Vollmachten?? Eine Rechtliche Frage

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Antworten

  • Das mit der Scheidung ist schon genug wenn man Kinder hat ohne den andern Mist das kenn ich auch.
    Bei meinen 2 ersten hat der Vater auch keinen Unterhalt gezahlt trotz Titel
    und der älteste mußte damals 2 Jahre zur Sprachschule war das ein Tau ziehen.
    Zahlen wollte er nicht aber alle Rechte.
    Und nichts was ich getan hab war für ihn richtig.
    Die Leidtragenden sind dann immer die Kinder.
    Das ist schon schlim nur die Väter interressiert es nicht ist schon schade.
    Aber es gibt zum Glück auch andere.
    Oh mann dann hast echt was am Hals das auch leichter sein Könnte.
    Ja bei mir hat man es sich leicht gemacht so waren sie alle aus dem Schneider.
    Wünsch dir Viel Kraft und mach es für deinen Sohn er wird es schon zu schätzen wissen.

    Grüß
    Herbi

  • Sehr geehrtes Mitglied,

    vielen Dank für ihren Forumsbeitrag. Und entschuldigen Sie bitte die Verspätung.

    Grundsätzlich gilt, dass nach ausdrücklicher Gesetzesbestimmung eine Vollmacht im deutschen Recht nicht mit dem Tod des Vollmachtgebers (§ 672 BGB) erlischt, es sei denn, dieses ist in der Vollmacht ausdrücklich anders geregelt worden.

    Alle weiteren Fragen, die in der Diskussion im Forum hinsichtlich der Übernahme der Beerdigungskosten etc. aufgekommen sind, wurden Ihnen bereits beantwortet.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Florian Teßmer
  • Hallo,
    ja danke nochmal für die Antwort.
    In der zwischenzeit ist das ganze beim Anwalt der auch eine Klage fertig macht.
    Ich hab in der zwischenzeit kenntnis darüber bekommen was mein Vater denn für ein Mensch war und ich muss ehrlich zu geben wenn ich die Wahrheit zu lebzeiten gewusst hätte wäre der Kontakt sofort abgebrochen.
    Auf der andern Seite hab ich jetzt nach über 40 Jahren entlich die Wahrheit erfahren
    das hat schon gut rein gehauen.
    Aber ich werd abwarten was der Anwalt macht und der sagt ich hab gute Gründe und damit gute Aussichten das ich für diese Eltern nicht aufkommen muss.
    Das Erbe ist ausgeschlagen und alle andern Briefe wandern zum Anwalt.
    Der hohn ist das sie ihn zwar eingeäschert haben aber dann eine neue Forderung kam das ich ihn Beerdigen sollte da stand die Urne aber schon Tage irgendwo.
    Ich soll ein schlechtes Gewissen haben so das schreiben und die stellen ihn einfach irgend wo hin.
    Na Super ne so auch nicht.
    Abgesehen davon das die Behörden ihn auch noch um seine Rechte gebracht haben da alle
    Falsch Abgerechnet haben vom Grundsicherungsamt bis zum Pflegeheim.
    Ich hab nur noch Wut im Bauch wie er seine einzige Tochter so belügen konnte aber sonst ist das Thema durch.
    Danke für die vielen Antworten.

    Gruß
    Herbi



  • Hallo Herbi,

    etwas kann ich als ehemalige Anwältin dazu beitragen. Mit diesem Schreiben, mußt du zum für Deine Stadt zuständigen Erbschaftsgericht, meist sitzen die beim Amtsgericht. Dort kannst du das Erbe ausschlagen und darüber informieren, dass Du nicht weißt, ob Deine Mutter noch lebt. Ich nehme an, die haben die Reihenfolge schon eingehalten und festgestellt, dass entweder Deine Mama das Erbe ausgeschlagen hat oder leider verstorben ist. Aus diesem Grunde nehme ich an, dass Du angeschrieben worden bist. Bei der Ausschlagung des Erbes musst Du meiner Ansicht nach nichts bezahlen. Ich würde auf dem zuständigen Erbschaftsgericht anfragen und die sind meist auch sehr nett und helfen Dir dort weiter.
    Auf das Schreiben der Gemeinde würde ich höflich, aber sehr bestimmt reagieren, dass Du das Erbe ausschlagen wirst, somit auch für die Beerdigung nicht aufkommen wirst und kannst. Anführen würde ich auch Deinen persönlichen Status.

    Ich hoffe Dir wenigstens etwas geholfen zu haben. Das mit der Vollmacht ist so, wenn dort ausdrücklich der Wunsch darin steht, ich möchte von Frau/Herrn beerdigt werden, dies beglaubigt ist vom Anwalt, Notar oder einem Erbschaftsgericht, dann gilt diese Vollmacht.

    Ganz liebe Grüße von Maja
Diese Diskussion wurde geschlossen.