HILFE!!!kriege NICHTS!muss ich zur Arge oder zum AA wegen ALGII oder WAS steht mir zu?habe MS GdB 60

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Antworten

  • Ja Sendrine,

    es ist wie die Apokalypse.....es zerstört nicht nur mich
  • Hallo survivor,

    ich habe dir eine PM geschickt!


  • Hallo!

    Woran besteht nun der Unterschied zwischen Arbeitsamt und ARGE????

    Kann mir das jemand erklären??
    Möchte das verstehen.
    Gruß
    SENDRINE 😺
  • Liebe Sendrine,

    nach meinen Erfahrungen bin ich besser beraten wurden beim Arbeitsamt als bei der ARGE. Die ARGE spioniert einen aus und sucht wirklich nach jedem Posten in den Unterlagen, was man jetzt eben hernehmen muss. Die ARGE verlangt, dass wir von dem Ersparten Geld zu leben haben und dass der Freund und Mann gefälligst für den Unterhalt zu sorgen haben, sprich Miete bezahlen etc...

    Da ich mir aber diesen psychischen Termon von der ARGE nicht gefallen ließ, hab ich die links liegen lassen. Das Arbeitsamt macht sowas nicht und berät einen gut 😀. Die ARGE drückt jeden in die Armut... der Hartz IV bekommen will. Da bleib ich doch liebr bei den 0 Euros und hab meine Nerven alle noch. Diese Ausspionierung müsste mal verboten werden. Noch mehr sollte diese arrogante Haltung von den Argen-Angestellten mal unter die Lupe genommen werden. Die sind schlimmer als sonstwo.

    LG Keana

    Sorry aber auf diese ARGE bin ich nie gut zu sprechen. Das Beste ist eben sich eine Arbeit zu suchen um den Arbeitsamt und der ARGE wieder fernzubleiben 😀. Hatte ja auch beim Arbeitsamt ne unfähige Beraterin aber bei denen kann man was erreichen, dass man besser behandelt wird. Sowas kriegt man nie bei der ARGe.


  • Hallo Keana!

    Sind das tatsächlich zwei verschiedene Stiefel????

    Durch die sogenannte Arge wurde eine Nachbarin ausspioniert und einmal fragte sogar jemand bei mir,ob sie irgendwo Arbeiten würde evtl. auch Ehrenamtlich.

    Habe keine Auskunft gegeben,weil ich es unverschämt empfand.
    Auch das die Nachbarin gelegentlich Abends kein Licht zu gewissen Zeiten in der Wohnung hatte,wußte die Person.

    Habe Tage später erfahren,das diese von der Arge war.
    Werden wir inzwischen Bespiezelt???Das ist ja für Nachbarn die gerne Denunzieren eine tolle Einrichtung!!!
    Bekommt man beim Arbeitsamt kein Hartz IV???
    Gruß
    SENDRINE 😺 😎
  • Sendrine schrieb:


    Hallo Keana!

    Sind das tatsächlich zwei verschiedene Stiefel????

    Durch die sogenannte Arge wurde eine Nachbarin ausspioniert und einmal fragte sogar jemand bei mir,ob sie irgendwo Arbeiten würde evtl. auch Ehrenamtlich.

    Habe keine Auskunft gegeben,weil ich es unverschämt empfand.
    Auch das die Nachbarin gelegentlich Abends kein Licht zu gewissen Zeiten in der Wohnung hatte,wußte die Person.

    Habe Tage später erfahren,das diese von der Arge war.
    Werden wir inzwischen Bespiezelt???Das ist ja für Nachbarn die gerne Denunzieren eine tolle Einrichtung!!!
    Bekommt man beim Arbeitsamt kein Hartz IV???
    Gruß
    SENDRINE 😺 😎


    Hallo Sendrine,

    zum Arbeitsamt kommst Du, wenn du Arbeitslos wirst und du länger als xx Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast. Dann bekommst du je nach dem, xx Monate Arbeitslosengeld I. Die Höhe des Geldes richtet sich nicht nach deiner Bedürftigkeit. ALG I ist eine Versicherungsleistung aus (d)einer Arbeitslosenversicherung!
    Weitere Unterschiede sind z.B.:
    Du musst nicht unbedingt jede Arbeit annehmen bzw. du kannst auch einiges verlangen oder verweigern. Die Grenzen sind fließend. ....

    Wenn du nach xx Monaten immer noch Arbeitslos bist, erschöpft dein Anspruch auf ALG I und du rutscht im Arbeitslosengeld II sprich Hartz IV!
    Früher ist man in der Arbeitslosenhilfe gerutscht, das wurde aber wie man sieht, abgeschafft. (Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe)
    Hartz IV hatte auch das Ziel, arbeitsfähige Sozialhilfe-Empfänger in die Arbeitsvermittlung zu bringen.
    Und wenn Du Hartz IV/ALG II beziehst, dann ist nicht mehr das Arbeitsamt (ALG I) zuständig, sondern die ARGE (ALG II).
    Diese versuchen immer noch, Leute dazu zu drängen/drohen, eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben. Aber das wurde von einigen Gerichten als Nötigung angesehen und untersagt. Laut einer Dienstanweisung, dürfen die ARGEN nicht mehr sanktionieren, wenn man verweigert, eine EGV zu unterschreiben.
    Dann kommt die EGV als Verwaltungsakt, gegen diesen kann man aber Widerspruch erheben. Durch ein Versäumnis des Gesetzgebers, sind aber Verstöße gegen einen VA nicht sanktionierbar. NOCH NICHT!
    Aber das ist wiederum ein anderes Thema.
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