30 % Behinderung nur ?

2

Antworten

  • Hallo Sagon,

    Du hast aus der Community nun noch einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Also, Kopf hoch und wie beschrieben weitermachen!

    Gern kannst Du hier schreiben, wie es weitergeht. Und wenn Du noch weitere Unterstützung brauchst, sind wir alle hier auch gern für Dich da 😀
  • Justin_MyHandicap hat geschrieben:
    Hallo Sagon,

    Du hast aus der Community nun noch einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Also, Kopf hoch und wie beschrieben weitermachen!

    Gern kannst Du hier schreiben, wie es weitergeht. Und wenn Du noch weitere Unterstützung brauchst, sind wir alle hier auch gern für Dich da 😀


    Vielen dank Leute !!!!!!!!!

    Der Vdk hat mir heute mitgeteilt, das wenn ich bis Montag nicht die entsprechenden ärtzlichen Bescheinigungen bringen, sie mich nicht mehr unterstützen können.

    Tja.......
  • Dann nix wie los! Hättest du gestern meinen Rat befolgt, wäre das schon erledigt.
    Viel Erfolg
  • "Hättest du" ....

    sorry für`s ot, aber bei dem wort hätte fällt mir immer ein, wenn ich es lese oder höre

    http://www.youtube.com/watch?v=dI8-DTktVeU


    @ Sagon
    viel glück! 😉


    lg rosi



  • rosi_ hat geschrieben:
    "Hättest du" ....

    sorry für`s ot, aber bei dem wort hätte fällt mir immer ein, wenn ich es lese oder höre

    http://www.youtube.com/watch?v=dI8-DTktVeU


    @ Sagon
    viel glück! 😉


    lg rosi




    Ob das wohl hilfreich ist?
    biene
  • nö, hier muss auch nicht alles "hilfreich" sein.... 😆

    ab und zu darf ja in diesem forum auch ein scherz erlaubt sein.
    wenn du länger hier bleibst, wirst du es vielleicht erkennen.

    z.b. hier:
    http://www.myhandicap.de/forum.html?frage=lach-mal&tx_mmforum_pi1[tid]=28728&tx_mmforum_pi1[action]=list_post


    lg rosi



  • ladybiene hat geschrieben:
    Ob das wohl hilfreich ist?
    biene

    @ ladybiene
    delphisanne hatte dich ja schon in dem gesperrten thread begrüßt:

    "Ich hoffe das Du dich hier wohlen fühlen wirst. Ich freue mich schon auf Deine Beiträge."

    können wir dir vielleicht bei irgendeinem problem oder einer anderen frage helfen?

    vg rosi
  • off topic
    danke danke rosi,
    nennt man das nicht crossposting? 😢
    wenn ich hilfe suche werde ich mich sicher gerne an dich wenden in dem dazu passenden brett. danke für das angebot.
    gerne hätte ich auf delphisannes post geantwortet, dies war ja leider nicht mehr möglich!
    biene
  • Sagon hat geschrieben:....Der Vdk hat mir heute mitgeteilt, das wenn ich bis Montag nicht die entsprechenden ärtzlichen Bescheinigungen bringen, sie mich nicht mehr unterstützen können.

    Tja.......

    guten morgen Sagon

    um auf dein thema zurückzukommen (sorry fürs off topic 🥺 ):

    bist du schon bei deinen ärzten weitergekommen, sodass du deinen termin am montag einhalten kannst?

    lg rosi
  • rosi_ hat geschrieben:
    Sagon hat geschrieben:....Der Vdk hat mir heute mitgeteilt, das wenn ich bis Montag nicht die entsprechenden ärtzlichen Bescheinigungen bringen, sie mich nicht mehr unterstützen können.

    Tja.......

    guten morgen Sagon

    um auf dein thema zurückzukommen (sorry fürs off topic 🥺 ):

    bist du schon bei deinen ärzten weitergekommen, sodass du deinen termin am montag einhalten kannst?

    lg rosi


    Guten Morgen Rosi,

    nein, viel sind auch im Urlaub. Ich habe vorläufig aufgegeben und werde nach meiner Rücken OP nochmal neu beantragen.


    LG Sagon
  • Sagon hat geschrieben:
    Das war´s wohl. Meine behandelnden Ärzte sind nicht in der Lage (wie sie sagen) den GdB neu zu bewerten oder zu verändern bzw. wollen mir einfach nicht helfen. Der VdK möchte die Klage schon zurück ziehen, wenn ich keine Unterstützung durch meine Ärzte erhalte.

    Was kann ich jetzt noch tun ?


    Hallo Sagon,

    ich blicke durch Deine Einträge nicht ganz durch. (Weshalb steht jetzt auf einmal eine Rücken-OP an?)

    Wie ich aus dem obigen Satz lese, wurde durch den VdK bereits Klage eingereicht?
    Somit ist doch nun das Sozialgericht dafür zuständig, die nötigen Befunde bzw. ein aktuelles Gutachten von den Ärzten einzufordern (Beweisanordnung).

    Das der VdK Dich von Hinz nach Kunz schickt und die Klage sogar zurückziehen will, weil die Ärzte Dir keine Auskünfte geben, kann ich absolut nicht nachvollziehen! Sobald Du einen Antrag gestellt hast, bist Du für die Beschaffung der Unterlagen nicht mehr zuständig, sondern das Versorgungsamt oder, da bereits Klage eingereicht wurde, das Sozialgericht. Die schicken Dir dann mehrere Formulare zum ausfüllen.

    Übrigens, Halsschmerzen zählen nicht beim GdB und für Bluthochdruck wird meist nur ein GdB von 10 angesetzt. Die Psyche wäre dann in Deiner Sache neu zu bewerten. Wurde denn bereits in der Vergangenheit eine psychotherapeutische Behandlung durchgeführt?

    freundliche Grüße
    vom Zornröschen
    😉
  • Zornroeschen hat geschrieben:
    Sagon hat geschrieben:
    Das war´s wohl. Meine behandelnden Ärzte sind nicht in der Lage (wie sie sagen) den GdB neu zu bewerten oder zu verändern bzw. wollen mir einfach nicht helfen. Der VdK möchte die Klage schon zurück ziehen, wenn ich keine Unterstützung durch meine Ärzte erhalte.

    Was kann ich jetzt noch tun ?


    Hallo Sagon,

    ich blicke durch Deine Einträge nicht ganz durch. (Weshalb steht jetzt auf einmal eine Rücken-OP an?)

    Wie ich aus dem obigen Satz lese, wurde durch den VdK bereits Klage eingereicht?
    Somit ist doch nun das Sozialgericht dafür zuständig, die nötigen Befunde bzw. ein aktuelles Gutachten von den Ärzten einzufordern (Beweisanordnung).

    Das der VdK Dich von Hinz nach Kunz schickt und die Klage sogar zurückziehen will, weil die Ärzte Dir keine Auskünfte geben, kann ich absolut nicht nachvollziehen! Sobald Du einen Antrag gestellt hast, bist Du für die Beschaffung der Unterlagen nicht mehr zuständig, sondern das Versorgungsamt oder, da bereits Klage eingereicht wurde, das Sozialgericht. Die schicken Dir dann mehrere Formulare zum ausfüllen.

    Übrigens, Halsschmerzen zählen nicht beim GdB und für Bluthochdruck wird meist nur ein GdB von 10 angesetzt. Die Psyche wäre dann in Deiner Sache neu zu bewerten. Wurde denn bereits in der Vergangenheit eine psychotherapeutische Behandlung durchgeführt?

    freundliche Grüße
    vom Zornröschen
    😉



    Hallo Zornröschen, der Vdk sagt, er brauche für die Begründung unseres Widerspruchs beim Sozialgericht eine Neubertung meiner Ärzte und es wäre meine Aufgabe diese herbei zu schaffen. ich habe den VdK mehrfach darauf hingewiesen, das die Ärzte eine schriftliche Anfrage wünschten (wahrscheinlich vom Versorgungsamt).

    Mein Rücken ist auch kaputt und sollte irgendwann operiert werden.

    Seit ca. 1983 bin ich zur zeit in der 6. Psychotherapie, dazu einmal 3 Monate Klinik.

    Ich habe den Eindruck, die wollen mir nicht helfen.

    LG hans
  • hallo hans

    ich bin nun auch etwas verwirrt. 😢

    geht bzw. ging (du hast ja offensichtlich "vorläufig aufgeben") es beim sozialgericht denn nun um einen widerspruch oder bereits um eine klage?

    dass ich es auch nicht verstehe, dass du selbst die berichte besorgen solltest, hatte ich dir ja bereits geschrieben.

    ich hatte bei meinen verschlimmerungsanträge nur berichte beigefügt, die ich mir von den ärzten habe geben lassen. alles andere hat sich das versorgungsamt von den ärzten "geholt".

    trotz allem wünsche ich dir ein schönes wochenende 😉

    lg rosi
  • rosi_ hat geschrieben:
    hallo hans

    ich bin nun auch etwas verwirrt. 😢

    geht bzw. ging (du hast ja offensichtlich "vorläufig aufgeben") es beim sozialgericht denn nun um einen widerspruch oder bereits um eine klage?

    dass ich es auch nicht verstehe, dass du selbst die berichte besorgen solltest, hatte ich dir ja bereits geschrieben.

    ich hatte bei meinen verschlimmerungsanträge nur berichte beigefügt, die ich mir von den ärzten habe geben lassen. alles andere hat sich das versorgungsamt von den ärzten "geholt".

    trotz allem wünsche ich dir ein schönes wochenende 😉

    lg rosi


    wir hatten Widerspruch gegen die endgültige Ablehnung des Versorgungsamt eingereicht und das geht jetzt an das Sozialgericht und zur Begründung meines Widerspruchs brauche ich die Atteste.

    LG Sagon
  • Sagon hat geschrieben:


    Hallo Zornröschen, der Vdk sagt, er brauche für die Begründung unseres Widerspruchs beim Sozialgericht eine Neubertung meiner Ärzte und es wäre meine Aufgabe diese herbei zu schaffen.
    LG hans


    Hallo Sagon,

    das ist völliger Unsinn.

    Das Sozialgericht ist verpflichtet, eine aktuelle Beweisanordnung durchzuführen und zu ermitteln.

    In der Regel wird das SG dir einige Formulare zuschicken:
    Erklärung zur Entbindung der Schweigepflicht
    Fragebogen zur Person
    darin stehen:
    Angaben zur Person
    Angaben zur beruflichen Qualifikation
    Angaben zu tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten
    Verfahren, in denen Du ärztlich untersucht worden bist
    Ärzte, von denen Du behandelt worden bist/noch in Behandlung bist
    Krankenanstalten, in denen Du stationär behandelt worden bist
    Krankenkasse
    Krankengeld
    Arbeitslosengeld oder sonst Leistungen
    evtl. Prozessvollmacht

    Das musst Du ausfüllen und über die Stelle, die Du mit Deinen Interessen beantragt hast, dem SG zurückschicken. In der Regel wird dann eine aktuelle ärztliche Begutachtung angeordnet. Du kannst dich bis dahin "bequem" zurücklehnen. Die Verfahren an den Sozialgerichtbarkeiten sind für Menschen mit Behinderung und Versicherte kostenlos, auch wenn Du verlierst.

    Evtl. kannst Du nach einem verlorenen Prozess auch noch in Berufung gehen. Aber das musst Du dann mal gucken.

    Zum VdK äußere ich mich lieber nicht.

    Vielleicht wäre es eine Möglichkeit für Dich, die Sache selbst in die Hand zu nehmen?
    Bist Du wenigstens noch im Bereich der erforderlichen Frist?

    Lieben Gruß
    vom Zornröschen

    😉
  • Sagon hat geschrieben:

    wir hatten Widerspruch gegen die endgültige Ablehnung des Versorgungsamt eingereicht und das geht jetzt an das Sozialgericht und zur Begründung meines Widerspruchs brauche ich die Atteste.

    LG Sagon


    An das Sozialgericht musst Du eine KLAGE richten, keine "Begründung des Widerspruches"!!!!

    Liebe Grüße
    von mir 😉
  • Zornroeschen hat geschrieben:
    Sagon hat geschrieben:

    wir hatten Widerspruch gegen die endgültige Ablehnung des Versorgungsamt eingereicht und das geht jetzt an das Sozialgericht und zur Begründung meines Widerspruchs brauche ich die Atteste.

    LG Sagon


    An das Sozialgericht musst Du eine KLAGE richten, keine "Begründung des Widerspruches"!!!!

    Liebe Grüße
    von mir 😉



    Ja, wir haben geklagt, müssen diese aber begründen, also warm wir mit dem derzeitigen GdB nicht einverstanden sind.
  • Zornroeschen hat geschrieben:
    Sagon hat geschrieben:


    Hallo Zornröschen, der Vdk sagt, er brauche für die Begründung unseres Widerspruchs beim Sozialgericht eine Neubertung meiner Ärzte und es wäre meine Aufgabe diese herbei zu schaffen.
    LG hans


    Hallo Sagon,

    das ist völliger Unsinn.

    Das Sozialgericht ist verpflichtet, eine aktuelle Beweisanordnung durchzuführen und zu ermitteln.

    In der Regel wird das SG dir einige Formulare zuschicken:
    Erklärung zur Entbindung der Schweigepflicht
    Fragebogen zur Person
    darin stehen:
    Angaben zur Person
    Angaben zur beruflichen Qualifikation
    Angaben zu tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten
    Verfahren, in denen Du ärztlich untersucht worden bist
    Ärzte, von denen Du behandelt worden bist/noch in Behandlung bist
    Krankenanstalten, in denen Du stationär behandelt worden bist
    Krankenkasse
    Krankengeld
    Arbeitslosengeld oder sonst Leistungen
    evtl. Prozessvollmacht

    Das musst Du ausfüllen und über die Stelle, die Du mit Deinen Interessen beantragt hast, dem SG zurückschicken. In der Regel wird dann eine aktuelle ärztliche Begutachtung angeordnet. Du kannst dich bis dahin "bequem" zurücklehnen. Die Verfahren an den Sozialgerichtbarkeiten sind für Menschen mit Behinderung und Versicherte kostenlos, auch wenn Du verlierst.

    Evtl. kannst Du nach einem verlorenen Prozess auch noch in Berufung gehen. Aber das musst Du dann mal gucken.

    Zum VdK äußere ich mich lieber nicht.

    Vielleicht wäre es eine Möglichkeit für Dich, die Sache selbst in die Hand zu nehmen?
    Bist Du wenigstens noch im Bereich der erforderlichen Frist?

    Lieben Gruß
    vom Zornröschen

    😉



    Ja, Zornrößchen, bin ich. Die Frist läuft Ende Juli ab.

    LG Sagon
  • dann hast du also doch nicht aufgegeben? 😺

    viel erfolg, lieber Sagon, in diesem fall

    wünscht rosi 😉


  • rosi_ hat geschrieben:
    dann hast du also doch nicht aufgegeben? 😺

    viel erfolg, lieber Sagon, in diesem fall

    wünscht rosi 😉





    Ich hatte dem VdK per mail mitgeteilt, das wenn sie unbedingt der Ansicht sind mir nicht mehr helfen zu können (oder zu wollen),
    weil meine Ärzte mir nichts ausstellen möchten, dann sollen sie halt die Klage zurücknehmen.

    Aber ich könnte ja am Montag ein Einschreiben an das Sozialgericht senden, das ich die Klage doch nicht zurück nehmen will.


    Ich weiß nicht wie der richtige formale Weg abläuft, habe nur widersprüchlichen Aussagen und der VdK läßt mich hängen. Es wäre eigentlich Zeit für einen Suizid. Ich habe dermaßen die Schnauze voll.
Diese Diskussion wurde geschlossen.