Hartz 4 Kosten der Unterkunft

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  • Ich hab gestern Abend von einem Bekannten einen Tip zu einer Webseite bekommen, wo auch viele Themen zu sozialen Dingen und zu Hartz 4 behandelt werden. Dort gibt es u.a. auch Mustervorlagen für Widersprüche. Hier der Link zu der Webseite www.sozialticker.com.
    In dem dort zu findenden Muster - Widersprüchen hab ich einen betreffend der Senkung der KdU gefunden, wo ein interessantes Gerichtsurteil drin stand. Deshalb habe ich auch heut den Widerspruch nochmal neu formuliert.

    Sehr geehrte Frau ...,

    hiermit lege ich Widerspruch zu o.g. Bescheid, bewilligt für den Zeitraum vom 01.04.2010 bis 30.09.2010, ein.

    Begründung:

    Sie teilen mir mit, das die kalten Betriebskosten für meine Wohnung zu hoch sind (siehe Tabelle “Übersteigender Betrag” kalte Betriebskosten monatl. / € ). Das läßt sich wie folgt erklären. Bei Übernahme des Mietvertrages auf mich bestand die Stadtverwaltung darauf, das eine Reinigungsfirma zur Absicherung der kleinen sowie der großen Hausordnung inkl. des anfallenden Winterdienstes beauftragt wird. Diese Reinigungsfirma rechnet ihre Dienstleistung direkt mit der Stadt ab und die Stadt legt diese Kosten auf meine Betriebskosten um. Deshalb erklärt sich auch die Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung. Die Kosten der Reinigungsfirma sind in der Betriebskostenabrechnung auch ersichtlich.
    Wie Ihnen jedoch bekannt sein dürfte, habe ich als Rollstuhlfahrer gemäß Geschäftsanweisung der BA vom 17.02.2010, Geschäftszeichen SP II-II-1303 / 7000/5215 Anspruch auf Gewährung von Sonderbedarfen. Einen Ausdruck der Geschäftsanweisung habe ich Ihnen als Anlage beigefügt.

    Desweiteren teilen Sie mir mit, das die Grundmiete für meine Wohnung oberhalb der für den LKR Görlitz festgelegten Obergrenze liegt. Lt. Ihren Berechnungen ergibt sich, daß
    meine Grundmiete um 43,21 € höher liegt.

    Übersteigender Betrag: Grundmiete monatl. 68,18 €
    davon abzüglich des Mehrbedarfs für Rollstuhlfahrer: 24,97 €
    ergibt: 43,21 €
    Das entspricht 0,84 €/m².

    Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg befürwortet hingegen einen Zuschlag von 10 % zur Mietobergrenze, um die ”jeweiligen Verhältnisse des örtlichen Wohnungsmarktes...realitätsnah abzubilden” (Aktenzeichen 4 MB 1798/01 vom 25.10.2001).

    Desweiteren legen Sie mir indirekt nahe, in eine “angemessene” Wohnung umzuziehen, was ich jedoch als wirtschaftlich unangemessen betrachte.
    Es gibt im Ort keine (freien) rollstuhlgerechten Wohnungen. Weiterhin ist dieser Wohnraum wesentlich teurer als meine derzeitige Wohnung.
    Desweiteren sind mit einem Umzug auch noch andere, nicht unerhebliche Kosten verbunden, z.B. die Durchführung des gesamten Umzuges durch eine geeignete Firma.
    Weiterhin bitte ich zu berücksichtigen, das ich seit 32 Jahren in dieser Wohnung lebe und somit im Umfeld auch soziale Kontakte habe, auf die ich in meiner jetzigen Situation auch angewiesen bin. So geht z.B. eine Nachbarin für mich einkaufen und auch andere kleinere Besorgungen werden von ihr erledigt. Für den Fall eines Umzuges würden diese Kontakte und Hilfen nicht mehr zur Verfügung stehen und ich müßte mir in diesem Fall Hilfe durch eine entsprechende Dienstleistungsfirma nehmen, welche natürlich mit Kosten verbunden ist.
    Auf Grund dessen, das sich meine Mutter im Pflegeheim befindet habe ich auch noch Bekleidung und andere Dinge von ihr mit in der Wohnung, da der Platz im Pflegeheim dafür ja aus verständlichen Gründen nicht gegeben ist.

    Was die sog. Verwaltungskosten betrifft gehören diese in der Tat nicht zu den Betriebskosten (gemäß Betriebskostenverordnung) und gehören somit auch nicht mit auf die Mieter umgelegt. Sie gelten als in der Grundmiete enthalten. Dieser Fehler liegt offensichtlich beim Vermieter.
    Trotzdem fallen mir ja diesbezüglich Kosten an und ein Rechtsstreit mit dem Vermieter ist in diesem Fall wohl weder zumutbar noch angemessen.

    Lt. Auskunft eines RA werden in meinem Fall wohl die Verordnungen sehr schematisch betrachtet und der Einzelfall nicht entsprechend berücksichtigt.

    Somit möchte ich Sie bitten, den Sachverhalt nochmals zu überprüfen.


    Mit freundlichen Grüßen





    Anlage: Geschäftsanweisung der BA vom 17.02.2010


    MfG
    RP2000

  • Hallo RP,

    kannste Du so lassen,bis auf den Satz im unteren Teil das mit dem Rechtsanwalt.

    Ich meine das hier :Lt. Auskunft eines RA werden in meinem Fall wohl die Verordnungen sehr schematisch betrachtet und der Einzelfall nicht entsprechend berücksichtigt.

    Ich würde dies noch drunter setzen:

    Sollten Sie meinen Antrag nicht entsprechen, bitte ich um ausführliche Begründung unter Berücksichtigung aller relevanten Vorschriften des Sozialgesetzbuches.
    Hierauf besteht Anspruch .So entspricht die Begründungspflicht bei belastenden Verwaltungsakten den rechtsstaatlichen Grundsatz , wonach der Bürger Anspruch auf Kenntnis der Begründung hat, weil er nur dann seine Rechte sachgemäß verteidigen kann (BverfGE 6,44;40 ;286;49;66 ; BSG ,Urteil vom 10.06 .1980 –4 RJ 103/79 ).

    Entsprechend den Anforderungen gemäß §§ 33, 35 abs. 1 SGB X sind in der Begründung die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe anzugeben, die die Behörde zur Entscheidung bewogen haben. Die Behörde ist ebenfalls verpflichtet , bei Ermessensentscheidungen die Gesichtspunkte der pflichtgemäßen Ermessensausübung darlegen


    mfg
    Kijara

  • Hallo Kijara,

    ohh, hab deinen Hinweis erst jetzt (somit zu spät) gelesen und den Widerspruch so abgeschickt. Na ich denk, die werden mir daraus nicht gleich nen Strick drehen (wegen der Sache mit dem RA).
    Hmm aber nun werd ich mal abwarten, was sie antworten.
    Als ich damals in der Klinik war, haben die mir auch Geld abgezogen, da ich dort ja Vollverpflegung bekommen hab. Ich hab daraufhin auch nen Brief ans Amt geschrieben und siehe da, man hat mir dann doch diese Beträge nachträglich überwiesen.
    Aber mal ehrlich, es ist schon eine Schweinerei, das man sich in derartigen Situationen auch noch mit den Ämtern rumärgern muß. Normal ist doch das Amt für den Bürger da und nicht umgekehrt.......
    Na nur nicht aufregen, das ist schlecht fürs Herz und wer weiß was noch.......

    MfG
    RP2000
  • Hallo RP,

    das Menschen die einige Zeit im Krankenhaus verweilen müssen ,diese Zeit als Vollverpflegung abgezogen wird ist ein sehr bekanntes Thema.

    zum Glück gibt es hier ein Urteil vom BSG

    BSG Keine Anrechnung Krankenhausverpflegung B 14 AS 22/07 R

    Und sicher ist es ne Sauerei das man sich immer und immer wieder mit Ämtern rum ärgern muss.

    Viele kennen auch Ihre Rechte nicht , oder nehmen es einfach so hin


    mfg
    Kijara
  • Hallo, RP 2000!

    Du setzt dich sehr konstruktiv mit dem Thema auseinander. Und ich
    denke, du hast jetzt schon mal die richtigen Weichen gestellt. Aller
    Erfahrung nach werden sie den Widerspruch abweisen - dann müsstest du
    den Klageweg gehen! Du kannst deine Ansprüche ja vollständig durch
    entsprechende Urteile absichern!

    Eins noch. Du schreibst:

    RP2000 schrieb:
    Aber mal ehrlich, es ist schon eine Schweinerei, das man sich in derartigen Situationen auch noch mit den Ämtern rumärgern muß. Normal ist doch das Amt für den Bürger da und nicht umgekehrt.......


    Da steht ein wenig im Widerspruch zu deinen sonstigen professionellen
    Argumenten. Eine Schweinerei - keine Frage! Aber dass Behörden für Bürger
    da sind - das ist doch Kinderglaube! Dich trifft die volle Realität von
    H4, wie sie schon von vielen kompetenten und auch prominenten Kritikern
    als "das größte Unrecht in Deutschland seit dem Zweiten Weltkrieg" be-
    wertet wird - und eben von der Masse der Bevölkerung nicht einmal wahrge-
    nommen! Wer glaubt, dass Bürger für Behörden da sind und Volksvertreter
    das Volk vertreten, glaubt auch dass Zitronenfalter Zitronen falten?

    Du wurdest ja schon auf das Board www.tacheles-sozialhilfe.de hingewiesen.
    Das kann ich dir nur auch noch einmal ans Herz legen. Dort kriegt man die
    kompetenteste Hilfe, die im Netz verfügbar ist.

    LG das Mompfel
  • Hallo Mompfel,

    hmm, ja manchmal bin ich halt auch etwas unprofessionell. Aber ich denk auch sowas ist mal verständlich.
    Übrigens, als ich damals im Krankenhaus lag, mußte ich ja viel telefonisch abklären, grad wegen dem H4 Antrag usw. Einmal meinte die Sachbearbeiterin ich solle doch selbst aufs Amt kommen. Hmm, da wurde ich dann aber auch mal "etwas unprofessionell" und hab der SB paar Fragen gestellt. Erstens hab ich sie gefragt, ob sie weiß was das Wort "Bürgerservice" bedeutet (als ich den Antrag zugeschickt bekam stand da drunter "Mit freundlichen Grüßen Ihr Bürgerservice"). Ich hab ihr dann erklärt, das Service eine Dienstleistung ist, die in dem Fall das Amt für den Bürger erbringt und nicht umgekehrt. Dann sagte ich ihr auch noch, das Amt ist für den Bürger da und nicht umgekehrt. Ok, das Gesicht hätte ich gern gesehen, aber ich hab es ja im ruhigen Ton und glaub auch höflich gesagt (obwohl mir in dem Fall grad anders zumute war). Dann hab ich sie gefragt, wie ich hinkommen soll, wenn ich an der Infusion(Chemo) hänge und auf nen Rolli angewiesen bin.
    Die Sozialarbeiterin (die mit bei mir war) war erst etwas erschrocken, aber später meinte sie, das war glaub mal ok so.......
    Aber nun werd ich erst mal abwarten, was bei dem Widerspruch rauskommt.
    Wie ich es einschätze, werden sie es wohl wieder mit der Rechtsabteilung beraten (war bei den Abzügen wegen Krankenhaus auch so), aber in dem Fall kann ich mich ja auf eine eindeutige Rechtsprechung berufen (glaub ich jedenfalls).
  • Hallo,..

    Sorry, wenn ich mich einmische, nur Eure ganze Diskussion ist nicht ganz richtig.

    a) die Wohnung ist angemessen, es gibt Richtlinien dazu; im Wohnungsbau für Menschen mit einer Behinderung ( diese gelten D weit und nicht nur für einzelne BL ), diese sollte sich die ARGE in deinem Fall mal ansehen. So mit sind Kosten für Wohnung / UK - Kosten voll durch das Amt zu tragen. Eine Diskussion wie in deinem Fall geführt wird ist für Personen mit einer Behinderung unwürdig und stellt einen Straftatbestand dar. Weiterhin gibt es einen Härtefall - Regelung nach dem neuen BSG - Urteil das Kosten für eine Hausreinigung, Schnee schieben für Rolli - Nutzer durch das Amt voll getragen werden müssen ( fällt unter besonderer Mehrbedarf)

    b) Hattest du nicht in deinem Beitrag geschrieben das du jemanden gepflegt hast, hier wäre es wichtig zu wissen , Pflegestufe, Pflegezeit, etc. Sind dies über 20 h gewesen pro Woche ( ist aus dem MdK - Gutachten ersichtlich )dann hätte die Pflegeversicherung dies an die DRV melden müssen und die 3 Monate die dir fehlen könntest du so ausgleichen. Hättest dann einen Anspruch auf eine EU - Rente wegen eigener Erwerbsminderung.

    c) Gespräche mit der ARGE in deiner Situation alleine zu führen bringen nichts. Die haben einen Behinderten beauftragten und der wird in der Zukunft bei jedem Besuch dabei sein, denn der hat deine Rechte zu wahren nicht die der ARGE.

    Die Argumentation der ARGE ist unangemessen und falsch in der Diskussion in deinem Fall. Einen Widerspruch hast du bereits abgeschickt, hier ist jedoch die Argumentation zu der Ausgangs - Situation in der Begründung durch dich falsch und so vermute ich bekommst du eine Absage zu deinem Widerspruch. Keine bange du hast dann die Möglichkeit beim SG eine Einstweilige Anordnung gegen die ARGE auf den Weg zu bringen und kannst gleichzeitig vor dem SG Klagen. Mit der Einstweiligen Anordnung erreichst du das die ARGE leisten muss bis der Rechtsstreit durch das SG entschieden ist, was bis zu 2 Jahren dauern kann. Gleichzeitig PKH = Prozesskostenhilfe beantragen wenn keine eigne RV = Rechtschutzversicherung vorhanden ist.
    Solltest du Fragen haben so melde dich bitte,- Mfg Lyn

    Nachtrag !

    Aufstellung ergibt sich auf folgenden Bedarf in qm für 1 Person ( Rolli )

    - Grundfläche 45,50 - 50,0 qm ( bei noch geringer Gehfähigkeit)
    - Grundfläche 69 qm 1 Person ( Rolli ) DIN 18025 Wohnraum für alte & behinderte Menschen

    Diese Ordnung / Wohnraum gibt es bereits für alte & Behinderte Personen Stand 1992 2004 wurde dies überarbeit in der DIN 18025 / 2.

    Hier ging es dann um die Verbesserung von zusätzlichen Bedarf in der zukünftigen Planung !

    Zusätzlicher Raum oder zusätzliche Wohnfläche von +15 qm kann beim Amt für Wohnungswesen bei der Gemeinde- Stadt oder Kreisverwaltung ( LA - Landratsamt ) beantragt werden ( Wohnbindungsgesetz in der Fassung vom 13-09-2001 ( BGBI. I S. 2404 ).

    Voraussetzung dazu sind folgende:
    - Schwerbehindertenausweis oder Bescheid des Versorgungsamtes mit einer GdS ( Grad der Schädigung )früher GdB genannt von 30 oder 40 GdS
    - Wohnberechtigungsschein

    Mehrfläche für einen Pkw- Stellplatz von + 5qm
    - Aufzugsgrundfläche ca. 2,5 qm je Etage ( bei Mehrfamilien - Häuser).

    Wenn ein besonderer Raum als Schlafraum für eine Pflegeperson benötigt wird ( vgl. § 41 Abs. 3 SGB VII ) sind ca. weitere 15 qm erforderlich.

    Du hast so mit einen Rechtsanspruch auf 69,0 qm für 1 Personenhaushalt, wirst du gepflegt hast du weitere + 15,0 qm ( für die Pflegeperson ) + 5,0 Pkw - Stellplatz. Nimmst du alles in Anspruch ergibt sich für daraus 69,0 Grundfläche + 5 qm Parkfläche + 15,0 qm für Pflegeperson = 89,0 Grundbedarf für 1 Person / Rolli.

    Mfg Lyn

    P.s. Dies ist keine Rechtsberatung, sondern dient der Aufklärung für Betroffene, behinderte Personen !


  • Mensch, sußper, liebe Lyn!!! Ganz herzlichen Dank von meiner
    Seite (auch wenn ich nicht die Thread-Eröffnerin bin) für diesen
    extrem fundierten Beitrag. Diese Infos sind auch für mich hilfreich.

    Einen schönen Sonntag dir für deine Mühen!

    LG das Mompfel
  • Hallo Lyn,

    ich möchte mich auch ganz herzlich für deine Informationen bedanken. Es ist ja wirklich gut, wenn man weiß wie das alles so zusammenhängt und welche Rechte sich daraus ergeben.
    Na nun werd ich mal schauen, was aus dem Widerspruch wird, zur Not muß ich halt den Weg übers SG gehen......
    Aber es ist schon erschreckend das Ämter derart "daneben treten" und einem die zustehenden Leistungen verwehren.
    Was die Pflege meiner Mutter betrifft, so hab ich (ebenfalls aus Unkenntnis) recht spät Pflegegeld und somit eine Pflegestufe beantragt. Die Pflegeversicherung hat mir schon Beiträge zur RV eingezahlt. Leider fehlten wohl trotzdem noch die besagten 3 Monate 🙁 .
    Somit werden es im Juli jetzt 2 Jahre das ich H4 beziehe und somit werd ich wohl noch mal bei der RV nachfragen wegen einer evtl. EU-Rente.
    Mein Fall wird derzeit aber auch auf Berufskrankheit von seiten der KK geprüft. Falls es als solche in meinem Fall anerkannt wird, soll es ja wohl dann eine entsprechende Rente von der Berufsgenossenschaft geben (so zumindest die Aussage der Krankenkasse).

    MfG
    RP2000
  • Ich möcht euch nur mal kurz über den Stand der Dinge informieren.
    Also, der Widerspruch ist beim Amt eingegangen. Er wird bearbeitet, was aber dauern kann, weil viele Widersprüche beim Amt vorliegen........
    Bis dato ist jedoch noch nichts herausgekommen.
  • So, wieder mal möchte ich euch über den Stand der Dinge informieren. Allerdings kann ich euch noch keine Neuigkeiten berichten, da mein Widerspruch offensichtlich noch nicht bearbeitet wurde oder er sich noch in Bearbeitung befindet. 🙁
    O.T.
    Was die Sache mit der Bewertung des Threads betrifft, so fand ich die Antworten bis jetzt sehr hilfreich. Da jedoch das "Thema" (für mich) noch nicht abgeschlossen ist, habe ich den Thread bis jetzt mit erst 60% bewertet. Evtl. benötige ich diesbezüglich ja noch einmal etwas Hilfe.

    LG RP2000
  • RP2000 hat geschrieben:Da jedoch das "Thema" (für mich) noch nicht abgeschlossen ist, habe ich den Thread bis jetzt mit erst 60% bewertet. Evtl. benötige ich diesbezüglich ja noch einmal etwas Hilfe.

    Lieber RP2000,

    danke für Deinen Zwischenbericht!

    Und bezüglich der Bewertung: So soll es auch sein - wenn für Dich das Thema noch nicht abgeschlossen ist / noch weitere Fragen anstehen (könnten), gibt es keinen Grund, das Thema auf 100% zu setzen 😀

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Hallo RP 2000,

    Soweit ich in den Nachrichten mitgekriegt habe, hat die von der Leyen ein Gesetz erlassen, das bei Behinderten einen Mehrbedarf auch bei Hartz 4 vorsieht z.B. Pflege usw. Das ZDF hat im Internet z.B. die Beiträge im Mittagsmagazin über längere Zeit archiviert und vielleicht findet man da den Beitrag noch, in dem genauere Kriterien aufgelistet waren.
    Generell ist das mit den kostenlosen Beratungsdiensten ein guter Tip und wenn man Mitglied beim VdK ist, helfen auch die kostenlos weiter.

    Gruß

    Surfer