Mögliche Nötigung oder Erpressung

Kann die ARGE von mir eine Unterschrift für eine Schweigepflichtentsbindung fordern unter Androhung das Sie mir alle Leistungen einstellt
Stellt das nicht den Tatbestand einer Nötigung oder gar einer Erpressung dar?
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Antworten

  • Hallo Oberlausitz,
    das ist eine gute Frage.
    Die kann ich dir Rechtlich nicht beanworten aber ich würde es nicht tun.
    Stellt sich nämlich die Frage wozu ist das gut.
    Haben sie dir das Begründet?
    Es hört sich nach Erpressung an.
    Ist meine Meinung aber die Experten werden sich schon noch zu Wort melden.
    Gruß
    Herbi
  • Also bisher drohen Sie es nur an, das Sie 100% der Leistung einstellen werden wenn ich nicht endlich diese Schweigepflichtentbindung unterschreiben tu, dazu sagen muss ich auch das ich ihnen Angeboten habe Einsicht in die benötigten Krankenunterlagen und Arztunterlagen zu bekommen welche Sie benötigen da ich eine Kopie davon in meinem Besitz habe.
  • Hallo Oberlausitz!

    Du musst denen keine Schweigepflichtentbindung geben. Ich hab was ähnliches durch. Hab denen auch nichts zu meiner Gesundheit gesagt. Allerdings bekomme ich keine Leistung von denen. Wollte nur Fahrtkosten zu einer Weiterbildung während der Kurzarbeit.
    Es kann aber passieren, dass sie dich vom Amtsarzt untersuchen lassen. Das haben sie mir auch angedroht, fals ich mal wieder arbeitslos werde.
    Die Leistung deswegen streichen geht eigentlich nicht. Mit welcher Begründung wollen sie das denn durchsetzen?

    MfG virago
  • Hallo,
    ich werde deine Anfrage einem Anwalt vorlegen.

    Viele Grüße,
    Iris Redaktion MyHandicap
  • Hallo,

    mich hat das Amt zum amtsarzt geschcikt, nach dem mein sachbearbeiter
    nach der zweiten OP gemerkt hat, dass ich wohl nicht mehr vermittelbar bin.
    Das ist eine Wiedereingliederungsbestätigung. -heißt glaubeich so- in diesem Schreiben sthet drin, was ich tun muß und was das Amt dafür tut.
    Das ist aber wohl vom Gesetzt her so vorgeschrieben. Also es ist ein Formblatt, was überall angehängt wird. Doch im Grunde ist es immer ein freiwilliger Zwang.

    Letztendlich war es mir gleich, weil ich nichts zu verbergen hatte. Und jetzt beziehe ich Rente...
  • Zu Verbergen habe ich ja auch nichts,jedoch war meine damalige Sachbearbeiterin so nett, da der Amtsarzt nichts mit meiner Krankheit anfangen konnte bei einigen meiner Ärzte ein Ärztliches Gutachten in Auftrag zu geben,welche ich dann bezahlen durfte da ich ihnen mit der Schweigepflichtsentbindung damals auch automatisch dieses gestattet hatte und wie sagt man so schön aus Fehlern wird man schlau und daher entzog ich ihnen diese Schweigepflichtsentbindung, denn noch mal diese gesamten Gutachten zahlen darauf habe ich um ehrlich zu sagen keine Lust und 2 kein Geld.
    Dumm nur das jeder neue Sachbearbeiter aus mir nicht verständlichen Gründen alles wieder von vorne Prüfen muss,so das sich alles nun schon seit Anfang 2008 hinziehen tut.
  • Hallo,
    ich bestimmten Kreisen nennt man das ABM-Maßnahme.
    Wer keine Arbeit hat der Beschaft sich welche oder bekommt sie auf die art
    vom Amt.

    Das ist eine Masche wenn es sich schon so lange hin zieht.
    Ich bin der Meinung wenn du ihnen Anbietest die Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sie das nicht annehmen dann haben sich Pech gehabt.
    Die Kosten für ein Gutachten sollen sie dann aber Bitte Schön selber tragen.

    Mal sehen was unser Recht dazu sagt:.......
    Wofür haben wir Anwälte die es wissen sollten.
    Gruß
    Herbi

  • @ Herbi53 schon mal das Stichwort Mitwirkungspflichten gehört?
    Diese besagen unter anderem das man alles tun muss .... usw. dazu zählt auch die Tatsache das ich die Gutachten bezahlen musste "halt meine Mirkungspflicht".
    Bei Verstoss hagelt es halt Strafen usw. und so langsam artet das gesamte in einen kleinen Krieg aus zwischen denen und mir,was ziemlich an die Substanz und an meine Gesundheit geht
  • Genau, so kenne ich das auch. Mitwirkungspflicht. Aber bezahlen mußte ich hier noch nie was... Ichhätte mich mal irgendwo erkundigt ob man das nicht zurückerstattet bekommt, wenn die Deine Kopien nicht anerkennen.
  • Wie schon erwähnt meine Unterschrift unter der damaligen Schweigepflichtsentbindung war der Ausschlag damals dafür das ich diese Kosten tragen musste da führte kein Weg worbei da es so auch in den Vorschriften unserer ARGE steht das die das damit machen durften und noch immer dürfen.
  • Hallo!

    Jetzt muß ich mich einmischen,weil ich etwas nicht verstehe.Wenn ich meine Ärzte von der Schweigepflicht entbinde,dann heißt doch noch lange nicht,das ich dafür bezahlen muß!? Oder.Wenn dies gegenüber der ARGE gemacht wird,dann erwarte ich auch genaueste Aufklärung und wenn sie dafür von den Ärzten Gutachten wollen,dann sollten sie auch die Kosten tragen.Soetwas muß doch im Vorfeld genau geklärt werden.

    Soviel Geld hat doch ein Arbeitsloser auch nicht,das er solche Gutachten bezahlt.

    Kann mich da mal jemand aufklären.Ist einfach nur Neugier,da ich bereits in Rente bin betrifft mich das nicht,aber geht mit durch den Kopf.

    Gruß
    SENDRINE
  • Sendrine schrieb:
    Hallo!

    Jetzt muß ich mich einmischen,weil ich etwas nicht verstehe.Wenn ich meine Ärzte von der Schweigepflicht entbinde,dann heißt doch noch lange nicht,das ich dafür bezahlen muß!? Oder.Wenn dies gegenüber der ARGE gemacht wird,dann erwarte ich auch genaueste Aufklärung und wenn sie dafür von den Ärzten Gutachten wollen,dann sollten sie auch die Kosten tragen.Soetwas muß doch im Vorfeld genau geklärt werden.

    Soviel Geld hat doch ein Arbeitsloser auch nicht,das er solche Gutachten bezahlt.

    Kann mich da mal jemand aufklären.Ist einfach nur Neugier,da ich bereits in Rente bin betrifft mich das nicht,aber geht mit durch den Kopf.

    Gruß
    SENDRINE


    genauso sehe ich das auch
  • So es gibt neues in Sachen diesen Themas
    Habe heute ein Schreiben bekommen in dem die ARGE nun ernst macht Sie entzieht mir mit sofortiger Wirkung alle Leistungen zu 100% was bedeutet keine Miete,keine Krankenversicherung usw. mehr


  • Aber Hallo!


    Wo sind wir denn????

    DAS KANN DOCH NICHT UND DARF DOCH NICHT SEIN!!!🙁

    ich bitte mit Dir hier um Hilfe!!

    Immer häufiger wird überreagiert und fehlt in den Behörden das verständnis für das gegenüber,dann kommt der Hammer der Macht zum vorschein.

    Laß bloß den Kopf nicht hängen und nicht überreagieren.
    Du bist nicht allein!!!

    Gruß
    SENDRINE 😀
  • Oberlausitz1982 schrieb:
    So es gibt neues in Sachen diesen Themas
    Habe heute ein Schreiben bekommen in dem die ARGE nun ernst macht Sie entzieht mir mit sofortiger Wirkung alle Leistungen zu 100% was bedeutet keine Miete,keine Krankenversicherung usw. mehr






    Das haben sie getan, weil DU Deiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen bist, das kündigen sie allerdings auch an.


    Und wenn Du eine Schweigenpflichtentbindung unterschreibst, musst Du nicht automatisch zahlen, es sei denn sie haben Dir eine Zahlunsgverpflichtung dazu gelegt und Du hast unterschrieben.





    Mein Rat:

    Tritt in den Sozialverband Deutschland ein, die werden Dir bei solchen Problemen uvm.immer zu Seite stehen.
    Das kostet 5 Euro im Monat und bei Bedarf klagen sie auch.

    Das ist gut investiertes Geld



    LG Kerstin

    [PDF]
    Alg II Schweigepflichtentbindung
    Dateiformat: PDF/Adobe Acrobat - Schnellansicht
    BA ALG II - Schweigepflichtentbindung - 04.2009. Seite 1 von 2 ... erteilten Schweigepflichtentbindung im Rahmen der Amtsermittlungspflicht Untersuchungen ...
    www.arbeitsagentur.de/zentraler.../Schweigepflichtentbindung.pdf - Ähnlich
  • Also folgendes noch malig zu diesem Thema
    Ich habe der ARGE angeboten das ich ihnen die Ärztlichen Unterlagen zur Einsicht vorlegen werde usw. da eine komplette Kopie davon in meinem Besitz ist, desweiteren verlangt ja die ARGE auch das ich eine Einwilligung Unterschreibe welche Sie Bevollmächtigt Ärztliche Gutachten in meinem Auftrag auf anfertigen und bezahlen zu lassen und da mache ich wie gesagt nicht mit da ich wie gesagt dieses alles bereits habe nur Sie es wer weis warum auch immer nicht anerkennen wollen
  • Hallo!

    Ich möchte mich hier etwas Kerstin anschließen! Ohne Hilfe wirst Du wohl keine Chance haben.Du könntest versuchen die copierten Unterlagen persönlich dort vorbeizubringen bei der ARGE und noch mal das persönliche Gespräch suchen mit einem höher gestellten Mitarbeiter.
    Vielleicht hat dieser ein Einsehen und hilft Dir das ganze zu richten.

    Oder Du versuchst durch einen Anwalt die nötige Hilfe zu bekommen.
    Es muß geklärt werden,was schief gelaufen ist.

    Manche Behörden reagieren über. Hatte vor zwei Wochen ein nicht sehr schönes Gespräch.
    Man darf aber nicht vergessen,da sitzen auch nur Menschen.

    Es schmerzt und es tut unendlich weh,das kenne ich zu genüge.Die richtige Stelle zu finden wo man sich aufgehoben fühlt ist nicht einfach,aber auch nicht unmöglich.
    Viel Glück weiterhin und ein hoffen auf baldige Lösung!!
    Gruß
    SENDRINE 😀
  • Ich denke auch das es nur noch helfen kann über einen Anwalt, was anderes verstehen die so denke ich nicht mehr auch wenn das nicht dienlich ist und eventuell das Verhältnis noch weiter verhärtet und das mit der sponatanen Vorsprache klingt gut ist aber nit zu realisieren da man bei uns ohne Termin keine Vorsprache bekommt und wenn jemand da laut wird fliegt er höfflich aber bescheiden mit Hilfe des Sicherheitsdienstes heraus und eine Strafanzeige usw. will ich nicht auch noch mir einfangen
  • Oberlausitz1982 schrieb:
    Also folgendes noch malig zu diesem Thema
    Ich habe der ARGE angeboten das ich ihnen die Ärztlichen Unterlagen zur Einsicht vorlegen werde usw. da eine komplette Kopie davon in meinem Besitz ist, desweiteren verlangt ja die ARGE auch das ich eine Einwilligung Unterschreibe welche Sie Bevollmächtigt Ärztliche Gutachten in meinem Auftrag auf anfertigen und bezahlen zu lassen und da mache ich wie gesagt nicht mit da ich wie gesagt dieses alles bereits habe nur Sie es wer weis warum auch immer nicht anerkennen wollen



    Hallo, ich habe das schon beim

    ersten Mal verstanden.

    Sorry, mir ist nicht bekannt, das in einer Schweigepflichtentbindung etwas von bezahlen von Gutachten steht.


    Eine Schweigepflichtentbinung unterschreibst Du und gibst damit Dein Einverständniss, dass Ärzte Auskunft über Deinen Gesundheitszustand geben können, das beinhaltet natürlich auch das erstellen von Gutachten.

    Mein Rat nochmal:

    Tritt in den Sozialverband Deutschland ein.

    http://www.sovd.de

    Alle weiteren Diskusssionen bringen meiner Meinung nach garnichts, die kosten einfach nur Zeit und die hast Du nicht.


    Viel Erfolg.

    LG Kerstin
  • Danke für den Rat das werde ich auch tun mal mit denen in Kontakt treten usw. desweiteren habe ich nun die Schnauze mal so richtig voll und werde ab Montag einen Anwalt damit beauftragen das er sich dieser Sache annimmt und das regelt