Wofür ist das Pflegegeld gedacht, was beinhaltet es?

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  • irgendwie, kleinebebe, habe ich ein komisches Gefühl bei all diesen Erörterungen hier.
    kleinebebe hat geschrieben:
    [...]
    Ansonsten: Hast Du noch eine Idee, wo wir Rechtsgrundlagen zu der ganzen Thematik finden können?

    Die Frage ist auch, ob sie einfach ohne Absprachen und/oder Informationen Dinge anschaffen kann [...] und dann meinem Mann einfach die Rechnung präsentieren darf.
    [...]

    Wenn man das so liest, dann kommt die Vermutung auf, dass die heutige Frau des Vaters die Exfrau und Mutter am liebsten auf den Mond schießen möchte. Also eine reine Weiberbeißerei.

    Wie steht denn dein Mann zum Thema?

    Klar muss er nur bezahlen, was er selbst bestellt hat und sonst natürlich Unterhalt laut Gericht oder Rechtslage. Mehr nicht. Wer sagt anderes?

    Wenn er Zahlungswünschen der "Ex" nachkommt indem er zusätzlich (und zwar selbstverdientes) Geld für sein Kind ausgibt, dann hätte das mein Verständnis (auch wenn´s nix für die Kindesbeziehung bringt und die Ex auch nicht gnädiger stimmt).
    Er hat ein Recht drauf, sich auf seine Art mit einem schlechten Gewissen rumzuplagen, obwohl er keinen Grund hat. Aber er darf das. Auch wenn´s dir so garnicht passt.

    Könntest du dir vorstellen, dich da einfach mal rauszuhalten und ihn das allein mit sich ausmachen zu lasssen?
    Lass ihm doch einfach mal wirklich die Zeit dazu und sei ihm eine gute Freundin bei der Neuorientierung. Das ist überfällig.

    Sein früheres Leben (und die Folgen) muss er selbst aufarbeiten und ordnen. Du kannst händchenhalten aber du darfst ihn nicht durch deine Treiberei in Entscheidungen zwingen, die er vielleicht gar nicht will.

    Riskier nicht seine Liebe oder seinen Respekt für dich.

    Männer haben auch Kopf und Gefühle.
    Die Synchronisation dauert bei uns Holzköpfen leider etwas länger ...

    Die Unterhaltshöhe zu ermitteln, macht Sinn.
    Die Probleme der Ex zu lösen ist das Problem der Ex.
    Unberechtigte Forderungen zu zahlen ist die Freiheit deines Mannes.
    Aktiv einzugreifen, wie du und nach juristischer Munition suchen? - das könnte dich den Mann kosten.

    Soviel zum Betrachten aus anderem Winkel und
    als Fokussierung auf das Zentralproblem "Papas behinderter Kinder".
    ppiet



  • ppiet hat geschrieben:
    irgendwie, kleinebebe, habe ich ein komisches Gefühl bei all diesen Erörterungen hier.
    kleinebebe hat geschrieben:
    [...]
    Ansonsten: Hast Du noch eine Idee, wo wir Rechtsgrundlagen zu der ganzen Thematik finden können?

    Die Frage ist auch, ob sie einfach ohne Absprachen und/oder Informationen Dinge anschaffen kann [...] und dann meinem Mann einfach die Rechnung präsentieren darf.
    [...]

    Wenn man das so liest, dann kommt die Vermutung auf, dass die heutige Frau des Vaters die Exfrau und Mutter am liebsten auf den Mond schießen möchte. Also eine reine Weiberbeißerei.

    Wie steht denn dein Mann zum Thema?

    Klar muss er nur bezahlen, was er selbst bestellt hat und sonst natürlich Unterhalt laut Gericht oder Rechtslage. Mehr nicht. Wer sagt anderes?

    Wenn er Zahlungswünschen der "Ex" nachkommt indem er zusätzlich (und zwar selbstverdientes) Geld für sein Kind ausgibt, dann hätte das mein Verständnis (auch wenn´s nix für die Kindesbeziehung bringt und die Ex auch nicht gnädiger stimmt).
    Er hat ein Recht drauf, sich auf seine Art mit einem schlechten Gewissen rumzuplagen, obwohl er keinen Grund hat. Aber er darf das. Auch wenn´s dir so garnicht passt.

    Könntest du dir vorstellen, dich da einfach mal rauszuhalten und ihn das allein mit sich ausmachen zu lasssen?
    Lass ihm doch einfach mal wirklich die Zeit dazu und sei ihm eine gute Freundin bei der Neuorientierung. Das ist überfällig.

    Sein früheres Leben (und die Folgen) muss er selbst aufarbeiten und ordnen. Du kannst händchenhalten aber du darfst ihn nicht durch deine Treiberei in Entscheidungen zwingen, die er vielleicht gar nicht will.

    Riskier nicht seine Liebe oder seinen Respekt für dich.

    Männer haben auch Kopf und Gefühle.
    Die Synchronisation dauert bei uns Holzköpfen leider etwas länger ...

    Die Unterhaltshöhe zu ermitteln, macht Sinn.
    Die Probleme der Ex zu lösen ist das Problem der Ex.
    Unberechtigte Forderungen zu zahlen ist die Freiheit deines Mannes.
    Aktiv einzugreifen, wie du und nach juristischer Munition suchen? - das könnte dich den Mann kosten.

    Soviel zum Betrachten aus anderem Winkel und
    als Fokussierung auf das Zentralproblem "Papas behinderter Kinder".
    ppiet


    Hallo ppiet,
    hm ... so kann man das auch sehen .... liegt hier aber voll daneben. Dass ich hier schreibe, hat nichts mit Weiberbeisserei zu tun, sondern, dass er voll arbeiten geht und mich gebeten hat, Informationen zu sammeln. Und ein weiterer Hintergrund: Wir möchten unsere Anwältin unterstützen, da sie nicht von diesem Fachgebiet ist, da mein Mann keine Kuh ist, die man ewig und in jeglicher Höhe melken kann. Und unberechtigte Forderungen zu zahlen sei die Freiheit meines Mannes? Wenn immer nur gefordert wird, aber ihm zum beispiel der Umgang trotz Gerichtsurteil verweigert wird, er keinerlei Informationen zum Leben seiner Kinder bekommt? Du meinst ... das sei Freiheit? Oder wenn der Richter aufgrund ungenügender Argumentation und Darlegung der Rechtslage gegen ihn entscheidet? Na danke auch, wenn das die Freiheit der Väter ist......
    Übrigens danke, dass Du den Chat benutzt, um gegen mich zu schiessen statt eine fachliche Antwort zu geben....echt cool....und dann noch voll neben dem, wie es wirklich ist....
    Wirklich geholfen haben auf jeden Fall Justin und Lyn....denen gilt unser aufrichtiger Dank.
    LG kleinebebe

  • Kleinebebe,
    es tut immer weh, wenn ein fremder Finger die Wunde berührt. Leider.

    Ich schieße nicht gegen dich, ich rede dir nur nicht nach dem Maul. Das bist du vielleicht nicht gewohnt. Aber es gibt Männer, die das manchmal tun 😉

    Dein heftige Reaktion zeigt, wie nah meine Betrachtung eine Verlustangst zu beschreiben scheint, die dich unsachlich beißen lässt.

    Ich denke in erster Linie an die beiden Kinder. Du auch?

    Es sollte im Vordergrund stehen, dass sie und ihr Papa sich sehen können und dann auch unbelastet miteinander umgehen können, wenn sie sich sehen. Es entzieht sich meiner Kenntnis, weshalb das Urteil zum Umgang nicht durchzusetzen sein sollte, es sei denn, du lieferst z.B. den Grund, weil du teilhaben (und vielleicht kontrollieren) willst.

    Die Anwältin braucht auch sicherlich keine Rechtstipps über eine emotional betroffene Nichtjuristin recherchieren, die hat - das ist Usus - hunderte von Kollegen, die sie nur mal eben kontakten muss, um alleraktuellste und genauesten Fachhilfe zu erhalten.
    Aber sie wird das wohl nicht brauchen, um ihren Auftrag zu erfüllen. Und sie würde es dir auch nicht auf die Nase binden ...

    Und dass der Richter ganz böse war und wohl ein Fehlurteil gefällt hat weil "der Richter aufgrund ungenügender Argumentation und Darlegung der Rechtslage gegen ihn entscheidet", das ist deine persönliche Meinung. (Also deine Freiheit)
    Ich kenn´ die Akte nicht, aber zur aktuellen Frage trägt dieser Punkt nix bei. Zeigt aber, dass du "Frust schiebst" und gern unsachlich wirst.

    Und noch was: du bist hier hinreichend anonym, dass auch andere lesen können, was zum Thema erörtert wird.
    Wenn dir ein anderer Standpunkt nicht passt und du ihn diskreditieren oder in die Geheimhaltung verbannen willst, dann sei dir klar gesagt: Hier im Forum geht das mit dem Maulkorb nicht.

    Anders ist nicht gleich falsch!
    ppiet





    _____________
  • Hallo kleinebebe,

    wenn sie Anschaffungen ohne Absprache tätigt, ist sie auch dafür verantwortlich, diese zu bestreiten.

    Die KfzHV bezieht sich auf Leistungen zur beruflichen Integration. Man kann einen Paragrafen nicht einfach losgelöst vom Kontext betrachten…
    Und selbst wenn (!!!): Die Ex müsste beim jetzigen Stand (zumindest soweit ich das hier überblicken kann) prozessieren.

    Was die Jeans betrifft: Wenn anderen Leuten die Jeans nicht passen, weil sie z.B. zu dick sind, müssen sie auch selbst die weiteren bezahlen. Jeans bleiben nun mal Alltagsgebrauch und dieser ist mit dem Unterhalt abgedeckt.
    Zumal es ja auch zahlreiche Alternativen zu Jeans gibt. Und ich denke, kein/e Richter/in würde das nicht-tragen-können von Jeans als unzumutbare Härte bewerten.

    Dass die Ex das will, ist klar. Aber wie haben meine Eltern mir von klein auf immer gesagt, wenn es auf Weihnachten oder Geburtstag zuging: "Wünschen kannst Du dir alles - ob Du alles kriegst, wird sich dann zeigen."

    Abschließen noch der Hinweis: Dein Mann zahlt Unterhalt. Wenn die Ex darüber hinaus Forderungen hat, kann auch sie die nicht einfach unbegründet (will meinen, nur weil sie sich das so vorstellt) einfordern 😉

    Meine Antwort war hoffentlich ein klein wenig hilfreich für Dich. Gern kannst Du an dieser Stelle berichten, wie es weiter geht.
  • ----Dein heftige Reaktion zeigt, wie nah meine Betrachtung eine Verlustangst zu beschreiben scheint, die dich unsachlich beißen lässt. ----

    ppiet .... schön, wie Du voll neben dem Thema bist ....woher willst Du wissen, dass ich Verlustangst habe ....sorry, aber die habe ich nun wirklich nicht....warum sollte ich auch ....mein Mann und ich harmonieren gut .... mir geht es nur darum, etwas mehr Gerechtigkeit zu erlangen .....und die Väter sind leider Gottes oft im Nachteil .... und vor Gericht Recht haben und Recht bekommen - das sind leider zwei verschiedene Schuhe

    ----Ich denke in erster Linie an die beiden Kinder. Du auch?-----
    ja ....mehr als Du Dir vorstellen kannst.... bei mir stehen immer die Kinder im Mittelpunkt (sonst wäre ich nicht schon über mehrere Jahrzehnte Pflegemutter!!!)....

    ----Es sollte im Vordergrund stehen, dass sie und ihr Papa sich sehen können und dann auch unbelastet miteinander umgehen können, wenn sie sich sehen. -----
    Richtig erkannt, genau darum kämpfen wir ...

    ----Es entzieht sich meiner Kenntnis, weshalb das Urteil zum Umgang nicht durchzusetzen sein sollte, es sei denn, du lieferst z.B. den Grund, weil du teilhaben (und vielleicht kontrollieren) willst.----
    ...hast Du schon mal ein Gerichtsurteil gehört, wo eine Mutter (oder auch ein Vater) bestraft wurden sind, wenn sie den Umgang mit den Kindern nicht eingehalten haben? Wir kennen so ein Urteil nicht, unsere Anwältin auch nicht.

    ----Die Anwältin braucht auch sicherlich keine Rechtstipps über eine emotional betroffene Nichtjuristin recherchieren, die hat - das ist Usus - hunderte von Kollegen, die sie nur mal eben kontakten muss, um alleraktuellste und genauesten Fachhilfe zu erhalten. -----
    Da liegst Du aber voll daneben. Sie ist für Hinweise und Tipps dankbar. Und es ist leider auch in Fachkreisen nicht so einfach, Kollegen zu kontaktieren, vor allem, wenn sie auf einem anderen Fachgebiet tätig sind.


    ----Und dass der Richter ganz böse war und wohl ein Fehlurteil gefällt hat weil "der Richter aufgrund ungenügender Argumentation und Darlegung der Rechtslage gegen ihn entscheidet", das ist deine persönliche Meinung. (Also deine Freiheit)
    Ich kenn´ die Akte nicht, aber zur aktuellen Frage trägt dieser Punkt nix bei. Zeigt aber, dass du "Frust schiebst" und gern unsachlich wirst. -----
    Ich habe nie gesagt, dass der Richter böse ist. Hier kann man mal sehen, was Du da so reininterpretierst. Und ein Fehlurteil kann einfach zustande kommen, weil man nicht genügend in dem speziellen Fall weiss. Und um das zu vermeiden, suchen wir Informationen und Material. Was ist daran so falsch? Würdest Du vor Gericht Fakten verschweigen, wenn sie dazu beitragen ein gerechteres Urteil zu fällen?

    ----Und noch was: du bist hier hinreichend anonym, dass auch andere lesen können, was zum Thema erörtert wird.
    Wenn dir ein anderer Standpunkt nicht passt und du ihn diskreditieren oder in die Geheimhaltung verbannen willst, dann sei dir klar gesagt: Hier im Forum geht das mit dem Maulkorb nicht. -----
    Ich gebe niemanden einen Maulkorb. Ich finde nur Deine Diskussion voll daneben, denn sie hat mit meiner Fragestellung absolut nichts zu tun. Ich wäre froh gewesen, wenn Du wie andere auch - diesen unseren herzlichen DANK - uns zweckdienliche Hinweise gegeben hättest. Denn unser Leben einzuschätzen und zu beurteilen, steht Dir nicht zu, da Du es nicht kennst. Also bleib beim nächsten Mal bitte einfach bei der Fragestellung. Danke.
    LG kleinebebe


  • Nun, kleinebebe

    kurz und auf den Punkt gebracht:

    Du hast keineswegs nur Fragen gestellt.
    Du hast welche gestellt, die eine Rückfrage verlangen und Hintergrundinfo.

    In Wirklichkeit suchst du ja wohl Munition, weil deine langjährigen Pflegekinder(?) von dir abgeschnitten werden. Schau mal genauer hin, wo du mit deinen Antworten zur Sache beiträgst und wo du dir schlauer vorkommst als die Leser und ratenden User hier. In jüngster Vergangenheit hast in anderen Posts was ähnliches probiert.

    Wenn du der Mutter deiner Pflegekinder ein Besuchsrecht für deine Person hintricksen willst, da wüsste ich schon Ansätze und Urteile.

    Die wären aber nach meiner Einschätzung nicht im Sinne der Kinder.

    Meine Empfehlung an dich ist, dich an das zuständige Jugendamt zu wenden und dieses zur Hilfe bei der Durchsetzung des Besuchsrechts zu bitten.

    Dort gibt es auch Adressen spezialisierter Anwälte. Deine Anwältin hat ihr Mandat. Ein weiterer Anwalt kann ein eigenständiges haben.

    Für meinen Geschmack bist du ein bisschen "zu sehr auf Krawall gebürstet".
    Für die Durchsetzung der Kinderinteressen leistest du damit wohl einen Bärendienst.
    Ich bezweifle sogar, dass dein Mann einverstanden ist mit deinem Vorgehen.
    Ich denke, ich steh mit dem Gedanken nicht allein.


    grüße
    ppiet

  • ppiet hat geschrieben:
    Nun, kleinebebe

    kurz und auf den Punkt gebracht:

    Du hast keineswegs nur Fragen gestellt.
    Du hast welche gestellt, die eine Rückfrage verlangen und Hintergrundinfo.

    In Wirklichkeit suchst du ja wohl Munition, weil deine langjährigen Pflegekinder(?) von dir abgeschnitten werden. Schau mal genauer hin, wo du mit deinen Antworten zur Sache beiträgst und wo du dir schlauer vorkommst als die Leser und ratenden User hier. In jüngster Vergangenheit hast in anderen Posts was ähnliches probiert.

    Wenn du der Mutter deiner Pflegekinder ein Besuchsrecht für deine Person hintricksen willst, da wüsste ich schon Ansätze und Urteile.

    Die wären aber nach meiner Einschätzung nicht im Sinne der Kinder.

    Meine Empfehlung an dich ist, dich an das zuständige Jugendamt zu wenden und dieses zur Hilfe bei der Durchsetzung des Besuchsrechts zu bitten.

    Dort gibt es auch Adressen spezialisierter Anwälte. Deine Anwältin hat ihr Mandat. Ein weiterer Anwalt kann ein eigenständiges haben.

    Für meinen Geschmack bist du ein bisschen "zu sehr auf Krawall gebürstet".
    Für die Durchsetzung der Kinderinteressen leistest du damit wohl einen Bärendienst.
    Ich bezweifle sogar, dass dein Mann einverstanden ist mit deinem Vorgehen.
    Ich denke, ich steh mit dem Gedanken nicht allein.


    grüße
    ppiet


    Du hast auch wirklich nichts kapiert ...ppiet... schade
    Hier geht es nicht um meine langjährigen Pflegekinder, ich bin lediglich Pflegemutter, aber um diese Kinder geht es hier nicht ...und ich bin auch nicht auf Krawall gebürstet....und auch beim Jugendamt waren wir schon, dies befürwortet den Kontakt meines Mannes zu seinen Kindern, aber sie können ihn auch nicht durchsetzen....leider ....
    ....und um zur Kernfrage zurückzukehren....hier geht es um Pflegegeld und wofür es gedacht ist und inwieweit andere Dinge von der KK getragen werden müssen/können ....
    ....ansonsten verkennst Du die Situation leider total ...schade.....
    LG kleinebebe
  • Auf die Frage, wer was zu zahlen habe hast du pfundweise Antwort.
    Wenn ein Zahlungswunsch der "Ex" zusätzlich zur Rechtslage kommt, kann dein Mann ihr locker sagen, sie kann sich das irgendwohin stecken.

    Dies zu vertiefen, damit du immer wieder das gleiche gesagt kriegst, macht wenig Sinn.
    Wenn er zahlt, will er das.
    Das dir dies nicht passen kann, das hast du selbst hier gedanklich angestoßen.


    kleinebebe hat geschrieben:
    Justin_MyHandicap hat geschrieben:

    -----Noch kurz ein paar Nachfragen, bevor ich ausführlicher werde: Ie ist das Sorgerecht geregelt und wie alt ist der Sohnemann? Was genau heißt der Sohn "lebt mehr oder weniger bei der Ex" genau?-----


    Hallo Justin,
    danke erst mal schon für Deine Antwort. Also: Es gibt ein gemeinsames Sorgerecht, der Sohn ist 11 Jahre und lebt eigentlich bei ihr. Seit über einem Jahr verweigert sie dem Vater den Umgang und Kontakt zu seinen Kindern (es gibt noch eine 14jährige Tochter). Immer wieder schiebt sie die Behinderung des Sohnes vor. Leider kann er sich nicht selbst äussern. Auch Gerichtsurteile, die meinem Mann Umgang zusprechen, ignoriert sie (straffrei natürlich). Hm .... und dann will sie ihn eben finanziell melken, weil sie nicht bereit ist, sich selbst ein neues Leben aufzubauen (Jammern ist einfacher - und es klingt doch super Mitleid erregend: der böse Mann hat mich dem behinderten Kind einfach sitzen lassen).
    Reichen diese Infos ?
    Danke im voraus für deine Mühe.
    LG kleinebebe


    Und gerade eben hast du gemeint:

    "Du hast auch wirklich nichts kapiert ...ppiet... schade
    Hier geht es nicht um meine langjährigen Pflegekinder, ich bin lediglich Pflegemutter, aber um diese Kinder geht es hier nicht ...und ich bin auch nicht auf Krawall gebürstet....und auch beim Jugendamt waren wir schon, dies befürwortet den Kontakt meines Mannes zu seinen Kindern, aber sie können ihn auch nicht durchsetzen....leider .... [Anmerkung: die können schon, wenn sie wollten. Sie wollen nicht, weil sie Gründe sehen.]
    ....und um zur Kernfrage zurückzukehren....hier geht es um Pflegegeld und wofür es gedacht ist und inwieweit andere Dinge von der KK getragen werden müssen/können ....
    [Anm: zu der sogenannten Kernfrage haben dir andere geantwortet wie einem Fass ohne Boden. Als ob du dir nicht mal die Antworten und links hier wirklich mal genauer anschaust und durcharbeiten kannst.]

    ....ansonsten verkennst Du die Situation leider total ...schade.....
    LG kleinebebe"



    ich bin ein recht aufmerksamer Mitleser. Und ich würde gern helfen. Aber du verdrehst schon wieder Fakten wie du es brauchst. Und zur weiteren Munitionsfindung.
    Deine sog. "Kernfrage" steht ja wohl in Zusammenhang mit den Geldwünschen der "Ex". Das muss man deinen eigenen Posts entnehmen. Siehe oben.

    Beleidige also bitte nicht die Intelligenz der restlichen Menschheit, kleinebebe ...

    lg
    ppiet




    _________________
  • Ich hätte nicht vermutet, dass dieses Thema noch einmal „hochkommt“, da es ja erschöpfend beleuchtet wurde.
    Eigentlich äußere ich mich lieber nicht zu solchen Themen, denn es wird ja nur eine Seite präsentiert und diese sehr vehement.
    Wie schnell bildet man sich ein vorschnelles Urteil und schließt sich einer Seite an, weil man die andere nicht hören konnte.

    Da scheinbar immer noch Interesse an dem Thema besteht, hier meine ganz persönlichen Gedanken dazu:

    kleinebebe schrieb:
    ...(und arm ist die gute Frau wahrlich nicht, sie bekommt allein 27000 Euro von meinem Mann pro Jahr + Pflegegeld St. III + Kindergeld + ihr Gehalt + Blindengeld)...

    Wow, dachte ich zuerst; SO viel Ehegattenunterhalt- und das bei eigenem Gehalt- da muss der Ehemann ja Großverdiener sein.

    Aber Moment mal, wieso bekommt die Frau Blindengeld?
    Und Pflegegeld Stufe III?
    Ist sie denn blind und schwerpflegebedürftig UND der Sohn auch?

    Da erst dämmerte mir:
    Hier wird der Kindesmutter das Blinden- und Pflegegeld für den schwerbehinderten Sohn zugerechnet.
    Über die Motive möchte ich nicht spekulieren.
    Dieses Geld ist für den Sohn bestimmt und nicht Einkommen der Mutter.
    Schon gar nicht solches für den Lebensunterhalt zu verwendendes.

    Und Kindergeld?
    Üblicherweise wird das Kindergeld halbiert, wenn ein Elternteil Kindesunterhalt zahlt- eventuell handelt es sich bei dem Betrag von 27000€ auch nicht um Einkommen der Kindesmutter, sondern um Unterhalt für sie und die Kinder.

    Über Jeans möchte ich mich hier nun wirklich nicht auslassen- die sind wie Socken und so weiter im Unterhalt enthalten.

    Ein Gedankengang ist jedoch im Lauf der Diskussion sozialrechtlich gewürdigt worden, der privatrechtlicher Natur ist und somit dem Unterhaltsgedanken anhängig.

    Unterhalt richtet sich nicht nach dem sozialrechtlichen Existenzminimum, also dem, was gerade so als Mindestversorgung angesehen werden kann, sondern nach den allgemeinen Lebensumständen.

    In diesem Lichte ist die Höhe von Unterhaltsleistungen zu sehen.

    Im Klartext heißt das:
    Reiche Väter zahlen für ihr Kind das Mehrfache an dem, was zum Beispiel ein Hartz-Empfänger zahlen muss.

    Genau so ist es mit anderen Gütern (mal abgesehen von der Jeans):
    Auch hier richtet sich ein eventueller Bedarf an der individuellen Lebensrealität der betreffenden Personen.

    Viel mehr möchte ich dazu an dieser Stelle wirklich nicht sagen, da die Einzelfallentscheidung selbstverständlich dem Gericht obliegt.


    Diese Aussage über die Anwältin:
    Sie ist für Hinweise und Tipps dankbar. Und es ist leider auch in Fachkreisen nicht so einfach, Kollegen zu kontaktieren, vor allem, wenn sie auf einem anderen Fachgebiet tätig sind.
    ist allerdings wirklich ungewöhnlich.
    Vielleicht ist die Dame noch nicht recht etabliert?


    Einen letzten Tipp hätte ich aber noch:
    Es wird hier immer über den behinderten Sohn und seine Bedarfslage diskutiert und darüber, dass er vorgeschoben werde, um das Besuchsrecht auszuhebeln.

    Hier wäre es logisch und lebensnah, die 14-jährige Tochter zu hören.

    In diesem Alter sind Jugendliche durchaus in der Lage, ihre Meinung klar zu äußern und ihre Bedürfnisse eindeutig zu artikulieren.

    Dies wäre zumindest mein erster Ansatzpunkt, um einen objektiveren Überblick zu erhalten.
  • ---Da erst dämmerte mir:
    Hier wird der Kindesmutter das Blinden- und Pflegegeld für den schwerbehinderten Sohn zugerechnet.
    Über die Motive möchte ich nicht spekulieren.
    Dieses Geld ist für den Sohn bestimmt und nicht Einkommen der Mutter.
    Schon gar nicht solches für den Lebensunterhalt zu verwendendes.----
    ...danke, solitär, richtig festgehalten. Die Kindesmutter bekommt es für den schwerbehinderten Sohn. ....hm....und ob es dem Lebensunterhalt zuzurechnen ist, versuche ich ja gerade hier im Forum herauszufinden. Du bist der Meinung, es gehört nicht dazu. Wozu ist es dann gedacht? Wofür soll es eingesetzt werden?....Genau das ist meine Frage...

    ---- auch nicht um Einkommen der Kindesmutter, sondern um Unterhalt für sie und die Kinder.----
    Auch richtig.... es ist Kindesunterhalt für 2 Kinder und nachehelicher Unterhalt....und damit auch Einkommen für Mutter und Kinder

    ----Unterhalt richtet sich nicht nach dem sozialrechtlichen Existenzminimum, also dem, was gerade so als Mindestversorgung angesehen werden kann, sondern nach den allgemeinen Lebensumständen.---
    Auch richtig, und auch so für uns ok.

    ----Genau so ist es mit anderen Gütern (mal abgesehen von der Jeans):
    Auch hier richtet sich ein eventueller Bedarf an der individuellen Lebensrealität der betreffenden Personen.----
    Hier war/ist für uns die Frage, ob die Kindesmutter einfach alles anschaffen darf, ohne Absprache (hier gibt es ein gemeinsames Sorgerecht!!!) und uns dann einfach die REchnungen versucht unterzuschieben, ohne den Weg der Beantragung KK, Bestätigung/Ablehnung abzuwarten etc. einzuhalten.

    -----Vielleicht ist die Dame noch nicht recht etabliert?-----
    hm.... gute Frage, ich denke, sie ist einfach zu sehr auf Familienrecht spezialisiert....oder arbeitet an dieser Spezialisierung ... keine wirkliche Ahnung ....


    ----Hier wäre es logisch und lebensnah, die 14-jährige Tochter zu hören.----
    Ja....und hier baut mein Mann gerade langsam wieder Kontakt auf, der pubertär bedingt (unter anderem) unterbrochen war. Allerdings kann sie auch nichts zu ihrem Bruder sagen, der kann sich ja leider nicht artikulieren.

    Hab vielen Dank für Deine Ausführungen. Sie haben für uns gute Ansatzpunkte.
    LG kleinebebe
  • Hallo noch mal kleinebebe,

    kleinebebe hat geschrieben:
    ...danke, solitär, richtig festgehalten. Die Kindesmutter bekommt es für den schwerbehinderten Sohn. ....hm....und ob es dem Lebensunterhalt zuzurechnen ist, versuche ich ja gerade hier im Forum herauszufinden. Du bist der Meinung, es gehört nicht dazu. Wozu ist es dann gedacht? Wofür soll es eingesetzt werden?....Genau das ist meine Frage...


    das Pflegegeld ist quasi ein Ersatzeinkommen für die Ex, wenn sie sich als Einzige um die Pflege des Sohnes kümmert. Es wird aber bspw. einkommenssteuerrechtlich nicht zum Einkommen dazu gezählt.

    Ich denke, es sind mittlerweile alle Fragen geklärt, die ohne weitere Kenntnisse der Einzelheiten von dieser Stelle aus geklärt werden können.
  • Vielen, vielen Dank an alle, die hier so hilfreich zur Lösung unseres Problemes beigetragen haben. Wir sind doch ein ganzes Stück weitergekommen. Demnächst werden wir mal berichten, wie der Richter die ganze Angelegenheit nun sieht. Bis dahin passt bitte alle gut auf Euch auf und seid herzlich gegrüsst
    kleinebebe 😀

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