Unterhaltsanspruch bei behinderten volljährigen Kind

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  • Sehr geehrter RA Teßmer,

    vielen Dank für Ihre Antwort...
    ich singe hier wirklich ein Loblied... eine Plattform, in der man gehört wird udn sich auch getröstet fühlt, wenn man es nötig hat... DANKE an alle...
    morgen ist nun die mündöiche Anhörung bzgl. Prozesskostenvorschuss...
    ich sehe dem eigentlich positiv entgegen, da meine Tochter keinen Anspruch auf Grundsicherung hat (abgelehnt), das Oflegegeld eindeutig für den mehraufwand an Pflege gedacht ist und nicht für den übrigen Mehraufwand... davon müssen wir die Richterin aber scheinbar erst noch überzeugen...
    und ich denke ein wichtiger Punkt ist, dass der letzte Titel auf "DM"-basis geschah udn jetzt der identische Zahlbetrag an Einkommen vorhanden ist, allerdings nun in "EURO"!...



    RechtsanwälteJanssen&Maluga hat geschrieben:
    ...
    Ob jemand bedürftig ist, richtet sich danach, ob er imstande ist, sich selbst zu unterhalten (§ 1602 Abs.1 BGB). Wenn wir Sie richtig verstehen, ist Ihrer Tochter eine eigene Erwerbstätigkeit wohl nicht möglich....


    ja... Pflegestufe 3, 100%, B, H, aG .... reicht aus dafür



    RechtsanwälteJanssen&Maluga hat geschrieben:
    ....
    Zur Bemessung der Höhe eines eventuellen Unterhaltsanspruches Ihrer Tochter gegenüber ihrem Vater kann grundsätzlich, ebenso wie für minderjährige unverheiratete Kinder, die von Ihnen bereits erwähnte Düsseldorfer Tabelle herangezogen werden. Die Tabelle enthält gerade auch Zahlen für Unterhaltsberechtigte über 18 Jahren. Sie dient aber immer nur als Anhaltspunkt; die dort aufgeführten Zahlen sind nicht verbindlich und auch nicht abschließend. Ein konkreter Betrag kann rechtsverbindlich deshalb nicht genannt werden, er muss ebenfalls im Einzelfall anhand aller Lebensumstände ermittelt werden.


    zählt mein Einkommen dann bei der Quotelung mit oder wäre der vater auf grund meiner Betreuungsleistung zu 100% unterhaltsverpflichtet?



    RechtsanwälteJanssen&Maluga hat geschrieben:
    Dass Ihr Ex-Mann zwei weitere Kinder hat, die aber im Gegensatz zu Ihrer gemeinsamen Tochter minderjährig sind und eine die Kinder betreuende Ehefrau, könnte für Ihre Tochter leider tatsächlich abträglich sein. Unter den damit mehreren Unterhaltsberechtigten haben laut gesetzlicher Rangfolge ausdrücklich minderjährige unverheiratete Kinder eines Unterhaltsverpflichteten den absoluten Vorrang (§ 1609 Nr. 1 BGB) Den zweiten Rang haben nach § 1609 Elternteile, die wegen der Betreuung eines Kindes unterhaltsberechtigt sind oder im Falle der Scheidung wären, darunter dürfte die jetzige Gattin Ihres Ex-Ehemannes fallen.


    wie sieht es da aber mit der Erwerbsobliegenheit der jetzigen Ehefrau aus?
    das jüngste Kind ist 4 und geht in den Kindergarten, der ältere Sohn ist 7 und geht in die Schule..
    inzwischen habe ich auch erfahren, dass sie jetzt schon auf 369,-€-Basis arbeitet...also gerade so, dass sie nicht sozialversicherungspflichtig wird... Nachweise fehlen allerdings...
    wenn die Erwerbsobliegenheit besteht, dann könnte man doch beanspruchen, dass die 800,-€ Unterhaltsbedarf für eine Ehefrau selber erwirtschaftet werden könnten...oder



    RechtsanwälteJanssen&Maluga hat geschrieben:
    Unterhalt kann daher nicht verlangt werden, wenn nach Abzug der Ansprüche der minderjährigen Kinder und der jetzigen Ehefrau sowie des angemessenen Selbstbehalts Ihres Mannes kein Einkommen mehr übrig ist. Insoweit, als ihm dann ein noch Einkommen verbleibt, hat Ihre Tochter aber möglicherweise einen Anspruch.


    bei 120.000,-€ Geschäftsführergehalt sowie Anspruch auf Tantiemen udn steigender Einnahmen in der Firma (2009 udn auch 2010 wieder Überschuss mit steigender Tendenz), bleibt auf jeden Fall genug Einkommen übrig...
    selbst nach Abzug aller Aufwändungen, nach Abzug der Zahlöbeträge für die Kinder und selbst nach Abzug für evtl. Unterhalt der Ehefrau blieben noch 6.000,-€ zu verteilende Masse übrig... dürfte für den studierenden Sohn udn die Tochter ausreichend sein 😉



    RechtsanwälteJanssen&Maluga hat geschrieben:
    Des Weiteren sprachen Sie an, dass Ihr ehemaliger Ehegatte als ein Elternteil sich die Unterhaltspflicht mit Ihnen „teilt“ (§ 1606 Abs. 3 BGB). Es ist richtig, dass dabei Barunterhalt und der von Ihnen geleistete Betreuungsunterhalt grundsätzlich gleichwertig sind. Dies verhält sich in der Regel auch bei Betreuungsunterhalt so, den Sie als Erwerbstätige dadurch leisten, dass Sie Dritte als Betreuungshelfer einsetzen (solange keine dauerhafte Fremdbetreuung wie in einem Internat o. ä. Einrichtungen erfolgt).

    Wie bereits dargestellt, kann eine Auskunft darüber, ob und welcher Betrag genau von Ihrem ehemaligen Ehemann gefordert werden kann, nicht gegeben werden. Insbesondere sind erheblich mehr Informationen für die Beurteilung einer so komplexen Frage vonnöten und es bestehen rechtliche Beurteilungsspielräume.


    ja, leider sehr kompliziert, denn welcher Vater besteht auf Grundsicherungsleistungen bei einem derart hohen Einkommen... der Ablehungsbescheid des Grundsicherungsamtes spricht für sich, aber da will er scheinbar gegenan gehen...


    RechtsanwälteJanssen&Maluga hat geschrieben:
    Sollte Ihr Ex-Mann eine Unterhaltszahlung weiter ablehnen, könnte dies durch ein Familiengericht geklärt werden. Ob Sie ein solches Prozessrisiko eingehen möchten, sollten Sie zuvor jedoch mit einem Rechtsanwalt besprechen. Es böte sich an, sich an einen Fachanwalt für Familienrecht zu wenden – geeignete Adressen kann Ihnen beispielsweise die Anwaltskammer nennen.
    Mit freundlichen Grüßen,
    RA Florian Teßmer



    ja, vielen dank...
    es wird leider wieder vor Gericht enden müssen...
    bei Scheidung musste sogar zwangsvollstreckt werden, da der Vater nicht zahlungswillig war...trotz zahlungsfähigkeit...

    ansich bräuchte ich einen Familienrechtanwalt, der aber ebenso pfiffig im Bereich Bilanzen, Firmendaten, Steuerrecht ist....

    ich werde nun morgen abwarten, was sich ergibt...
    leider habe ich wie schon erwähnt in diese Richterin kein Vertrauen

    vielen Dank für die Ausführungen
  • so leute... vielen Dank für eure Hilfe...

    die mündliche Anhörung zum "Prozesskostenvorschuss" ist nun vorbei...
    worauf ich nicht gefasst war udn meine Anwältin wohl auch nicht, dass die Richterin die ganze Unetrhaltsfrage gleich mit angehängt hat..
    o.k.... dann ist das Thema jetzt beendet dachte ich auch, aber der KV hat uns im Nachhinein doch über den Tisch gezogen....
    aber zu den Themen:
    - Grundsicherung: war keine Diskussion mehr, da der Ablehnungsbescheid vorlag udn das Einkommen des KV definitiv zu hoch ist
    - Pflegegeld: auch kein Thema, da es für den mehrbedarf an Pflege ist udn es außerdem nicht an meine Tochter gezahlt wird...
    aber nun kommt das Thema "Unterhalt"...
    - KV wollte permanent eine 50/50-Aufteilung, obwohl er mindestens das 3-4fache verdient wie KM..
    - Richter brachte dann tatsächlich die "wertende Verschiebung" an, aber wollte eine Aufteilung 70/30...
    nunja dachte ich.. dies entspricht zwar der Aufteilung, wenn man das Einkommen gegenüberstellt, aber besser wie nix, da die Richterin sich nicht auf 100% für den KV eingelassen hätte...
    also Klärung für den Grundbedarf 70% für Vater... aber bei dem Mehrbedarf nahm die Richterin die Aufteilung vom alten Titel, nämlich 50/50 ....
    aber nun kommts...
    alles war ausgerechnet, da kam der KV damit, dass er bereit wäre den alten (niedrigeren) Mehrbedarf nachzuzahlen und der neue Mehrbedarf sollte dann ab 2011 gelten...
    nach 4 Stunden bei der Richterin muss ich sagen, dass ich endlich ein Ende der Sache haben wollte und willigte ein...
    ich vergaß aber dann darauf hinzuweisen, dass dann auch bzgl. des Grundbedarfs der alte Titel gelten sollte.... die Nachzahlung für den Grundbedarf hatten wir davor gerade ausgerechnet - auf grundlage der neuen Zahlen, also 70% ....
    ergo habe ich gut 4000,-€ in Sand gesetzt, da der alte Titel ja noch bei 100% für den Vater lag...
    mir ist das erst daheim so richtig bewusst geworden, dass ich nun meine Tochter um gut 4000,-€ betrogen habe... 😢
    ich habe bei Gericht einfach nicht schnell genug geschaltet udn die Zahlen des alten Titels - vom Regelbedarf umgerechnet auf Mindestbedarf - nicht vollständig im Kopf gehabt, da ich diese Umrechnungsregeln nicht genau hatte..
    beim nachgucken in den Akten daheim, stellte ich fest, dass der umgerechnete alte Titel gut 110,-€ höher gewesen wäre als der neue Titel, der nun ja auf 70/30-Basis abgemacht wurde...
    was mich aber auch ärgert ist, dass meine Anwältin ebenfalls nichts gesagt hat... ich fühlte mich ja eh schlecht beraten, konnte aber mitten in der Unterhaltsdiskussion ja nicht einfach wechseln (Schiff auf stürmischer See zu verlassen wär meist unklug) ....
    jetzt weiß ich, warum ich mich nicht gut vertreten fühlte...
    sollte es irgendwann wieder vor Gericht gehen müssen, dann sicher mit einem anderen Anwalt, der mehr Ahnung im bereich "Behinderung" hat 😠

    ich denke das Thema ist nun aber vom Tisch, da der Vergleich geschlossen wurde...
    da ist aber sicher nichts mehr zu machen - oder?

    ich bin zwar froh, dass nun die Sache mit dem Unterhalt für meine Tochter vorbei ist - nach 2jährigem Kampf um Auskunft.... ärger mich aber trotzdem kollossal, denn es ist schon verdammt viel geld, was da nun flötengegangen ist... mehr als 1 Monatseinkommen 😡

    nun geht es in die 2.Phase, nämlich um den Unterhalt für meinen Sohn..
    da es hier "nur" um den Studentenunterhalt geht, ist da nicht so viel Spielraum...
    hier ist nur die Frage, ob es auch hier eine "wertende Verschiebung" gibt bzw. ob sich die Richterin darauf einlässt...

    eigentlich ist aus meiner Sicht bei 70/30 auch keine "wertenden Verschiebung" vorhanden... aber ich bin auf der anderen Seite froh, dass er zur Zahlung "verdonnert" wurde, denn er wollte ja am Liebsten gar nichts zahlen

    drückt mir die Daumen, dass der Rest nun reibungsloser abgeht... udn keine 5 Studnen vor Gericht dauert... *seufz*




  • Hallo Emma,

    Gratuliere! Wenigstens ist der Typ nicht total mit seiner miesen Tour durchgekommen, auch wenn er wieder beschissen hat.
    Beim Ausbildungsunterhalt ist es so, daß Eltern grundsätzlich verpflichtet sind eine komplette Erstausbildung zu zahlen, Dein Sohn hat also das Recht auf Ausbildungsunterhalt.
    Bei seinem Verdienst und dem Zuverdsienst der 2. Frau kann er da vielleicht auch nicht ganz raus,zumal man bei Deiner Tochter ohnehin schon Zugeständnisse zugelassen hat.


    Surfer
  • surfer hat geschrieben:
    Hallo Emma,

    Gratuliere! Wenigstens ist der Typ nicht total mit seiner miesen Tour durchgekommen, auch wenn er wieder beschissen hat.


    jupp... soll er an seinerm Geld "ersticken"... ich habe meine wunderbaren Kinder!!!

    surfer hat geschrieben:
    Beim Ausbildungsunterhalt ist es so, daß Eltern grundsätzlich verpflichtet sind eine komplette Erstausbildung zu zahlen, Dein Sohn hat also das Recht auf Ausbildungsunterhalt.
    Bei seinem Verdienst und dem Zuverdsienst der 2. Frau kann er da vielleicht auch nicht ganz raus,zumal man bei Deiner Tochter ohnehin schon Zugeständnisse zugelassen hat.

    Surfer


    ne.. er wird da nicht drum herum kommen...
    die Frage ist nur wie es ablaufen wird...
    gibt ja ansich 3 Möglichkeiten:
    1. alter Titel (auf 100%Basis für Vater)....
    2. Unterhalt auf Basis des Studenten, der außer Haus wohnt..also 640,-€ ab 2011 670,-€ Basis..abzüglich Kindergeld..aufgeteilt auf Eltern
    und
    3. da das gemeinsame Einkommen weit über der Höchstgrenze der DDT liegt, wäre es durchaus angebracht, wenn man den Unterhalt für Volljährige nehmen würde, die im Elternhaus leben, denn durch den Studentensatz wenn man nicht mehr daheim lebt, werden diese Kids benachteiligt, wenn die Eltern hohes Einkommen haben... 640,-€ gegen 781,-€ .. ist schon ein Unterschied...

    hihi... für uns wär natürlich die 3.Variante total super, aber das wird nie klappen... bin schon froh, wenn überhaupt was kommt udn ihm klar gemacht wird, dass ein Student weiterin Anspruch auf Unterhalt hat...Grundunterhalt + Studiengebühren...

    wir werden es sehen... ich berichte.. wird aber sicher dauern... vor 2011 wird das nichts mehr.... so realistisch bin ich schon...

    bis denni
  • Hallo Emma,

    Ich vermute Dein Ex wird sagen, der Sohn soll einen BaFög Antrag stellen. Zwar sind die EK- Grenzen jetzt günstiger, aber trotzdem werden die vom BaFög- Amt dann auch bei ihm rumschnüffeln.
    Außerdem kriegt der Ex- sobald er Unterhalt zahlt steuerlich für jedes Deiner Kinder den halben Kinderfreibetrag, holt also sowieso einen Teil bei der Steuer wieder rein. Der braucht nicht so tun.

    Gruß

    Surfer
  • surfer hat geschrieben:
    Hallo Emma,

    Ich vermute Dein Ex wird sagen, der Sohn soll einen BaFög Antrag stellen. Zwar sind die EK- Grenzen jetzt günstiger, aber trotzdem werden die vom BaFög- Amt dann auch bei ihm rumschnüffeln.
    Außerdem kriegt der Ex- sobald er Unterhalt zahlt steuerlich für jedes Deiner Kinder den halben Kinderfreibetrag, holt also sowieso einen Teil bei der Steuer wieder rein. Der braucht nicht so tun.

    Gruß

    Surfer



    😀 jupp.. hat er letztes Jahr versucht den Unterhalt abzuwürgen mit dem Hinweis, er hätte die Pflicht BaFög zu beantragen 😀
    is aber nix mit baFög.. kann er selber ganz einfach am BaFör-Rechner abchecken... dafür ist das Einkomemn einfach zu hoch... dabei hatet ich ncoh nicht einmal sein reeles Einkommen angegebene, da ich es nicht wusste... ich hatte da rund 6.000,-€ eingegeben..so hatte er 2009 behauptet... tja.. die Belege sagen ja nun was ganz anderes, nämlich das Doppelte... 😉
    ja der halbe Freibetrag.. ansich eine Frechheit vom Staat....
    fand ich schon ungerecht, dass ihm das halbe Kindergeld zustand...wurde ja immer vom Unterhalt abgerechnet... da zieht sich ein Vater komplett aus der Verantwortung und bekommt auch noch das halbe Kindergeld... wenn er das wenigstens für die Kids ausgegeben hätte, aber das hat er ja für sich verwendet... 15 Jahre halbes Kindergeld... vielleicht sollte ich ihm das einmal vorrechnen 😛 .. rund 1000,-€ pro kind sind das doch ungefähr pro Jahr... ergo rund 15.000,-€ pro Kind in den letzten 15 Jahren... mal 2 Kinder = 30.000,-€ abkassiert für NULL Gegenleistung... nicht einmal eine Geburtstagskarte oder Weihnachtskarte kam... nix.. null.. nothing...
    aber so ist unser Staat... da schimpfen viele Väter zwar zu Recht, aber es gibt auch absolut die andere Seite... Mütter, die an recht zum Schimpfen hätten, aber meistens höre ich die Väter schimpfen ... manchmal denke ich, dass die frühere "Schuldfrage" nicht immer verkehrt war.. wer aus der Ehe ausbricht indem er mit wem anderen ins Bett steigt, dann sollte derjenige auch die KOnsequenzen tragen... wenn beide Ehepartner sich im Einvernehmen trennen, weil es einfach nimmer funktioniert - das ist dann ja eine andere Geschichte...
    das Problem ist halt, dass es immer die Kinder sind, die am Meisten darunter zu eliden haben 😢

    weißt.. soll er an seinem Geld ersticken... ich habe meine beiden wundervollen Kinder udn auch meine Tochter ist trotz des besch.. Tumors und der daraus resultierenden Anfälle einfach nur ein wunderbarere liebenswerter Mensch...
    ich weiß, dass ich im Alter nie alleine sein werde, denn meine Kids werden imemr für mich da sein...so gut sie halt können...

    wenn ich so überlege...
    mein Ex ist 54 Jahre und seine Kids sind 4 und 7 Jahre ...
    wenn der mit Sohnemann spazieren oder einkaufen geht wird der kleine sicher bald gefragt "na spendiert dir dein Opa ein Eis" 😆 😆 😆 - der Schalk im nacken lässt grüßen 😉

    ich bin froh, dass die eine Sache jetzt erst einmal vorbei ist, denn kurz vor Weihnachten muss ich mich leider unters OP-Messer begeben...
    wenn ich mich dann nicht so schnell zurückmelde, dann ist das keine böse Absicht... vielelicht ist meine Beweglichkeit dann noch zu sehr eingeschränkt 🥺

    gruß
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