Unterlassene Hilfeleistung Frage an die Anwälte

Hallo,
ich hätte gern eine Rechtliche Frage geklärt.
Zum Unfall geschehen:
Ein Autofahrer erzwingt sich die vorfahrt und Fährt einen Fahrradfahrer an.
Der Autofahrer ruft weder Polizei noch Krankenwagen sondern Beschimpft den Radfahrer noch der am Boden liegt aber Sichtbar Keine Verletzungen hat.
Der Fahrradfahrer bewegt sich zum Bordstein und ruft die Polizei.
Die daraufhin auch 10 Minuten später ca.da ist einer Der Beamten Fragt das Unfallopfer nur Mündlich ob er einen Krankenwagen haben möchte der Verneint diesees.

Reicht das aus um Hilfe an zu bieten?
Ist der Autofahrer und auch die Polizei nicht verflichtet durch einen herbeigerufenen Arzt klären zu lassen ab es Dem Opfer wiklich gut geht?
Was ist dazu der §323c Unterlassene Hilfeleistung?
In wie weit ist der Unfallverursacher und auch die Polizei verpflichtet zu Helfen?
Ist es nicht so das Der Unfallverursacher und auch die Polizei ausschließen müssen das was ernsthaftes sein könnte?

Das sieht für mich so aus als ob es reicht wenn ich jemanden Anfahre wenn ich frage willst du einen Krankenwagen und der Nein sagt ist meine Hilfe erledigt.
Und seit wann muss sich ein Unfallopfer seine Hilfe selbst anfordern(Polizei)?

Ist das wiklich so?
Was sagt dazu die Rechtssprechung?

Gruß
Herbi

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Antworten

  • Hallo Herbi,

    ich habe deine Anfrage an unsere Fachexperten weitergeleitet.
    Bitte gedulde dich noch etwas mit ihrer Antwort.

    Liebe Grüße
    Michaela
  • Hallo Michaela,
    ja ich weis das es etwas Dauern kann😀
    Danke😀

    Gruß
    Herbi
  • Hallo Herbi

    Auch ich bin gespannt auf die Meinung der Fachexperten.

    Hilfreich waere es, noch nachzutragen, ob sich der Polizist nebst dem (ausdruecklich abgelehnten) Angebot des Aufgebotes eines Sanka mit welchem Ergebnis auch nach allfaelligen Schmerzen oder anderer Unfallfolgen beim Radfahrer erkundigte und ob ein dem Polizisten gemeldeter oder ersichtlicher Sachschaden an einem der beteiligten Fahrzeuge oder am Umfeld entstand. Und wie die Sache vom Polzisten sonst (nicht) weiterbehandelt wurde.

    BG
  • Hallo Herbi,

    ich warte noch auf die Antwort der Fachexperten.
    Bitte hab Geduld.
    In der Urlaubzeit geht alles ein bisschen langsamer.

    Viele liebe Grüße von
    Michaela
  • Hallo Tigerhai,
    also zum ersten der Radfahrer wurde im Eigenen PKW (nämlich unserem)dann zum nächsten
    Krankenhaus gefahren wo sich ein Schleudertrauma herrausstelle und
    auch noch eine Verdacht auf eine Verletzung der Rückenwirbel am nächsten Tag ein CT
    gemacht wurde.
    Was sich Gott sei Dank nicht bestätigte.
    Sogenannte Nachschäden ist Wasser in einer Kniescheibe was heute entfernt wurde.
    Alles andere Muss noch geklärt werden.
    Das Fahrrad ist Defomiert so das es Repariert werden muss wenn das denn geht.
    Ob am Auto ein Schaden Entstanden ist ist mir ehrlich gesagt egal zu sehen war nichts
    auf der Motorhaube.
    Der Polizist wollte ihn erst nicht gehen lassen sondern seine Papiere fertig machen
    erst auf Drängen und den Hinweis auf ein nächstes Krankenhaus hat er dann zu gestimmt.
    Ich finde es rein Menschlich gesehen eine Ungerechtigkeit das Unfallopfer sich erst Anschreien lassen müssen(vom verursacher) und sich dann noch die Hilfe selber besorgen müssen um sich vor der Polizei noch zu rechtfertigen damit sie ein Krankenhaus auf suchen dürfen.
    Nur weil man nichts sieht ist das keine Garantie dafür das alles in Ordnung ist.

    Meine Persönliche Meinung dazu ist das da ein Freibrief für Unfallgegner(und jeden Beobachter eines solchen Unfalles) aus gestellt wird wo doch im Fernsehen immer bemängelt wird das es genug Gaffer gibt aber keiner der Hilft.
    Mit der Begründung ein Erwachsener kann selbst entscheiden ob es ihm gut geht oder nicht.
    Diese Wiedersprüchlichkeit muss man mir doch dann mal RICHTIG erklären.



    Ich habe einen Anwalt bei uns schon gefragt möchte aber eine Zweite Meinung darum werde ich dieses erst Bekannt geben wenn ich ein anderes Urteil gehört habe.

    Gruß
    Herbi


  • Hallo Michaela,
    ha nur weil ich keinen Urlaub habe werd ich doch deswegen andern sowas nicht streitig machen😀
    Hoffendlich war dann der Urlaub wenigstends schön so das sie hier gleich wieder voll einsteigen können😀

    Danke ich hab noch geduld😀

    Gruß
    Herbi
  • Hallo Herbi, wenn mich jemand anfährt und ich habe keine größeren äußerlichen Verletzungen ( auch keine Benommenheit oder Verwirrtheit) kann mich niemand gegen mein Willen in ein Krankenhaus bringen oder Ärzte zu Rate ziehen. In meinen Augen wäre das dann ja eine Bevormundung.
    Liegt eine körperliche oder neurologische Verletzung, sichtbar vor, muß man wohl auch gegen den Willen des Opfers Hilfe anfordern und auch dafür sorgen, das er den Unfallort nicht verlässt.
    Das wäre meine Meinung, aber ob die auch auf einer Rechtsgrundlage basiert, weiß ich nicht.
    lg Cross

  • Hi Herbi

    Ich sehe es genauso wie crossover. Sofern nicht Benommenheit vorliegt, also der Geschädigte wie es so schön heißt im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist halte ich die angebotene Hilfeleistung der Polizei durchaus für ausreichend. Und da ja keine akuten Verletzungen vorlagen halte ich es auch für ok wenn die Polizei zuerst die Personalien aufnimmt und ihn nicht augenblicklich ins Krankenhaus "entläßt".

    Fällt mir gerade ein mir ist mal etwas ähnliches passiert. Ich spüre am Körper keine Temperatur und schwitze auch nicht, d.h im Hochsommer laufe ich Gefahr zu überhitzen. Habe aber sehr viel Erfahrung mit Hitzeerschöpfung / Hitzschlag. Genau in einer solchen Verfassung - und ich sehe dann wirklich sehr schlecht aus, lief ich am NORDSEE-Geschäft vorbei. Ein Verkäuferin wischte die Tische ab und ich bat sie ob sie mir ein Eimerchen kaltes Wasser bringen kann. Den Eimer Eiswasser habe ich mir dann mitten in der Fußgängerzone über den Kopf geleert, es war eben Not am Mann. Plötzlich kommt der Rettungswagen um die Ecke - irgendwer hat den gerufen. Also ich war nicht erfreut darüber, das mindeste wäre gewesen, daß man mich vorher fragt. Letztendlich stellt sich da auch die Kostenfrage - wer bezahlt den Krankenwagen. Ich wäre mit Sicherheit nicht mitgefahren, obwohl mein Bruder (Internist) sagte aus ärztlicher Sicht hätte man mich nicht gehen laßen dürfen.

    Herbie bin mal gespannt was in deinem Fall ein Anwalt dazu meint.

    Klaus
  • Also er saß Tränenüberströmt auf dem Bordstein(23 Jahre alt) mit nur einem Schuh an und er gab auch an das ihm der Fuß schmerzen würde das dürfte doch schon ein Grund sein.
    Der sah aus wie gerade Frisch gekalkt von OBI.
    Überreden brauchte ihn keiner eine einfache Begründung hätte gereicht.
    Zumal mit nach Hause Laufen war da schon nichts mehr.

    Gruß
    Herbi

  • Also er saß Tränenüberströmt auf dem Bordstein(23 Jahre alt) mit nur einem Schuh an und er gab auch an das ihm der Fuß schmerzen würde das dürfte doch schon ein Grund sein.
    Der sah aus wie gerade Frisch gekalkt von OBI.
    Überreden brauchte ihn keiner eine einfache Begründung hätte gereicht.
    Zumal mit nach Hause Laufen war da schon nichts mehr.

    Gruß
    Herbi

  • Hallo Herbie, 😃

    wie du den Unfall schilderst, könnte man meiner Ansicht nach zumindestens von einer unterl Hilfeleistung fragend stellen.

    Das der Unfallverursacher sich schäbig benommen hat, das kann glaube ich jeder hier nachvollziehen.

    Ich finde auch, das die Polizisten zumindestens ihm einen Krankenwagen empfehlen bzw einen rufen hätten sollen.
    Manche Verletzungen sind von außen her nicht sichtbar, und da er auch völligst neben sich stand, wär das meiner Ansicht nach sinnvoll gewesen.

    Letztes Jahr ist uns ein junger Mann hinten aufs Auto gefahren, und die Polizisten hatten mir einen Notarztwagen empfohlen, und das eindringlich. Ich stand total neben mir, und hatte schließlich auch Sensibilitätsstörungen, was einen ärztlichen Notdienst sinnvoll macht.
    Ein Schleudertrauma hatte ich auch, doch der verging auch wieder.

    So etwas zu beweisen ist bestimmt schwierig.

    Ich wünsche dir auf alle Fälle viel Glück dabei.

    Grüsse von Marianne



  • @ Hallo Schmusi

    Hast Du Dein mit zig km/h2 an die Schaedeldecke geschmettertes Hirn bei einer Uniklinik neuropsychologisch untersuchen lassen?

    Wenn Du erst nach Jahren total zusammenbrichst und erst dann untersucht wirst, koennen sich die Versicherungen leichter aus der Verantwortung stehlen. Die Argumentation sieht dann so aehnlich aus wie wenn ein Terrorist, der einen Molotowcocktail in eine Mannschaftsstallunterkuft geschmissen hat, behauptet, der Strohbrand habe auch durch eine Zigarette eines Soldaten oder einen Kurzschluss der elektrischen Einrichtungen vor seinem Wurf ausbrechen koennen. Allerdings erntet der vor Gericht statt Klageabweisung "wegen moeglichen Bruchs der Kausalkette" hoechstens Hohngelaechter....

    Die Rueckenschmerzen vergehen in leichten und mittleren Faellen innert Tagen oder Wochen, und auch in den meisten schweren Faellen lassen sie mit den Jahren und Jahrzehnten meistens etwas nach. Aber das geschaedigte Hirn heilt nie, sondern kann nur mit massiver Ueberanstrengung und mit Logo- und anderen Paedien zu Ersatzfunktionen gedueppelt werden. Ein geistiger Schwerarbeiter muss zeitlich massiv entlastet werden, sonst geht er trotz massivem Psychoterror und tito Medikamentendopingkeule in die Erschoepfungsdepression!

  • Tigerhai hat geschrieben:

    @ Hallo Schmusi

    Hast Du Dein mit zig km/h2 an die Schaedeldecke geschmettertes Hirn bei einer Uniklinik neuropsychologisch untersuchen lassen?

    Wenn Du erst nach Jahren total zusammenbrichst und erst dann untersucht wirst, koennen sich die Versicherungen leichter aus der Verantwortung stehlen.



    Hallo Tigerhai,

    was willst du mir damit sagen..........? 🥺

    Vielleicht solltest du das ja mal tun......., auch ohne Auffahrunfall! 😉

    Tigerhai hat geschrieben:

    Wenn Du erst nach Jahren total zusammenbrichst und erst dann untersucht wirst, koennen sich die Versicherungen leichter aus der Verantwortung stehlen.



    Das ist doch auch ganz logisch........ 😉

    Das Thema war ausserdem 'unterlassene Hilfeleistung'........ 😃

    Gottlob beging nicht ich den Auffahrunfall, sondern der 'Hineinfahrende' musste Reparatur und Schadenersatz leisten.


  • Hallo Schmusi

    Na, dann hast wenigstens DU - in der Schweiz je laenger je selteneres - Glueck gehabt.

    Gratuliere!

    LG
  • Also ich hatte selbst einen Unfall, ich saß mit anderen im Bus , plötzlich verließ der Bus die Fahrspur und fuhr hinab mit großem Karacho in ein einen Zaun und erst ein Baum brachte ihn zum stehen. Was der Busfahrer hatte weiß ich bis heute nicht. Aber es wurden ja etliche verletzt einige schwer. Mir selbst war nur das Knie verletzt und vor Schreck vergass ich alles, zum Beispiel hilfe anrufen ich hatte ja mein Handy dabei. Aber innerhalb 10 min waren der Krankenwagen und der Notarzt da. Alle wurden befragt und mussten ihre Namen angeben. Ein ersatz Bus kam dann auch gleich weil ich keine großen Schmerzen hatte fuhr ich dann weiter. Aber auf drängen meines Arbeitgebers musste ich dann trozdem noch den Notarzt am Abend aufsuchen, es war ja ein Wegearbeitsunfall. Dort hat man ein Röngtenbild gemacht und ein Plaster aufgeklebt.
    Also müssen muss man nicht, mich hat man ja auch nicht ins Krankenhaus gebracht. Man sollte aber immer bei einem Unfall und wenn man verletzt ist, es sofort Untersuchen lassen, man weiß nie ob man später Schäden davon hat,die vom Unfall kommen.Nur die Entscheidungspflicht liegt wohl bei einem selbst.
  • PS:
    Ich sehe es aber auch so ,durch jeden Unfall hat man selbst auch einen Schockzustand, so wie ich ja auch erst mal total erschrocken war, das konnte ich aber sagen und auch erklären ich habe mich nur etwas am Knie verletzt, es ist im dem Fall Richtig dafür zu Sorgen das der Verletzte ins Krankenhaus gefahren wird, denn es könnte als unterlassene Hilfeleistung angesehen werden, wenn sich dann wenig Später Schäden durch den Unfall ergeben, Und die Verwirrtheit und der Trännenausbruch deutet ja auf einen Schock hin.
  • @ Topic

    Auch aus Schweizer Sicht schliesse ich mich den Ausfuehrungen von Klaus 123 an.

    In der Schweiz sind in erster Linie die Unfallbeteiligten zur ersten Sicherung der Unfallstelle und ersten Nothilfe an Verletzte verpflichtet. Bei Verletzten muss die Polizei gerufen werden; von wem ist unerheblich. Die Unfallbeteiligten sind (abgesehen vom Abtransport Schwerverletzter auch vor Eintreffen der Polizei) verpflichtet, an der Unfallstelle zu bleiben, bis sie entlassen werden. Waere der Autofahrer vorher abgehauen, haette er das Vergehen der Fahrerflucht (das sowohl strafrechtlich als auch adminstrativ - insbesondere Entzug des Fuehrerscheins - in der Regel deutlich spuerbarer als andere Verstoesse gegen die Strassenverkehrsvorschriften sanktioniert wird) begangen.

    @ Klaus 123

    Wer hat in Deinem "Fall" den Einsatz des Sanka bezahlt, bzw. wurden die Kosten ueberhaupt eingefordert?

  • @Tigerhai

    Als der Sanitäter auf mich zu kam habe ich gleich erklärt, daß ich "das tetratypische Hitzeproblem habe und mit dem tropfnaßen Hemd bin ich gleich wieder fit." Ich hatte den Eindruck der Rettungssanitäter hatte Ahnung wovon ich rede, immerhin wußte er gleich was Tetras sind und kannte wohl auch das Problem. Auf jeden Fall ich habe nie eine Rechnung o.ä. bekommen.

    Klaus
  • @ Klaus123

    Finde ich gut so. Lieber der Sanka rueckt zehnmal zu viel aus als einmal zu wenig.

    Dass Dich der Melder nicht angesprochen hat, ist zwar im Ergebnis aergerlich. Aber immerhin besser er hat wenigstens einen Sanka angefordert (oder wenn er schlaeuer ist nur gemeldet, dass er dort und dort diese Beobachtung gemacht hat und es der Leitstelle ueberlassen hat, was sie (nicht) veranlassen will) als goar nix zu tun. Stell Dir vor, du waerst nicht nur anscheinend, sondern wirklich in unmittelbarer Gefahr bei Verzug gewesen....


  • Hallo Herbi!

    Erinnert mich an ein Erlebnis,was ich vor langer Zeit hatte.War bei extrem starken Regen unterwegs mit meinen zwi Krücken und meine Gehfähigkeit ließ immer mehr nach.

    Konnte mich nur noch mit Mühe auf den Beinen halten.
    Der Bus mit dem ich fahren wollte kam nicht.

    Da kam mir die Polizei gerade recht.
    Wegen einer Baustelle,mußte der Bus eine Haltestelle überspringen.
    Ich habe den Beamten mein Leid erklärt und inständig gebeten mich bis zur nächsten Haltestelle doch bitte mitzunehmen.
    Die kurze Erklärung war:"Ist nicht unsere Aufgabe!"

    Das war wie ein Hammerschlag,aber auch Polizisten sind Menschen
    und es gibt gute und weniger gute.
    Als Unfallopfer steht man meist unter Schock,doch der Blick dafür,ist vielen Menschen abhanden gekommen.
    Auch der Spruch "Die Polizei dein Freund und Helfer" muß neu definiert werden.
    Lieben Gruß und dem Opfer gute Erholung und er hatte Glück einen Engel begegnet zu sein.
    SENDRINE 😺
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