Hat jemand erfahrung mit dem persöhnlichen Budget

Hallo ich bin neu hier und habe von internet sogut wie keine erfahung, habt bitte ein bisschen verständnis, wenn ich nicht sofort reagiere.
Ich mache die kurzfassung; bin seit 94 als borderliner und angstpatient diagnostizeirt, habe Schwerbehindertenausweis mit 80% und G und B. Hatte seit 94 Einzelfallhelfer, anfangs 15h die Woche bis zum scluß nur noch 8h die woche.Seit März vom sozialamt weggeknallt,weil einzelfallhelfer wohnt bei mir, WG Bewohner, kein Sex,keine gemeinsamen konten, keine Familie. Sozalamt lehnt aus ethischen günden ab und die Aussage der Sozialarbeiterin. Ich werde dafür sorgen Das Frau H. das persöhnliche Budget Nie bekommt. Bedarsermittlung von 2010 liegt beim SPD vor. Anwältin hiflos, die ich seit Sommer 2011 habe, Untätigkeitsklage läuft, aber mir läuft die zeit weg. Bei fragen einfach schreiben mailen melde mich so schnell es geht, bin nicht jeden Tag im netz Danke falls jemand hilft gummiente
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Antworten

  • Also Persönliche Budget ist wie es sich anhört in deinem Fall sicherlich
    sehr schwierig.
    Diese Sache ist auch ein wie die "Bürgerjobs", eine tolle Idee irgendwo, nur
    sehr teuer und dadurch wird es nicht so gerne erteilt.


  • Hallo gummiente,

    schön das Du MyHandicap gefunden hast. Das persönliche Budge ist eine preiswerte Alternative zum Pflegeheim. Das schöne ist, man wird nicht aus seinem gewohnten sozialen Umfeld gerissen. Obwohl bei Dir eine psychische Erkrankung im Vordergrund liegt, kannst Du ruhig mal probieren das persönliche Budge zu bekommen. Vor allem dann, wenn Du Betreuung bzw. Assistenz bebötigt.

    http://www.myhandicap.de/behinderung_persoenliches_budget.html

    Viele Grüße
    Karin
  • Hallo gummiente,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Nun, das Persönliche Budget (PB) ist nur eine andere Erbringungsform der Leistungen. In Deinem Fall hättest Du damit also die Einzelfallhelfer selbst bezahlen müssen.

    Bevor Du mit den Kostenträgern aber über die Erbringungsform diskutieren kannst, müssen Dir erstmal wieder Leistungen zuerkannt werden.

    Tut mir leid, Dir keine positivere Antwort geben zu könnnen... 🙁

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
  • hi, finde es ganz toll so nett aufgenommen worden zu werden, aber irgendwie habe ich das gefühl am falschen platz zu sein, jeder behinderte mensch hat das recht auf das persöhnliche budget, nicht nur ich mit einer seelischen behinderung, sondern jeder und das weiß niemand, weil sie alle aufs amt vertrauen, das amt sagt wo ein mongoloider mensch in der werkstatt zu arbeiten hat und das amt sagt wer für den behinderten menschen zuständig ist, beispiel: der behinderte wird morgens um 6,00uhr vom pflegedienst aus dem bett rausgeschmießen, weil es steht so auf dem plan, mit dem persöhnlichen budget sage ich wann der pflegedienst kommt, tut er es nicht suche ich mir ein neuen,ich weiß das ist nicht einfach, aber ich entscheide wer für mich zuständig ist, ich entscheide.
    Mein bedarf ist ermittelt, der gilt beim Persöhnlichen budget wenigstens 2jahre und meine letzte begutachtung vom sozial psychatrischen dienst war im dez. 2010
    ich hoffe das ist alles nicht zu kompliziert, aber ich habe gedacht sowas kennt hier jemand
    gruß gummiente
  • Hallo gummiente,

    nun, Du hast die Funktionsweise und auch die Idee hinter dem PB sehr richtig erkannt.

    Es tut mir sehr leid, wenn ich Dich missverstanden habe. Aber ich hatte herausgelesen, dass man Dir aufgrund des Vorfalls mit Deinem Einzelfallhelfer die Leistungen aberkannt hatte. Und wo keine Leistungen, da auch kein PB...

    Bevor ich jetzt weiter ins Detail gehe und vielleicht wieder etwas falsch verstehe (und Du mit der Antwort unglücklich bist 😉 ), deshalb erst nochmal nachgefragt:

    Es wurde bei Dir also im Dezember 2010 ein Bedarf für einen Einzelfallhelfer 8 Std./Woche festgestellt.
    Im März 2011 hat das Sozialamt die Leistungen eingestellt, weil Du mit Deinem Einzelfallhelfer in einer WG gelebt hast.
    Ihr beide wohnt immer noch zusammen.
    Nun möchtest Du die Leistungen des Sozialamtes als PB.

    Soweit richtig?

    Möchtest Du mit dem PB dann einen anderen Einzelfallhelfer bezahlen oder weiter den, mit dem Du zusammen wohnst/gewohnt hast?

    Ich hoffe, dass ich Dir bald zufriedenstellend helfen kann!
  • danke für deine antwort, hört sich schon mal besser an 😃 ,mein problem ist im moment mein text zu finden, ich gehe über forenübersicht, dann über recht und soziales und dann seite 2, geht das auch einfacher, wen ja, wie????? 😳 , also jetzt hört sich das schon besser an, ja der bedarf ist ermittelt und gilt beim pb für zwei jahre und man hat einen gesetzlichen anspruch darauf, aber die anwältin kennt nichts davon ,die ist neuland, kann man außer der untätigsklage noch etwas machen?, schmerzensgeld, unterlassende hilfeleistung? mein ehemaliger einzelfallhelfer macht seit märz 2010 alles umsonst, weil wir angeblich nicht vertretbar sind, weil wir zusammen wohnen in einer wg, kein sex, keine gemeinsammen konten oder versicherungen, also wg, ich bin am 01.01.2012 zusammengebrochen und mußte in eine klinik leider nur für 4 stunden konnte nicht bleiben, 3 bettzimmer und zu viele fremde männer im flur nachts, jetzt versuche ich mich langsam aufzurappelln, aber niemand kann beim pb helfen, wie kann ich weiter kommen??? 😡 😡 😡 gruß gabi
  • Hallo Gabi,

    zunächst mal freut es mich sehr, dass meine letzte Antwort Deine Erwartungen an unseren Service mehr erfüllt, als die vorherige 😀

    Dann muss ich leider nochmal nachhaken, weil Du diese Frage von mir noch nicht beantwortet hast:

    Justin_MyHandicap hat geschrieben:
    Möchtest Du mit dem PB dann einen anderen Einzelfallhelfer bezahlen oder weiter den, mit dem Du zusammen wohnst hast?


    In der Tat ist das gemeinsame Leben in einer privaten WG (egal ob mit oder ohne Sex) von Betreuer und Klientin absolut unprofessionel. Insofern ist es nachvollziehbar, dass das Sozialamt etwas irritiert ist.

    Auch wenn ein Bedarf für die nächsten zwei Jahre festgestellt wird, so kann der Bedarf jederzeit angepasst werden, wenn eine grundlegende Veränderung der Situation eintritt.
    Hierzu ein (bewusst übertriebenes und unrealistisches!) Beispiel: Wenn ich morgen von meiner Muskelschwäche geheilt bin und in einem gesunden Körper aufwache, werde ich nicht bis zum Ende des Bewillungszeitraums weiter das PB für meine Assistenzkräfte bekommen.

    Es stellt sich daher die Frage, mit welcher Begründung das Sozialamt die Leistungen offiziell eingestellt hat. Hat man dort eine Veränderung Deines Bedarfes gesehen oder ging man aufgrund der Umstände sogar von einem Leistungsmissbrauch aus?

    Meiner Meinung nach, die ich mir nur aufgrund der hier gelieferten Informationen, mit Sicherheit nur sehr lückenhaft bilden kann, ist es hier dringend notwendig, dass Du mit dem Amt zunächst einmal wieder eine Basis findest, bevor man einen Rechtsstreit (der sich sehr lange hin ziehen kann) beginnt.

    Hierzu muss ich anmerken:
    Wir von MyHandicap können und dürfen nur in einem gewissen Umfang rechtliche Unterstützung anbieten. In Deinem Fall ist dies ohne Einsicht in die Akte und den Schriftverkehr bzw. den direkten Kontakt darüber hinaus zusätzlich kompliziert.

    Wenn Deine Anwältin mit der Materie nicht auskennt, solltest Du dir eine/n anderen Anwalt/Anwältin suchen, der Dich in dieser komplexen Angelegenheit besser unterstützen kann.
    Gern sind wir Dir bei der Hilfe nach einem entsprechenden neuen Rechtsbeistand behilflich.

    Auch unterstützen wir Dich gern mit allgemeinen Informationen zum PB.

    Doch, wie bereits gesagt, zunächst sollte die Situation mit Dir und dem Amt geklärt werden, damit Dein PB neutral bearbeitet werden kann.

    Abschließend noch der gewünschte Hinweis zur leichteren Navigation in unserem Forum:
    Wenn Du oben auf die blaue Schaltfläche "Meine Startseite" klickst, kommst Du auf eben diese Startseite. Ein klein wenig weiter unten findest Du dann den Bereich "Meine Postings". Dort ist dann auch ein Link zu diesem Thread.
  • hi justin, man ist am 02.03.02010 von leistungsmißbrauch ausgegangen, aber das wurde nicht weiter verfolgt, da das bezirksamt meinen einzelfallhelfer illegal bezahlt hat. ohne arbeitsvertrag, ohne schulung einfach nur auf dem posten nachbarschaftshilfe, mit einem stundenlohn von 7,52 euro. nun zum thema pb, das können auch familienmitglieder machen, wenn ein anspruch besteht!, sogar behinderte kinder können das pb beatragen und die eltern werden bezahlt, natürlich nicht bei den sachen die die elter sowieso machen würden, kind waschen , zimmer sauberhalten, essen kochen, aber zur schule fahren , therapien hinfahren usw. alles was ein fahrdienst und pflegedienst macht und anders ist es bei uns auch nicht.
    die einzelfallhilfe wird mir vom amt zugestanden, auch das ich sie brauche, aber sie wollen mir jemanden stellen und das kann ich nicht.
    mein einzelfallhelfer war von anfang an da, ab dem zeitpunkt wo ich krank wurde, 18.12.94, und er hat alles bis jetzt mit mir durchgestanden, ich will keinen anderen, darum das pb, ich will bestimmen und das geht, das gesetz gibt es.
    in der begründung vom amt steht, er ist sittlich und moralisch nicht tragbar, also das übliche, und nun???
    meine anwältin ist total überfordert, sie hat keine ahnung, leider, ich würde sie aber gerne behalten, ich komme mit ihr klar, nur leider kennt sie das pb nicht und das ist schade, ich weiß nicht ob ich den anwalt wechseln kann ,bin auf proßesskostenhilfe und soweiter angewiesen. na ein bißchen schlauer, im moment weiß ich nicht weiter gruß gabi
  • Hallo Gabi,

    vielen Dank für Deine ergänzenden Erläuterungen!

    Dass ein Amt sich nicht an arbeitsrechtliche Bestimmungen hält, kann ich mir gar nicht vorstellen. Auch dass im Fall einer psychischen Erkrankung eine nicht entsprechend qualifizierte Person eingesetzt wird, halte ich für unvorstellbar. Aber gut, nur weil ich mir das nicht vorstellen kann, heißt das nicht, dass es nicht so war.

    Dass auch Familienmitglieder vom PB bezahlt werden können, ist mir ebenfalls neu. Meiner bisherigen Kenntnis nach geht das nämlich nicht. Werde das aber gern nachrecherchieren. Hier bitte ich Dich jedoch um ein wenig Geduld!

    Wenn Deine Anwältin in der Angelegenheit nicht kompetent ist, sollte sie von sich aus ihr Mandat niederlegen. Es zählt ja nicht, dass Ihr euch gut versteht, sondern dass sie Deine Interessen gut vertritt.

    Ich halte desweiteren rechtliche Schritte immer noch für verfrüht und schlage immer noch vor, den nicht-juristischen Dialog mit dem Amt zu finden. Zumal man Dir die Leistungen ja grundsätzlich zugesteht.

    Die Sicht des Amtes, finde ich übrigens absolut nachvollziehbar.

    Wieso sträubst Du dich so gegen einen professionellen Einzelfallhelfer? Ich denke, durch einen echten Profi würdest Du profitieren.

    Und Dein Kumpel/Mitbewohner/ehem. "Einzelfallhelfer" kann doch trotzdem bei Dir wohnen bleiben und Dir auch weiter beistehen - eben als Kumpel. Und wenn er das nicht will oder darauf besteht, von Dir bezahlt zu werden, dann haben die vom Amt leider Recht und er nutzt seine Position aus. Das ist nicht nur unprofessionell, sondern auch kein feiner Zug von einem Freund.

    Ich freue mich auf den weiteren Dialog mit Dir 😀
  • hi justin, mein internet ist abgeschmiert ,brauche eine neue startseite aber ich habe wenig aaaahhhnnnungg, sorry.
    nun zu deiner antwort.
    es war so, das amt hat meinen einzelfallhelfer auf dem posten nachbarschaftshilfe bezahlt ohne arbeitsvertrag, ich glaube deswegen ist der angebliche sozialbetrug im sande verlaufen, weil sie fehler gemacht haben und nicht ich. haben auch jeden monat abrechnungen über die stunden zum amt geschickt und wurden auch anstandslos bezahlt.
    als 1994 meine macke aufgetreten ist habe ich niemanden mehr an mich rangelassen, nur ihn meinen kumpel und dann einzelfallhelfer, und wir beide sind lagsam zu experten im privatbereich zusammen gewachsen , was mir hilft, nicht was freud sagt.
    ein professioneller helfer. ich muß, du schaffst das , du mußt, mein einezelfallhelfer hat gesagt, versuche es und ich habe es versucht,und es wurde von tag zu tag mehr, ich kann in begleitung von ihm raus und mich fasst frei bewegen, wenn ich weiß er ist da, und das hilft mir.
    leider sind wir beide im moment ein bißchen überfordert, aber auch das kriegen wir wieder gebacken, WIR KÄMPFEN, ICH KÄMPFE.
    zum persöhnlichen budget:www.budget.bmas.de, viel spaß beim lesen
    man hoffentlich ist das alles verständlich, wenn nicht frage weiter, gruß gabi 😡
  • Hallo Gabi,

    sowohl unser Fachexperte (den ich konsultiert habe), als auch ich persönlich haben seit Jahren Erfahrung mit dem PB. Und es widerspricht unser beider Praxis-Erfahrungen mit dem Vorgehen der Kostenträger, dass Familienmitglieder bezahlt werden dürfen.

    Tatsächlich ist es so, dass auf der BMAS-Website steht, dass Familienmitglieder bezahlt werden dürfen, wenn die Pflege über die Beistandspflicht hinaus geht.

    Lassen wir also mal unsere Praxiserfahrungen außen vor und betrachten Deinen Fall nur in Bezug auf diese Aussage auf der Website des BMAS:

    Gemäß §1618a und §1353 BGB sind Ehepartner, Eltern und Kinder zum Beistand verpflichtet. Das alles trifft hier ja nicht zu. Also positiv für Euch.

    Des Weiteren endet die Beistandspflicht, „wenn der Gesundheitszustand des pflegebedürftigen Beschädigten ein dauerndes Krankenlager und/ oder eine ständige Pflege in erheblichem Ausmaß erfordert.“
    (vgl. BSG, Urteil vom 4. 2. 1998 - B 9 V 28/ 96 R)
    Das bedeutet, die Pflegeanforderungen müssten so hoch sein, dass sie in der Regel eine berufsmäßige Pflegekraft erfordern.
    (vgl. BSG, Urteil vom 18. 3. 1999 - B 3 P 9/ 98 R)

    Da bei Dir nur ein Bedarf von einigen Stunden pro Woche festgestellt wurde, ist kein Bedarf gegeben, der über die Beistandspflicht im Sinne vom letztgenannten Urteil hinaus geht. D.h. Du dürftest auch keine Eltern, Kinder oder Ehegatten von Deinem PB bezahlen.

    Aber gut, Dein Kumpel ist ja kein Familienmitglied. Und Ihr lebt Deinen Aussagen nach ja auch nicht eheähnlich zusammen.

    Was spricht also gegen die Bezahlung Deines Kumpels?

    Zum einen ist er nicht qualifiziert. Nachdem das Amt ja Deinen Aussagen zufolge bereits Fehler gemacht hat, werden sie nun peinlich darauf achten, dass fortan alles nach Vorschrift läuft. Ein unqualifizierter Helfer für eine psychisch kranke Person scheidet also aus.

    Zum anderen wird man die Gefahr sehen, dass Dein Kumpel Dich finanziell ausnutzt, weil Du von ihm abhängig bist.

    Fazit:
    Entweder Du akzeptierst einen professionellen Einzelfallhelfer oder Du wirst kein PB erhalten.

    Wenn Du dagegen angehen willst, brauchst Du viel Kraft und Zeit und einen kompetenteren Rechtsbeistand.

    Tut mir sehr leid, dass meine Einschätzung der Lage nicht positiver ist und wir bei MyHandicap auch keine weiteren Möglichkeiten haben, Dir zu helfen. Wir könnten Dich einzig noch dabei unterstützen, einen geeigneteren Rechtsbeistand zu finden.

    Abschließend gestatte mir, meine persönliche Anmerkung zu wiederholen:
    Ich denke, Du solltest es mal mit einem Profi probieren. Was hast Du zu verlieren? Dein Kumpel wird Dir weiter beistehen, auch ohne Bezahlung. Und wenn nicht, dann ist er kein Freund, sondern nutzt Dich tatsächlich nur aus.
  • hi justin, nun lege ich die karten auf, ich habe das gefühl das geht hier wenn nicht habe ich die arschkarte, ich muß dazusagen ich würde normalerweise mit keinem mann reden aber ich fand es bis jetzt für mich nicht unangehm.
    ich bin seit 1994 als borderliner und angstpatient diagnostieziert, ich kann ohne begleitung die wohnung nicht verlassen, ich bin ein mißbrauchsopfer von meinen eltern(ich habe nicht gegen sie geklagt und werde nicht gegen sie klagen), ich will mit meinem leben klar kommen. ich habe das ganze 15 jahre verdrängt ist bei einer stationären therapie rausgekommen, seit dem bin ich eu rentner und hatte meinen einzelfallhelfer, am anfang für 15h die woche, aber jedes amt muß sparen so waren es 2010 nur noch 8h die woche, ich habe keine teilhabe am öffentlichen leben, mein leben ist auf einkaufen, arztbesuche und physiotherapie eingeschränkt, mehr habe ich nicht. mein sohn wohnt in hessen, meine eltern(zu den habe ich kontakt ,in hamburg, ich in berlin, ich kenne keine gastätte mehr, kein urlaub, kein kino, kein spaziergang, mein einzelfallhelfer, mein kumpel hat mir einige sachen ermöglicht aber er kann nicht alles finanziell stemmen auch sein auto braucht sprit, auch seine zeit muß ab und an bezahlt werden ich kann es nicht meine rente beträgt 650,00euro,meine miete 550,00 und von meinem freund bekomme ich 250,00euro untermietgeld, vom amt hat er ca.250,00euro bekommen, die kANN ICH IHM NICH GEBEN; ABER ER HILFT MIR TROTZDEM; OHNE GELD; MIT DEM PB WILL ich enscheiden wer mir hilft,ich will als mensch akzeptiert werden und als mensch leben auch draußen vor meiner wohnungstür und mit dem pb kann ich mir die hilfe holen die ich will,hoffentlich habe ich jetzt keinen fehler gemacht da alles zu schreiben, gruß gabi
  • Hallo Gabi,

    vielen Dank für Deinen offenen Beitrag! Es freut mich, dass Du dich mir öffnen konntest 😀

    Deine Geschichte ist wahrlich keine schöne. Und ich kann auch sehr gut verstehen, dass Du Deinem Kumpel etwas zurückgeben möchtest.
    Ich bin jedoch leider auch überzeugt, dass das mit dem PB und Deinem Kumpel nichts wird. Und wenn doch, dann wird es bis dahin ein laaaaaaaanger, schwieriger Kampf.

    Weißt Du, Freundschaft kann man nicht erkaufen. Und für Freundschaft kann (und muss) man sich auch nicht mit Geld erkenntlich zeigen. Häufig sind es Kleinigkeiten, die viel mehr wert sind und auch gar nicht viel kosten.

    Dass Dein Kumpel Geld braucht ist auch klar. Vielleicht kannst Du ihn ja unterstützen, etwas zu finden und ihm dafür auch ein wenig Freiraum schaffen. Zum Beispiel auch indem Du noch einen anderen Helfer zulässt. Damit schaffst Du dir auch selbst etwas mehr Unabhängigkeit. Und wenn Du z.B. mit dem neuen Einzelfallhelfer Einkaufen etc. gehst, bleibt Zeit, um gemeinsam mit Deinem Kumpel auch mal Freizeitaktivitäten zu gestalten.

    Du merkst schon, ich persönlich sehe das Ganze als eine Chance, die Situation für Dich - und auch für Deinen - Kumpel zu verbessern.

    Natürlich ist es am Ende Deine Entscheidung, wie Du weiter vorgehst (s. dazu meine vorherigen Beiträge).
    Ich würde mich aber sehr freuen, wenn meine Sichtweise Dich dazu inspirieren konnte, das Ganze vielleicht einmal aus einem etwas anderen Blickwinkel zu betrachten.

    In jedem Fall wünsche ich Dir für den weiteren Weg alles Gute 😀

    Wenn wir Dich noch irgendwie unterstützen können, wende dich gern jederzeit wieder an mich.
  • hi justin, deine antwort ist nicht hilfreich, mein kumpel will mich nicht ausnehmen, es geht darum das er mich von anfang an erlebt hat und er, dann wir gemeinsam wege gefunden haben die mir helfen , was habe ich von eine professionellen(hatte zwei) der mir aufdrückt ich muß, das habe ich als kind auch gedacht, ich muß, weil es zur familie dazugehört, er läßt mir den freiraum zu sagen wann es geht, das kann ich, was ist daran verkehrt, warum müßen behinderte in eine form gezwungen werden, warum muß ein mongoloider mensch nach einer integrations schule in eine behindertenwerkstatt, warum kann er sich, oder die eltern für ihn keinen arbeitsplatz suchen und wenn er einen findet, warum muß der neue arbeitgeber strafgeld an die werkstatt zahlen? warum ist es so schwer zu verstehen das ich endlich alleine für mich entscheiden will, wer für mich zuständig ist, ich bin trotz meiner behinderung ein mensch ich möchte das pb für mich und meinen kumpel, sowie meine wenigen freunde die ich habe, ich kann dann zu denen mal sagen fahre mich zum einkaufen oder zum arzt, das geld regiert die welt, leider, auch ich brauche geld um leistungen zu bezahlen und dafür brauche ich das pb. ist das so schlimm gruß gabi
  • Liebe Gabi,

    es tut mir sehr leid, dass Du meinen letzten nicht als hilfreich empfindest. Und es betrübt mich auch ein wenig, dass ich Dir meine Sichtweise nicht näher bringen kann.

    Zunächst möchte ich noch einmal klar stellen:
    Dass Dein Kumpel Dich nicht "ausnehmen" möchte, hatten wir eigentlich schon längst geklärt.

    Natürlich sollst Du selbst bestimmen. Das sollten wir alle dürfen - egal, ob wir mit oder ohne Behinderung leben. Für Dich gibt es dabei nur diesen einen Weg. Und auch nur eine geringe Abweichung von Deiner Vorstellung oder der Versuch es einmal ein klein wenig anders zu probieren ist Dir zuwider.
    Auch das ist vollkommen in Ordnung! 😀
    Ich kann mich zwar mit Dir darüber austauschen, wie ich es sehe und wie ich es machen würde, aber es ist natürlich Deine Entscheidung. Denn es ist ja Dein Leben. 😀

    Unser Fachexperte und ich sind zwar - auch vor dem Hintergrund unserer jahrelangen Erfahrungen - einig, dass sich Deine Vorstellungen so nicht verwirklichen lassen. Aber auch für uns gäbe es nicht schöneres, als wenn wir uns irrten. Denn das würde bedeuten, Du kannst Dein Leben genau so verwirklichen, wie Du es Dir wünscht. 😀

    In diesem Sinne wünschen wir Dir die notwendige Kraft und das diplomatische Geschick, dies durchzusetzen!!!

    Auch mein Angebot, Dich bei der Suche nach einem geeigneteren Rechtsbeistand zu unterstützen, besteht nach wie vor.

    Ich fürchte jedoch, darüber hinaus kann ich, können wir, nichts für Dich tun, um Dich auf Deinem Weg zu unterstützen
  • hi justin, also lassen wir mein thema komplett weg, weil, da hast du dein expertentaem eine andere meinung als ich, mein problem ist immer noch der rechtsbeistand, meine anwältin hat eine untätigkeitsklage beim gericht gemacht,weil ich immer noch keine erklärung für den widerspruch habe, das pb ist abgelehnt, ohne begründung und die brauche ich für die klage.
    untätigkeitsklage ist am 09.12.2011 eingegangen, aktenzeichen vom gericht ist vom 28.12.2011, wie lange ist die frist dafür, das die klage bearbeitet wird????
    so wie es aussieht bin ich mal wieder vorreiter für ein neues gebiet!.
    ich weiß nicht aus welchen bundesland du bist, aber ich bin ossi und mein sohn war der erste annerkannte mit adhs in ossiland, mit untersützungen, therapien und behindertenstatus, dafür habe ich auch gekämpft, jetzt brauche ich hilfe, ich habe es für meine sohn geschafft, warum nicht für mich, warum machen soviele behindert die augen zu und akzeptieren was das amt sagt, ich weiß nicht wie die rechtslagen sind aber ich kann mir doch nichts alles bieten lassen, nur weil ich eine macke habe( meine persöhnlichen worte, auch ärzten gegenüber),ich bin ein mensch, habe ich keine rechte?, hat nur das amt recht????? verdammt nochmal ich will auch am öffentlichen leben teinehmen, kino, theater, urlaub, mein sohn besuchen , meine enkeltochter kennenlernen, dafür habe ich eine begleiter den ich vertraue und es steht mir vom gesetz auch zu, was ist daran so schwer zu verstehen, sorry, aber es ist doch so , nur weil ich keine profesionell hilfe will, sondern den ich kenne und der mich versteht, was ist daran falsch??? ich will mein recht haben und ich kämpfe, ich muß, für mich, bis jetzt hat mir fast niemand geholfen aber dein beistand ist nett, ich bin behindert, ich habe rechte und pflichten aber es gibt auch gesetze,ich kämpfe, auch alleine , HAST DU DA PB????? 🥺 gruß gabi
  • Hi Gabi,

    bitte entschuldige, dass es mir mein begrenzte Zeit hier erst heute erlaubt, Dir wieder zu antworten.

    Was die Frage nach der Bearbeitungszeit betrifft, so muss ich Dir leider sagen, dass die Sozialgerichte hoffnungslos überlastet sind. Und in solch einer Metropole wie Berlin erst recht... Es kann also schon noch einige Zeit dauern 🙁

    Nun, Du kennst die Einschätzung der Lage durch unseren Fachexperten und mich. Diese beruht auf unseren jahrelangen Erfahrungen und den aktuellen Gesetzen. Dass diese Gesetze Deinen Einzelfall nicht so berücksichtigen, wie Du dir das wünschen würdest ist schade und traurig. Jedoch durch uns auch leider nicht zu ändern.

    Die Sache mit dem Erkämpfen von Ansprüchen ist wirklich unschön. Das kenne ich aus eigener Erfahrung... Umso mehr wünsche ich Dir dabei den gewünschten Erfolg!!! 😀

  • hi jusin , kannst du wenigstens einen anwalt empfehlen, im raum berlin, der vom pb schon mal ws gehört, vieleicht auch ahnung hat??????? 😡 gruß gabi 👿
  • Liebe Gabi,

    ich habe Deine Diskusion hier die ganze Zeit mit verfolgt und muß mich leider Justins Meinung anschließen. Wir können bestehende Gesetzte nun mal nicht ändern. Auch ich glaube nicht das für Dich das persönliche Budge durchsetzbar ist. Jeden Falls nicht mit den Informationen, die ich über die Hintergründe Deines Wunsches habe.

    Fehlende Hintergrundinformationen sind oft der Grund, warum der Gutachter sich für unser Bestreben oder dagegen entscheidet. Wenn Du weiter kämpfen willst, empfehle ich Dir zu beachten, daß ein Gutachter, Arzt oder Anwalt Deine gesundheitliche Problematik nicht im Ansatz so gut kennt, wie Du selber. Auch dann nicht, wenn er vom Fach ist und sich ständig mit dem persönlichen Budge beschäftigt. Egal ob Du einen Schwerbehindertenausweis beantragst, eine Pflegestufe oder das persönliche Budge, gehe immer so vor, als ob Du jemanden vor Dir hast der Dich und Deine Krankheit überhaupt nicht kennt. Wenn Du als Betroffener dem Gutachter, Arzt oder Anwalt selber alle wichtigen Informationen (Arztberichte, Pflegedokumentationen,Krankenakten, etc.) besorgst, statt darauf zu vertrauen das sie sich diese Informationen selber ausreichend besorgen, steigt die Chance richtig verstanden zu werden enorm.

    Viel Glück!

    Karin
  • hi karin, ich schreibe leider nur klein, ich hoffe das ist kein problem? was du schreibst finde ich interessant, aber ich habe nur das was ich selber geschrieben habe, ich hatte am anfang und bis voriges jahr keine ahnung das ich entlassungsberichte aus kliniken und arztberichte in kopie brauche, weil ich habe nicht damit gerechnet das mein einzelfallhelfer schwups die wups weg ist, mein hausarzt ist 2008 in rente gegangen, meine patientenakte zu bekommen??? ich habe akte 2 und 4 bekommen, entlassungsbericht aus kliniken garnicht das einzigste was ich habe sind die abrechnungen für die monate von meinen einzelfallhelfer, der auf nachbarschaftshife ohne arbeitsvertrag gearbeitet hat, und der jährliche abschlußbericht vom einzelfallhelfer, für die neue begutachtung beim spd. das wars und nun??? gruß Gabi