Kann ich auf das räumen meines Behindertenparkplatzes durch Fremdparker bestehen?

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Antworten

  • Hallo Susanne,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Du hast aus der Community schon sehr viele gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Ich hoffe sehr, dass sich die Angelegenheit schnell für Dich aufklärt.

    Vielleicht solltest Du die Damen und Herren auch mal auf die finanziellen "Vorteile" für die Stadt hinweisen. Allein das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz kostet den Falschparker 35,- Euro.
    Mir ist klar, dass solche Parkplätze nicht eingerichtet werden, um Geld zu erwirtschaften, sondern um den Betroffenen zu helfen.
    Aber vielleicht werden die Ämter unter diesem Gesichtspunkt ja etwas kooperativer.
  • Liebe Lyn
    alles schön und gut aber blanke Theorie, es nutzt dir alles nichts wenn der Abschleppdienst kommt und von dir Vorrauskasse möchte. Das heißt man sollte schon beim Anruf fragen wer die Kosten trägt.Supermarktkette ist nicht gerade das beste Beispiel, denen tuen 200-300€ im Zweifel nicht weh.
    Wir sind Privatpersonen oft mit geringen Einkommen.
    Gruß
    rednaxela
  • Hallo Rednaxela,

    Gerade habe ich dazu einen Artikel gefunden.
    Geh einfach auf kobinet.de, das bedeutet Kooperation Behinderter im Netz.
    Dort steht für heute 13.12.2012 ein Artikel, daß das Strafmaß für unbefugtes Parken auf einem Behindertenparkplatz erhöht werden soll.

    LG

    Surfer
  • Hallo Surfer
    danke für den Hinweis, nicht nur für das falschparken auf Behindertenparkplätzen wird es um 5 € teurer sondern für alle Parkverstöße.Allerdings hilft das hier nicht weiter ob ich den Abschleppdienst rufen kann ohne in Vorkasse treten zu müssen.

    Ich konnte übrigens auf Kobinet.de die von dir genannte Meldung nicht finden. Habe andere Quellen.
    LG
    rednaxela
  • Also das mit der Vorkasse auf personenbezogen Behindertenprkplatz... Wir haben bis wir den Poller bekamen niemals in Vorleistung treten müssen. Die Polizei oder das Ordnungsamt wurden von uns informiert wegen Falschparker. Diese haben dann den Abschleppdienst gerufen... Es wurde niemals von uns Geld velangt.. und Polizei oder Ordnungsamt waren beim Abschleppen immer anwesend.
    LG Thomas
  • Hallo Breather
    das wird die Lösung sein, die Polizei anrufen und die beauftragen direkt den Abschleppdienst.
    Danke für deine Ausführungen.
    LG
    rednaxela
  • rednaxela hat geschrieben:
    Hallo Breather
    das wird die Lösung sein, die Polizei anrufen und die beauftragen direkt den Abschleppdienst.
    Danke für deine Ausführungen.
    LG
    rednaxela


    So haben wir es gemacht und kann das gerne bisschen ausführen.
    Wir hatten auf Grund des zugeparkten PP mit der Stadt Schwetzingen vereinbart, dass zu den Zeiten Mo-Fr 8-17 Uhr das Ordnungsamt zuständig ist. Danach, an Wochenenden und Feiertagen die Polizei. Zugeparkt: Anruf // Halterfeststellung // wurde dieser erreicht (wurde er zu seinem Fahrzeug gebeten, was in den wenigsten Fällen vorgekommen ist). Ansonsten kam die Polizei oder das Ordnungsamt vor Ort. Das Fahrzeug wurde fotografiert, Strafmandat geschrieben und der Abschlepper gerufen. Zeitaufwand etwa 30 min-1,5 Stunden. Dieses warten war unserem Beatmungspatienten nicht zuzumuten. Darüberhinaus ist es auch ein erheblicher Zeitaufwand für die Ordnungskräfte (mussten manchmal mehrfach am Tag kommen), so dass wir (Pflegedienst und Polizei) ein Gespräch mit der Stadt geführt haben und 2 Wochen später hatten wir unseren Sperrpoller und seit dieser Zeit ist Ruhe eingekehrt. Übrigens: für den ruhenden Verkehr (sprich parkende Fahrzeuge) ist das Ordnungsamt die übergeordnete Polizeibehörde!
    LG Thomas