Vollmachten?? Eine Rechtliche Frage

Wenn man eine Vollmacht ausstellt und zu Lebzeiten jemanden beauftragt seine Rechtlichen Interessen wahr zu nehemen gilt das dann auch für eine Beerdigung?
Oder ist das ausgeschlossen?

Gruß
Herbi
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Antworten

  • Dann muss die Vollmacht über den Tod hinaus gültig sein. Ich wüsste nichts anderes, bin aber auch kein Anwalt. Gruß Micha
  • Das weis ich leider nicht habe diese Vollmacht NIE gesehen.
    Ich weis nur vom Hören sagen das wohl vom Krankenhaus jemand bezeugt hat das er das durfte weil er nicht wollte das ich als seine Tochter das regeln sollte.
    Bin auch kein Anwalt aber Danke.
    Habe nur gehört wenn mich das Amt anschreibt und mir mitteilt das mein Vater verstorben ist das ich eine Frist von ca.6 Wochen habe beim Amtsgericht eine Erschaft aus zu schlagen.
    Sollte aber schon vorher gemacht werden.
    Ich will von meinem Vater nichts und weil er nichts von mir wollte bin ich auch nicht bereit die Beerdigung zu zahlen.
    Bekomme aber heute von der Stadt die Androhung wenn ich das nicht tun würde müßte ich eine Geldstrafe zahlen von 5.000 euro zahlen.
    Es gibt gleich mehrere Gründe die dagegen sprechen das ich diesen Mann unter die Erde bringe.
    Selbst wenn er was zu Erben hätte ich wollte es nicht haben wollen soll es der Staat bekommen dem hat er genug Geld gekostet und das wäre dann auch nur Gerecht.

    Gruß
    Herbi





  • Hallo Herbi!

    Du hast die Vollmacht über Deinen Vater nicht????

    Als unsere Mutter schwer Krank war,hat meine Schwester noch die Vollmacht über die Rechtlichen Angelegenheiten übernommen.Wir haben das vorher besprochen.
    Auch die Beerdigung hat sie geregelt,mit der Sterbeversicherung,die unsere Mutter abgeschloßen hatte.
    Auf das Erbe haben wir alle verzichtet,da keinerlei Vermögen vorhanden war und sofort der Vermieter Geld wollte für die Wohnung für Renovierung.
    Mit der Ablehnung des Erbes war für uns alles erledigt.Später kamen noch div.Briefe und Rechnungen,hab sie weggeworfen und nichts mehr gehört.
    Für was sollst Du 5000E bezahlen????
    Gruß
    SENDRINE 😀
  • Hallo zusammen,
    ich habe Post bekommen von der Stadt Garbsen.
    Da Steht folgender Text in Auszügen.

    Sehr geehrte Frau bla blabla,
    am 26.04.2010 ist ihr Vater......geboren am 19.12.1935
    im Pflegeheim verstorben.
    Der Leichnahm befindet sich bei Bestattungsinstitut.....
    Sie haben als Tochter ggf. mit weiteren Kindern die Pflicht,
    die Bestattung innerhalb von 8 Tagen seit eintritt des Todes durch beauftragung eines Instituts durchführen zu lassen.
    Sollten sie der aufforderung bis zum 6.04.2010(kein Druckfehler von mir)
    nicht nachkommen sind wir gezwungen den Leichnahm ihres Vaters anonym beisetzten zu lassen und ihnen die Kosten in Rechnung zu stellen.
    Sollten sie der Bestattungspflicht nicht nach kommen,
    Ordnungswiedriegkeit §18 Abs.1 Nr.10 BestattG handeln.
    Diese Ordnungswiedriegkeit kann mit einer Geldbusse bis zu 5.000 euro geahndet werden.
    In folgender Rangfolge zu sorgen.
    Ehegatte
    Kinder
    Enkelkinder
    Eltern
    Großeltern
    Geschwister

    Soweit ich weis lebt meine Mutter noch aber sie sind Geschieden.
    Dann hat er eine Schwester so weit ich weis aber im Pflegeheim.
    Wo keine Ahnungirgend wo in Hannover.
    Dann gibt es noch 2 Nichten (Kinder der Schwester).

    Ich mach da nix bevor ich nicht weis was daraus wird.
    Ich soll eine Sterbeurkunde besorgen und das Erbe ausschlagen so wie auch alle meine(weil ich nix will und die Kinder schon gar nicht) Kinder das kostet aber auch Geld so weit ich jetzt weis.
    Und ich weis nicht welches Gericht dafür zuständig ist.
    Ich hab auch keine Vollmacht für sowas.
    Sollte nur seine Papiere machen sonst nix und sehen wollte er mich auch nicht.

    Bin Blond(Gelb) ich brauche Hirn
    🥺

    Gruß
    Herbi
  • ich würde dir raten, bei einem notar nachzufragen, das kostet dich nichts aber dann weist du ganz genau wie was
    ich könnte mir gut vorstellen das es vielleicht etwas spezieles braucht über den tod hinaus, den meistens haben ja die angehörigern noch was zu sagen
    lg. einsam


  • Liebe Herbi,

    wenn deine Mutter noch lebt musst du ( ich glaube beim Amtsgericht schriftlich ) Einspruch erheben. Denn dann ist sie in der Verplichtung, wenn du nicht weißt wo deine Mutter wohnt teile dies der Stadt Garbsen mit, die wird dann die entsprechenden
    Nachforschungen anstellen. Das deine Eltern Geschieden sind spielt in diesem Fall eigentlich keine Rolle. Lebt deine Mutter aber nicht mehr musst du die Kosten leider
    übernehmen bzw. mit eventuell vorhandenen Geschwistern teilen. Bei Meiner Schwägerin war es ähnlich wie bei dir, sie musste die kosten auch übernehmen.


    LG Proxyma
  • ich würde mich an die gemeinde oder stadtbehörde wenden die sagen dir genau wie was, und dan bist du abgesichert
    lg.einsam
  • Hallo proxyma,
    ja wenn meine Mutter nicht mehr leben würede hätten sie mich wohl auch angeschrieben.
    Zumindest geh ich davon aus.

    Gruß
    Herbi
  • Hallo proxyma,
    ja wenn meine Mutter nicht mehr leben würde hätten sie mich wohl auch angeschrieben.
    Zumindest geh ich davon aus.

    Gruß
    Herbi


  • Hallo Herbi,

    du hast recht, höchst wahrscheinlich hätten sie dich angeschrieben. Deswegen kannst du wohl davon ausgehen das sie in der Verpflichtung ist. Vorrausgesetzt sie ist dazu in der Lage diese auch zu übernehmen. Ich rate dir aber auf jeden Fall mit einem Anwalt zu reden. Am besten mit einem für Erbrecht, die Beratung ist im Zweifel günstiger als nachher wegen einer Ordnungswidrigkeit richtig in die Tasche greifen zu müssen. Hoffe das alles zu deinen Gunsten geregelt wird.

    viele liebe Grüße von Proxyma
  • Hallo proxyma,
    ja das denke ich auch hab gestern noch einen Termin gemacht.
    Meine güte so ein Aufstand.
    Ich weis nicht mal welches Gericht zuständig ist das in Hannover oder das in Hameln.
    Das konnte ich gestern nämlich auch nicht raus finden.
    Ha und dann weis ich nicht mal wie ich denn überhaupt eine Beerdigung hinbekommen soll
    wenn das ganze in Hannover ist.
    Die sind echt schlau.
    Und das ganze innerhalb von 8 Tagen wo mein Mann in Schicht Arbeitet.
    Der bekommt keinen Urlaub.
    Na mal hören was der Anwalt sagt.

    Danke erstmal 😀 Und dann erstmal sehen wo meine Mutter verschollen ist.

    Gruß
    Herbi
  • Herbi 53 schrieb:
    Sehr geehrte Frau bla blabla,
    am 26.04.2010 ist ihr Vater......geboren am 19.12.1935
    im Pflegeheim verstorben.
    Der Leichnahm befindet sich bei Bestattungsinstitut.....
    Sie haben als Tochter ggf. mit weiteren Kindern die Pflicht,
    die Bestattung innerhalb von 8 Tagen seit eintritt des Todes durch beauftragung eines Instituts durchführen zu lassen.
    Sollten sie der aufforderung bis zum 6.04.2010(kein Druckfehler von mir)
    nicht nachkommen sind wir gezwungen den Leichnahm ihres Vaters anonym beisetzten zu lassen und ihnen die Kosten in Rechnung zu stellen.
    Sollten sie der Bestattungspflicht nicht nach kommen,
    Ordnungswiedriegkeit §18 Abs.1 Nr.10 BestattG handeln.
    Diese Ordnungswiedriegkeit kann mit einer Geldbusse bis zu 5.000 euro geahndet werden.
    In folgender Rangfolge zu sorgen.
    Ehegatte
    Kinder
    Enkelkinder
    Eltern
    Großeltern
    Geschwister

    Soweit ich weis lebt meine Mutter noch aber sie sind Geschieden.
    Dann hat er eine Schwester so weit ich weis aber im Pflegeheim.
    Wo keine Ahnungirgend wo in Hannover.
    Dann gibt es noch 2 Nichten (Kinder der Schwester).

    Ich mach da nix bevor ich nicht weis was daraus wird.
    Ich soll eine Sterbeurkunde besorgen und das Erbe ausschlagen so wie auch alle meine(weil ich nix will und die Kinder schon gar nicht) Kinder das kostet aber auch Geld so weit ich jetzt weis.
    Und ich weis nicht welches Gericht dafür zuständig ist.
    Ich hab auch keine Vollmacht für sowas.
    Sollte nur seine Papiere machen sonst nix und sehen wollte er mich auch nicht.



    Hallo Herbi,

    eine Sterbeurkunde erhälts Du von der Behörde (Ordnungsamt), die Dich aufgefordert haben, die Bestattung durch ein Institut durchzuführen. Die erste Sterbeurkunde ist kostenlos, alle weiteren kosten so etwa 8 - 10 Euro. Du wirst mehrere brauchen, also lass Dir auch gleich 2 - 3 Urkunden schicken.

    Mit einer Sterbeurkunde suchst Du ein Notar in Deinem Wohnort auf (nehme Deine Kinder gleich mit zum Termin), wegen der Erbausschlagung. Kann Dir sagen, da wirst Du auch gleich wieder Geld los. Der Notar erstellt dann diese Erbausschlagung (Urkunde), diese reichst Du dann beim Nachlassgericht ein (da wo Dein Vater wohnhaft war).

    Für die Beerdigungskosten wirst Du als Verwandte 1. Grades erstmal aufkommen müssen. Wenn Du mit der Organisation der Beerdigung überfordert bist, kannst Du das dem Ordnungsamt - die Dir geschrieben haben - mitteilen, das sie die Beerdigung in die Wege leiten sollen. Dann erhälts einige Tage danach eine Rechnung. Wenn Du diese nicht zahlen kannst, kannst Du damit zum örtlichen Sozialamt gehen.

    Die Exfrau Deines Vaters, wirst Du wohl für die Kosten nicht herranziehen können.

    Ich wünsche Dir für diese Zeit viel Kraft.

    LG Alruna




  • Hallo Herbi!!
    Vorsicht!!!!

    Als meine Schwiegermutter 1978 verstorben ist,hatte die Schwester die Beerdigung ohne unsere Rücksprache organisiert mit allem Pipapo.
    Da wir damals Jung Verheiratet waren und die Schwester uns sagte,wir müßen die hälfte der Beerdigung übernehmen,sind wir erstmal zur Stadtverwaltung.

    Dort haben wir angefragt,wie das Rechtlich ausschaut.Da ihre Mutter-Schwiegermutter kein Geld für Beerdigung zur Seite gelegt hat würde die Stadt gegebenenfalls die einfachste Beerdigung übernehmen.Kosten kämen keine auf uns zu.
    Da aber die Schwester die Beerdigung bereits in Auftrag gegeben hat,muß diese auch für die Kosten aufkommen. Immer der,der anschaft!!!!!!
    Wir waren erleichtert.Auch deshalb,weil man der Schwiegermutter von der Stadt aus eine Sterbeversicherung angeboten hatte,Jahre vorher für 1DM monatlich und sie diese verweigert hat.
    Der Schwester meines Mannes tats nicht weh,sie hatte genug.Möchte mit der Geschichte nur sagen,paßt auf!!!!Der Anschaft bezahlt.Lieben Gruß SENDRINE 😡
  • Äh ich hab hier mal ein Link betrifft Übernahme der Bestattungskosten durch das Sozialamt

    http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Bestattungskosten-Sozialhilfe-77.html

    Unter Punkt 2 :

    2. Voraussetzungzum Inhaltsverzeichnis

    Mögliche Voraussetzungen für die Übernahme der Bestattungskosten sind:

    * Kein Erbe vorhanden
    oder
    Ausschlagung der Erbschaft
    oder
    den zur Vornahme der Bestattung Verpflichteten (z.B. Erben, Angehörige) sind die Bestattungskosten nicht zumutbar
    und
    * die Personen, die Bestattungskosten bekommen, dürfen die Einkommensgrenze nach §§ 85 ff. SGB XII nicht überschreiten, Näheres unter Einsatz von Einkommen und Vermögen.


    mfg
    Kijara


  • Hallo Kijara!

    Deine Angaben finde ich sehr gut,wie auch alle anderen Beiträge.

    Möchte noch ergänzen.Nach dem Tod meiner Mutter.

    Bei dem Treffen im Vormundschaftsgericht,wegen der Unterschrift weil wir das Erbe abgelehnt haben,ist auch gleich unser Volljähriger Sohn mit anwesend gewesen und hat mit unterschrieben.Dadurch waren die Kosten geringer.

    Also immer schön überlegt ran an die Sache.

    Die Wohnung unserer Mutter haben wir in zwei Tagen aufgelößt durch Zeitungsanzeige -Wohnungsauflößung mit Flohmrkt.Das eingenommene Geld von 200Euro haben wir für die Restentsorgung verwendet und die Wohnung sauber übergeben.
    Fehler war das meine Schwester die Vollmacht und die meiste Arbeit hatte,das Konto nicht geräumt hat.Das wollte sie noch nach der Erbablehnung machen und da war es zu spät.Der Staat hat schon zugeschlagen.
    Von einem schweren arbeitsreichen Leben,ist nichts geblieben.Unsere Erkenntnis.
    Gruß
    SENDRINE 😢
  • Hallo Kijara,
    danke der Beitrag hilft schon weiter.
    Da sie mir Anträge zuschicken wollen vom Sizialamt
    die ich zwar erst mit zum Anwalt nehme aber so kann ich schon mal
    rechnen zu Hause.
    Und auch die Kinder wären in der Pflicht von daher wissen die dann schon mal
    was sie nachrechnen können.
    Das ist eine gute Idee gewesen.

    Hallo Sendrine,
    ich will von dem nichts wer weis wo das Geld herkommt.
    Wenn er das nicht vom sozialamt hat und an seine Beerdigung hat er bestimmt nicht gedacht.
    Aber zahlen will ich das auch nicht.
    Schon gar nicht wenn ich dafür schulden machen soll.

    Gruß
    Herbi


  • Hallo Herbi,


    bei uns ist nämlich das gleiche Problem auf getaucht.

    Ich geschieden aber zwei Kinder mit meinem Ex zwei Kinder.

    Eines Tages tauchte leider das Gerücht auf mein Ex Mann hatte Krebs und würde bald ableben.

    Erbberechtigt wären die Kinder unteranderem einen riesen Berg Schulden die mein Ex angehäuft hat.

    Mein Großer Sohn und ich als Gesetzliche Vertretung für meine Tochter ( da noch nicht volljährig) hätten hier das Erbe antreten sollen.Wir waren uns einig das falls er versterben sollte ,das Erbe ausgeschlagen wird.

    Was diese Nachricht bei meinen Kinder für Entsetzen ausgelöst hat kann sich eigentlich jeder vorstellen . Vater Krebs

    Das Ende vom Lied es war alles erstunken und erlogen.Der Mann weiss garnicht was er seinen Kindern angetan hat.

    Deshalb hatte ich mich im Vorfeld schon etwas mit dem Thema beschäftigt.

    mfg
    Kijara
  • Hallo Kijara,
    ach her je die armen Kinder mit sowas macht man keine Scherze.

    Da wäre ich aber richtig sauer geworden.

    Ja dann warst Du auf jeden Fall schlauer als ich denn ich
    hab mich damit gar nicht beschäftigt.
    Warum auch ist ja mein Vater und nicht mein Mann.
    Und da er nicht mal Unterhalt für mich geleistet hat
    warum soll man dann Schulden machen für eine Beerdigung.
    Bin ein Heimkind gewesen dafür müssen Eltern wohl nicht
    auch noch Belohnt werden.
    Finde ich.

    Gruß
    Herbi
  • Hallo Herbi,

    Unterhalt haben meine Kinder auch nie gesehen , trotz Titel

    Und im Zuge meiner Scheidung musste ich mit vielen Dingen auseinander setzen.

    Weil mein großer Sohn schwerstbehindert ist und Pflegebedürftig

    Da greift dann immer eins ins andere.

    Bei Dir greift dann vielleicht auch grober Undank.

    Aber genauer kann Dich ein Anwalt beraten


    mfg
    Kijara
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