, trotzdem frage ich mal!

Liebe Forengemeinde,
mein Sohn 29Jahre (Jahrgang 1984) hat eine dauernde EM - Rente, bei 60 MdE Schwerbehinderung wegen schwerer psychischer Erkrankung!
Nun ist es so (wir wussten es nicht) dass man da die Erkrankung schon vor seinem 25Lj. aufgebrochen ist noch Kindergeld beantragen kann!
Er hat nach Entlassung aus dem Krankenhaus noch eine REHA gemacht wo er als Arbeitsunfähig entlassen wurde.
Danach bekam er Krankengeld wo er auch ausgesteuert wurde!
Danach ALG 1 wo er vom Arbeitsamtsarzt mit tausenden Einschränkungen arbeitsfähig geschrieben wurde!
Danach ALG II das im Sept. 2013 in die EM-Rente mündete!
Leider kam er bisher nie wieder auf die Beine und trotz einiger Arbeitsversuche (Praktika und Probearbeit) die immer mit einer Katastrophe endeten!
Kurz vor dem Rentenantrag, der sofort genehmigt wurde (ist auch selten) hatte er noch versucht einen Kurs zur Teilhabe am Arbeitsleben in einem sog. BTZ. Dort wurde nach 4 Wochen eine Arbeit ausgeschlossen und er wurde verwiesen weiter eine psychiatrische Klinik oder eine psych. Tagesstätte zu besuchen!
Nun haben wir den Kindergeldantrag schon ende Januar 2014 gestellt!
Auf Nachfrage wann der Antrag denn entschieden wird bekamen wir die Antwort das die Kindergeldkasse den Bericht dieses BTZ von der Arbeitsagentur angefordert hat und dieser noch nicht bei der Kindergeldkasse angekommen ist.
Mich beschleicht langsam die Annahme das die Kindergeldkasse nicht zahlen will obwohl alle Ärzte (Krankenhaus/Psychiatrie, sowie der niedergelassene Psychiater) die Erkrankung vor seinem 25. Lj. bescheinigt haben. Sogar seine Schwerbehinderung wurde durch das Versorgungsamt rückwirkend vor seinem 25. Lebensjahr bescheinigt!
Frage wie lange dauert die Bearbeitung eines Kindergeldantrages und was sollen wir unternehmen wenn dieser abgelehnt wird.
Was wir kaum glauben könnten da ja alles von Ärzten bescheinigt wurde!
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Antworten

  • LINK funzt nich ....... 😡
  • Bei uns hat es von der Antragstellung bis zur ersten Zahlung knapp 2 Jahre und zig Briefe und Nachfragen gedauert!

    Gruss,
    little
  • Danke little,
    ich frage mich, die KG-Kasse hat die Bescheinigung von der Psychiatrie (Ersterkrankung mit 24 Jahren), die Bescheinigung der Reha von der DRV-au, die Bescheinigung vom Psychiater immer au ( arbeitsunfähig), die Schwerbehinderung von 2008,
    er hat 3- 4 Wochen gearbeitet und krankheitsbedingt ne Grätsche gemacht. Teilhabe am Arbeitsleben im
    BTZ - bescheinigt Grätsche gemacht.
    Sohn konnte seit Ersterkranung nicht mehr selbst für seinen Unterhalt sorgen. Darauf kommt es ja wohl beim Kindergeld
    an!
    Hätten wir gewusst das man bei dieser schweren psychischen Erkrankung - Rente, Schwerbehinderung und Kindergeld
    bekommen konnte, hätten wir das schon viel früher beantragt. Aber das sagt einem ja keiner!
    Wir (meine Frau und ich) hatten ja immer noch die Hoffnung es wird schon wieder. Leider wurde die Krankheit meines
    Sohnes nicht besser sonder schlimmer - es hat sich halt chronifiziert!
    Alle Bescheinigungen liegen der Kindergeldkasse vor.
    Ich frage mich was gibt es da noch zu bearbeiten!
    Kann man da nicht was machen in Sachen Untätigkeit?
    Ich habe den Link gelesen. Auch ich glaube die lassen alle Anträge liegen und überlegen nur wie sie sich
    vor einer Zahlung drücken können.
    Da muss man sich doch wehren können, das kann doch nicht bei der klaren Lage über zwei Jahre dauern bis
    ein Beischeid erteilt wird?




    PS: Da die Kindergeldkasse nur 4 Jahre rückwirkend das Kindergeld auszahlt und sich zwei Jahre Zeit gelassen
    hat und du somit das Kindergeld anstatt ab 2007 erst ab 2009 rückwirkend bekommen hast, haben die dir zwei Jahre
    Kindergeld vorenthalten.
    Jetzt kann ich mir die lange Bearbeitungszeit auch erklären! Dann noch erstmal die Ablehnung die ohne Begründung
    ausreichte um dann doch zu zahlen.
    Ein Schelm wer böses dabei denkt!
    Gibt es da nicht sowas wie eine Untätigkeits Sache?
  • ppiet hat geschrieben:
    LINK funzt nich ....... 😡


    i have no problems!
    biene
  • jo mei
    kleiner ungeduldiger, gib mal ein paar sekunden, unten steht "loading"! 😃 😃
    is etwas umfangreicher und so schnell ist das forum nicht immer 😉
    biene
  • *sauglumpverreckts*
    (für Nichtbayern: daran lags auch nicht, lassen wir es)




  • Danke,

    meine Frage wäre nun: "Kann man eine Entscheidung der Familienkasse beschleunigen?"
    Wie macht man das?
    Zwei Jahre wie Little geschrieben hat möchte ich nicht warten!
    Die haben doch nun alle Unterlagen!
    Und wie lange soll ich warten bis man wegen zu langsamer Bearbeitung etwas unternimmt?
  • Hallo ikarus01,

    Du hast doch schon genug Stress, oder? Also bleib in dieser Hinsicht ganz entspannt. Wie Du erfahren hast, wird es bearbeitet. Die Gewährung gilt dann ab Antragstellung, Ihr erhaltet also eine Nachzahlung. Insofern kern Grund zur Sorge.

    Wünsche ein erholsames Wochenende 😀

    Gern kannst Du natürlich an dieser Stelle berichten, wie es weiter geht.
  • Heute hat meine Frau bei der Familienkasse angerufen.
    Natürlich nur die Hotline an.
    Die Damme an der Hotline berichtete uns das noch bei der Arbeitsagentur eine
    Nachfrage gestellt wurde ob eine berufliche REHA gemacht wurde.
    Sie aber noch keine Meldung bekommen haben!
    A. ja er hat an einer Vorsichtung ob eine berufliche REHA sinnvoll wäre absolviert!
    Die hat er voll in den Sand gesetzt! Das hat er auch schriftlich!
    B.Das wurde auch mit eingereicht!
    Also ich verstehe diese Dinge nicht mehr, das Sachen angefordert werden die sie im Original schon haben!
    Ja, du hast recht man bekommt es nachgezahlt nur mit der kleinen EM-Rente kommt mein Sohn nicht weit, da sind die 184€ schon sehr wichtig!
    Das heißt er muss seine Busmonatskarte und die GEZ jetzt selber voll bezahlen, da er
    17€ über den Hartz IV Satz bekommt und o.g. jetzt voll selber bezahlen muss, also erheblich weniger hat als vorher
    Bei einem Lebensstandard von 374€ zählt jeder Cent.
    Da ist Ungeduld schon etwas angesagt und 3 Monate Bearbeitungszeit sollten doch wohl
    langsam ausreichen. Zweieinhalb Jahre wie little will ich auf keinem Fall warten, das nenne ich Vera.....ung hoch 10.
    In der Regel werden bei unserer Behörde Kindergeldanträge in 20Tagen beschieden, da der Fall etwas kompliziert ist, kann man ja mit einer 3 - 4 monatigen Bearbeitungszeit rechnen, aber es liegen ALLE angeforderten Bescheinigungen vor, was gibt es da noch hinauszuzögern?
    Komisch ist auch wenn man andere Foren besucht solche Verzögerungstaktiken wohl ne Masche der Familienkasse sind.
    Eine Berichterstatterin hatte mit Dienstaufsichtsbeschwerde und mit Untätigkeitsklage gedroht
    und siehe da in zwei Tagen hatte sie den Bescheid auf dem Tisch und ihre Nachzahlung!
    Es ist schon schlimm genug das einem keiner sagt, dass man so einen Art5rag überhaupt stellen kann!

    Also ich warte noch 4 Wochen, dann ist Schluss!

  • Hallo!

    Wohnt dein Sohn alleine, so dass er u.U. Wohngeld zu seiner Rente beantragen könnte?

    Gruss,
    little

    P.S.: Ich frage deshalb, weil wenn er noch bei euch wohnt, verstünde ich nicht, weshalb er GEZ zahlen muss, da es ja nur noch 1x pro Haushalt fällig wird.
  • Hallo,

    da Ihr ja anscheinend diverseste Fragen zu klären habt - hattet Ihr schon einmal überlegt, Mitglied in einem Sozialverband zu werden, z. B. dem VDK, der für seine Mitglieder in sozialrechtenlichen Fragen Rechtsberatung und ggf. auch Vertretung vor Gerichten anbietet?

    Ansonsten: Für gerichtliche Entscheidungen über Kindergeld sind die Finanzgerichte zuständig. Auch dort gibt es die Untätigkeitsklage, siehe http://www.gesetze-im-internet.de/fgo/__46.html

    Das heißt, wenn "ohne Mitteilung eines zureichenden Grundes" in 6 Monaten nicht entschieden wurde, könntet Ihr auf eine Entscheidung klagen. Das solltet Ihr aber natürlich mit einem Anwalt/Anwältin machen. Ggf. vorher Beratungshilfe beantragen.
    Vor Ablauf der 6 Monate sehe ich nicht, was Ihr machen könnt, außer halt möglichst alles einreichen, was sie wollen und gelegentlich mal nachfragen.

    Besten Gruß, ananim
  • Danke, ananim,
    ja ich bin im VDK.
    Dort bin ich mit einer eigenen Schwerbehinderungssache tätig.
    Kann ich den VDK den auch in Kindergeld Sachen aktivieren?
    Da es ja wie du schreibst ein Ding des Finanzgerichtes ist?
    Auch da bin ich unsicher, Es heisst das, wenn es um das Bundeskindergeldgesetz
    geht dann doch wieder die Sozialgerichte zuständig sind?
    Das ich mich nun etwas gedulden muss ist mir schon klar, aber ich war schon
    geschock als ich über die Wartezeit von @little las!
    Denn eine 2 1/2 Bearbeitung ist m.E. schon eine Frechheit und keinesfalls
    hinzunehmen!
  • Hallo,

    ob der VDK sich nun konkret dieser Sache annehmen würde, weiß ich nicht, aber da mal anrufen und fragen, kostet ja nichts. Ich hatte das eher allgemein empfohlen, nachdem Du ja verschiedene Themen erwähnt hattest, um die es bei Euch so gut.

    Dass die Finanzgerichte für Kindregeldangelegenheiten zuständig sind, hat mich auch erstaunt, hatte das aber auf Grundlage veröffentlicher Urteil des Bundesfinanzgerichtshof zu Kindergeldfragen geschlossen - ich hätte auch auf die Sozialgerichstbarkeit getippt. Ich habe jetzt nochmals nachrecherchiert und ich muss mich korrigieren:

    Es ist wohl zu differenzieren: Für Streitigkeiten über Kindergeld nach dem Kindergeldgesetz sind die Sozialgericht zuständig; wenn Kindergeld nach dem §§ 62 ff. des Einkommensteuergesetz gezahlt wird, die Finanzgerichte

    http://www.fg-baden-wuerttemberg.de/pb/,Lde/1209348

    Dass der Anspruch für viele Leute im Einkommenssteuergesetzt geregelt ist, dürfte auch erklären, worum die Finanzgerichte dazu etwas zu sagen haben.

    Das heißt aber, dass wenn Dein Sohn das Kindergeld für sich selbst in Anspruch nimmt, dann vermutlich doch das Sozialgericht zuständig. Sorry für ursprüngliche Fehlauskunft.


    Herzlichen Gruß, ananim
  • Danke ananim,

    also wir betreuen unseren Sohn noch selber.
    Das Kindergeld haben meine Frau und ich beantragt.
    Als Ernährer der Familie also ich!
    Nun weiß ich zwar das entweder das eine oder andere Gericht zuständig ist
    aber welches immer noch nicht!
    In anderen Berichten habe ich gelesen, dass die Kindergeldkasse da wohl
    auch nicht hilfreich ist! Kann man sich ja vorstellen, die liefern sich ja nicht
    selbst an das Messer!
    Das Kindergeld soll uns ausgezahlt werden, wir werden es in bar
    weitergeben ( einteilen) Klamotten usw.kaufen
    Wir teilen ihm jetzt schon sein Geld ein!
    Aufgrund seiner psychischen Erkrankungen kann er halt auch nicht mit Geld
    umgehen!
    Wie gesagt können wir es nicht über das Herz kriegen ihn einer
    gesetzlichen Betreuung zuzuführen!
    Noch nicht.

    Naja, wie vorab schon geschrieben muss ich wohl nocht etwas
    Geduld aufbringen!
  • Hallo ikarus,

    bzgl. der GEZ oder dem Rundfunkbeitrag, wie es jetzt heißt:
    Wenn Euer Sohn mit in Eurem Haushalt lebt, braucht Ihr nur 1x Rundfunkbeitrag zahlen.
    Sollte er in einem eigenen Haushalt leben, so ist dieser zumindest ermäßigt:
    http://www.rundfunkbeitrag.de/haeufige_fragen/index_ger.html#buerger_was_gilt_fuer_menschen_mit_behinderung
  • Wir haben in den letzten Jahren keine guten
    Erfahrungen mit den Ämtern gemacht!
    Darum sind wir froh das unser Sohn die
    unbefristete EM-Rente bekommt!
    Käme jetzt noch das Kindergeld hinzu
    kann man als Junggeselle damit leben!
    Darum braucht er unbedingt sein Kindergeld!
    Die frage ob das Kindergeld für Behinderte
    nun nach dem Bundeskindergeldgesetz ausgezahlt wird
    oder nach Steuerrecht ist darum sehr wichtig?

    Wenn man mir da helfen könnte!
  • Hallo Ikarus,

    warum das so wichtig sein soll, wonach Ihr Kindergeld bezieht, verstehe ich nicht. Die Fristen für eine Untätigkeitsklage sind im Sozialrecht nicht anders als wenn es vor ein Finanzgericht ginge.

    Hier steht ungefähr erklärt, wer Kindergeld nach dem Bundeskindegeldgesetzt bekommt:
    http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gesetze,did=4786.html

    Das ist eine recht begrenzte Personengruppe. Im Zweifel einfach mal bei der Behörde anrufen, fragen.

    Herzlichen Gruß, ananim
  • Hallo ananim,
    das ist ein großer Unterschied.
    Zum Sozialgericht kann ohne Anwalt und kostet nix!
    Beim Finanzgericht muss man Anwalt und Gerichtkosten zahlen.
    Nur wenn man beim Finanzgericht gewinnt bekommt man seine
    Kosten zurück!

    PS:

    Heute haben wir bei der Arbeitsagentur angerufen wo die Familienkasse noch ein Gutachten zur Teilhaben am Arbeitsleben vorliegt angefordert hat!
    Das war ein BTZ - Sichtungskurs (4 Woche) wo festgestellt wurd ob eine berufliche Reha eingeleitet werden könnte.
    Wir haben zu Hause das Gutachten vorliegen nur die Familienkasse will unser Gutachten nicht, die wollen das Gutachten das bei der Agentur für Arbeit vorliegt!
    Es ist Deckungsgleich das gleiche Schriftstück!
    Wir haben bei der Agentur angerufen um den Schriftverkehr zu beschleunigen und siehe da, wir kriegen keine Auskunft!
    Unser Sohn müsste uns eine Vollmacht schreiben!
    Für das Deckungsgleiche Gutachten!
    Das kann die Familienkasse ruhig anfordern, dann haben die schriftlich das er dort
    krankheitsbedingt ne Grätsche gemacht hat!
    Ich frage mich nur wenn die Arbeitsagentur wg. Datenschutz (fehlende Vollmacht) keine Auskunft kriegt, warum die Familienkasse an solche Unterlagen überhaupt ran kommt?
    Gilt da nicht auch der Datenschutz?
    Ich meine aus Prinzip.
    Sie können das Gutachten ruhig haben, das untermauert nur seine Krankheit!
    Aber es ist schon merkwürdig, oder?


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