30 % Behinderung nur ?

So, habe heute den Bescheid über 30 % bekommen, obwohl die noch nicht mal alle meine Atteste seit 1982 haben. die habe ich witzigerweise auch heute erst verschickt und auch ohne ärztliche Untersuchung.

Ist das ein gutes oder eher schlechtes Ergebinis ? Soll ich eventuell Widerspruch einlegen ? Was für Vor- und Nachteile könnte diese Behinderung haben ? Ist vielleicht mein Sorgerecht in Gefahr ? Gibt es es rechtliche Veränderungen, Vergünstigungen, Verschlecherungen........

Fragen über Fragen.....
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Antworten

  • Hallo Sagon!

    Da du leider nichts zu der Art deines Handicaps schreibst, auch im Profil nicht, kann man schlecht sagen, ob 30% ein gutes oder schlechtes Ergebnis sind. Wenn du aber der Meinung bist, das ist zu wenig und das Versorgungsamt nicht alles berücksichtigt hat, sollte man die Widerspruchsfrist nicht verstreichen lassen. Ein formloser Text reicht aus ("Ich lege Widerspruch gegen den Bescheid vom (Datum) ein"), Begründung kann man später nachliefern.

    Du sprichst davon, das Sorgerecht zu verlieren. Auch mit anerkannter Schwerbehinderung ist das nur möglich, wenn das Kindeswohl in Gefahr ist. Ich habe selber 80%, mein Ex hat 100%, das Sorgerecht für unsere fast 10jährige Tochter ist aufgeteilt, auch sie hat 80%.
    Eltern mit Behinderung, egal ob seit Geburt oder durch Krankheit oder Unfall gibt es immer mehr, es ist kein Tabuthema mehr, die Blicke zieht man trotzdem auf sich.

    Gruß, Katrin
  • KatrinHH hat geschrieben:
    Hallo Sagon!

    Da du leider nichts zu der Art deines Handicaps schreibst, auch im Profil nicht, kann man schlecht sagen, ob 30% ein gutes oder schlechtes Ergebnis sind. Wenn du aber der Meinung bist, das ist zu wenig und das Versorgungsamt nicht alles berücksichtigt hat, sollte man die Widerspruchsfrist nicht verstreichen lassen. Ein formloser Text reicht aus ("Ich lege Widerspruch gegen den Bescheid vom (Datum) ein"), Begründung kann man später nachliefern.

    Du sprichst davon, das Sorgerecht zu verlieren. Auch mit anerkannter Schwerbehinderung ist das nur möglich, wenn das Kindeswohl in Gefahr ist. Ich habe selber 80%, mein Ex hat 100%, das Sorgerecht für unsere fast 10jährige Tochter ist aufgeteilt, auch sie hat 80%.
    Eltern mit Behinderung, egal ob seit Geburt oder durch Krankheit oder Unfall gibt es immer mehr, es ist kein Tabuthema mehr, die Blicke zieht man trotzdem auf sich.

    Gruß, Katrin


    Vielen Dank, Katrin !

    Also neben einer chronischen Gastritis, Bluthochdruck und häufige Halztentzündungen sind es in erster Linie rezidivierende Depressionen und eine generalisierte Angststörung seit den 70ern die zu der 30 % Behinderung führten. Daher auch meine Angst um das Sorgerecht.

    Gruß

    Sagon
  • Wie alt ist denn das Kind / sind die Kinder, wie ist der Umgang von deren Seite mit deinen Handicaps, können sie sich schon teilweise selber versorgen (z.B. kochen)? Was ist mit dem 2. Elternteil?


    Gruß, Katrin
  • KatrinHH hat geschrieben:
    Wie alt ist denn das Kind / sind die Kinder, wie ist der Umgang von deren Seite mit deinen Handicaps, können sie sich schon teilweise selber versorgen (z.B. kochen)? Was ist mit dem 2. Elternteil?


    Gruß, Katrin



    12 und 6 und ich habe sie von Geburt an alleine erzogen. Die kommen mir mir sehr gut klar und ich mit ihnen. Die Mutter auch. Ich konnte sie und kann sie immer noch problemlos versorgen. Gelegentlich - meist im herbst - bekomme ich halt Heul- und Schreiattacken aber damit können alle in der Familie gut umgehen.
  • Hallo Sagon,

    Wie die anderen schon sagten, das Sorgerecht ist nicht so leicht wegzunehmen.

    Du hast aber auch nach Vorteilen gefragt.
    Wenn Du 30% hast, gibt es Vorteile bei der Steuer. Die Pauschale ist prozentual gestaffelt und zuständig ist das Finanzamt.

    Außerdem kannst Du ab 30% einen Gleichstellungsantrag stellen, d.h. Dich mit einem Schwerbehinderten rechtlich gleichstellen lassen.
    Der Vorteil wäre ein erweiterter Kündigungsschutz.
    Beispielsweise kann der Arbeitgeber wegen den Fehlzeiten nicht mehr so einfach kündigen. Es müßte bei Kündigung immer das Integrationsamt und falls vorhanden auch die Schwerbehindertenvertretung im Betrieb angehört werden und der Kündigung zustimmen.
    In der Mehrheit der Fälle macht das Integrationsamt das nicht, es muß dann schon sehr schwerwiegend sein. Auch der Schutz vor Versetzung wäre erweitert und mehr Befreiung von der Mehrarbeit.
    Nur den Zusatzurlaub hat man als Gleichgestellter nicht.
    Zuständig für die Gleichstellung ist die Gleichstellungsstelle des Arbeitsamtes.

    LG

    Surfer
  • Schwerbehinderung / Behinderung. Zwecks Widerspruch der mir bisher zugewiesenen Behinderungsprozente soll ich laut meinem Anwalt alle meine Ärzte aufsuchen und mir von denen die jeweilige Prozentzahl für die jeweilige gesundheitliche Störung neu bewerten und ggf. "erhöhen" lassen. Mein Orthopäde ist aber der Ansicht, das er dieses nicht kann und darf, da es sich hierbei um eine gutachterliche Tätigkeit handeln würde und er meine Erkrankungen "nicht in Behinderungsprozente (GdB)" umrechnen könne. Stimmt das ? Wie muß mein Anwalt bzw. ich selbst vorgehen ?
  • Schwerbehinderung / Behinderung. Zwecks Widerspruch der mir bisher zugewiesenen Behinderungsprozente soll ich laut meinem Anwalt alle meine Ärzte aufsuchen und mir von denen die jeweilige Prozentzahl für die jeweilige gesundheitliche Störung neu bewerten und ggf. "erhöhen" lassen. Mein Orthopäde ist aber der Ansicht, das er dieses nicht kann und darf, da es sich hierbei um eine gutachterliche Tätigkeit handeln würde und er meine Erkrankungen "nicht in Behinderungsprozente (GdB)" umrechnen könne. Stimmt das ? Wie muß mein Anwalt bzw. ich selbst vorgehen ?
  • Hallo Sagon,

    ich habe Dein Anliegen an unseren entsprechenden Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort 😉

    Wenn Dein Anliegen dann geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Guten Tag,

    also grundsätzlich ist es so, den GdB können nur sog. Versorgungsmediziner feststellen bzw. entsprechende Gutachter. Die einzige Möglichkeit wäre nun gegen den Bescheid des Versorgungsdamtes Widerspruch einzulegen und sich von den behandelnden Ärzten eine Begründung geben zu lassen warum sie einen GdB von 30 % nicht für sachgerecht halten. Diese Begründung dann zusammen mit dem Widerspruch ans Versorgungsamt schicken (per Einschreiben) und abwarten was sich tut. Eine andere Möglichkeit sehe ich im Moment nach der beschriebenen Sachlage nicht.
  • Danke für die Antworten !!
  • Ich hätt da mal einen kleinen Hinweis... Mir wurde mal erklärt, dass man nicht von Prozenten redet sondern nur von der Höhe des GdB ...

    Ich habe mir mal einen GdB-Rechner installiert und meine Erkrankungen durchgejagt, und ich muss sagen, dass ich zwar den dort errechneten GdB nicht erhalten habe, aber ich habe die "gewünschten" Merkzeichen erhalten. In einem anderen Forum wurde mir auch erklärt, dass es sich nicht um Vorteile handelt, die man hat, sondern es sich um Nachteilsausgleiche handelt. Wir sind ja auch alle benachteiligt durch unsere Erkrankungen. Nach außen hin sieht man das nie wirklich. Mich fragen viele, warum ich denn einen Ausweis habe, ich sähe doch gesund aus... Tja ... eine symptomatische Epilepsie mit gelegentlichen fokalen Anfällen, einer Medikamentenallergie und Depressionen sieht man nicht immer. Ich sitze glücklicherweise nicht im Rollstuhl und der Kelch Rollator ist auch ganz knapp an mir vorbei, weil ich nicht daran denke aufzugeben...

    Aber wenn dir der GdB in der Höhe nicht ausreicht, geh einfach in den Widerspruch. Manchmal reagieren die sogar.. Ich musste zwar klagen, aber ich habe Erfolg gehabt.

    Also ihr Lieben, nicht alles gefallen lassen, sondern auch mal in den Widerspruch und im Zweifel zum Anwalt. Wer sich den nicht leisten kann, geht zum für sich zuständigen Amtstgericht und beantragt eine Prozesskostenbeihilfe. Hier in Berlin sollen es wohl mittlerweile 20€ und es soll auch nicht mehr so "einfach" sein einen zu erhalten. Erst soll ein Termin zur Ausgabe des Antrages vergeben werden, dann ein Termin zur Abgabe und dann soll einem wohl der Bescheid zugeschickt werden. So hat meine Tante mir das erzählt.

    Gruß
    akoschi (die Morgen ihren Badewannenlifter bekommt)
  • Das war´s wohl. Meine behandelnden Ärzte sind nicht in der Lage (wie sie sagen) den GdB neu zu bewerten oder zu verändern bzw. wollen mir einfach nicht helfen. Der VdK möchte die Klage schon zurück ziehen, wenn ich keine Unterstützung durch meine Ärzte erhalte.

    Was kann ich jetzt noch tun ?
  • Hallo Sagon,

    dass Deine Ärzte Dich nicht unterstützen ist traurig. Bist Du bei Fachärzten in Behandlung? Das wäre das Einzige, was mir sonst spontan einfallen würde.
  • Justin_MyHandicap hat geschrieben:
    Hallo Sagon,

    dass Deine Ärzte Dich nicht unterstützen ist traurig. Bist Du bei Fachärzten in Behandlung? Das wäre das Einzige, was mir sonst spontan einfallen würde.


    Ja bei mehreren verschiedenen Fachärzten und Psychologen. Aber ich bin ja nur ein Mann, da muß man Krankheiten einfach ignorieren und bsi zum umfallen weiterarbeiten.....


    http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/ende-des-patriarchats-der-feminismus-hat-sich-verirrt-12289395.html
  • Sagon hat geschrieben:
    Aber ich bin ja nur ein Mann, da muß man Krankheiten einfach ignorieren und bsi zum umfallen weiterarbeiten.....


    http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/ende-des-patriarchats-der-feminismus-hat-sich-verirrt-12289395.html


    Guten Tag sagon
    mit dieser deiner Einstellung kommst du wirklich nicht weit.
    Den Kopf in den Sand stecken gilt nicht. Lass dir sämtliche Diagnosen und Krankenberichte von deinen Ärzten aushändigen (das Recht dazu hast du)nimm diese Unterlagen und beantrage einen Erhöhung des GdB und ab damit zum Versorgungsamt.

    Ich weiss dass der Vdk nicht einfach aufgibt nur dann wenn der Klient nicht entsprechend mitarbeitet oder sie keine Aussicht auf Erfolg sieht.
    Etwas harte Worte aber reiss dich am Riehmen und auf in den Kampf.
    Schönen Tag ,viel Kraft und Erfolg
  • holger63 hat geschrieben:
    Sagon hat geschrieben:
    Aber ich bin ja nur ein Mann, da muß man Krankheiten einfach ignorieren und bsi zum umfallen weiterarbeiten.....


    http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/ende-des-patriarchats-der-feminismus-hat-sich-verirrt-12289395.html


    Guten Tag sagon
    mit dieser deiner Einstellung kommst du wirklich nicht weit.
    Den Kopf in den Sand stecken gilt nicht. Lass dir sämtliche Diagnosen und Krankenberichte von deinen Ärzten aushändigen (das Recht dazu hast du)nimm diese Unterlagen und beantrage einen Erhöhung des GdB und ab damit zum Versorgungsamt.

    Ich weiss dass der Vdk nicht einfach aufgibt nur dann wenn der Klient nicht entsprechend mitarbeitet oder sie keine Aussicht auf Erfolg sieht.
    Etwas harte Worte aber reiss dich am Riehmen und auf in den Kampf.
    Schönen Tag ,viel Kraft und Erfolg


    Lieber Holger,

    vielen Dank. Der Vdk scheint mir mangelnde Mitarbeit zu unterstellen, aber ich HABE meine Ärzte aufgesucht. Die sahen sich nicht in der Lage, drückten sich offenbar davor ihre Diagnosen nach dem Medizinversorgungsgesetz in neue GbB umzurechnen, obwohl ich ihnen entsprechende Ausdrucke dafür gab. Jetzt habe ich auch noch den zeitdruck von nur noch einer Woche.

    LG Sagon
  • Sagon hat geschrieben:....Die sahen sich nicht in der Lage, drückten sich offenbar davor ihre Diagnosen nach dem Medizinversorgungsgesetz in neue GbB umzurechnen...

    hallo sagon

    ich höre das erst mal davon, dass dies aufgaben der ärtze sein soll.
    woher hast du denn diese auskunft bzw. erkenntnis, wenn ich fragen darf?

    lg rosi
  • rosi_ hat geschrieben:
    Sagon hat geschrieben:....Die sahen sich nicht in der Lage, drückten sich offenbar davor ihre Diagnosen nach dem Medizinversorgungsgesetz in neue GbB umzurechnen...

    hallo sagon

    ich höre das erst mal davon, dass dies aufgaben der ärtze sein soll.
    woher hast du denn diese auskunft bzw. erkenntnis, wenn ich fragen darf?

    lg rosi


    Hallo Rosi, von dem VdK.

    Lg Sagon
  • Hallo Sagon
    lass dir nichts erzählen vom Vdk, da hatte wohl jemand keine Ahnung oder einen schlechten Tag.
    Lass dir deine Diagnosen und Krankenberichte aushändigen und schaff sie zum Versorgungsamt
    !
  • Hallo Sagon,

    der Medizinische Dienst der Versorgungsämter richtet sich in erster Linie nur an das was in Deinen Krankenakten, von deinen Ärzten steht, da sie nach Aktenlage entscheiden.

    Was da nicht drin steht, kann dir nicht von Amts wegen bescheinigt werden.


    Wenn du dann mit der Entscheidung des amtes nicht einverstanden bist, kannst du Widerspruch einlegen, dann mußt du zu einem Gutachter. Erst dann fällt ein Arzt von Amtswegen ein eigenes Urteil über Deinen Gesundheits / Krankheitszustand.

    lg Yeggdrasil



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