Mögliche Nötigung oder Erpressung

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  • Oberlausitz1982 schrieb:
    Danke für den Rat das werde ich auch tun mal mit denen in Kontakt treten usw. desweiteren habe ich nun die Schnauze mal so richtig voll und werde ab Montag einen Anwalt damit beauftragen das er sich dieser Sache annimmt und das regelt




    Gerne.

    Den Anwalt kannst Du Dir sparen, der Sozialverband hat natürlich auch Anwälte.


    LG Kerstin
  • Hallo Oberlausitz1982,

    zuerst einmal die Rechtliche Sittuation:

    Deine medizinischen Daten unterliegen einem besonderem Schutz, der im BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) klar geregelt ist. Demnach bist du in keiner Weise verpflichtet, irgendwelche Aufhebungseinwilligungen zu unterschreiben, die sich auf deine med. Daten beziehen.
    Hinzu kommt, das der jenige, der diese Daten einsehen möchte, fachlich und sachlich dazu geeignet sein muß. Diesen Umstand muß sowohl eine Behörde (Beamter), als auch irgendwelche Mitarbeiter von Organisationen, nachweisen. (Wohl gemerkt, du mußt denen ncht nachweisen das sie geeignet sind, sondern die müssen es dir nachweisen.)
    Wie du schreibst, ist bei dir die ARGE zuständig, das heißt für mich das bei dir nicht eine Behörde, sondern eine (in der Regel...) vom Kreis oder Gemeinde eingesetzte Personengesellschaft, die Hoheitsaufgaben der BA übernommen haben.
    So mit haben die Mitarbeiter der ARGE keinen Beamtenstatus und sind erst einmal grunsätzlich nicht befugt deine med. Unterlagen einzusehen, da man diesen grundsätzlich Unterstellen kann, fachlich nicht geeignet zu sein.

    Zunächst würde ich dir Raten, gegen alle Bescheide die du erhalten hast, einen Widerspruch einzureichen (Dies kann auch pauschal und ohne nähere Begründung geschehen),und oder einen Überprüfungsantrag zu stellen (Ebenfalls auf alle bisherigen Bescheide....). Als Step 2, forderst du die ARGE auf dir einen sogen. Verfahrensnachweis (Datenschutzrecht)zu übergeben. Hier solltest du einen klaren Termin setzen ( in der Regel max. 14 Tage ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch den Sachbearbeiter....). An deiner Stelle würde ich diese Anschreiben persönlich dort abgeben (allerdings nicht bei deinem "persönlichem Pfleger" sondern bei dem erst besten, der dort Tätig ist oder einem Vorgesetzten der ARGE (Leiter, Geschäftsführer etc.). Parallel dazu stellst du gegen den entsprechenden Sachbearbeiter eine soen. Dienstbeschwerde die du auch nicht weiter begründen mußt allerdings mit dem Hinweis auf den Vorgang (Dies verhindert, das deine Widersprüche oder Überprüfungsanträge genau von diesem bearbeitet werden können, da der das dann nicht darf...). Ein weiterer Schritt ist jetzt vorab den Datenschutzbeauftragten des Landes (in deinem Fall vermutlich Brandenburg...) dazu aufzufordern deinen Fall zu prüfen (Hierzu ist er verpflichtet, und wird denen sicherlich mächtig auf die Füße treten.)

    Als nächsten Schritt legst du eine dringlichkeits Klage bei deinem zuständigen Sozialgericht ein, hierzu bedarf es zunächst keinem Anwalt, obwohl es den Vorgang erheblich vereinfacht. Übrigens sind SGB Verfahren für dich Kostenlos und du kannst auch die Anwaltskosten übernehmen lassen.

    Alles in allem halte aber die Fristen im Auge. Da ich davon Ausgehe, das du einen GDB > 50 hast, sind die bearbeitungsfristen durch die entsprechenden Stellen auf max. 14 Tage beschränkt, danach muß die zuständige Stelle rechtsverbindlich Bescheiden. (Siehe hier, Fristen nach dem SGB IX...).

    Bin jetzt mal gespannt, was bei dir dabei raus kommt.

    MFG
    Ralf S



  • Ich denke mal das wenn ich sturr bleibe ( und das werde Ich ) das ich erst einmal in 1 Instanz weiter ohne Geld bleiben werde, 2 ohne Krankenversicherung und 3 dadurch ohne medizinische Versorgung, was dann irgendwann dazu führen könnte das ich eventuell einen massiven gesundheitlichen Rückfall erleide, aber daran denke ich bis jetzt noch nit, darüber mache ich mir erst Gedanken wenn es soweit sein sollte.
    Nun habe ich erst mal eine Anwältin darauf angesetzt und die Versucht nun alles was irgendwie geht um das schnell wieder ausser Kraft zu setzen