Wie bekomme ich die Fahrtkosten für meine Tochter erstattet

Hallo
meine Tochter ist seit dem 1.9.09 in einer Werkstatt für behinderte Menschen untergebracht.
Es existiert da noch kein Fahrdienst so das ich meine Tochter Mo-Frei. dort hinbringe und wieder abhole.
Das sind jeden Tag 80 km 20 hin 20 Lehrfahrt zurück wieder 20 Lehrfahrt hin und 20 zurück.
Meine Tochter verdient da nichts also nicht Steuerpflichtig.
Ich selber bekomme Hartz IV.
Wißt ihr ob da trotzdem die Möglichkeit besteht diese Kilometer steuerlich oder anders abzusetzen/ wiederzubekommen?
Denn es kann normal doch wohl nicht sein ich für diese Summe einstehen muß sind ca 180-200 euro jeden Monat nur an Sprit vom Verschleiß ganz zu schweigen
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Antworten

  • Hallo Mat,

    so weit ich weiß existiert für jede Stadt ein Behindertentransportdienst. Er ist eigentlich für Rollifahrer und Menschen mit starker Gehbehinderung (aG) gedacht, die kein eigenes Auto haben. Aber es gibt auch Einzelfallentscheidungen. Ich kenne zum Beispiel einen altersverwirrten Mann der gut zu Fuß ist und trotzdem 2x pro Woche mit einem Taxi zur Tagespflege gefahren wird oder einen querschnittgelähmten Jugentlichen, der jeden Tag mit einem Schwenksitztaxi 25km zu seiner Lehrstelle gebracht wird. Ich denke ein Antrag bei Deiner Stadt würde sich lohnen. Wenn es für Deine Stadt noch keinen organisierten Behindertentransportdienst gibt, dann bestimmt eine andere Lösung, mit der Taxifahrten bezahlt werden können. Je nach Kommune werden Wertmarken oder Gelder ausgezahlt, die zur freien Verfügung stehen. Wenn Deine Kommune für Deine Tochter Taxigeld zahlt, darfst Du das auch für Dein eigenes Auto verwenden.

    http://www.myhandicap.de/fahrdienst-rollstuhl-de.html

    Gruß Karin
  • Liebe Mat,

    erstmal willkommen bei uns! 😀

    Gestern haben wir in unserem Infobereich einen Artikel über Steuertipps für behinderte Menschen veröffentlicht: http://www.myhandicap.de/steuertipps-behinderte-menschen.html

    Fahrten zur Arbeit können steuerlich abgesetzt werden. Hat Deine Tochter mindestens 70 GdB, können statt der geltenden Pauschalsätze die für die Fahrten tatsächlich entstandenen Kosten bei der Einkommenssteuererklärung als so genannte Werbungskosten berücksichtigt werden. Leerfahrten können auch anerkannt werden, wenn die Umstände es verlangen.

    Weiter können auch private Fahrten abgesetzt werden. Mehr hierzu in dem besagten Artikel.

    Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen. Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Tom_MyHandicap schrieb:
    Liebe Mat,

    erstmal willkommen bei uns! 😀

    Gestern haben wir in unserem Infobereich einen Artikel über Steuertipps für behinderte Menschen veröffentlicht: http://www.myhandicap.de/steuertipps-behinderte-menschen.html

    Fahrten zur Arbeit können steuerlich abgesetzt werden. Hat Deine Tochter mindestens 70 GdB, können statt der geltenden Pauschalsätze die für die Fahrten tatsächlich entstandenen Kosten bei der Einkommenssteuererklärung als so genannte Werbungskosten berücksichtigt werden. Leerfahrten können auch anerkannt werden, wenn die Umstände es verlangen.

    Weiter können auch private Fahrten abgesetzt werden. Mehr hierzu in dem besagten Artikel.

    Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen. Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap



    Hallo Tom,

    Vielen Dank aber in dem Artikel steht nicht das Menschen die keine Steuern zahlen Steuern zurück bekommen.
    Oder habe ich da einen Denkfehhler, steht meiner Tochter das Geld trotzdem zu obwohl von ihr oder mir keine Steuern eingehen ?
    Ich denke so, es kommen keine Steuern rein also gibt es auch kein Geld zurück.
    Ist das falsch ?
    Oder haben diese Kilometersätze nichts mit Steuerzahlungen zu tun ? sondern stehen den behinderten Person so oder so zu ?

    Viele Grüße


  • KarinM schrieb:
    Hallo Mat,

    so weit ich weiß existiert für jede Stadt ein Behindertentransportdienst. Er ist eigentlich für Rollifahrer und Menschen mit starker Gehbehinderung (aG) gedacht, die kein eigenes Auto haben. Aber es gibt auch Einzelfallentscheidungen. Ich kenne zum Beispiel einen altersverwirrten Mann der gut zu Fuß ist und trotzdem 2x pro Woche mit einem Taxi zur Tagespflege gefahren wird oder einen querschnittgelähmten Jugentlichen, der jeden Tag mit einem Schwenksitztaxi 25km zu seiner Lehrstelle gebracht wird. Ich denke ein Antrag bei Deiner Stadt würde sich lohnen. Wenn es für Deine Stadt noch keinen organisierten Behindertentransportdienst gibt, dann bestimmt eine andere Lösung, mit der Taxifahrten bezahlt werden können. Je nach Kommune werden Wertmarken oder Gelder ausgezahlt, die zur freien Verfügung stehen. Wenn Deine Kommune für Deine Tochter Taxigeld zahlt, darfst Du das auch für Dein eigenes Auto verwenden.

    http://www.myhandicap.de/fahrdienst-rollstuhl-de.html

    Gruß Karin






    Hallo Karin,

    Vielen Dank das Problem bei mir ist das wir in Hamburg wohnen die Werkstatt aber in Schleswig Holstein ist und da sagt das Landesamt Nein weit außerhalb des Einzugsgebietes wir würden wenn nur bis zur Stadtgrenze zahlen.
    Die Pauschale die du angesprochen hast bekommt meine Tochter in Höhe von 160 euro monatlich da wurde mir aber gesagt das diese damit nichts zu tun hat sondern nur für zusätzliche Fahrten wie Besuche Veranstaltung etc sind sprich man könne diese auch nicht erhöhen damit meine Spritkosten gedeckt wären.
    Interesant wäre es zu wissen ob diese Steuerpauschale auch dann gezahlt wird wenn keine Steuern eingehen.

    Viele Grüße


    Mat
  • Hallo Mat,

    mich wundert das Deine Tochter nur innerhalb Hambugs gefahren werden kann. Bei uns hier gilt eine Grenze von 20km im Umkreis der Stadt. Es kann natürlich sein, daß es in Hamburg etwas komplizierter ist weil Hamburg Stadt und Bundesland zugleich ist und hinter den Toren Hamburgs ein anderes Bundesland beginnt. Aber es muß doch eine Regelung geben, die auch für Deine Tochter gilt. Wie ist das denn mit den kleinen Orten um Hamburg herum. Haben die alle eine Körper- oder Geistigbehindertenschule? Was ist denn wenn ein behindertes Kind in Schleswig Holstein wohnt und in Hamburg zur Schule geht. Wird dann ein Behindertentransport organisiert und finanziert? Ich finde das wäre eine Überlegung wert, die man der Ratsfraktion Deiner Stadt unter die Nase halten könnte. Wenn es hier mit dem Behindertentransport Probleme gibt, ich mache Handbikesport als Leistungsport, dann schreibe ich allen Parteien der Ratsfraktion meiner Stadt eine e-Mail. Was die zur Zeit entstehenden Kosten durch Deine Chauffeurtätigkeit angeht kann ich Dir leider keinen Tipp geben. Ich kann Dir nur raten evtl. von der Arge einen Zusschuß zu fordern, die eigentlich froh sein sollte, daß Deine Tochter ihr eigenes Geld verdient. Ich habe leider nie ein eigenes Auto gefahren. Ich war immer Fahrradfahrer oder U-Bahn- bzw. Busfahrer. Das hat sich auch durch meinen Rollstuhl nicht geändert.

    Gruß Karin


  • Hallo Karin,
    hier ist das tatsächlich so geregelt andere Länder andere Sitten
    Stadtgrenze und Schluß.
    Auch wenn der Fall anders rum wäre also von Schleswig Holstein nach Hamburg ist an der Stadtgrenze Schluß.
    Die Super Begründung dafür lautet das Kind / Person muß da nicht in die Werkstatt gehen gibt genug in Hamburg.
    Das stimmt aber min. 2 Jahre sind da noch an Wartezeit vorhanden.
    Die Bergründung habe ich damals auch schon gehört als meine Tochter in eine nicht staatliche Schule gegangen ist da hieß es auch keine Kosten weder volle noch anteilige Übernahme möglich.
    Arge kommt nicht in Betracht weil meine Tochter nichts verdient obwohl die Einrichtung auf dem ersten Arbeitsmarkt angesiedelt ist.

    Viele Grüße
    Marc
    KarinM schrieb:
    Hallo Mat,

    mich wundert das Deine Tochter nur innerhalb Hambugs gefahren werden kann. Bei uns hier gilt eine Grenze von 20km im Umkreis der Stadt. Es kann natürlich sein, daß es in Hamburg etwas komplizierter ist weil Hamburg Stadt und Bundesland zugleich ist und hinter den Toren Hamburgs ein anderes Bundesland beginnt. Aber es muß doch eine Regelung geben, die auch für Deine Tochter gilt. Wie ist das denn mit den kleinen Orten um Hamburg herum. Haben die alle eine Körper- oder Geistigbehindertenschule? Was ist denn wenn ein behindertes Kind in Schleswig Holstein wohnt und in Hamburg zur Schule geht. Wird dann ein Behindertentransport organisiert und finanziert? Ich finde das wäre eine Überlegung wert, die man der Ratsfraktion Deiner Stadt unter die Nase halten könnte. Wenn es hier mit dem Behindertentransport Probleme gibt, ich mache Handbikesport als Leistungsport, dann schreibe ich allen Parteien der Ratsfraktion meiner Stadt eine e-Mail. Was die zur Zeit entstehenden Kosten durch Deine Chauffeurtätigkeit angeht kann ich Dir leider keinen Tipp geben. Ich kann Dir nur raten evtl. von der Arge einen Zusschuß zu fordern, die eigentlich froh sein sollte, daß Deine Tochter ihr eigenes Geld verdient. Ich habe leider nie ein eigenes Auto gefahren. Ich war immer Fahrradfahrer oder U-Bahn- bzw. Busfahrer. Das hat sich auch durch meinen Rollstuhl nicht geändert.

    Gruß Karin



  • Na ja ein richtiges Gehalt wird sie nicht bekommen, aber doch wenigstens sowas wie eine Aufwandentschädigung, oder? Wenn Deine Tochter dort für umme arbeitet ist das echt ein starkes Stück. Ich würde mich ausgenutzt fühlen.

    Gruß Karin
  • Hallo zusammen,

    zunächst einmal ein kurzer Hinweis an KarinM: Die "Gehälter" in Werkstätten für Menschen mit Behinderung sind überall nicht gerade üppig und nicht wirklich mit den Gehältern in der freien Wirtschaft vergleichbar.

    Marc:
    Wenn die Regelung in Hamburg es besagen, dass Fahrtkosten nur bis zur Stadtgrenze übernommen werden, dann kann man dagegen nicht wirklich vorgehen. Auch eine Klage auf das Grundrecht, wie z.B. in diesem Fall http://www.myhandicap.de/forum_ueberblick.html?&tx_mmforum_pi1[action]=list_post&tx_mmforum_pi1[tid]=3176&tx_mmforum_pi1[page]=1&tx_mmforum_pi1[sword]=Janssen#pid22663 , wird wohl schwierig sein, da geeignete Einrichtungen ja offenbar in Hamburg vorhanden sind - wenn auch mit Wartezeit.

    Steuererleichterungen bringen natürlich kein Geld, sondern sorgen nur dafür, dass Du mehr von Deinem Geld behalten darfst.

    Deshalb würde ich es mit Diplomatie versuchen, also dem entsprechenden Sachbearbeiter auf einer menschlichen Ebene zu begegnen.

    Wenn auch das scheitert würde ich mir wohl wenigstens den Teil der Fahrtkosten erstatten lassen, die erstattungsfähig sind. Danach würde ich rechnen, ob ich es mir leisten kann, meine Tochter weiter in diese Werkstatt zu schicken. So traurig das ist. Geld regiert nun mal die Welt...

    Ist es denn vielleicht möglich, dass Deine Tochter unter der Woche bei der Werkstatt wohnt? Oftmals sind auch Wohnangebote für Menschen mit Behinderung angegliedert.
  • Hallo Justin,

    ich weiß wie hoch die Gehälter in Werstätten sind. Sie liegen bei einer Vollzeitbeschäftigung zwischen 300€ und 400€. Deshalb stellte ich auch den Begriff "Auwandentschädigung" in den Raum.

    Gruß Karin
  • KarinM schrieb:
    Sie liegen bei einer Vollzeitbeschäftigung zwischen 300€ und 400€.


    Also, ich habe von Beträgen gehört, die halb so hoch sind... Aber vielleicht liegt das auch daran, dass dort die Wohnangebote mit angegliedert sind.

    Wünsche Dir ein schönes Wochenende! 😀
  • Hallo Karin,
    es ist tatsächlich so das meine Tochter für null da arbeitet, sie hätte wenn das Arbeitsamt die Kosten für die Werkstatt
    übernommen hätte ein Taschengeld in Höhe von 70 euro erhalten da aber jetzt das Landesamt für Reha der Kostenträger für die Werkstatt ist gibt es nichts.
    Arbeitszeit sind tgl.6 Std.

    Gruß Marc
  • Hallo Justin,
    eine Wohngruppe wird es da ca.in 1,5 Jahren geben ist alles noch ganz frisch.
    Welche Kosten sind denn da erstattungsfähig ?
    Das kann mir weder der Steuerberater noch das Sozialamt und auch nicht die Arge beantworten,selbst das Landesamt für Reha zuckt da die Schultern.
    Vile Grüße Marc
  • Hallo Mat,

    vielen Dank für Deine Antwort! Tut mir leid, dass ich mich nicht gleich genauer ausgedrückt habe. Aufgrund dieser Aussage, war ich davon ausgegangen, Du hast schon einen Ansprechpartner für die Fahrtkosten:

    Mat schrieb:

    Vielen Dank das Problem bei mir ist das wir in Hamburg wohnen die Werkstatt aber in Schleswig Holstein ist und da sagt das Landesamt Nein weit außerhalb des Einzugsgebietes wir würden wenn nur bis zur Stadtgrenze zahlen.


    Nun, da, wie Du schreibst, das Landesamt für Reha der Kostenträger für den Werkstattbesuch ist (wieso eigentlich die und nicht die Arge?), solltest Du auch dort die Übernahme der Fahrtkosten beantragen. Schriftlich!

    Das sähe dann in etwa so aus:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    als Kostenträger der Maßnahme (Aktenzeichen) für meine Tochter beantrage ich bei Ihnen die Übernahme der Fahrtkosten in Höhe von ... Euro monatlich.

    Diese Kosten ergeben sich aus der Fahrstrecke von ... Kilometer, die ich vier Mal wochentags zurück legen muss, um meine Tochter in die Werkstatt zu bringen bzw. abzuholen.

    Da meine Tochter bereits seit 01.09.09 in der Werkstatt arbeitet und die o.g. Fahrtkosten bereits seitdem anfallen, bitte ich um eine schnelle Bearbeitung dieser Angelegenheit. Zugleich beantrage ich auch eine rückwirkende Erstattung der Fahrtkosten.

    Sollten Sie für diesen Antrag sachlich nicht zuständig sein, bitte ich um Benachrichtigung und entsprechende Weiterleitung meines Antrages.

    Mit freundlichen Grüßen,


    Daraufhin wirst Du Post von denen bekommen. Dann siehst Du ob und wieviel sie Dir erstatten. Und wenn Sie dir nichts erstatten wollen, an wen sie es weitergeleitet haben.

    Sollten sie es nicht weiterleiten und nur ablehnen, kannst Du dem widersprechen.

    Alternativ würde ich mir an Deiner Stelle noch einige Angebote von Fahrdiensten für die Beförderung Deiner Tochter einholen und die Übernahme dieser Kosten beantragen.

    Dann kannst Du dich auch weiter um eine Arbeit bemühen und musst nicht ständig Deine Tochter fahren.

    Ich hoffe, das hilft Dir weiter!
  • Justin.MyHandicap schrieb:
    KarinM schrieb:
    Sie liegen bei einer Vollzeitbeschäftigung zwischen 300€ und 400€.


    Also, ich habe von Beträgen gehört, die halb so hoch sind... Aber vielleicht liegt das auch daran, dass dort die Wohnangebote mit angegliedert sind.

    Wünsche Dir ein schönes Wochenende! 😀




    Genau Justin, das ist hier in Schleswig Holstein auch so, aber ohne wohnen.

    Dir ein schönes WE.
    LG Kerstin
  • Ja das kann sein. Manchmal werden die Bezüge auch willkürlich gekürzt. Ich kenne einen Jungen Mann der Autist und Gehörlos ist. Er ist ein relativ leicht zu händeln, sehr selbständig und braucht nicht viel Betreuung. Er arbeitet Vollzeit in einer Werkstatt und wohnt zuhause. Er bekommt heute etwas über 300€, vor zwei Jahren war das fast doppelt so viel. Keiner weiß warum die "Gehälter" plötzlich so stark gekürzt wurden.

  • Hallo Justin,
    die Arge / Sachbearbeiter hat meine Tochter nicht als Werkstattfähig auf dem ersten Arbeitsmarkt eingestuft deswegen zahlt jetzt das Landesamt.
    Ich werde die mal so anschreiben obwohl mir da schon gesagt wurden ist wenn überhaupt dann 2,50 euro pro Tag.
    Ist witzig selbst eine Monatskarte kostet dafür schon um die 120 euro die sie dann auch bezahlen würden.
    Viele Grüße

    Mat
  • Verstehe ich das richtig? Die Karte würden sie zahlen? Spricht denn irgendetwas dagegen, dass Du deine Tochter nicht selbst fährst?
  • Hallo Justin,
    ja die Monatskarte würden Sie zahlen ich könnte als Begleitperson klar umsonst Mitfahren hätte dann allerdings eine Fahrzeit von ca.1,5 Std.Wären dann 6 Std tgl. für mich.
    Gegen das Fahren spricht so nichts bis auf die Kosten die Entstehen sind ca.200 euro nur für Benzin im Monat dazu kommen na klar noch Verschleiß usw
    LG Mat
  • Hallo Mat,

    also ich finde, das sind schon schwerwiegende Gründe. Die dagegen sprechen, dass Du deine Tochter selbst fährst.

    Zumal Du dann ja auch dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, wenn Du quasi der Chauffeur Deiner Tochter sein musst...

    Deine Tochter muss also, auch wenn sie eine Fahrkarte hat, begleitet werden? Habt Ihr das schriftlich? Von einem (Fach-)Arzt?
  • Hallo Justin,
    ja das würde ich schriftlich bekommen unter anderem weil meine Tochter fremd und eigengefährdendes Verhalten hat,ferner ist das auch in ihrem Ausweis ag,G,H,100%
    und B vermerkt.
    Viele Grüße
    Mat