Leichter (Erst-)Rollstuhl gesucht

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  • Es geht langsam vorran.

    Ein Reha-Mitarbeiter geschickt von der KK hat mich etwas beraten.
    Die KK will in meinem Fall Rollstühle von der Firma Bischoff verschreiben.
    Diese Modelle sind aber viel zu schwer für mich, ich muss das Gerät ja irgendwie ins Auto kriegen.

    Das Argument "Verladung im Auto" zählt laut KK-Mitarbeiter nicht. Nur wenn ich ein ärztliches Attest hätte, in dem explizit steht, dass ich nur ....kg anheben kann. Das könnte mir mein Hausarzt sicherlich unterschreiben. Am besten überlasse ich die Formulierung dem Arzt. Oder sollte ich es schonmal grob verfassen?

    Auf diesem Weg könnte man auch Rollstühle bekommen, die die Krankenkasse normalerweise nicht vergeben würde.
    Die Krankenkasse zahlt dann nur soviel, wieviel ein Bischoff-Rollstuhl kosten würde. Bei meinen Leicht-Modellen sind das ungefähr 50%.
    Das ist schonmal besser als nichts.

    Die Frage an die Profis: Ist das so rechtens? Oder muss die Krankenkasse auch in meinem Fall alle Kosten übernehmen (für einen "exotischen" Rollstuhl)?
  • Hallo notdeadyet,

    Seit Jahren ist es so, daß Leichtgewichtrollis, etwa wie der von Sopur aus Edelstahl nicht gezahlt werden, aber auch viele Rolli- Firmen haben das eingesehen und Modelle als Kompromislösungen entwickelt, die doch finanziert werden.
    Vielleicht kann Sopur da weiterhelfen.

    LG

    Surfer
  • Hallo notdeadyet,

    notdeadyet hat geschrieben:
    Die Frage an die Profis: Ist das so rechtens? Oder muss die Krankenkasse auch in meinem Fall alle Kosten übernehmen (für einen "exotischen" Rollstuhl)?


    die Krankenkasse ist insoweit verpflichtet, Kosten für Hilfsmittel zu übernehmen, als dass dadurch die Auswirkungen einer Erkrankung ausgeglichen werden. Bedeutet also, dass durch die entsprechenden Hilfsmittel quasi der "Normalzustand" hergestellt werden muss.

    Für diesen ist Mobilität mit einem eigenen Auto in der Tat irrelevant. Denn auch für Menschen ohne Handicap ist es "Luxus" mit einem eigenen Auto, anstatt der öffentlichen Verkehrsmittel zu fahren.
    Diese Argumentation wirkt also tatsächlich nicht.

    Wenn Du die o.g. Mobilität für die Ausbildung oder Arbeit bräuchtest, wäre es übrigens an einem anderen Kostenträger, die entsprechende Verladehilfe zu zahlen.
    Klingt bürokratisch, ist es leider auch.

    Die einzige Möglichkeit einen solchen Leichtgewichtrolli von der Krankenkasse zu erhalten, ist tatsächlich, wenn dies medizinisch indiziert ist.

    Meine Antwort war hoffentlich ein klein wenig hilfreich für Dich!

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Zitat: Die einzige Möglichkeit einen solchen Leichtgewichtrolli von der Krankenkasse zu erhalten, ist tatsächlich, wenn dies medizinisch indiziert ist.

    Ich habe mir eine Bescheinigung (Attest) vom Arzt besorgt, auf der steht, dass ich einen Rollstuhl bis ...kg benötige um den Normalzustand herzustellen.

    Aber auch wenn es medizinisch indiziert ist, wird nicht die gesamte Summe von der Krankenkasse übernommen - richtig? Sicher nur in der Höhe des vergleichenbaren Rollstuhls den die Krankenkasse anbietet.

    Wenn das alles soweit klappt ist auch die Frage welche Kosten die KK an mich weitergibt.
    Die Preise von Rollstühlen sind stark abweichend. Im Internet sind sie tendenziell günstiger, im Sanitätshaus gleich mal deutlich teurer. Fragt sich nur wieviel die KK veranschlagen wird.

    Ich habe der KK einige Modelle genannt die in mein Schema passen - völlig unabhängig vom Design und persönlichen Vorlieben (lediglich das Gewicht beachtet). Suchen die sich dann ein Modell aus oder kann man sogar Wünsche äußern (unwarscheinlich)? Finanziell wäre es dann schon gut zu wissen wieviel man zuzahlen müsste.

    Aber erstmal muss es bewilligt werden...
  • Wie gesagt, das Attest vom Arzt habe ich mir geben lassen. Die Krankenkasse hat dies entgegengenommen, und sagte, der medizinische Dienst müsse die Notwendigkeit des Attestes überprüfen.

    Zwischen Weihnachten und Neujahr ist nicht viel passiert.

    Allerdings möchte der Mitarbeiter der Krankenkasse, mich wieder von einem Reha-Mitarbeiter ausmessen lassen. Dies geschah aber schon einmal vor Weihnachten.

    Ist es normal, dass die Krankenkasse mehrere Termine zur Vermessung fordert?
    Es handelt sich immer um die gleiche Stelle die mich anruft. Entweder ist das, ein Sanitätshaus, oder nur die Stelle der KK die Sanitätshäuser damit beauftragt Kunden auszumessen.

    Und zum Thema Kostenübernahme ist es wohl so, dass die KK einen Rollstuhl vorschlägt. Wenn ich dieses annehme, werden die Kosten komplett übernommen.
    Wenn ich dann immernoch ein anderes Modell möchte, zahlt die KK in Höhe des Wertes des von ihnen vorgeschlagenen Rollstuhls.
  • Die Krankenkasse lässt mir nun die Wahl welchen Rollstuhl ich nehmen möchte.

    Bischoff Standart-Rollstuhl oder den Rollstuhl meiner Wahl.

    Für den Rollstuhl meiner Wahl müsste ich nun über 1000€ dazuzahlen.
    Und das obwohl ich mir ein ärztliches Attest ausgestellen lassen habe, das besagt, dass der Rollstuhl nicht schwerer als ... kg sein darf. Der Bischoff fällt deshalb ja schon weg.

    Lohnt es sich Widerspruch einzulegen, oder sollte man froh sein wie es jetzt ist?
  • Lieber notdeadyet,

    vielen Dank für Deine Rückmeldung!

    Ich würde dagegen Widerspruch einlegen. Wenn der Rollstuhl zu schwer für Dich ist, Du ihn dennoch akzeptierst, wirst Du nachher kaum Chancen, einen anderen Rollstuhl einzufordern, wenn Du mit dem bestehenden nicht klarkommst. Ich verstehe nicht, wieso Dir ein zu schwerer Rollstuhl als verschrieben zur Wahl gestellt wird. Hast Du die Krankenkasse bereits darauf hingewiesen und mit Deinem Arzt gesprochen? Dies wären die ersten Schritte, die ich - vor einem Widerspruch - angehen würde. Vergiss aber die Frist nicht.

    Falls Du weitere Fragen oder Unterstützungsbedarf hast, lass es uns wissen.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Das ist mir auch schleierhaft, warum der Mitarbeiter mir trotz Attest den schweren Rollstuhl noch mit anbietet. Attest: nicht schwerer als 5kg. Bischoff: 10kg.
    Ich werde da morgen nochmal anrufen.

    Auf Grund der Dringlichkeit und dem langen Antragsverfahren (Juli 2012 - jetzt) würde ich die Zuzahlung lieber vornehmen. Durch ein Widerspruchsverfahren gehen vermutlich wieder mehrere Wochen ins Land.




  • Die Krankenkasse hat den Arzt nun gebeten, eine ausführliche Begründung zu erbringen, warum mein Rollstuhl die 5kg nicht überschreiten darf.
    Das Attest liegt doch schon vor, und jeder mit ein bisschen Sachverstand im Bereich Medizin, kann sich die Notwendigkeit bei meinem Krankheitsbild wohl denken.

    Der Arzt wird sich nicht querstellen, aber es kostet wieder Zeit.

    Kann man für die Zuzahlung (1.400€) in Vorleistung gehen? Auf Grund der Dringlichkeit.
    Oder besteht dann keine Chance mehr das Geld zurück zu erhalten?
  • Hab mich mit meiner Krankenkasse gerichtlich wegen der Badeprothese gestritten. Sie wollten mir eine Geatrieversorgung zubilligen, die aber aufgrund meines aktivitätsgrades ungeeignet und seitens des Herstellers nicht freigegeben wurde. Der MDK-Fuzzi hatte das empfohlen. Im Vergleich beim LSG musste die KK dann die Kosten für die inzwischen selbst beschaffte Badeprothese anhand eines Kostenveoranshlags größtenteils übernehmen.

    Im Grunde kannst du Einspruch einlegen und wegen der Dringlichkeit selbst aktiv werden und die Kosten dann versuchen einzuklagen. Aber du brauchst einen langen Atem und vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand.

    Ich denke mal, wenn man kaum Kraft hat, macht jedes Kilo eine Welt aus und es lohnt sich durchaus ein paar Kröten aus eigener Tasche zuzuschießen. Sind 5 kg nicht extrem wenig? Ein Rennrad unter 7 kg kostet um die 5.000 € und pro 50g leichter, wird es wohl 100 € teurer. An einem Rolli ist ja doppelt so viel Material dran???

  • Der Mitarbeiter der Krankekasse sagt natürlich, dass man nicht in Vorleistung gehen kann. Aber ich habe auch noch keine rechtliche Grundlage dafür gefunden.

    Natürlich würde ich alles tun um zu meinem Recht zu kommen, aber es ist die Zeit die dabei verloren geht die mich stört. Weil ich mit jeder Verzögerung noch länger an das Haus gebunden bin.

    Ich habe im Krankenhaus einen Aktivrollstuhl probegefahren, dieser wog 13kg. Ich konnte mich darin einige Meter fortbewegen, aber schon wurden die Arme lahm. In einem Sanitätshaus konnte ich dann einen sehr leichten Carbonrollstuhl probefahren, und dort ging es sehr leicht.
    Das Gewicht 5kg ist auch nur etwas wie ein Richtwert, im Prinzip gibt es nur ein Rollstuhl der in dieses Fenster passt. Aber wenn der Rollstuhl ohne Räder unter 5kg wiegt, kann man sich sicher sein, dass es noch machbar ist diesen zu fahren. Und viele Anbauten brauche ich nicht an dem Rollstuhl, im Prinzip sind diese Rollstuhlmodelle fast nackt.

    Ein weiterer Punkt, was das Gewicht angeht, wäre theoreitsch noch das verladen vom Rollstuhl, dies ist aber für die Krankenkasse kein Argument. Müsste man auch mal prüfen, ob das so korrekt ist.
    Immerhin kann man "den Normalzustand herstellen" auch so auslegen, dass man sein Rollstuhl eigenständig verladen können muss.


  • Sorry, ich hab keine Ahnung von Rollstühlen also sorry, wenn ich hier Quatsch schreibe...

    Aber ist das dann realistisch? Ob der Rolli jetzt komplett 13 oder 9 kg wiegt, macht doch wenn jemand mit 50 kg + 3 kg Kleidung drin sitzt in der Ebene nicht wirlich viel aus. Da kommt es doch mehr auf die Bereifung (Hochruck-Reifen) an. Kannst du denn beim Tranfer vom Rolli ins Auto die Räder vorm Verladen abmontieren? Ist das praxisgerecht? Investierst du das Geld nicht besser in ein geeignetes Auto und eine Ladehilfe "Ladeboy"? Ein Ford B-Max hat serienmäßg keine B-Säule und Schiebetüren. In Renault Kangoo kannst du den Rolli rein stellen, wie er ist. Ohne fummeliges geklappe....
  • Hi

    Ich kann einbein nur zustimmen. Bin selbst inkompletter Tetra, d.h Lähmungen im Arm und Fingerbereich. Beim fahren zählt das Gesamtgewicht (Rolli und Fahrer) und da macht der Unterschied vielleicht gerade mal 5% aus. Mein "Trick" damit ich einigermaßen flott unterwegs bin: 1. 10bar Hochdruckreifen und zwar die schmalen 1". 2. richtige Greiftechnik 3. Greifreifen mit weitem Abstand 4. 26" Reifen und tief sitzen. Vorallem der Pk. 2 und 3 habe bestimmt 25-30% mehr Geschwindigkeit und Ausdauer gebracht. Ich fahre mit einer Greiftechnik, da brauche ich keinerlei Fingerfuktion. Durch die niedrige Sitzhöhe und die großen Räder habe ich einfach einen besseren Hebelarm. Das Umsetzen wäre schwieriger, aber das mache ich eh über meine Beinfunktion.
    wg Schiebetüren. Bin 25 Jahre mit Schiebetüren gefahren - ist schlichtweg ideal, sofern man zumindest um das Auto laufen kann. Türe auf - Vorderräder reinstellen (geht mit einer Hand, da die Hinterräder ja noch auf dem Boden stehen) - am Schiebegriff den Únterarm einhängen und hochheben (geht auch gut - da man nur das halbe Rolligewicht heben muss). Ich machte das mit einem Falter, weil das Räderabbauen mir zu aufwendig war.
  • Den Fazit aus euren Beiträgen habe ich auch schon so befürchtet.
    Groß ist der Unterschied nicht was das Gewicht angeht, beim Anheben allerdings schon sehr. Mit geringer Muskelkraft merkt man es eben, ob das Gerät 5kg oder 13kg wiegt. Nur ist es schwer bis unmöglich das bei der KK durchzukriegen.

    Thema Rollstuhl und Auto ist eh so eine Sache. Rumlaufen und Einladen kann ich einen Rollstuhl nicht. Ich habe hier ein Auto, dies hat aber sogut wie keinen Restwert mehr. Daher soll ich mir laut Umbaubetrieb keine Hoffnungen auf die Übernahme der Umbaukosten für einen Rollstuhlheber machen. Regel: mehr als 50% vom ursprünglichen Wertes des Autos. Und ein Rollstuhlheber einzubauen kostet wohl um die 10.000€.
    Sollte man jetzt über ein neues Auto nachdenken, ist auch die kaum zu finanzieren. Der Staat gibt maximal 8500€ zu einem Fahrzeug dazu. Da ist die Auswahl schon recht schwer, zumal die 8500€ keinesfalls sicher sind. Finanzierung oder Kredit könnte ich nicht stemmen.
    Und daher war der Plan, das alte Auto zu behalten und den Rollstuhl mit Räderdemontage sitzend über den Fahrersitz zu verladen. Daher der Bedarf eines sehr leichten Modells. Aber da Verladen wie gesagt kein Argument für die KK ist, dreht man sich im Kreis.
  • Die Entscheidung wird jetzt vermutlich zwischen Küschall KSL und Sopur Helium fallen. Für den Helium fehlt noch der Kostenvoranschlag, dann kann ich einen auswählen.
    Die Wahl ist nicht so einfach, da beide Modelle sehr gut sind.

    Welcher der beiden Hersteller liefert schneller? Oder kann man das so pauschal nicht sagen?

    Was man so im Internet liest, da wird einem ja übel. Lieferzeiten von 4 Wochen bis 6 Monaten. Ist das nicht ein unhaltbarer Zustand. Mal abwarten, aber vielleicht kann mir ja jemand was zu den Lieferzeiten sagen.

    //edit: Ich habe mich nun für den Sopur Helium entschieden, trotz dass der Helium teurer ist als der Bischoff Krankenkassenrollstuhl müsste ich für den KSL noch immer 1300€ dazuzahlen. Bischoff: 1.600€ - Helium: 2.600€ - KSL: 2.900€. Klingt komisch aber der Helium ist auch eine gute Variante.

    Lieferzeit soll durchschnittlich 2 Wochen betragen, kann aber auch innerhalb von 7 Tagen geschehen. Hoffen wir das beste.

    Zwischenfazit: Zwischen Antragstellung und Zusage vergingen sage und schreibe 5 Monate.


  • Hallo,

    Das was deine KK abgeliefert hat ist eine Frechheit, die hätten von mir die Kündigung erhalten. Ich hätte einfach die Krankenkasse gewechselt und dass bei der neuen KK nochmal eingereicht. Die KK ist natürlich dazu verpflichtet, das zu bezahlen, was Du benötigst und nicht nur so ein Bischoff-Modell. Wenn dein Arzt einen Aktivrollstuhl nach Maß verordnet, dann müssen die auch einen Aktivrollstuhl nach Maß bezahlen.

    Ich weiß ja nicht, was Du für eine Erkrankung hast, aber ich habe meinen Aktivrollstuhl nach Maß mit E-motion-Restkraftverstärker ohne großes Murren von der Krankenkasse erhalten. Außer dass ein Hilfsmittelberater bei mir war und mich noch fast zu einem E-Rolli überreden wollte, hatte ich keine nennenswerte Probleme. Ich habe nur die 10 € Rezeptgebühr dazu bezahlt. Ich bin muskelkrank. Bei meiner KK (TK) hatte ich keine Probleme.

    Für die Verladung ins Auto habe ich KFZ-Hilfe bei der RV beantragt. Die bezahlen übrigens Einkommmensabhängig nicht 8500,00 sondern bis zu 9500,00 € für eine neues Auto, dazu zusätzlich die behinderungsbedingten Einbauten (Automatik, Klimaanlage, höhenverstellbarer Fahrersitz, elektrische Fensterheber, Parkassistent, Standheizung)und dann noch die Verladehilfe und andere behinderungsbedingte Umbauten kann man da schon bekommen. Allerdings warte ich auch noch auf den Bescheid von der RV.
    Ich gehe aber noch in Vollzeit arbeiten.


    Ich wünsche Dir viel Erfolg.

  • Nun ist der Rollstuhl endlich da. Sopur Helium Proton Paket.

    Die ärztliche Auflage "Rollstuhl nicht schwerer als 5kg" wurde aber nicht eingehalten.
    Das Ding wiegt 9kg mit Rädern und 6kg ohne.

    Fahren kann ich ihn sehr gut ohne Probleme.

    Das Modell wurde mir genannt und ich habe das Gewicht nachgesehen im Internet. Dort stand ab 4.2kg ohne Räder, was ich als in Ordnung empfand. Nur habe ich nicht die beste Ausstattung erhalten sondern die mittlere. Und diese scheint schwerer zu sein.

    Was kann ich jetzt machen?
    Mich wieder an die Krankenkasse wenden?
    Ich habe Angst, dass ich dann wieder in einen ewig langen Streit mit der Krankenkasse gerate. Und den Rollstuhl brauche ich nunmal jetzt.

    //edit: Ich habe nun doch eine Möglichkeit der Verladung gefunden, die auch preislich günstig ist. Nun ist die Sache endlich komplett abgewickelt. August 2012 - März 2013.

    Für mich war der Erfolg wohl damit begründet, dass ich über Monate jeden Tag mit dem zuständigen Sacharbeiter telefoniert habe. Dazu noch ein Arzt der ebenfalls schnell mitgearbeitet hat, wenn die Krankenkasse noch weitere Dinge zu klären hatte.

    Es hilft ungemein die Nummer vom Sachbearbeiter zu kennen.

    Auf ein selbstständigeres Leben!

    Allen anderen Betroffenen wünsche ich weiterhin viel Erfolg, auf dem manchmal recht langen Weg.
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