Hat jemand erfahrung mit dem persöhnlichen Budget

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  • Hallo Gabi,

    ohne medizinische Berichte kann man gar nichts durch setzten. Wenn Du freundlich bittest wird man Dich überall dort, wo Du betreut wurdest Deine Krankenakte lesen lassen. Du hast einen gesetzlichen Anspuch auf Akteneinsicht. Aber für das was Du vor hast benötigst Du nicht Deine gesammte Krankenakte. Es reicht alle Kliniken und Fachärzte die Deinem (ehemaligen) Hausarzt Berichte zugeschickt hatten, einmal an zu schreiben und zu bitten Dir eine Kopie dieses Berichtes zu schicken.

    Schöne Grüße
    Karin
  • hi karin, sorry ich muß es sagen, hurra eine frau, sorry, meine letzten klinikaufenthalte war ca.88 und 94 und rehakliniken waren 94 und 96 , 96 bin ich als nicht therapierbar und arbeitsunfähigg entlassen worden, gut ich habe ab da freud in den jordan geschickt und habe gesagt ich will leben und das habe ich mit meinen einzelfallhelfer versucht auf die reihe zu bekommen, mein kumpel, er hat zu mir gesagt versuche was du auf die reihe bekommst, hört sich bescheuert an aber ich habe angefangen mit meine hund raus zu gehen, erst eine laterne dann zwei , am ende bin ich eine ganze runde gegangen, ich habe immer wieder zusammenbrüche gehabt, aber ich will mich schlau machen, wenn man jemanden die behinderung ansieht, ist das pb kein problem, aber ist es wie bei mir????? bei meinem sohn war es auch so, ich war vorreiter für adhs, in ossiland, warum jetzt bei mir??? .ich bin seelisch behindert und habe auch einen schwerbehnidertenausweis mit ein g und b sowie 80%, mein bedarf ist auch ermittelt 8h die woche, vom spd, was will ich mehr, wo ist das problem ich habe einen gesetzesanspruch darauf, warum komme ich nich weiter, ich habe am 01.01.2012 einen bösen nervlichen zusammenbruch gehabt mit rettungsstelle und seit dem eine rund um betreuung von meinem kumpel, meine anwältin reagiert nicht, mein goott das sind informationen ohne ende , frage einfach ich versuche alle fragen zu beatworten, mein problem ist ssssooooooooooo groß gruß gabi
  • gummiente hat geschrieben:
    wenn man jemanden die behinderung ansieht, ist das pb kein problem,...


    Sorry Gabi,

    das stimmt so nicht. Es geht beim persönlichen Budge nicht darum ob man eine sichtbare Behinderung hat oder nicht. Es hängt viel mehr davon ab wie umfangreich die Inanspruchnahme von Assistenz, Pflege und Betreuung ist. Ich kenne eine von Geburt an querschnittgelähmte (Spina bifida) junge Frau, die vollständig auf den Rollstuhl angewiesen ist. Sie ist, obwohl sie vom Bauchnabel abwärts komplett gelähmt ist, weitestgehend unabhängig von fremder Hilfe. Sie benötigt nur hin und wieder etwas Assistenz. Eine Putzfrau hat sie auch. Aber obwohl andere Frauen und Männer mit genau dem gleichen Lähmungsumfang eine Pflegestufe haben, sie bekommt sie nicht und das persönliche Budge auch nicht. Sie hat zu sehr gelernt sich selber zu versorgen. Ihr Betreuungsaufwand ist einfach zu gering.

    Ein zu 100% blinder Mann den ich kenne und hin und wieder berate, hat auch vergeblich versucht die eine Pflegestufe zu bekommen. Er ist bis vor das Sozialgericht gezogen. Er hat eine sichtbare Behinderung und Assistenz benötigt er rund um die Uhr. Trotzdem steht ihm kein Pflegegeld zu. Dafür bekommt er Blindengeld.

    Im Gegensatz zu diesen beiden sichtbar behinderten Personen, bekommt eine andere, nicht sichtbar, sondern psychisch behinderte Bekannte von mir sehr wohl das persönliche Budge. Dem persönlichen Budge voraus gegangen ist das Pflegegeld mit Pflegestufe 1 und 2.

    Du siehst, das persönliche Budge hat viel mehr mit dem Umfang der benötigten Hilfe durch Dritte zu tun, als damit ob man eine sichtbare oder eine nicht sichtbare Behinderung hat. Es gibt bestimmte Kriterien an die sich alle Gutachter halten müssen. Einfach nur Assistenz oder Betreuung zu benötigen reicht nicht aus. Hilfe, Betreuung und Assistenz muß immer auch die für das persönliche Budge beantragten Kriterien erfüllen. Wenn Du sie erfüllst, wirst Du es auch bekommen. Egal ob körperlich, psychisch oder geistig behindert. 😉

    Schönen Gruß
    Karin
  • hi karin, nachdem was ich über das pb gelesen habe, wenn jemand bedarf hat und der auch ermittelt ist, laut spd und über dem begriff einzelfallhilfe abgerechnet wird, jeden monat, braucht der hilfebedürftige bei der zuständigen stelle nur ein antrag aufs pb stellen, der vom sozialamt zuständige mitarbeiter müßte es normalerweise aufs pb umschreiben, und das in 14 tagen, das ist gesetz, http://www.bmas.de/DE/Themen/Teilhabe-behinderter-Menschen/Persoenliches-Budget/persoenliches-budget.html
    was ist dabei wenn ich das haben möchte was mir vom gesetz her zusteht wo ist mein denkfehler, es ist gesetz was mache ich denn falsch, ich habe mitbekommen das es nicht einfach ist aber ich werde kämpfen es geht um mich, wir sind in berlin viele stellen angelaufen die angeblich vom pb ahnung haben, offizielle stellen und im endeffekt hatten wir immer mehr fragezeichen in den augen, warum, wer ist den kompetent????, angelaufene stellen paritätischer wohlfahrstverein, apk landesverein berlin ev, bzsl ev,asl ev, lotse berlin usw. es kann doch nicht sein das man so hängengelassen wird!!!, ich mußte damals ab 1990 für meinen sohn das mit adhs durchsetzen also werde ich jetzt auch kämpfen es kann doch nicht sein das man alleine dasteht, es gibt soviele behinderte, die noch nicht mal was davon wissen, von dem pb, warum????? gruß gabi

  • Hallo Gabi,

    gerne werde ich Dich bei der Suche nach einem Anwalt unterstützen. Ich bitte Dich jedoch um ein wenig Geduld 😉
  • Hi geht nicht nur an justin,sorry, habe antwort auf meine untätigkeitsklage, habe anspruch auf einzelfallhelfer, würde ich auch sofort bekommen, aber ebend nicht über das pb, wegen sitte und moral und noch ein paar anderen pragraphen, aber so wie ich das pb verstanden habe, kann mario meine mutter sein, vater sein, freund, mein kumpel sein, es ist egal wer für mich arbeitet, außer es sind die sachen die man im elternhaus, in einer freundschaft oder oder für normal hält und macht, gardinen waschen, fenster putzen, bad sauber machen, kochen usw. dafür brauche ich keine hilfe, die machen wir in unserer wg sowieso ganz normal, dafür will ich auch nicht das pb, aber alles was vor meiner wohnungstür passiert, dafür brauche ich hilfe und dafür das pb, mein freund/kumpel kann nicht alles umsonst machen, mich zum arzt bringen, die physiotherapie, mein sohn(lebt in Hessen, habe meine enkelin noch nie gesehen, 2 jahre alt), eltern in hamburg( ja ich habe kontakt und sie sind fasst 70, seit zwei jahren nicht gesehen),sein auto kostet geld, verschleißteile, sprit usw. einen behindertentransport oder taxi gibt es auch nicht umsonst, was ist mit meiner freizeit, wenn er mich begleitet, kino, ich war 1994 das letzte mal, 8h die woche, da ist kino nicht drin, urlaub, was ist das, für ne bekloppte gibt es kein urlaub, vergiß es und dann auch noch in begleitung, vergiß es, so nun wäre es schön wenn irgendjemand sich mit pb auskennt und mir kostenlos einen rat geben kann ob meine anwältin auf dem richtigen weg ist, meine anwältin hat gie begründung von der ablehnung des widerspruchs seit dem 26.01.2012, also damit 4 wochen zeit für die klage, hat jemand tips??????Gruß gabi
  • Hallo Gabi,

    wie bereits erläutert, kannst Du in Deinem Fall eben nicht Vater, Mutter, Partner anstellen, da Dein Bedarf nicht hoch genug ist.

    Welche anderen Paragraphen genau werden denn noch zur Begründung herangezogen?

    Auch die Begründung mit Sitte und Moral ist nachvollziehbar für einen Außenstehenden, da es hier die Gefahr gibt, dass Du dich von Mario abhängig machst. Ein leider nicht seltenes Phänomen in Pflegeverhältnissen, das man eben vermeiden möchte.
  • hi justin, zum allerletzten mal, wir sind keine beziehung, punkt.
    wieso ist mein bedarf nicht hoch genug, die 8h sind das was ich genehmigt hatte, ich habe mehr bedarf, das ist nach so einer komischen bearfsermittlung gemacht worden, dafür gibt es ein dicken ordner, ich habe das nicht alleine gemacht, sondern mit hilfe eines aussenstehenden, von einem verein der lebensbegleitung, beschäftigung, gemeinschaft für psychisch kranke macht.
    eingliederungshilfe hatte ich wegen §§53, 54 sgbxII, ausgestzt wegen§60 sgbI, anspruch habe ich weiterhin wegen §53 sgbII und §2, absatz, satz 1 sgbIx und §53, abs.1,s.1 sgbxII.
    so und dann kommen noch rechtsgrundlage:sgbxII, artikel 1,bgbIs3022,geändert durch arikel 12g und bgbI I s2854, sowie bgbI.Is.1046 und bgbI.Is.1114,
    kostenentscheidung auch noch paar paragraphen:§63 sgbx, bgbI.Is 131 , geändert durch artikel 4 absatz 15 vom bgbI. is.2258,
    das ganze ergibt sich aus §27 abs. 1
    so ich habe alle paragraphen geschrieben die ich in der begründung hatte und wie komme ich nun weiter?, ich werde klagen, kannst du weiterhelfen????
    Sitte und moral, was soll das ,wir sind ne wg, weiter nichts, er war vorher ne bedarfgemeinschaft mit seiner mutter, hatten die auch was miteinander??
    pb wird gehnehmigt für:
    Hilfe im haushalt
    umgang mit behörden
    gesundheit und vorsorge
    hilfe bei der begleitung eines gesundes lebensstils
    begleitung in der freizeit
    mobilität , fahrdienst
    verwaltung des geldes
    tägliche versorgung(ernährung)
    pflege der beziehung zu anderen menschen
    arbeit????
    arbeitassistenz
    bildung
    ich ahbe 8h die woche, einkauf, arzt , physio, die ich mir nicht mehr leisten kann und nun?????
    was jetzt, weißt du noch weiter, oder bin ich lästig, ich bin von mir auch vorreiter ich war es auch bei meinem sohn, es muß endlich was passieren, auch für bekloppte, sorry, so nenne ich mich, gruß gabi
  • Hallo Gabi,

    ich würde mir wünschen, dass Du verstehst, dass ich nicht gegen Dich bin. Ich möchte Dir gerne helfen.

    Ich glaube Dir auch, dass Ihr keine Beziehung habt. Aber es zählt nun mal nicht, was ich glaube, sondern was die Damen und Herren auf dem Amt sagen.

    Alles weitere (z.B. welche Risiken das Amt sieht oder weshalb Du keine Familienmitglieder anstellen darfst) habe ich bereits ausführlich geschrieben.

    Du kannst das alles problemlos weiter oben nochmal nachlesen.

    Gern helfe ich auch bei Verständnisfragen.

    Bitte habe aber Verständnis, dass ich mich nicht ständig grundsätzlich wiederholen kann, da meine Zeit hier bei MyHandicap leide begrenzt ist.

    Gern werde ich mich auch nochmal mit den Paragraphen befassen, bitte Dich jedoch auch hier um ein wenig Geduld!
  • hi, ich finde es nett das du geantwortet hast, aber langsam finde ich ,auch ihr seid sehr oberflächlich, weil sogar meine anwältin, die keine ahnuhng hat, ist auf meiner seite, seit ihr wirklich für behhinderte oder redet ihr eure seite nur schön, ich bin behindert, mir sieht man es nicht an,ABER ES IST GESETZ,das pb, auch für seelisch behinderte, und ein pb steht einem auch zu, egal ob es von mama, papa, tochter, oder sonstjemand gemacht wird, kennnst du dich damit überhaubt aus? sorry, aber mein problem mit dem pb scheint viele zu interessieren, nicht nur mich , ich bin nicht auf dem falschen weg, schau dir mal die user an, mit dem pb , es weiß nur NIEMAND, leider, schade für mich, gruß gabi, ja ich bin sauer
  • hi an alle die mich begleiten,ihr lest doch hier was passiert, schreibt doch einfach mal eine meinung, auch wen ihr keine ahnung habt,vom pb, ich springe gerade auch über mein schatten,wegen meiner angst, zum glück bin ich alleine, aber ich bin es einfach leid von überall immer nur ein nein zu hören.gruß gabi
  • Liebe Gabi,

    aufgrund arbeitstechnischer Verpflichtungen im Ausland, kann ich leider erst heute auf Deine Beiträge eingehen.

    Ich kann verstehen, dass Du sauer bist, weil Du hier nicht die Antworten bekommst, die Du gerne hören möchtest. Und das tut mir auch sehr leid für Dich!

    Nun, Deine Anwältin wird zunächst einmal dafür bezahlt, dass Sie auf Deiner Seite steht. Wenn Du jedoch sagst, sie hat keine Ahnung von der Thematik, muss man grundsätzlich auch in Betracht ziehen, dass sie die Situation evtl. falsch einschätzt.

    Nun, ich befasse mich seit Jahren mit dem PB. Sowohl durch meine Arbeit, hier bei MyHandicap, als auch privat. Denn ich benötige ebenfalls das PB, um mein Leben selbstbestimmt gestalten zu können.

    Dennoch würde ich mir nicht anmaßen, meine Erfahrungen und Ansichten als allgemeingültig hinzustellen. Aus diesem Grund hatte ich auch mit unserem Fachexperten, Rainer Keßler vom Zentrum Selbstbestimmt Leben in Erlangen, Rücksprache gehalten. Er hat bei seiner Arbeit seit Jahren tagtäglich mit dem PB zu tun. Leider teilt er meine Einschätzung der Situation.

    Um dies noch einmal abschließend deutlich zu sagen:
    Wir alle - auch Dein Sozialamt - sind mit Dir der Meinung, dass Dir das PB zusteht. Allerdings kann es, und das steht nun mal so im Gesetz, nicht in der Form umgesetzt werden, wie Du dir das gerne wünschst.

    Dies ist eine rein objektive Einschätzung der Situation und es tut mir wirklich leid, dass diese nicht zu Deinen Gunsten ausfällt.

    Da sich an dieser Einschätzung - und ganz offenbar auch an Deiner Einstellung - nichts ändern wird und wir uns hier leider nur noch im Kreis drehen, werde ich diesen Thread nun ersteinmal sperren.

    Bei Neuentwicklungen oder wenn jemand aus der Community noch etwas Weiterführendes zu diesem Thema beitragen kann, gebe ich den Thread aber sehr gerne auch wieder frei. Ich bitte hierzu um eine kurze PN.

    Nichtsdestotrotz wünschen wir Dir viel Erfolg bei der Verwirklichung Deiner Vorstellungen des PB!