Wofür ist das Pflegegeld gedacht, was beinhaltet es?

Hallo alle zusammen,
kann mir jemand genau sagen, wofür Pflegegeld gedacht ist, bzw. welche Kosten es beinhaltet? Ist es nur rein für die Pflege (Haushalt, Körperpflege, Betreuung oder so) gedacht oder soll es auch ein Ausgleich für höhere Kosten (Spezialhosen für Rollstuhlfahrer, zweiter Buggy, Pfleger kann nur Teilzeit arbeiten etc)sein. Sollen vom Pflegegeld auch Hilfmittel bezahlt werden, die die Krankenkasse vielleicht ablehnt? Kennt jemand Gesetzesgrundlagen bzw. Gerichtsurteile, wo wir dazu etwas nachlesen können?
Danke jetzt schon an alle, die uns weiterhelfen können, und auch an alle, die es versuchen ;-)
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Antworten


  • Guten Abend,..

    und herzlich willkommen im Forum 😉

    Bitte schaut in diesen Link dazu;

    http://www.bmg.bund.de/pflege/leistungen/ambulante-pflege/pflegegeld.html

    Reichen die Infos nicht, dann bitte einfach nochmals nachfragen oder wenn etwas nicht verstanden wird. Schönes WE, Mfg Lyn😉
  • Hallo kleinebebe,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Du hast aus der Community schon einen Hinweis erhalten (vielen Dank dafür, Lyn 😀 ).

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Lyn hat geschrieben:

    Guten Abend,..

    und herzlich willkommen im Forum 😉

    Bitte schaut in diesen Link dazu;

    http://www.bmg.bund.de/pflege/leistungen/ambulante-pflege/pflegegeld.html

    Reichen die Infos nicht, dann bitte einfach nochmals nachfragen oder wenn etwas nicht verstanden wird. Schönes WE, Mfg Lyn😉


    Guten Abend Lyn....
    danke für Deine Mühe. Wirklich weitergeholfen hat sie mir nicht. Ich habe das Gefühl, dass es gar keine konkrete Aussage gibt, wofür das Pflegegeld gedacht ist bzw. das es dem Pflegebedürftigen selbst überlassen ist, was er mit dem Geld macht bzw. wofür er es einsetzt.
    Hast Du noch eine Idee, wo ich finde, welche Kosten die Krankenkasse (wie Autoumbau für Rolli, zusätzlicher Spezialbuggy und so) übernehmen muss? und welche sie ablehnen kann? Gibt es sowas wie einen Katalog, wo so was aufgelistet ist?
    Danke im voraus.
    Grüsse
    kleinebebe
  • Hallo kleinebebe,

    Pflegegeld ist grundsätzlich als Ausgleich für die Tätigkeit der Pflegenden gedacht. Ob dieser Ausgleich in seiner Höhe fair ist oder nicht, soll an dieser Stelle nicht diskutiert werden.

    Um Deine konkreten Beispiele zu klären:
    - Pfleger kann nur Teilzeit arbeiten -- hierzu dient das Pflegegeld als Ausgleich
    - Körperpflegemittel, Haushaltsmittel -- muss man selbst finanzieren
    - Spezialhose -- wenn als Hilfsmittel anerkannt verordnungsfähig, ergo muss die Kasse zahlen
    - zweiter Buggy -- siehe bitte Deinen separaten Thread
    - Autoumbau -- nicht Sache der Kasse

    Meine Antwort war hoffentlich ein klein wenig hilfreich für Dich.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo,

    vielleicht ist der Link neben Justins Auskunft noch hilfreich: http://www.pflege-abc.info/pflege-abc/artikel/pflegeleistungen.html

    Generell: Pflegegeld ist nur für die eigentliche Pflegetätigkeit und ggf. hauswirtschaftliche Versorgung. Alles andere (Hilfsmittel, Leistungen zum Lebensunterhalt, Leistungen zur Teilhabe etc) kann und muss gesondert beantragt werden.

    Beste Grüße, ananim


  • Hallo kleinebebe,

    erst einmal herzlich willkommen hier im Forum. Hier helfen dir Betroffene und Experten, was nicht besser sein kann!

    Zu deiner Frage.
    Diese kann man nicht besser beantworten. Da kann man nur ein DANKESCHÖN an die User weitergeben!
    Wenn du tiefer in diese Materie "Pflege + Pflegebedürftigkeit + Pflegeleistungen + u.s.w. eindringen möchtest, hole dir bei deiner Krnakenkasse die speziellen Broschüren dazu. In diesen Broschüren sind weitere Adressen, Links u.m. vorhanden.
    Die Broschüren sind kostenfrei!

    Alles Gute und wenn du fragen hast, wir sind da!

    Lg, Emmerisch
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  • Emmerisch hat geschrieben:
    Hallo kleinebebe,

    erst einmal herzlich willkommen hier im Forum. Hier helfen dir Betroffene und Experten, was nicht besser sein kann!

    Zu deiner Frage.
    Diese kann man nicht besser beantworten. Da kann man nur ein DANKESCHÖN an die User weitergeben!
    Wenn du tiefer in diese Materie "Pflege + Pflegebedürftigkeit + Pflegeleistungen + u.s.w. eindringen möchtest, hole dir bei deiner Krnakenkasse die speziellen Broschüren dazu. In diesen Broschüren sind weitere Adressen, Links u.m. vorhanden.
    Die Broschüren sind kostenfrei!

    Alles Gute und wenn du fragen hast, wir sind da!

    Lg, Emmerisch



    Hallo Emmerisch,
    danke für Deine Hinweise, aber die Broschüren der KK helfen uns nicht weiter. Ausserdem sind wir bereits beim Rechtsstreit. Blöderweise ist unsere Anwältin eine Anwältin für Familienrecht, hat also auf diesem Gebiet hier wenig Ahnung. Wir wollen sie unterstützen und suchen daher auchs elbst nach Infos bzw. Rechtswissen.
    Und ja, einige Antworten haben uns schon weiter geholfen und es gehen immer noch super Antworten ein. Das finden wir einfach klasse. Und vielleicht kommt ja noch eine Antwort mit dem ultimativen Tipp ... man kann ja nie wissen 😉
    Danke jedenfalls auch für Deine Mühe.
    LG kleinebebe
  • The user and all related content has been deleted.
  • jenner hat geschrieben:
    ananim hat geschrieben:
    vielleicht ist der Link neben Justins Auskunft noch hilfreich: http://www.pflege-abc.info/pflege-abc/artikel/pflegeleistungen.html

    Generell: Pflegegeld ist nur für die eigentliche Pflegetätigkeit und ggf. hauswirtschaftliche Versorgung. Alles andere (Hilfsmittel, Leistungen zum Lebensunterhalt, Leistungen zur Teilhabe etc) kann und muss gesondert beantragt werden.

    Hallo,

    was viele ja auch nicht wissen (aus oben stehenden link), danke anamin 😉:

    • zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (Produktgruppe 54), dazu zählen:
    o Saugende Bettschutzeinlagen: Saugende Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch in verschiedenen Größen,
    o Inkontinenzmaterial: Vorlagen, Windelhosen
    o Schutzbekleidung: Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen,
    o Sonstiges: Hände- und Flächendesinfektionsmittel
    Die Hilfsmittel der Produktgruppe 54 werden direkt von einem zugelassenen Leistungserbringer (gegenwärtig sind dies Sanitätshäuser und Apotheken) bezogen.

    Die Pflegekasse übernimmt die Kosten dieser Sachleistung bis zu 31,- € im Monat.

    Viele Grüße
    Jenner




    hey jenner,
    das muß verbrauchsmaterial heissen, nicht sachleistung, damit ist was anderes gemeint.
    ansonsten ist die broschüre selbstredend. verstehe nicht was für rin ultimativer tipp da kommen soll.
    biene
  • Hallo kleinebebe,

    kleinebebe hat geschrieben:
    Ausserdem sind wir bereits beim Rechtsstreit. Blöderweise ist unsere Anwältin eine Anwältin für Familienrecht, hat also auf diesem Gebiet hier wenig Ahnung. Wir wollen sie unterstützen und suchen daher auchs elbst nach Infos bzw. Rechtswissen.
    Und ja, einige Antworten haben uns schon weiter geholfen und es gehen immer noch super Antworten ein. Das finden wir einfach klasse. Und vielleicht kommt ja noch eine Antwort mit dem ultimativen Tipp ... man kann ja nie wissen 😉
    Danke jedenfalls auch für Deine Mühe.
    LG kleinebebe


    zunächst einmal solltet Ihr euch eine/n Anwältin/Anwalt suchen, der auf Sozialrecht spezialisiert wird. Du gehst ja auch nicht zum Gärtner, um dir die Haare schneiden zu lassen, oder? (Überspitzt ausgedrückt.)

    Worum geht es denn in diesem Rechtsstreit?

    Und zu welchem Thema benötigst Du noch "den ultimativen Tipp"? Denn vom Prinzip her ist die bisher angesprochene Thematik ja ziemlich eindeutig und übersichtlich.

    Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Justin_MyHandicap hat geschrieben:
    Hallo kleinebebe,

    kleinebebe hat geschrieben:
    Ausserdem sind wir bereits beim Rechtsstreit. Blöderweise ist unsere Anwältin eine Anwältin für Familienrecht, hat also auf diesem Gebiet hier wenig Ahnung. Wir wollen sie unterstützen und suchen daher auchs elbst nach Infos bzw. Rechtswissen.
    Und ja, einige Antworten haben uns schon weiter geholfen und es gehen immer noch super Antworten ein. Das finden wir einfach klasse. Und vielleicht kommt ja noch eine Antwort mit dem ultimativen Tipp ... man kann ja nie wissen 😉
    Danke jedenfalls auch für Deine Mühe.
    LG kleinebebe


    zunächst einmal solltet Ihr euch eine/n Anwältin/Anwalt suchen, der auf Sozialrecht spezialisiert wird. Du gehst ja auch nicht zum Gärtner, um dir die Haare schneiden zu lassen, oder? (Überspitzt ausgedrückt.)

    Worum geht es denn in diesem Rechtsstreit?

    Und zu welchem Thema benötigst Du noch "den ultimativen Tipp"? Denn vom Prinzip her ist die bisher angesprochene Thematik ja ziemlich eindeutig und übersichtlich.

    Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀




    Hallo Justin,
    der Anwaltswechsel ist leider nicht wirklich möglich, da wir Prozesskostenhilfe haben.
    Kurze Hintergrundinfo zu unserer Situation: Mein Mann ist geschieden und der behinderte Sohn lebt mehr oder weniger bei seiner Ex. Jetzt fordert sie ständig Geld für Dinge, die weder mit meinem Mann abgesprochen noch aus unserer Sicht unbedingt nötig sind (eben Kangoo-Buggy obwohl der Junge einen coolen Rolli hat, Umbau des T5 [den hat sie über eine Stiftung geschenkt bekommen] zum Einschieben des Rolli, Jeans für Rolli-Fahrer). Die KK hat die Finanzierung abgelehnt, auch den Widerspruch. Nach unserem derzeitigen Wissnestand hätte sie klagen müssen, da laut KfzHVO § 7 der Umbau z.B. bezahlt werden muss. Hm, ...der Buggy ist aus unserer Sicht nicht wirklich nötig. Wobei ich mir gerade nicht sicher bin, was dazu im Heilmittelkatalog der KK steht (die Seite ist gerade nicht aufrufbar 🙁 ).
    Ja, und die Jeans sind m.E. im Kindesunterhalt gedeckt (und arm ist die gute Frau wahrlich nicht, sie bekommt allein 27000 Euro von meinem Mann pro Jahr + Pflegegeld St. III + Kindergeld + ihr Gehalt + Blindengeld).
    Hm .....ist eine blöde verzwickte Situation, aber wir sind finanziell am Limit .... und sollen immer noch mehr zahlen.....
    Helfen Dir diese INfos weiter?
    Danke für Deine Mühe und Zeit.
    LG kleinebebe

    PS: in dem REchtsstreit geht es auch generell um Unterhalt ...deshalb die Anwältin für Familienrecht
  • Hallo kleinebebe,

    vielen Dank für Deine Ergänzungen.

    Es ist immer fies, wenn die Kinder als "Instrument" gegen die/den Ex-Partner/in eingesetzt werden…

    Noch kurz ein paar Nachfragen, bevor ich ausführlicher werde: Ie ist das Sorgerecht geregelt und wie alt ist der Sohnemann? Was genau heißt der Sohn "lebt mehr oder weniger bei der Ex" genau?

    Bitte entschuldige die Nachfragen. Ich möchte nur ein möglichst genaues Bild haben, um präzise Aussagen treffen zu können.
  • Guten Morgen,..

    Das was du geschrieben hast an Unterhalt, Pflegegeld Stufe III, Kindergeld etc. bekommt die Ex Frau alles was möglich ist.

    Das Kindergeld deckt den Unterhalt + Lebenshaltungskosten des Kindes, das Pflegegeld Stufe III deckt die Bedürfnisse des Kindes zur Behinderung.

    Sorry und so sind die notwendigen Dinge auch von diesen Geldern zubezahlen. Daher auch der ablehnende Bescheid durch die KK = Kranken / Pflegeversicherung zum Buggy und Jaens.

    Die notwendige Bekleidung ist im Kindesunterhalt, Kindergeld + Pflegegeld berücksichtigt. Wozu einen Buggy wenn bereits ein Rolli vorhanden ist?
    Leistungen aus der Pflegeversicherung werden zum Sozialprinzip aller Versicherten erbracht. Ich gehe davon aus das die Ex Frau die Wahl hatte Buggy oder Rolli! Denn Leistungen in der Form werden vom Arzt verordnet und durch den MdK geprüft.

    Sorry nur dein Partner ist keine Kuh die man wegen der Behinderung des gemeinsammen Sohnes auf Dauer melken kann. Es hat alles Grenzen und dies sollte die Dame erkennen.

    Wie Justin schon gut erkannt hat wird der Sohn dazu benutzt um weiteres vom Kindesvater zubekommen. Ich wünsche euch das dies auch der Richter / rin erkennt in eurem Verfahren vor Gericht. Ihre Forderungen stehen in keinem Verhältnis und sind nicht gerechtfertigt. Mfg Lyn 😉


  • Justin_MyHandicap hat geschrieben:

    -----Noch kurz ein paar Nachfragen, bevor ich ausführlicher werde: Ie ist das Sorgerecht geregelt und wie alt ist der Sohnemann? Was genau heißt der Sohn "lebt mehr oder weniger bei der Ex" genau?-----


    Hallo Justin,
    danke erst mal schon für Deine Antwort. Also: Es gibt ein gemeinsames Sorgerecht, der Sohn ist 11 Jahre und lebt eigentlich bei ihr. Seit über einem Jahr verweigert sie dem Vater den Umgang und Kontakt zu seinen Kindern (es gibt noch eine 14jährige Tochter). Immer wieder schiebt sie die Behinderung des Sohnes vor. Leider kann er sich nicht selbst äussern. Auch Gerichtsurteile, die meinem Mann Umgang zusprechen, ignoriert sie (straffrei natürlich). Hm .... und dann will sie ihn eben finanziell melken, weil sie nicht bereit ist, sich selbst ein neues Leben aufzubauen (Jammern ist einfacher - und es klingt doch super Mitleid erregend: der böse Mann hat mich dem behinderten Kind einfach sitzen lassen).
    Reichen diese Infos ?
    Danke im voraus für deine Mühe.
    LG kleinebebe
  • Hallo Lyn,
    danke für Deine Antwort. Du hast es sehr treffend formuliert. Es tut gut zu lesen, dass wir verstanden werden. Jetzt brauchen wir noch ein paar Rechtsgrundlagen um den Richter zu überzeugen .... dann sehen wir hoffentlich wieder Licht am Ende des Tunnels ...
    Danke für Deine Mühe
    LG kleinebebe

  • Hallo kleinebebe,

    vielen Dank für Deine Ergänzungen.

    Wirklich eine unschöne Situation, wie der Sohn hier benutzt wird.

    Nun gut, zu den Fakten (wobei ich der Vollständigkeit halber anmerken möchte, dass ich kein Jurist bin):
    Mit den Unterhaltszahlungen sollte Dein Mann grundsätzlich aus dem Schneider sein.
    Da die Ex sich ausschließlich um ihn kümmert und er keinen Umgang hat, müsste sie wohl auch alles organisieren. Die notwendigen Anträge kann sie trotz gemeinsamen Sorgerecht auch alleine stellen.

    Die Jeans:
    Wenn nicht medizinisch indiziert und verordnet, ist Kleidung ein Alltagsgegenstand, den die Kasse berechtigterweise nicht finanziert. Wenn man speziell sitzende Hosen haben will, ist dies - sozialrechtlich gesehen - genau so ein Luxus, wie ein Armani-Anzug. Und den muss man selbst zahlen. Für diesen Alltagsbedarf erhält die Ex Unterhalt.

    Der Buggy:
    Siehe bitte den separaten Thread hierzu. ( )

    Autoumbau:
    Auch hier ist die Kasse nicht zuständig. Da sie den Antrag aber nicht weitergeleitet hat, müsste die Ex prozessieren.
    In Zeiten von barrierefreiem öffentlichen Personennahverkehr und Fahrdiensten, zählt ein umgebautes Auto sozialrechtlich ebenfalls als Luxus, der selbst finanziert werden muss, da eigentlich nicht notwendig.
    Übrigens: Die Kasse zahlt den Fahrdienst bei medizinisch bedingten Fahrten (s. a. http://www.myhandicap.de/fahrkosten-erstattung-behinderung.html#c34800). Der Sozialhilfeträger zahlt ihn im Rahmen der Teilhabe, wenn es um Fahrten zur und von der Schule bzw. Tagesförderstätte geht.
    KFZ Hilfe gibt es, wenn das Fahrzeug für die Ausbildung bzw. Arbeit notwendig ist. So weit ist es ja aber bei dem Jungen noch nicht.
    Somit ist Dein Mann hier ebenfalls außen vor.

    Meine Antwort war hoffentlich ein klein wenig hilfreich für Dich.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

  • Hallo Justin,
    danke für die superschnelle Antwort.
    Also: Die Jeans (hier gibt es wohl ein Missverständnis) will die Ex zusätzlich zum Kindesunterhalt bezahlt haben, als Sonderbedarf sozusagen, sie hat sie nicht bei der KK beantragt, da sie nicht verordnet werden. Normale Jeans passen dem Jungen schlecht, weil er ein Korsett tragen muss und normale Jeans sich dann nicht schliessen lassen.
    Wegen dem Autoumbau: Nach unserem Wissen müsste die KK zahlen, da in der KfzHVO § 7 auf den Umbau zutreffen würde, unabhängig davon, dass der Junge keine Ausbildung macht bzw. zur Arbeit muss.
    Ansonsten: Hast Du noch eine Idee, wo wir Rechtsgrundlagen zu der ganzen Thematik finden können? Die Frage ist auch, ob sie einfach ohne Absprachen und/oder Informationen Dinge anschaffen kann (Buggy, Autoumbau - wo sie sich schon nicht an den notwenigen Ablauf - erst Antrag und Genehmigung, dann Umbau bzw. Anschaffung) und dann meinem Mann einfach die Rechnung präsentieren darf.
    Naja ...danke trotzdem für Deine Ausführungen.
    LG kleinebebe
  • Guten Tag Kleinebebe,..

    Justin hat dir alle Möglichkeiten sehr gut aufgezeigt dem gibt es nichts hinzuzufügen.

    Sicher ist die Situation mit einem behinderten Kind nicht immer leicht oder einfach im ganz normalen Alltag. Nur wenn die Ex Frau dem Kindesvater den ganz normalen Umgang verweigert, so hat sie ein Problem.

    Würde sie die Pflichten zum Umgangsrecht, zum Kindesvater verantwortungsvoll mittragen in der Umsetzung, - dann hätte auch sie im Umkehrschluss von Zeit zu Zeit mehr Lebensqualität. Eine Auszeit für sich ganz persönlich oder mehr Zeit für das zweite Kind. Sie könnte so Dinge mit dem der 14J. Tochter tun die sonst nicht möglich sind.

    Alle Antworten nochmals in Ruhe lesen und darauf müsst ihr zu den genannten, anstehenden Problemen eine Argumentation zum Richter / rin aufbauen in diesem Verfahren.

    Beispiel;

    Die Kindesmutter begehrt eine Hose!

    Antwort;

    Bedürfnisse sind durch Kindergeld, Unterhalt = Kindesvater gedeckt, weiterhin zur Behinderung = durch Pflegegeld.

    Wenn sie Dinge auf den Weg bringt z.B. Autoumbau, dann kann sie Unterstützung auf Antrag zum jeweiligen Träger bewilligt bekommen. Nur bis es so weit ist in der Bewilligung = einem rechtfähigen Bescheid durch den zuständigen Träger ergeht, besteht die Wartepflicht zum Antragsverfahren. Ist die Kindesmutter nicht mit dem negativ Bescheid einverstanden, kann sie in den Widerspruch gehen, oder in die nächste Instanz Klageweg beschreiten.

    Was sie nicht darf dem Kindesvater mal so allahopp die Rechnungen vorlegen und um Bezahlung bitten. Wie o.g. durch Unterhalt, Kindergeld etc. ist alles beglichen. Bringt sie etwas auf den Weg liegt die Haftung bei Ihr.

    Justin hat es geschrieben dass manche Dinge nicht notwendig sind und unter Luxus fallen. Es gibt viele Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft die nicht mal das Notwendigste besitzen zum ganz normalen Alltag.

    Bleibt immer sachlich im Verfahren zu den Antworten, lasst euch nicht profizieren, und ihr werdet Erfolg haben. Mfg Lyn😉



  • ----Bleibt immer sachlich im Verfahren zu den Antworten, lasst euch nicht profizieren, und ihr werdet Erfolg haben. Mfg Lyn😉 ----

    Hallo Lyn, hab vielen Dank für Deine Worte und dass Du uns Mut machst. Jetzt werden wir erst mal hoffen und Euch dann mal über den Ausgang informieren. Ist sicherlich auch für Euch spannend zu erfahren, wie es ausgegangen ist.
    Bis dahin habt vielen Dank und pass bitte alle gut auf Euch auf.
    kleinebebe


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