Unterhaltsanspruch bei behinderten volljährigen Kind

Hallo,
bin ganz neu hinzugestoßen und hoffe, dass mir jemand mit Rat helfen kann...

ich bzw. wir stecken wieder mal im Unterhaltsstress mit meinem Ex-Mann..
meine Tochter ist volljährig und hat einen Behindertenstatus mit Pflegestufe 3...
der Vater verdient äußerst gut...auch wenn er immer sagt, er wäre nahe der Insolvenz, was einfach nicht stimmt..
er möchte keinen Unterhalt mehr zahlen udn verweist auf die Grundsicherungsansprüche...
Vater hat ein Jahreseinkommen von 122.000,-€ ...davon sind 116.000,-€ zu versteuern, da er als Geschäftsführer seiner eigeen Firma (ist Gesellschafter) außer dem Arbeitnehmerpauschbetrag keinerlei Werbungskosten hat...
insofern besteht überhaupt kein Anspruch auf Grundsicherung...
zusätzlich hat er Anrechte auf Tantiemen, die aber nach einem Gesellschafterbeschluss nicht ausgezahlt werden und in der Firma verbleiben... wie ist dieses Darlehen in Bezug auf die Unterhaltsberechnung zu bewerten?
ich bin - überobligatorisch - voll berufstätig und organisiere die Betreuung meiner Tochter während meiner Abwesenheit... wenn ich daheim bin, betreue ich natürlich...
die Frage ist, was unterhaltsrechtlich bei der Berechnung für den Unterhalt eines volljährigen aber behinderten Kindes zu beachten ist...was kann abgezogen werden..
wir müssen nämlich ganz theoretisch den Unterhalt zwischen uns aufteilen - barunterhaltspflicht bei volljährigen...
wie kann die Quotelung aussehen?
andererseits ist meine Tochter weiterhin betreuungsbedürftig, weshalb meiner Ansicht nach die Düsseldorfer Tabelle zählen dürfte und 100% auf den Vater entfallen müssten, da ich ja weiterhin betreue...
meine Tochter hat die Merkmale G, aG, H, B, RF, 100% und wie gesagt - Pflegestufe 3...
der Vater hat inzwischen neu geheiratet und 2 minderjährige KInder (jüngste Kind ist 4 Jahre)...
wie sieht die Stellung nun aus?
gehen diese Kinder vor oder steht meine Tochter trotz Volljährigkeit auf derselben Stufe, da sie ja auf Grund der Behinderung betreuungsbedürftig ist - ebenso, wie es ein minderjähriges Kind wäre?
wäre sie dann nicht gleichzustellen mit MInderjährigen?
oder darf bei der Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens für die minderjährigen Kinder jeweils 450,-€ Kindesunterhalt abgezogen werden?
was ist mit der neuen Ehefrau, die ja die minderjährigen Kinder betreut?
Vater zieht einen Ehegattenunterhalt für die jetzige Frau von 750,-€ ab...
das jüngste Kind ist 4 Jahre... hätte die jetzige Frau eine Erwerbsobliegenheit für Teilzeit? .. das jüngste Kind geht in den Kindergarten udn der Große in die Grundschule...
insofern hätte sie zumindest vormittags "frei"...
wenn einer alleinerziehenden Mutter eine Teilzeit zugemutet werden kann, müsste dies doch auch für die Ehefrau gelten oder?

ich will nichts falsch machen, bin aber auch der Ansicht, dass sich der Vater nicht aus der Verantwortung stehlen kann...es bleibt sein Kind, auch wenn die Tochter behindert ist und voraussichtlich nie erwerbsfähig sein wird - es sei denn es passiert ein medizinisches Wunder...aber wer weiß wie sich die Medizin in 10 oder 20 Jahren entwickelt...

vielelicht kann mir jemand einen Rat geben...
idealerweise mit Urteilen oder Beschlüssen, damit man eine Quelle hat worauf sich die Berechnungen beziehen..

lg emma 🥺
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Antworten

  • Liebe emma2010,

    erst einmal herzlich Willkommen bei uns! 😀

    Ich habe Dein Anliegen einem Fachexperten weitergeleitet. Daher bitte ich Dich noch um ein wenig Geduld, bis eine Antwort kommt. Derweil können andere User vielleicht mit Tipps und Erfahrungen weiterhelfen.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • vielen Dank für die Begrüßung und die Weiterleitung an einen Experten...

    ich bin hier schon nächtelang am recherchieren... da sind noch andere "Baustellen" bzgl. dieser Unterhaltsdiskussion udn das ganze geht nun schon seit fast 2 Jahren udn es wird immer wieder vertröstet, verschoben, unwahre Behauptungen aufgestellt usw..
    ich bin also permanent dabei diese irrsinnigen Behauptungen zu widerlegen udn Beweise zu erbringen... auch Behauptungen von wegen "ich wusste nichts von der Behinderung" usw, was definitiv nicht stimmt...
    es ist zermürbend udn ansich brauche ich meine Kraft für meine Tochter - und meinen Sohn....
    aber was soll ich machen... *seufz*..
    deswegen suche ich nach "handfesten" Aussagen, damit das Risiko einer weiteren Interpretation in andere Richtungen erschwert ist...
    ich bin die "Hinhaltetaktiken" leid und will, dass das "Schiff endlich ankommt"...
    ich will die Sache endlich sauber beenden und mich auf die wichtigeren Dinge konzentrieren...meine Tochter, mein Sohn, mein Job usw...
    ach ja...
    ich bin alleinerziehend ... falls dies wichtig ist...

    danke im Voraus

  • Liebe Emma,

    Ich bin selbst erwachsen von Geburt an körperbehindert, habe die gleichen Merkzeichen im Ausweis wie Deine Tochter, aber P2.
    Seit meinem 9. Lebensjahr sind meine Eltern geschieden. Da beim damaligen Scheidungsurteil keine Altersgrenze für den Unterhalt für mich festgesetzt wurde und ich kein eigenes Einkommen habe, muß mein Vater seitdem monatlich Unterhalt zahlen. Das gilt auch dann, wenn die Mutter Einkommen hat, weil der Unterhalt für das Kind ist. Auch das Pflegegeld ist dabei kein Einkommen, weil es zweckgebunden für die Verwendung der Pflege eingesetzt werden muß.
    Ob der Vater bei dem Pflegeaufwand darauf verweisen kann, daß Du arbeitest, geschweige denn ganztags ist äußerst zweifelhaft, zumal wenn Du durch die Arbeit an der Pflege gehindert wärst, müßte eine Ersatzpflege für die Arbeitszeit her und die übersteigenden Mehrkosten würden wieder per Unterhaltspflicht vom Vater getragen werden müssen.
    Wenn bei Deiner Tochter der Unterhalt nicht gerichtlich begrenzt wurde, muß er zahlen.
    Tut er das nicht muß beim Familiengericht/Abteilung Scheidungen Klage wegen unterlassener Unterhaltszahlungen gestellt werden.
    Das Gericht tritt dann an den Ex heran und fordert die Zahlungen ein.
    Kann er zwingend nachweisen, daß er nicht zahlen kann, besteht ein Recht auf Unterhaltsvorschuß beim Sozialamt. Das zahlt dann solange bis der Ex wieder zahlen kann und treibt dann die Schulden bei ihm ein. (Überleitungsschulden)
    Wurden die Unterhaltszahlungen begrenzt kann man beim Familiengericht prüfen lassen, ob dies aufgrund der Schwere der Behinderung Deiner Tochter überhaupt zulässsig ist.

    Gruß

    Surfer


  • Hallo Surfer.... 😀 schöner Nick... 😀

    danke für deine Antwort...
    1. Vater ist bei einem Einkomemn von 122.000,-€ + Tantiemenrechte ansich zahlungsfähig...
    im Titel von vor 8 Jahren ist keine Begrenzung enthalten.. damals war es noch die 3.Stufe der DDT...
    tja.. aber der Kampf ist halt, dass der vater ohne Absprache den betitelten Unterhalt eigenmächtig reduziert hat.. bei beiden Kindern udn den Mehrbedarf meiner Tochter komplett gestrichen hat...
    er verweist auf Grundsicherung, die sie aber definitiv nicht bekommt auf Grund des Einkommens...
    die Pflege/Betreuung wird während meienr Abwesenheit von den großeltern übernommen..aber das ist irgendwann auch nur eine Frage der Zeit.. irgendwann geht das auch nicht mehr udn wir zerbrechen uns alle den Kopf, wie es dann weitergehen soll...
    da ich nach der Trennung meine Ausbildung beendet habe udn dann den Unterhalt selber verdient habe, habe ich auch keinen Unterhaltsansprcuh mehr... wenn ich also irgendwann meine Berufstätigkeit aufgeben müsste, um meine Tochter betreuen zu können, dann... ja.. keine Ahnung was dann... ich habe noch ncihts passendes gefunden...
    meine Tochter ist nicht geistig behindert (noch nicht) und auf Grund massiver epileptischer Anfälle (inoperabler gutartiger Hirntumor) so stark betreuungsbedürftig...
    auf Grund der Folgeverletzungen steht sie 24 Stunden unter Aufsicht udn wir sind immer "sprungbereit"..Tag und Nacht...
    insofern kommt noch nicht einmal "betreutes Wohnen" in Frage... der Betreuungsaufwand ist einfach zu hoch udn kann von den Einrichtungen nicht geleistet werden...
    tja.. es ist eine zermürbende Sache...
    Ich kämpfe permanent gegen "Steinschlag" und das Heftigste ist, dass die Richterin, die über den Prozesskostenvorschuss entschieden hat... wir mussten Auskunftsklage einreichen, da vom Vater nichts an Infos kam -naja.. dass die Richterin den Vorschuss ablehnte mit der Begründung, dass meine Tochter ja "bedarfsdeckendes Pflegegeld" bezieht und Anrecht auf Grundsicherung hätte und damit kein Unterhaltsanspruch an den Vater bestehen würde....
    ja.. so läuft das in Deutschland...
    jetzt muss ein "Normalbürger" auch noch der Richterin erklären, dass sie die Entscheidung auf Grund eines Fehlers getroffen hat...
    jetzt müssen wir ihr erklären, wozu Pflegegeld da ist udn dass dieses zweckbestimmt und ausschließlich für die Pflege ist... sogar Paragrafen haben wir jetzt zitiert udn Auszüge aus dem Pflegeversicherungsgesetz...
    wir mussten nun mündlcihe Verhandlung beantragen...
    naja.. es zieht sich wirklich hin...

    daher will ich einfach keine Fehler in irgendwelchen Berechnungen machen...
    ich will das hieb- und stichfest machen...
    ich habe nämlich bald wirklich keine Kraft mehr... aber genau DAS will die Gegenpartei erreichen... Zermürbung heißt bei denen die Strategie...
    der Vater denkt nicht an das Wohl seiner Kinder... verleugnet sie sogar gegenüber neuen Bekannten usw...
    naja.. das ist wieder eine andere Baustelle 🙁...

    ich habe nun so eine Einkommensgegenüberstellung gemacht mit den Abzügen.. Versicherungen Steuern usw... aber bei den minderjährigen Kindern udn der Ehefrau bin ich halt unsicher udn habe bisher nichts gefunden, wie dies gehandhabt wird... insbesondere wie die Stellung meiner Tochter ist...trotz Volljährigkeit....
    bei meinem Sohn mache ich mir weniger Gedanken...das kriegen wir irgendwie hin udn in 3 Jahren ist er mit dem Studium fertig udn verdient dann selber...
    aber die Behinderung meiner Tochter bleibt und damit auch die Unterhaltsfrage für sie...

    diese Grundsicherungssache kann für manchen Berechtigten auch fatale Folgen haben, wenn es z.B. einen sehr gut verdienenden Vater gibt....
    habt ihr das mal berechnet?
    fiktives Beispiel:
    wenn der Unterhaltsbedarf 1500,-€ ist und
    es fließt Grundsicherung von 600,-€, dann
    ergibt dies einen Restbedarf von 900,-€ ...
    wenn der Vater nun aber diese 900,-€ Restbedarf wirklich zahlt, hat der Unterhaltsberechtigte Einkommen... dieses wird ja auf die Grundsicherung angerechnet...
    das Grundsicherungsamt sagt dann also "schön, da ist ein Einkommen von 900,-€" udn dies geht über den - vom Grundsicherungsamt berechneten - Bedarf hinaus, also besteht kein Anspruch mehr auf Grundsicherung... das Amt streicht die 600,-€ udn übrig bleibt lediglich der gezahlte Restbedarf von 900,-€ ....
    der Bedürftige kann damit aber seinen Bedarf von 1500,-€ nicht decken und ist der "Beschissene"...
    der Zweck des Grundsicherungsgedankens, nämlich den Bedarf von Bedürftigen zu sichern.. der ist trotz allem verfehlt...
    da klafft die Gesetzeslücke 🙁..

    du siehst... ich recherchiere heftigst.... soooo 😳 sehen emine Augen schon aus *g*
    irgendwann hat dies auch ein Ende.. vorerst... wer weiß was sich "Vater" noch einfallen lässt...

    weißt.. ich finde es traurig...
    Leute, die wenig verdienen, geben ihr letztes Hemd für die Kinder...
    und nun sitzt da ein vater mit verdammt hohem Einkommen udn ist zahlungsunwillig...
    DAS ist glaube ich das frustrieremdste...
  • Liebe Emma,

    Ich kann Dir nur raten Klage beim Familiengericht gegen Deinen Ex einzureichen.
    1. Er ist voll zahlungsfähig
    2. Er darf nicht eigenmächtig ein gerichtliches Scheidungsurteil ignorieren und modifizieren.
    Wenn Du mit Unterlagen nachweist, daß der Ex das eigenmächtig gemacht hat, und auch Schlichtungsversuche Deinerseits erfolglos waren, kann das Gericht einen Zwangsvollstreckungsbescheid erwirken und zieht das Geld direkt ein, um es dann an Dich weiterzuleiten.
    Die Verwaltungsgebühren zahlt dann der Ex.

    Und was die Grundsicherung betrifft, zwar fällt die Tochter von der Schwere der Behinderung in das Gesetz, aber da dies eine steuerfinanzierte Sozialleistung ist, wird das anstelle von Unterhalt nur dann anerkannt, wenn nicht ausreichend andere Mittel da sind.
    Das heißt, da der Ex zahlungsfäghig ist, der Unterhalt für das Kind ist, hat der Unterhalt immer Vorrang vor der Sozialleistung, zumal kaum zu erwarten ist, daß der Ex dann in seiner Existenz bedroht wäre.
    Was das Pflegegeld betrifft, das ist kein EK, weil zweckgebunden für die Pflege einzusetzen. Das kann jeder Fachexperte hier im Forum hier bestätigen.
    Wie hat diese Richterin eigentlich das Jurastudium geschafft? Wenn ich als angehende Soz. Päd. in der Sozialrechtsprüfung gesagt hätte das Pflegegeld ist EK wäre ich voll durchgefallen.

    Gruß

    Surfer


  • surfer hat geschrieben:
    ....
    Wie hat diese Richterin eigentlich das Jurastudium geschafft? Wenn ich als angehende Soz. Päd. in der Sozialrechtsprüfung gesagt hätte das Pflegegeld ist EK wäre ich voll durchgefallen.
    Gruß
    Surfer


    😀 tja.. das habe ich mich auch gefragt und daher habe ich absolut kein Vertrauen in die Entscheidungen dieser Richterin...
    aber was soll ich amchen? die minderjährigen Kinder der neuen Ehe des Vaters liegen dort im Einzugsbereich udn daher hieß es, dass dieses Gericht zuständig wäre...

    ich überlege ernsthaft, ob ich den Titel für meinen Sohn jetzt vollstrecken lasse und ihn dadurch zwinge, Abänderungsklage einzureichen.... er will jetzt knapp 300,-€ für meinen Sohn zahlen, also sogar unter dem Sozialsatz...und das bei einem Einkommen von über 120.000,-€ + Tantiemen ... er verdient das 4fache von mir, will aber halbieren...
    die Frage wäre dann - welches Gericht wäre zuständig, wenn der Vater Klage einreicht?
    das Gericht am Hauptwohnsitz meines Sohnes oder der Wohnsitz am Studentenwohnheim oder weiterhin beim Vater wo die minderjährigen Kinder ansässig sind? mein Sohn wäre dann ja der Beklagter,...

    bei meiner behinderten Tochter bin ich wohl auf diese Richterin angewiesen udn bin daher am recherchieren, damit ich hieb- udn stichfeste Argumente habe...
    ich möchte halt nur, dass "richtig" entschieden wird und wenn ich dann schon als "Normalbürger" erkenne, dass da Wissenslücken sind, ist das sehr sehr armseelig udn kann eben für meine Tochter fatale Folgen haben...

    es taucht auch die Frage auf.. wenn gequotelt wird, ist meine Tochter dann nachrangig gegenüber seinen minderjährigen Kindern oder steht sie auf Grund der Betreuungsbedürftigkeit auf derselben Stufe?
    wenn sie gleichrangig zu betrachten wäre, dann könnte er nämlich von dem unterhaltsrelevatnen Einkommen nicht noch einen Unterhaltsbedarf für die beiden Kinder abziehen bevor gequotelt wird...
    die Frage ist... muss überhaupt gequotelt werden, da ich ja ansich die Betreuungsarbeit leiste?
    in der DDT habe ich gefunden, dass sich die Wertigkeit verschieben kann, wenn man ein volljähriges behindertes Kind betreut...
    die Frage ist dann wieder.... andere Wertigkeit nur bei der Berechnung für meine Tochter oder auch bei der Berechnung für meinen Sohn, den Studenten?
    außerdem steht dann die Frage im Raum, ob er wirklich noch Unterhaltsbedarf für seine jetzige Frau abziehen darf oder ob sie eine Erwerbsobliegenheit hätte, da der jüngste Sohn in den Kindergarten geht - 4 Jahr alt - und sie damit ansich vormittags "frei" hätte???
    jede geschiedene alleinerziehende Mutter hätte eine Erwerbsobliegenheit für Teilzeit... es steht aber nirgends, wie dies bei der aktuellen Ehefrau zu sehen ist, wenn der Vater bei der Kindesunterhaltsberechnung einen Unterhaltsanspruch für seine Frau vom Einkomemn abzieht... diese Konstellation habe ich noch nirgends gefunden...
    ebenso taucht gerade neu die Frage auf, ob er die Zinsen für ein Darlehen, dass er seiner eigenen Firma gibt.. angeblich zur Abwendung einer Überschuldung.. ob er diese wirklich einkommensmindernd hinzurechnen kann...
    es besteht die Konstellation, dass keine Tantiemen ausgezahlt wurden und neue Gesellschafterdarlehen in die Firma gesteckt wurden...
    was bedeuten diese -nichtausgezahlten - Tantiemen unetrhaltsrechtlich?
    sind dies Einnahmen, die nur "eingefroren" wurden?
    immerhin bedeutet "Darlehen" ja, dass dieses Geld irgendwann wieder ausgekehrt wird udn dann wieder Einnahmen sind...
    ach es ist verzwickt ...
    ich würde meine Kraft lieber meiner Tochter udn meinem Sohn zukommen lassen, aber ich muss nun auch noch vor Gericht kämpfen, da die Richterin scheinbar das Gesetz nicht kennt - zumindest nicht in aleln Einzelteilen... dies kann man eigentlich auch nicht alels auswendig, aber dann muss man sich informieren udn darf nicht solche falschen Beschlüsse fassen wie es bzgl. der Anrechnung des Pflegegeldes geschehen ist...

    wer noch Quellen weiß, wo ich Infos bekommen kann... immer her damit...

    @Surfer... woher der Nick?.. vielen Dank

  • Hallo Emma,

    Wenn ich das richtig verstanden habe verrechnt der Ex den Unterhalt, den er für Deinen Sohn zahlt mit dem für die Tochter.
    Beide Kinder haben unabhängig voneinander einen unabhängigen eignen Unterhaltsanspruch.
    Des weiteren kann Dein Sohn nur dann für den Unterhalt für seine Schwester herangezogen werden, wenn er ständig im selben Haushalt lebt. Das ist ein neues Gesetz im Zusammenhang mit Hartz 4. Aber bei 300 Eu dürfte da auch nichts zu machen sein.
    Im Fall von Deinem Sohn kommt noch hinzu, daß der Unterhalt für die Ausbildung des Sohnes gedacht ist und daß man wahrscheinlich auch belegen kann, daß er bei der Pflege hilft.

    Auf jeden Fall solltest Du die Fachexperten hier im Forum um Hilfe bitten und es gibt auch die Möglichkeit kostenlose Beratungsdienste z. B. von der Caritas in Anspruch zu nehmen.

    Gruß

    Surfer
  • Hallo Surfer,

    danke für deine Antwort udn das "Mitdenken"...

    nein, der Unterhalt meines Sohnes wird nicht bei der Berechnung für meine Tochter abgezogen... am liebsten würde er für beide überhaupt nicht zahlen..
    er ist einer der zahlungsunwilligen Väter, die aber absolut zahlungsfähig sind und überdurchscnittlich gut verdienen....
    er verdient monatlich 5stellig und will, dass am besten das Sozialamt für meine Tochter aufkommt, aber der Zug ist abgefahren... hat die Richterin noch nciht beschlossen, aber ich denke da kommt er nicht gegenan...

    es stellt sich folgendermaßen dar:
    1.Ehe:
    - Sohn, inzwischen Student und wohnt in der Woche im Studentenwohnheim..
    - behinderte volljährige Tochter (25 Jahre), 100%, G.aG, H,B,RF, Pflegestufe 3, lebt in meinem Haushalt
    - ich als Mutter - voll berufstätig, organisiere in meiner Abwesenheit die Betreuung meiner Tochter
    2. und jetzige Ehe des Vaters:
    - Sohn 7 Jahre, Schulkind
    - Sohn 4 Jahre, Kindergarten
    - jetzige Ehefrau - jetzt ganz neue Info (von gestern): sie arbeitet im Niedriglohnbereich, also gerade so viel, dass sie nicht sozialversicherungspflichtig wird, aber sie zahlt Kirchensteuern... das verstehe ich z.B. nicht... dachte immer, dass man dann auch Einkomemnsteuer zahlen würde, aber davon ist im Steuerbescheid 2009 nix zu sehen... nur dass sie Kirchsteuern zahlen muss...
    überprüfen kann ich es nicht, da keinerlei Belege vorgelegt worden sind...

    Vater hat Einkommen von über 120.000,-€
    Unterhaltstitel besteht noch aus dem Jahr 2002 und zwar 160% Regelbedarf der 3.Altersstufe

    Vater hat eigenmächtig den bis Mitte 2009 gezahlten Unterhalt reduziert udn den Mehrbedarf für meine Tochter komplett gestrichen...
    er hat die Jahre vorher aber trotz Aufforderung den Unterhalt nie angepasst, aber ich hatte auch keine Lust udn Nerven auf den Stress, den ich jetzt ja nun habe...
    es sollte ab 2009 neu berechnet werden, da mein Sohn mit dem Studium begonnen hatte udn daher natürlich die Grundlage für den Unterhalt neu war...
    der Vater fordert mich permanent auf, auf den damaligen Titel zu verzichten, was ich bzw meine Kinder aber nicht tun werden, da ich genau weiß, dass er die Zahlungen dann komplett einstellen würde...
    für meinen studierenden Sohn will er noch nciht einmal 300,-€ zahlen ...
    das paradoxe ist, dass er "sich runterrechnet" udn dann angeblich eine Quotelung von 50/50 zwischen ihm und mir enstehen soll.. obwohl er das 3fache verdient... 2/3 zu 1/3 wäre realistischer...
    hier stellt sich bzgl. meines Sohnes die Frage, ob mein Einkommen überhaupt voll gerechnet werden darf, da ich ja meine Tochter betreue udn in den Leitlinien der Düsseldorfer Tabelle habe ich gefunden, dass dann die Quotelung "wertend" verschoben werden kann...

    bzgl. meiner behinderten Tochter stellt sich weiterhin die Frage, ob sie gleichrangig mit den minderjährigen Kidnern der jetzigen Ehe ist, da sie betreuungsbedürftig ist, oder nachrangig kommt...
    und die Frage, wie die jetzige Ehefrau einsortiert werden muss... das jüngste Kid ist ja nun schon 4 Jahre udn sie verdient ein wenig nebenbei... die Belege fehlen allerdings...ist nur eine kleine Bemerkung im gegnerischen Schreiben udn der Vater zieht dann gleich mal 1500,-€ Unterhaltsrecht für seine jetziuge Frau ab, bevor er an das Verteilen der Restmasse geht...
    ist ja auch nciht in Ordnung und auch nicht rechtens, denn laut DDT dürften es höchsten 800,-€ sein und dann abzüglich des eigenen Verdienstes...
    und dann stellt sich die Frage der Erwerbsobliegenheit im ZUsammenahng mit fiktiven Einkommen...
    er rechnet sich zurzeit so weit runter, das er angeblich nur noch ein Einkommen von 2500,-€ hat.. was absolut unrealistisch ist...halloooo der Mann verdient monatlich 5stellig!

    viele Fragen auf einer großen Baustelle...
    und das ganze Prozedere geht schon seit Anfang 2009...
    erst jetzt im September wurde nach Aufforderung durchd as Gericht der Einkommensteuerbescheid vorgelegt aber nicht die Erklärung samt Belegen...
    auch die Bilanzen sind nicht vollständig vorgelegt worden...
    seit fast 2 Jahren kämpfen wir also um die Auskunft, damit überhaupt berechnet werden kann..
    ich denke es wird sich noch sehr lange hinziehen...
    aber ich mag einfach nicht mehr.. ich will endlich Fortschritt sehen!

    ach ja *seufz*..
    ich hoffe, dass mir einige Experten weiterhelfen können - insbesondere in den Sachen mit meiner Tochter, da dies ja noch mehrere jahre oder sogar ihr Leben lang sein wird...
    mein Sohn ist irgendwann mit dem Studium fertig udn kann sich dann selber unterhalten, meine Tochter aber nicht udn da sind die Eltern gefragt...
    da kann sich auch der Vater nicht rausziehen, auch wenn er nicht mehr im Haushalt lebt...

    ich werde weiter recherchieren.. vielleicht finde ich auch ncoh was 😀..

    😡
  • Hallo Emma,

    Im Gesetz ist es leider so, daß die neue Familie der alten vorgeht, also rechtlich günstiger steht.
    Aber Dein Fall ist durch die Konstellation mit der Behinderung ein Härtefall und auch bei dem Einkommen kann ich mir nicht vorstellen, daß er mit allem durchkommt.
    Wie gesagt geh hier im Forum unter Fachexperten rein und schildere den Rechtsanwälten kostenlos den Fall.

    Gruß

    Surfer
  • surfer hat geschrieben:
    ----
    Wie gesagt geh hier im Forum unter Fachexperten rein und schildere den Rechtsanwälten kostenlos den Fall.
    Gruß
    Surfer



    wie was wooooo finde ich hier im forum die fachexperten?

    dabke für den tipp...
  • Hallo Emma,

    Beim Login gibt es in der orangen Spalte auch einen Link Fachexperten. Dort sind auch Rechtsanwälte, die ehrenamtlich die Fragen beantworten.

    Nebenbei habe ich noch einen vagen Verdacht. Du hast in einem Nebensatz mal erwähnt, daß Du auch nicht weißt, was mit den Tantiemen vom Ex ist.
    Könnte es sein, daß der Ex pleite ist oder zumindest in größeren finanziellen Engpässen steckt?

    Man kann über die Schuldenauskunftstelle der Banken (Schufa) bei zwingenden Gründen Auskunft über Kreditschulden usw. verlangen.
    Näheres können sicher die Fachexperten sagen.
    Aber vielleicht wirkt es auch Wunder, wenn Du mal eine Andeutung in der Richtung machst, denn das meiden Männer in der Regel wie der Teufel das Weihwasser.

    Gruß

    Surfer


  • surfer hat geschrieben:
    Hallo Emma,

    Beim Login gibt es in der orangen Spalte auch einen Link Fachexperten. Dort sind auch Rechtsanwälte, die ehrenamtlich die Fragen beantworten.


    danke...
    werde ich mir noch einmal zu gemüte ziehen....
    vielleicht habe ich Glück und es sind Leute, die in manchen Bereichen eben fundierteres Wissen ahben als meine Rechtsanwältin, die doch sehr überfordert wirkt...leider..ansonsten eine sehr nette Frau...

    nachtrag...
    wie kann ich die experten direkt anfragen?.. irgendwie finde ich das nicht...
    ich ahbe zwar den bereich experten gefunden wo sie sich vorstellen (community-spalte), aber wo kann ich fragen?
    einen direkten link habe ich nicht egfunden...
    kannst du mir den link hier reinstellen zum direktanklicken?...wäre super..
    vielleicht bin ich auch schon blind vor lauter recherchieren 😀



    surfer hat geschrieben:

    Nebenbei habe ich noch einen vagen Verdacht. Du hast in einem Nebensatz mal erwähnt, daß Du auch nicht weißt, was mit den Tantiemen vom Ex ist.
    Könnte es sein, daß der Ex pleite ist oder zumindest in größeren finanziellen Engpässen steckt?


    das hätte er unterhaltsrechtlich gerne.. ist aber nicht so...
    bis auf das Jahr 2008, wo es laut Verlustrechnung negative Einnahmen gab, sind alle Jahre davor und auch das Jahr 2009 mit einem Gewinn beendet worden...
    es gibt permanente Geschäftserweiterungen...sogar bis in die USA .. permanent neue Angestellte usw...
    wenn jemand pleite ist, dann eröffne ich ekien neuen Zweigstellen udn ich glaube auch nicht, dass neue Geschäftspartner/Firmen als Partnerfirmen sich auf eine Partnerschaft eingelassen hätten, wenn die Firma pleite gehen würde...
    die Firma operiert weltweit und hat auch weltweit gutes Ansehen... die KOmpetenzen sind gefragt...deswegen ja auch permanent neue Kunden... sogar Forschungsaufträge mit sehr hoher finanzieller Unterstützung... dabei sind die Kunden keine kleine Gesellschaften, sondern richtig große Unternehmen..unter anderem auch AIRBUS 😉 ich glaube nicht, dass die sich mit ner Firma einlassen, die ansich pleite wär.....

    er "verschiebt" gerne...
    bei Trennung gab es plötzlich laut Gesellschfterbeschluss keine Zuschüsse mehr für Sozialversicherungen...
    kaum war die Scheidung durch, gab es einen neuen Gesellschafterbeschluss, der dann die Zuschüsse wieder einschloss...
    passt gell? 😀
    danach lief die Firmensituation anch seinen Angaben (habe ich aus alten Mails) folgendermaßen...
    erst ging es aufwärts.. dann.. so ab 2000 ging es angeblich abwärts, bis sich die Firma im JAhr 2002 wieder gefangen hatte...
    dann schrieb die Firma jedes Jahr schwarze Zahlen und ansich hätte 2008 auch Tantiemen für das Jahr zuvor ausgezahlt werden sollen, aber dann kam ja die Wirtschaftskrise...o-Schreck.... es ging abwärts...
    aber die Bilanzen zeigen, dass es lediglichd as Jahr 2008 war... im Jahr 2009 machte die Firma Gewinne...ok..der Verlust von 2008 ist wohl noch nciht ausgeglichen.. aber naja.. dann wird er das eben 2010... die Bilanzen liegen ja nochnciht vor..

    so.. nun das Merwürdige...
    ab 2000 standen wir wieder in der Unterhaltsfrage - nächste Altersstufe eines KIndes.... das Verfahren dauerte bis Anfang 2002, bis es vor Gericht beendet werden musste...
    merkwürdig gell... mit den Gesprächen setzte die kritische Zeit ind er Firma ein udn endete mit dem Unterhaltsvergleichszeitpunkt... *g*
    2008 war ungefragt eine Wirtschaftskrise, aber ich meine mich zu erinnern, dass die erst MItet des Jahres auftauchte... genau zum Zeitpunkt der neu aufgeflammten Gespräche... er wollte von meinem Sohn wissen, ob es nicht toll sei sein erstes geld zu evrdienen..er müsste doch schon 2007 Abi gemacht haben udn würde doch nun sicher in der Ausbildung sein...
    tja.. mein Sohn machte aber erst 2008 sein Abi udn nix mit Ausbildungsgehalt... hätte er ja gerne gehabt...
    2008 schloss also negativ ab...
    2009 wieder positiv... da kann ernicht viel schummeln denke ich...
    aber er kommt mit dem Steuerbescheid und der Steuerrpckerstattung für das Jahr 2008, das er ja in 2009 bekommen ahben müsste, nicht rüber...
    ich vermute mal, dass dort einiges aufgedeckt wrden würde... höhere Einnahmen, vielleicht doch Tantiemenausschüttung..vielelicht eine viel höhere Berufstätigkeit seiner Frau für die er ja Unterhalt abzieht...
    naja.. du siehst.. ein problematisches Pflaster...


    surfer hat geschrieben:

    Man kann über die Schuldenauskunftstelle der Banken (Schufa) bei zwingenden Gründen Auskunft über Kreditschulden usw. verlangen.
    Näheres können sicher die Fachexperten sagen.
    Aber vielleicht wirkt es auch Wunder, wenn Du mal eine Andeutung in der Richtung machst, denn das meiden Männer in der Regel wie der Teufel das Weihwasser.

    Gruß
    Surfer


    ui.. ja.. gute Idee... vielelicht wirkt das ja wirklich Wunder 😃

    andererseits hat er es nach der Scheidung sogar auf eine Zwangsvollstreckug ankommen lassen.... er hatte natürlich keinen Kindesunterhalt überwiesen...
    so stur udn bockig wie ein Kleinkind.... lässt sich bei der Bank das KOnto wegen Kindesunetrhalt sperren..als Geschäftsführer und Gesellschafter ...tztztztz

    ich verstehe diesen Mann nicht...
    muss ich auch nicht ...oder? 😀

    danke für deine Hilfe udn das Mitdenken...
    das tut gut, wenn man merkt, dass man nicht ganz alleine mit seinen gedanken sitzt...
    danke
  • Liebe Emma,

    Ich finde den Link jetzt momentan auch nicht, aber schreib mit dem persönlichen Mail, das jeder User hat, einfach an die Redaktion und frag nach den Fachexperten, in Deinem Fall einem Anwalt für Familienrecht.

    Gruß

    Surfer
  • surfer hat geschrieben:
    Liebe Emma,

    Ich finde den Link jetzt momentan auch nicht, aber schreib mit dem persönlichen Mail, das jeder User hat, einfach an die Redaktion und frag nach den Fachexperten, in Deinem Fall einem Anwalt für Familienrecht.

    Gruß

    Surfer


    ich danke dir...
    hab schon vom Tom die Nachricht, dass er die Anfrage weitegeleitet hat 😃

    ich muss wirklich mal einen Lob dieser Plattform aussprechen!!!

    ich habe übrigens heute den offiziellen Ablehnungsbescheid vom Grundsicherungsamt erhalten....
  • Hallo,

    wir leiten deine Frage gern an einen unserer Rechtsfachexperten weiter. Bitte hab ein wenig Geduld. Hier übrigens der Link zu unserer Fachexpertenseite http://www.myhandicap.de/myhandicap-fachexperten.html

    Viele Grüße,
    Iris Redaktion
  • danke....
    kann man die Experten auch direkt anmailen/anschreiben?
    oder müssen die sich erst durch den Thread kämpfen?

    ich habe nämlich keine direkte mail gefunden für eine direkte Ansprache

    gruß und danke

    emma
  • hallo emma,

    ich habe euren thread mal verfolgt und mich ein wenig informiert zu dem was dein mann gerade macht.

    erstens: sirfer hat leider recht, die neue familie geht vor deinem urteil und deine kindern, auch wenn ein kind ein handicap hat, stehen erst die jetzigen kinder voran und dnach deine kidis. leider!

    zweitens: du hast geschrieben was er an einnhamen hat und wielche sprünge er macht mit der firma, wie dahrlehen und so weiter.
    die 120.000,- euro die du erwähnt hat, sind die brutto- oder nettojahresumsatz bzw. gewinn.

    alles was er an kosten für die firma aufwendet wie zb. dahrlehen, werden vom gewinn udn dem einkommen abgezogen.
    was er macht ist zwar strafbar nicht relevant weil es in den graubereich fällt den der gesetzgeber offen gelassen hat, menschlich ist das aber sehr verachtend was er dir und vorallem den kidis antut.
    er hat extra hohe kosten für die firma aufgebaut, die die gewinnspanne verringern bzw. auf null setzen. alles leider noch im legalen bereich. das bedeutet aber auch gelder die er sich zum leben entnimmt sind eigentlich seine lebenshaltungskosten, wie miete einkaufen und auch deinen unterhaltsanspruch. jedoch schiebt er das geld (als private bareinlage)wieder als dahrlehen zurück um dem unternehmen kosten aufzuhalsen.

    wie gesagt er setzt sein einkommen auf null oder die freibetragsgrenze für pfändbare beträge und seine firma auch wenn sie top läuft auf hohes inverstionspotenzial.
    leider kenne ich auch jemanden privat der das durchgezogen hat mit seiner exfrau, daher kenne ich den ablauf, er hat es mir erklärt, bei ihm war der grund nicht unterhalt sondern weil seine frau laut gesetz sonst die hälfte bekommen hätte vom unternehemn, also sozusagen schulden geschaffen und die wollte sie nicht.

    beudeutet für dich, er steht so wie es beim gericht gesehen wurden ist, nach einsicht der unterlagen, so dar das er keine leistungen aufbringen kann oder nur den minimalsatz den du gerade bekommst.

    sorry wenn ich es dir so sagen muss, er hat dich regelrecht ausgetrickst.

    es tut mir echt sehr leid für dich und deine kinder.

    ps: sende dir eine pn, mit einer vielleicht hilfreichen aktion.

    lg ralle
  • Hallo ralle,
    vielen Dank für deine Antwort und auch der chat gestern war nett

    alsooo...
    ja, er trickst hin udn her udn das ist genau das Problem... man weiß, er macht "schmu", aber kann das rechtlich nicht greifen...

    klar ist, dass die minderjährigen Kinder vorgehen...
    inzwischen habe ich aber auch noch gefunden, dass seine Frau eine Erwerbsobliegenheit hat, da der Jüngste bereits 4 Jahre ist...
    dann habe ich in den Leitlinien folgednes zum "Ehegattenunterhalt" gefunden..den er ja vorab abzieht:
    "Auch Unterhalt für nachrangige volljährige Kinder ist abzusetzen, wenn der Kindesunterhalt die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt hat und den Eheleuten ein angemessener Unterhalt verbleibt."

    somit müsste der Unterhalt meiner Kind vorab abgezogen werden, bevor er den Unterhalt für seine Frau bestimmt...



    ralle1201 hat geschrieben:

    zweitens: du hast geschrieben was er an einnhamen hat und wielche sprünge er macht mit der firma, wie dahrlehen und so weiter.
    die 120.000,- euro die du erwähnt hat, sind die brutto- oder nettojahresumsatz bzw. gewinn.


    er hat abzüglich Werbungskosten immer noch 116.000,-€ ... dies ist das zu versteuernde Gesamteinkommen, das für das Grundsicherungsamt zählt...

    abzüglich Sonderbedarf udn abzüglich Freibeträge usw hat er ein zu versteuerndes Einkomemn von 88.000,-€ ...

    reicht immer noch denke ich 😀

    es ist so, dass er ein ganz normales Geschäftsführergehalt erhält udn somit diese "Privateinnahmen" sauber getrennt sind vom Firmeneinkommen..

    ui.. unser Besuch kommt...
    heute abend mehr 😀..

    danke dir


    😎
  • oh Leute...
    drückt uns die Daumen.... jetzt geht es erst einmal zur mündlichen Anhörung vors gericht udn das nur wegen Prozesskostenvorschuss.... alles andere steht uns noch bevor...

    der größte Schock kam mit gestrigem Schreiben...
    da fragt der vater doch tatsächlich an, warum die behinderte Tochter denn nicht in einem heim betreut werden könne...
    ich glaube es wirklcih nicht 😢
    was ist das für ein Mensch? ist das überhaupt noch ein Mensch?
    ich arbeite vollzeit udn betreue meine Tochter..organisiere während meienr Abwesenheit, dass jemand bei ihr im haus ist...
    und dann kommt so eine Anfrage 😢
    was denkt der sich?
    1.wird meine Tochter so lange in meinem haushalt betreut wie es geht, denn ich schiebe sie nienicht ab!
    2. würde dies an der finanziellen Situation für den Vater...so darf man ihn eigentlich nciht mehr nennen... es würde nichts ändern.. im gegenteil, denn ich gehe davon aus, dass ein heimaufenthalt wesentlich teurer wäre udn wir Eltern müssen dafür aufkommen, da meine Tochter ja eh keine Grundsicherung erhält... den Ablehnungsantrag habe ich ja jetzt vorliegen...
    was will der mensch.... nein.. das ist auch nicht mehr menschlich 👿

    sorry...
    ich bin nur noch traurig udn inzwischen verdammt wütend...
    er raubt mir die letzten Kräfte, die ich für meine Kinder nötiger brauche...
    ich hoffe, dass bald alles vorbei ist udn dann kann er meinetwegen im erdboden verschwinden... pleite gehen..gegen baum fahren oder sonst was...
    ich schaffe es auch ohne seine paar kröten...
    aber zurzeit ist das Schiff auf hoher stürmischer See udn muss nun notgedrungen irgendwie in den hafen bevor es sinkt ...dann wäre der Schaden viel größer..

    ich wünsche allen, die ähnliches erleben viel kraft!

    eure traurige emma
  • Sehr geehrtes Mitglied,

    gerne möchten wir Ihnen zu den von Ihnen geschilderten Umständen Auskunft geben. Bitte beachten Sie aber, dass wir uns dabei auf Ihre Schilderungen verlassen müssen und auf diesem Wege keine umfassende Rechtsberatung leisten können.

    Grundsätzlich sind sich Verwandte in gerader Linie gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet, sofern der eine bedürftig und der andere leitungsfähig ist, das heißt, dass dies selbstverständlich auch bei volljährigen Kindern wie dem Ihren der Fall sein kann.

    Ob jemand bedürftig ist, richtet sich danach, ob er imstande ist, sich selbst zu unterhalten (§ 1602 Abs.1 BGB). Wenn wir Sie richtig verstehen, ist Ihrer Tochter eine eigene Erwerbstätigkeit wohl nicht möglich.

    Nach Ihren Auskünften könnte Ihr Ex-Mann, auch wenn man die Steuern von seinen Einkünften abzieht (da nur sein Nettoeinkommen berücksichtigt wird), durchaus leistungsfähig sein. Er kann allerdings von seinem Nettoneinkommen den angemessenen Selbstbehalt für sich beanspruchen. Wie hoch der Betrag ist, den er für sich selbst zurückhalten darf, hängt von seinem Einkommen und seinen gesamten Lebensumständen ab und kann von hier aus nicht ohne Weiteres beurteilt werden.

    Zur Bemessung der Höhe eines eventuellen Unterhaltsanspruches Ihrer Tochter gegenüber ihrem Vater kann grundsätzlich, ebenso wie für minderjährige unverheiratete Kinder, die von Ihnen bereits erwähnte Düsseldorfer Tabelle herangezogen werden. Die Tabelle enthält gerade auch Zahlen für Unterhaltsberechtigte über 18 Jahren. Sie dient aber immer nur als Anhaltspunkt; die dort aufgeführten Zahlen sind nicht verbindlich und auch nicht abschließend. Ein konkreter Betrag kann rechtsverbindlich deshalb nicht genannt werden, er muss ebenfalls im Einzelfall anhand aller Lebensumstände ermittelt werden.

    Dass Ihr Ex-Mann zwei weitere Kinder hat, die aber im Gegensatz zu Ihrer gemeinsamen Tochter minderjährig sind und eine die Kinder betreuende Ehefrau, könnte für Ihre Tochter leider tatsächlich abträglich sein. Unter den damit mehreren Unterhaltsberechtigten haben laut gesetzlicher Rangfolge ausdrücklich minderjährige unverheiratete Kinder eines Unterhaltsverpflichteten den absoluten Vorrang (§ 1609 Nr. 1 BGB) Den zweiten Rang haben nach § 1609 Elternteile, die wegen der Betreuung eines Kindes unterhaltsberechtigt sind oder im Falle der Scheidung wären, darunter dürfte die jetzige Gattin Ihres Ex-Ehemannes fallen. Kinder, die nicht unter die erste Rangfolge einzuordnen sind, kommen erst nach den genannten Personen (§ 1609 Nr. 4) zum Zuge. Dementsprechend ist es wahrscheinlich, dass der Anspruch Ihrer Tochter leider „nachrangig“ berücksichtigt wird. Insbesondere haben nach dem gesetzgeberischen Willen minderjährige unverheiratete Kinder und gleichgestellte Schüler absoluten Vorrang vor allen anderen Unterhaltsberechtigten. Unterhalt kann daher nicht verlangt werden, wenn nach Abzug der Ansprüche der minderjährigen Kinder und der jetzigen Ehefrau sowie des angemessenen Selbstbehalts Ihres Mannes kein Einkommen mehr übrig ist. Insoweit, als ihm dann ein noch Einkommen verbleibt, hat Ihre Tochter aber möglicherweise einen Anspruch.

    Des Weiteren sprachen Sie an, dass Ihr ehemaliger Ehegatte als ein Elternteil sich die Unterhaltspflicht mit Ihnen „teilt“ (§ 1606 Abs. 3 BGB). Es ist richtig, dass dabei Barunterhalt und der von Ihnen geleistete Betreuungsunterhalt grundsätzlich gleichwertig sind. Dies verhält sich in der Regel auch bei Betreuungsunterhalt so, den Sie als Erwerbstätige dadurch leisten, dass Sie Dritte als Betreuungshelfer einsetzen (solange keine dauerhafte Fremdbetreuung wie in einem Internat o. ä. Einrichtungen erfolgt).

    Wie bereits dargestellt, kann eine Auskunft darüber, ob und welcher Betrag genau von Ihrem ehemaligen Ehemann gefordert werden kann, nicht gegeben werden. Insbesondere sind erheblich mehr Informationen für die Beurteilung einer so komplexen Frage vonnöten und es bestehen rechtliche Beurteilungsspielräume. Sollte Ihr Ex-Mann eine Unterhaltszahlung weiter ablehnen, könnte dies durch ein Familiengericht geklärt werden. Ob Sie ein solches Prozessrisiko eingehen möchten, sollten Sie zuvor jedoch mit einem Rechtsanwalt besprechen. Es böte sich an, sich an einen Fachanwalt für Familienrecht zu wenden – geeignete Adressen kann Ihnen beispielsweise die Anwaltskammer nennen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    RA Florian Teßmer
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