Widerspruch für Merkzeichen "B"

Sehr geehrte Teilnehmer,
ich bin nahe der Verzweiflung!

Seit 2 Jahren besitze ich nun einen Behindertenausweis mit 70 % Beinträchtigung.
Ich leide u.A. schwerem Rheuma, verbunden mit ständigen, oft unerträglichen Schmerzen.
Außerdem habe ich auf Grund von Schwerhörigkeit, sowie Sehbehinderung das Kennzeichen "RF" .
Das wurde mir alles nach
2maligem Widerspruch und 2 maligen Untersuchungen durch Gutachter, zugestanden.
Hinzu kam ein weiteres Gutachten für die Rentenversicherung im gleichen Zeitraum . Mir wurde daraufhin eine Erwerbsunfähigkeitsrente zugestanden.
Das von mir beantragte Kennzeichen "G" wurde mir allerdings trotz allem vom zuständigen Landratsamt versagt.
Für diese Entscheidung benötigte die Behrde 13 (dreizehn!) Monate.
Im Mai dieses Jahres stellte ich erneut einen Antrag auf "a.G". Heute erhielt ich die Ablehnung, da ich angeblich an "chronischer Bronchitis" leide und zwar erst seit zwei Jahren.
Statt dessen werde ich seit etwa FÜNF Jahren wegen COPD
mit erheblichen Atemproblemen behandelt. Dazu kommt eine schwere Depression, die wohl aus den anderen Krankheit resultiert. Ich verlasse bereite seit ca. vier Jahren das Haus nur in Begleitung und unter ständiger Einnahme schwerer Schmerzmittel, ohne die ich nicht leben kann.
Oft kann ich mich nur im Rollstuhl schieben lassen, weil ich selbst dazu nicht mehr fähig bin, manchmal benutze ich auch Rollator,(nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, da zu umständlich. Mehr als einen Kinderwagen und einen Rollstuhl können unsere Busse nicht befördern, manchmal ist auch nur ein solches Hilfsmittel möglich), dann benutze ich einen Gehstock und -natürlich- eine Begleitperson.
Ich bin trotzdem oft gestürzt.
Was kann ich tun, um mit einem Widerspruch nun das Kennzeichen "B" für Begleitperson zu erlangen?
Bitte helft mir, da es mir wirklich sehr schlecht geht.
Liebe Güße
Tari

[Ich habe mir erlaubt, den Titel anzupassen. Die Redaktion]
«13

Antworten

  • Hallo Tari,

    wenn du bisher noch nicht einmal ein G in Deinem Ausweis hast, trotz eindeutiger Symptome, ist warscheinlich irgend was mit der Kommunikation zwischen Dir, dem Arzt und dem Amt schief gelaufen. Das Amt kann Dich nur so gut einschätzen wie es informiert wurde. Deshalb solltest Du nicht darauf vertrauen, welche Unterlagen Deine Ärzte dem Gutachter vorlegen, sondern selber dafür sorgen das er alle wichtigen Infornmationen erhält. Eine Gehbehinderung z.B. liegt nicht nur vor, wenn man humpelt, sondern auch wenn Du Atemnot hast. Außerdem wird die Diagnose chronische Bronchitis richtig. Eine COPD entsteht nicht von alleine. Ursache ist fast immer eine seit Jahren bestehende chronische Bronchitis. Die meisten chronischen Bronchitiden haben ihre Ursache im Zigarettenkonsum. Aber auch Umweltfaktoren oder immer wiederkehrende Atemwegsinfektionen können zur chronischen Bronchitis führen. Irgend wann geht dann eine chronische Bronchitis in eine COPD über.

    Um wirklich so krank beurteilt zu werden wie Du bist, solltest Du einen neuen Verschlechterungsantrag für Deinen Schwerbehindertenausweis stellen. Damit der Gutachter das zu lesen bekommt, was Du möchtest, solltest Du alle Ärzte und Krankenhäuser anschreiben bzw. besuchen und darum bitten Dir sämtliche Entlassungsberichte Arztbriefe der letzten Jahre aus zu händigen. Diese Kopien müssen, von Dir, dem Änderungsantrag beigelegt werden. Sinnvoll wäre auch zu beschreiben, welche Beschwerden Dir Deine Behinderung macht und wo im Alltag Deine Grenzen liegen. Diesen Bericht solltest Du von Deinem behandelnden Arzt unterschreiben lassen und dem Antrag auf Schwerbehinderung ebenfalls bei fügen.

    Ein aG wirst Du mit nur bekommen, wenn Du dem Versorgungsamt klar machst, das Du den ganzen Tag einen Rolli brauchst. Am besten fügst Du eine Kopie des Lieferscheins und/oder der Rollizusage Deiner Krankenkasse bei. Wenn Du mal zum Amt mußt, sollte der Rollator zuhause bleiben. Die Gutachter sehen dann nur den Rollator und vergessen Deinen Rolli. Sie würden Dir das aG nicht geben wenn Du ohne Rolli bei ihnen auftauchst.

    Wegen Deiner rheumatischen Beschwerden rate ich Dir, zu einem Schmerztherapeuten zu gehen und wenn Du es noch nicht getan hast, auch zu einem Rheumatologen. Wer chronische Schmerzen hat, braucht eine Dauertherapie mit Schmerzmitteln. In jeder größeren Klinik gibt es in der Abteilung für Anästhesie eine Schmerzambulanz. Dort arbeiten ganz speziell für die Schmerztherapie geschulte Anästhesisten. Ich habe selber Rheuma und werde seit drei Jahren von so einer Ambulanz betreut. Seit ich eine Schmerzdauertherapie mache, kannn ich mich deutlich besser bewegen und so starke Schmerzen wie früher hatte ich seither nie wieder. 😉

    http://www.myhandicap.de/schwerbehindertenaus_info.html

    Lieben Gruß
    Karin
  • Hallo Tari

    Ich habe deine Frage an unseren Fachexperten weitergeleitet.
    Eine Antwort von ihm wirst du sicher bald erhalten.

    Liebe Grüsse

  • Guten Tag zusammen,

    zuerst einmal so wie Sie Ihre Situation beschreiben müssten Sie eigentlich G, aG und B haben. Allerdings ist es schon so wie in teilen beim Beitrag vorher beschrieben wurde davon abhänig was die vom Versorgungsamt befragten Ärzte geschrieben haben. Denn für das Versorgungsamt zählen nur die Definitionen nach der Anlage zur Versorgungsmedizinverordnung. Wenn dann im ärztlichen Attest auf diese Dinge nicht detailliert eingegengen wird (bloß Berichte hinschicken reicht nicht) kommt nicht das zustehende Ergebnis herraus.

    Wichtig ist das man bei den befragen Ärzten eine detaillierte Befundaufnahme und Darstellung der gesundheitlichen Situation im Sinne der Versorgungsmedizinverordnung erreicht. Denn nur Aussagen die in der Verordnung stehen und auch so in den Stellungnahmen der Ärzte auftauchen zählen für das Verfahren beim Versorgungsamt.

    Also nun zuerst mit den Ärzten darüber sprechen dann Verschlechterungsantrag stellen. Vielleicht lassen Sie sich auch noch einen Termin beim örtlichen Behindertenbeauftragten geben, damit Ihnen dieser beim weiteren Vorgehen behilflich ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    Alexander Grundler

    -Fachexperte Schwerbehindertenausweis-

  • Lieber Alexander,
    ich danke Ihnen sehr für diese ausführliche Antwort. Nun habe ich aber schon wieder ein Problem, welches mit dem vorherigen zu tun hat.
    Ich habe meinen Widerspruch eingereicht, aber darin das Kennzeichen B beantragt, nachdem ich zunächst im 1. Antrag das aG beansprucht hatte. Nun habe ich aber erfahren, dass mit dem B nur eine Begleitperson kostenlos mitfahren darf, ich selbst aber bezahlen muss!

    Kann ich noch etwas retten?
    Ich danke herzlich im Voraus
    Liebe Grüße von Tari
  • Hallo Tari,

    das hat schon seine Richtigkeit, daß nur die Begleitperson kostenfrei im ÖPNV befördert wird. Wer einen rot grünen Schwerbehindertenausweis hat, muß sich ein Beiblatt mit Wertmarke kaufen, um in Verkehrsverbünden kostenfrei befördert zu werden. Die Wertmarke kosten 60€ pro Jahre und gilt in ganz Deutschland. Für den Fernverker braucht man weiterhin eine normale Fahrkarte, wärend die Begleitperson innerhalb Deutschlands kostenfrei fährt oder fliegt.

    Gruß Karin

    http://www.global-help.de/global-help/bilder/images/schwerbehindertenausweisverordnung_003.gif
  • Hallo Karin,

    dass es für das Fliegen auch geht ist mir neu. Ich habe auch das Merkzeichen B, wohl aber die Bestimmungen nicht genau durchgelesen. Außerdem fliege ich selten.

    Viele Grüße
    Lonely
  • Hallo Tari,

    Wie Karin schon gesagt hat auf jeden Fall Widerspruch einlegen und Verschlechterungsantrag stellen. Manchmal kann es auch helfen einen anderen Arzt hinzuzuziehen. Das wirkt dann oft auch glaubwürdiger.
    Was Karin gesagt hat mit dem aG stimmt auch immer mit dem Rolli kommen. Wenn es irgendwie geht auch Begleitperson mitnehmen. Wir sind oft unbewußt zu ehrlich und stellen unsere Lage besser dar, als sie ist.
    Ich gehe sehr mühsam auf 2 Unterarmstützen, brauche für längere Wege einen Schieberolli mit Begleitperson und habe auch aG.
    Nachdem was Du geschildert hast, sind die Kriterien für aG und meines Erachtens GdB 80% erfüllt. Ab da kriegt man das aG leichter
    Ich gebe zu, daß ich vielleicht einen Vorteil habe, weil ich von Geburt an behindert bin.

    Gruß

    Surfer
  • Tari hat geschrieben:

    Lieber Alexander,
    ich danke Ihnen sehr für diese ausführliche Antwort. Nun habe ich aber schon wieder ein Problem, welches mit dem vorherigen zu tun hat.
    Ich habe meinen Widerspruch eingereicht, aber darin das Kennzeichen B beantragt, nachdem ich zunächst im 1. Antrag das aG beansprucht hatte. Nun habe ich aber erfahren, dass mit dem B nur eine Begleitperson kostenlos mitfahren darf, ich selbst aber bezahlen muss!

    Kann ich noch etwas retten?
    Ich danke herzlich im Voraus
    Liebe Grüße von Tari


    Tari,
    ich verstehe das nun nicht ganz.
    Wenn Du ein B beantragt hast, weil Du wirklich Begleitung brauchst---was ist dann nicht ok?

    annca
  • Hallo,
    Ich brauche Begleitung, muss aber mit dem "B" dann für MICH trotzdem
    bezahlen. Das wäre wenig sinnvoll in meinem Fall.

    So sollte es heißen, sorry!

    Liebe Grüße von tari
  • Ja, aber du zahlst doch nur für das ganze Jahr nur einen geringen Pauschbetrag, entgegen anderen Fahrgästen in öffentlichen Verkehsmitteln.

    Alles klar? Sonst frage bitte noch einmal nach. Hier gibt es viele Experten, die dir das ganz genau erklären können.

    Liebe Grüße
    Lonely 😉
  • Tari hat geschrieben:
    Hallo,
    Ich brauche Begleitung, muss aber mit dem "B" dann für MICH trotzdem
    bezahlen. Das wäre wenig sinnvoll in meinem Fall.

    So sollte es heißen, sorry!

    Liebe Grüße von tari


    Tari ich verstehe Dich nicht. 😕

    Es gibt Menschen die so schwer behindert sind, daß sie nur mit Begleitperson am öffentlichen Leben teil nehmen können. Damit diese Menschen, trotz ihrer Abhängigkeit von Assistenz, am gesellschaftlichen Leben teil nehmen können, dürfen sie ihre Begleitperson kostenlos überall mit hin nehmen. Sei froh das wir in Deutschland diese Freiheiten haben. Darüber zu klagen das wir für unsere Wertmarke 10€/Monat aufwenden müssen um den zu Luxus genießen, kostenfrei mobil zu sein, finde ich persönlich ziemlich unverschämt. Sei froh das Du mit 60€ im Jahre, in ganz Deutschland, im ÖPNV so viel umher fahren kannst wie Du willst, ohne Dir eine Fahrkarte kaufen zu müssen. So etwas gibt es nur in Deutschland. Du solltest dankbar für dieses Privileg sein.

    Gruß Karin
  • Liebe Karin,

    😺 Da habe ich mich wohl völlig verfranst!
    Nein, so habe ich das NICHT gemeint!

    Das wäre wirklich reichlich unverschämt!

    Ich war aber der Meinung, dass ich dann als zu Begleitende GAR KEIN Recht auf freie Beförderung hätte. Dass das "B" also grundsätzlich der Begleitperson zugedacht sei!
    Natürlich weiß ich, dass man für das Merkblatt jährlich 60,-€ zu zahlen hat und dazu wäre ich nur zu gern bereit, wenn man mir dann ein "G" zustünde.

    Ich hoffe, nun das Missverständnis aus der Welt geräumt zu haben.
    Dennoch, ich bemerke leider immer wieder, dass Miteinander schreiben, nicht mit persönlicher Unterhaltung gleich zu setzen ist.

    Aber muss man dann gleich so böse reagieren?

    Ich bin zwar ein wenig enttäuscht, grüße aber ganz lieb in der Hoffnung, dass ich letztlich verstanden werde.

    Tari

    N.S:: Zu Fernreisen bin ich leider nicht mehr in der Lage.
  • Lonely hat geschrieben:
    Ja, aber du zahlst doch nur für das ganze Jahr nur einen geringen Pauschbetrag, entgegen anderen Fahrgästen in öffentlichen Verkehsmitteln.

    Alles klar? Sonst frage bitte noch einmal nach. Hier gibt es viele Experten, die dir das ganz genau erklären können.

    Liebe Grüße
    Lonely 😉



    Hallo Lonely,

    Hurra, du hast verstanden, dass ich die Sachlage nicht so ganz kapiert hatte!

    Danke, jetzt bin ich klüger!
    Klar würde ich die 60,-€ im Jahr gern bezahlen, wenn ich ansonsten freie Fahrt habe!
    Bloß dachte ich bis dato, dem sei nicht so.
    Manchmal bin ich halt etwas begriffsstutzig. 🥺 😉

    Lieb grüßt Tari
  • Tari, hattest du dir dies unten und den Beitrag von surfer genau durchgelesen und bereits daraufhin schon etwas unternommen?
    Sonst wird das alles nämlich nix, so wie du dir das vorstellst. Das "G" kommt leider nicht von allein..... 🥺
    Weidenoberpfalz hat geschrieben:zuerst einmal so wie Sie Ihre Situation beschreiben müssten Sie eigentlich G, aG und B haben. Allerdings ist es schon so wie in teilen beim Beitrag vorher beschrieben wurde davon abhänig was die vom Versorgungsamt befragten Ärzte geschrieben haben. Denn für das Versorgungsamt zählen nur die Definitionen nach der Anlage zur Versorgungsmedizinverordnung. Wenn dann im ärztlichen Attest auf diese Dinge nicht detailliert eingegengen wird (bloß Berichte hinschicken reicht nicht) kommt nicht das zustehende Ergebnis herraus.

    Wichtig ist das man bei den befragen Ärzten eine detaillierte Befundaufnahme und Darstellung der gesundheitlichen Situation im Sinne der Versorgungsmedizinverordnung erreicht. Denn nur Aussagen die in der Verordnung stehen und auch so in den Stellungnahmen der Ärzte auftauchen zählen für das Verfahren beim Versorgungsamt.

    Also nun zuerst mit den Ärzten darüber sprechen dann Verschlechterungsantrag stellen. Vielleicht lassen Sie sich auch noch einen Termin beim örtlichen Behindertenbeauftragten geben, damit Ihnen dieser beim weiteren Vorgehen behilflich ist.





  • Hallo,

    das mit den Versorgungsämtern ist so `ne Sache. Die beurteilen meistens nur nach Akten.
    Manchmal hat man Glück und ein Sachbearbeiter ist noch ein bisschen menschlich geblieben.
    Ansonsten heißt es immer, Widerspruch, Widerspruch .....einlegen. 🙁
    Mein Sohn hat die Buchstaben aG, B und H.
    Er hat ein Beiblatt für die Beförderung innerhalb von ...?, weiß ich jetzt nicht genau, aber 60,00 Euro muß er nicht dafür zahlen. Er ist 21 Jahre, also erwachsen.

    LG Kerstin
  • Kerstinchen hat geschrieben:
    Hallo,

    das mit den Versorgungsämtern ist so `ne Sache. Die beurteilen meistens nur nach Akten.
    Manchmal hat man Glück und ein Sachbearbeiter ist noch ein bisschen menschlich geblieben.
    Ansonsten heißt es immer, Widerspruch, Widerspruch .....einlegen. 🙁
    Mein Sohn hat die Buchstaben aG, B und H.
    Er hat ein Beiblatt für die Beförderung innerhalb von ...?, weiß ich jetzt nicht genau, aber 60,00 Euro muß er nicht dafür zahlen. Er ist 21 Jahre, also erwachsen.

    LG Kerstin

    Hallo Kerstinchen, Dein Sohn ist zwar erwachsen, hat aber ein H im Ausweis. Das H bedeutet, das er hilflos ist, und in dem Fall bekommt Dein Sohn die Wertmarke umsonst, die andere die kein H im Ausweis haben, bezahlen müssen. Ich weiß das von meiner Mutter, die schon lange nicht mehr lebt, aber Diabetis hatte und einen Zuckerschock dadurch ging sie an einem Stock und das mehr schlecht als Recht, und zuletzt hatte sie sogar einen Rollator.
  • Tari hat geschrieben:
    Liebe Karin,

    😺 Da habe ich mich wohl völlig verfranst!
    Nein, so habe ich das NICHT gemeint!

    Das wäre wirklich reichlich unverschämt!

    Ich war aber der Meinung, dass ich dann als zu Begleitende GAR KEIN Recht auf freie Beförderung hätte. Dass das "B" also grundsätzlich der Begleitperson zugedacht sei!
    Natürlich weiß ich, dass man für das Merkblatt jährlich 60,-€ zu zahlen hat und dazu wäre ich nur zu gern bereit, wenn man mir dann ein "G" zustünde.

    Ich hoffe, nun das Missverständnis aus der Welt geräumt zu haben.
    Dennoch, ich bemerke leider immer wieder, dass Miteinander schreiben, nicht mit persönlicher Unterhaltung gleich zu setzen ist.

    Aber muss man dann gleich so böse reagieren?

    Ich bin zwar ein wenig enttäuscht, grüße aber ganz lieb in der Hoffnung, dass ich letztlich verstanden werde.

    Tari

    N.S:: Zu Fernreisen bin ich leider nicht mehr in der Lage.


    Hallo Tari,

    ja Dein Text wirkte tatsächlich so, als wenn Du nicht damit einverstanden bist das Inhaber eines Schwerbehindertenausweises einen kleinen Beitrag zum kostenfreien Fahren leisten müssen. Das dies nicht so ist freut mich.

    Ich entschuldige mich für die Verwirrung. 😉

    Gruß Karin
  • Kerstinchen hat geschrieben:das mit den Versorgungsämtern ist so `ne Sache. Die beurteilen meistens nur nach Akten.
    Manchmal hat man Glück und ein Sachbearbeiter ist noch ein bisschen menschlich geblieben. Ansonsten heißt es immer, Widerspruch, Widerspruch .....einlegen....

    Kerstinchen, ich finde es nicht nett, hier zu Verallgemeinern.
    Du hat Recht, die Versorgungsämter bekommen die Unterlagen von Ärzten, Kliniken, Antragstellern usw., diese landen bei ärztlichen Gutachtern, die meist nach Aktenlage beurteilen, dann bei den Sachbearbeitern. Diese teilen uns die getroffenen Entscheidungen mit.

    Aber was heißt hier „....ein Sachbearbeiter ist noch ein bisschen menschlich geblieben“? 😢
    Willst Du damit ausdrücken, dass sonst die Menschen, die in Versorgungsämtern arbeiten, unmenschlich sein können?
    Es sind Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst (die Vorurteile sind ja bekannt). Natürlich gibt es dort wie überall freundliche und weniger freundliche Menschen.
    Oder triffst Du im sonstigen Leben z.B. ausschließlich nur freundliche Verkäufer, Versicherungsmitarbeiter u.a. an? Nein, wir alle sind menschliche Wesen, die nicht immer gleich gut drauf sind.

    LG, Jenny 😉
  • jennyA hat geschrieben:
    Kerstinchen hat geschrieben:das mit den Versorgungsämtern ist so `ne Sache. Die beurteilen meistens nur nach Akten.
    Manchmal hat man Glück und ein Sachbearbeiter ist noch ein bisschen menschlich geblieben. Ansonsten heißt es immer, Widerspruch, Widerspruch .....einlegen....

    Kerstinchen, ich finde es nicht nett, hier zu Verallgemeinern.
    Du hat Recht, die Versorgungsämter bekommen die Unterlagen von Ärzten, Kliniken, Antragstellern usw., diese landen bei ärztlichen Gutachtern, die meist nach Aktenlage beurteilen, dann bei den Sachbearbeitern. Diese teilen uns die getroffenen Entscheidungen mit.

    Aber was heißt hier „....ein Sachbearbeiter ist noch ein bisschen menschlich geblieben“? 😢
    Willst Du damit ausdrücken, dass sonst die Menschen, die in Versorgungsämtern arbeiten, unmenschlich sein können?
    Es sind Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst (die Vorurteile sind ja bekannt). Natürlich gibt es dort wie überall freundliche und weniger freundliche Menschen.
    Oder triffst Du im sonstigen Leben z.B. ausschließlich nur freundliche Verkäufer, Versicherungsmitarbeiter u.a. an? Nein, wir alle sind menschliche Wesen, die nicht immer gleich gut drauf sind.

    LG, Jenny 😉


    Jenny da stimme ich Dir zu. 😉

    Wenn der Bescheit nicht zur Zufriedenheit aus fällt, liegt es meistens an der überhöhten Erwartungshaltung der Betroffenen oder daran das sie bei der Antragstellung falsch vorgegangen sind. Vor dreißig Jahren hatte es mal ausgereicht, nur das Formular aus zu füllen. Man konnte darauf vertrauen das die Ärzte schon die richtigen Informationen austauschen. Heute muß man selber dafür sorgen was dem Sachbearbeiter auf den Schreibtisch gelegt wird und man muß sich genau informieren was der Gutachter hören möchte, damit er gewisse Dinge anerkennt. Es liegt also eher an der Naivität der Antragsteller als an der Unmenschlichkeit der Sacharbeiter. Doch wenn so ein Sachbearbeiter nur unzureichend über das Behinderungsbild informiert wird, kann es manchmal so aussehen, als ob er unmenschlich wäre.

    Gruß Karin
  • Liebe Karin,

    du musst dich nicht für meine unverständlichen Äußerungen entschuldigen.😉

    Zu deinem Beitrag an Kerstinchen muss ich nun allerdings auch meinen Senf hinzugeben:
    " Unmenschlich" ist tatsächlich eine etwas harte Umschreibung. Trotzdem erlebte und erlebe ich auch heute noch, wie "unVERSTÄNDLICH" manche Mitarbeiter bei den Gesundheitsämtern (Versorgungsamt gibt es ja nun nicht mehr) urteilen und handeln: Da wird z. B. der Mutter eines kleinwüchsigen Vierjährigen das "G" verweigert, mit dem Hinweis darauf, das Kind sei ja durchaus in der Lage zu laufen! Die beiden müssen fast täglich mit dem Bus aus einem Dorf in die Kreisstadt zum Arzt für das Kind!

    Ein schwer Lungen-und Diabetes-Kranker wurde in eine ca. 80 km entfernte Stadt um 8.00h in der Frühe zu einem Gutachter bestellt. Hätte sich nicht eine Nachbarin bereit erklärt, ihn dorthin zu bringen, wäre dies dem Mann unmöglich gewesen, da der erste Bus aus der Gemeinde erst um 6.30Uhr fährt, und er sich in der fremden Stadt nicht annähernd auskannte. Als er telefonisch darauf hinwies, sagte man ihm, er sei wohl nicht an Kooperation interessiert!
    Weil ich mich durch meinen ehemaligen Beruf oft mit Ähnlichem auseinandersetzen musste, könnte ich viele Beispiele dieser Art nennen.
    Mir selbst geht es momentan ähnlich. Ehe man mir einen Schwerbehinderten-Status zugestand, musste ich DREIMAl Widerspruch einlegen, obwohl sich meine Ärzte darüber empörten, wie meine Erkrankungen heruntergespielt wurden!
    Damals musste ich dreizehn (13!) Monate auf eine positive Antwort warten! Auch jetzt läuft mein Antrag auf ein Merkzeichen bereits seit Mai d. J.! Mein Hausarzt bat die Behörde um genaueste Ansicht seines letzten Gutachtens und verfasste auf meine Bitte nach euren Ratschlägen sogar ein Zweites!
    Trotzdem tut sich immer noch nichts. Ich bin wirklich schon sehr deprimiert, denn ich
    leide sehr unter meiner Unfähigkeit, mich ausreichend bewegen zu können und besonders
    unter den immer wiederkehrenden Atemproblemen, bis hin zu Erstickungsanfällen.
    Ein Bekannter, der bei einer ähnlichen Behörde arbeitet, sagte mir, man habe nun einmal die Anweisung zu sparen!

    Selbst einer Dame, die bis kürzlich noch im Sozialwesen arbeitete, obwohl sie aufgrund einer Contergan-Schädigung keine Arme hat, wurde das "aG" verweigert.
    Sie erhält keinen Parkplatz vor ihrem Haus!
    Bei solchem Verhalten darf man doch sicher ins Grübeln kommen, oder?

    Liebe Grüße von tari
Diese Diskussion wurde geschlossen.