E-Rollstuhl oder Rolli mit E-Motion ---> Strom--> Zuschuß ?

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Antworten

  • Schmusi schrieb:
    Hallo Kerstin, 😀

    also Quittungen für unsere Arzneimittel, um die Medikamentenbefreiung zu bekommen 😀.

    Die Befreiung ist abhängig von umserem Einkommen.

    Dann wird das berechnet, und ich bekomme schon ein Fast-Weihnachtsgeschenkebetrag wieder.

    Grüsse von Marianne



    Hallo Marianne,

    ok dann hab ich es doch richtig verstanden.

    Ich beantrage immer im Dezember die Zuzahkungsbefreiung für das kommende Jahr, da muß ich einen Betrag bezahlen und bekomme somit gleich ab Jahresanfang die Befreiung.

    Das ist viel einfacher.

    Winkert...Kerstin
  • KarinM schrieb:
    Schmusi schrieb:
    Hallo liebe Karin, 😀

    eine sehr gute Frage......lächeltbreit.

    Natürlich könnte ich bzw wir das auch machen, doch so kurz vor Weihnachten finde ich das persönlich schöner.

    Mag sein, das ich damit allein stehe, doch falls meine bessere Hälfte eine Lohnerhöhung bekommt, und das war z.B. letztes Jahr, dann zahlt man noch drauf.

    Man hat dann ein Rückenpolster für unverhoffte Dinge, z.B. ein Trockner der dazwischen kam...Da habe ich mich doch sehr gefreut...lacht.

    Es grüßt dich Marianne


    Tja wenn Du Dir die ständigen Zuzahlungen leisten kannst, dann mach das ruhig so. Bei mir würde das jeden Monat mein Portemonaie sehr belasten. Ich könnte mir die hohen Kosten gar nicht leisten. Auch wenn ich sie am Jahresende zurück bekomme.

    Gruß Karin




    Hallo Karin,


    das ist bei mir auch so, wie bei Dir.

    Schönen Abend

    LG Kerstin
  • anka schrieb:
    Hallo Kerstin
    Ich habe gerade für einen Wannenlifter Skalamobil und E-Rollstuhl 175 Euiro überwiesen bekommen Gruß Anka




    Hallo Anka,

    liebes dankeschön für Deine Antwort.

    Gruss Kerstin.


  • Hallo!

    Zum Thema Stromzuschuss gibt es natürlich Geld von der KK zurück! Es gibt dazu sogar ein Gesetz und die Kassen sind dazu verpflichtet, den Strom zu bezahlen.

    Macht Euch schlau oder fragt mich einfach!

    Wenn ihr noch nie einen Stromzuschuss beantragt habt, dann solltet ihr das unbedingt nachholen und dann jährlich beantragen. Wenn ihr einen E-Rollstuhl beispielsweise schon 4 Jahre habt, dann rechnet die KK das auf. Erst auf das Jahr und dann mal wie hier beispielsw. 4 Jahre. Da verschenken die Leute ihr Geld, weil die Kassen einem das ja auch gar nicht sagen! Wenn man erstmalig beantragt ist es ne Menge die man erstattet bekommt. Danach immer jährlich beantragen. Die Kopie der aktuellen Stromrechnung mit schicken. Und die tatsächliche Ladezeit eines Rollstuhls am Tag genau mitteilen.

    Es werden nur die Hilfsmittel unterstützt, die auch nur die Kasse finanziert hat.

    Viel Erfolg!
    Anke


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