Guten Tag im Forum.
Es gibt von den Kassen lt. SGB11§4 einen Zuschuss von 2557€ für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen. Hierzu zählen auch Schwellenaustausch an Türen, sodass Rollstuhlgerecht.
Nun erhält Frau A. eine Ablehnung für eine Balkon/Terrassentür, da ein Balkon/eine Terrasse nicht zur üblichen Ausstattung einer Wohnung gehöre. Für Frau A. ist aber die Nutzung Balkon/Terrasse die einzige Möglichkeit, ohne fremde Hilfe soziale Kontakte zu erhalten, sprich andere Menschen zu sehen oder über die Grundstücksgrenze hinweg ein Gespräch zu führen. Wer kann qualifiziert eine Rat wegen Widerspruch erteilen?
LG berlin-klaus
Hallöchen - schau mal auf die Internetseite : pflegerechtsberater.de oder pflegeverantwortung.de (Suche - Widerspruch)
DER FOLGENDE TEXT IST EIN KLEINER AUSZUG DARAUS - ICH HOFFE, ES HILFT WEITER - VIEL GLÜCK!!!
Wer glaubt, in seinen Rechten verletzt worden zu sein, kann gegen die Entscheidungen der Pflegekasse Widerspruch einlegen.
Der Widerspruch ist bei der Behörde einzulegen, die den Bescheid erlassen hat, gegen den sich der Widerspruch richtet.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb eines Monats einzulegen. Das Widerspruchsverfahren ist kostenfrei.
Zur Niederschrift bedeutet, dass ein Mitarbeiter der Pflegekasse den mündlich vorgetragenen Widerspruch formulieren und schriftlich festhalten muss. Der Widerspruch sollte begründet werden. Zur Wahrung der Frist reicht auch ein Widerspruch ohne Begründung, dabei ist es aber sinnvoll darauf hinzuweisen, dass die Begründung nachgereicht wird.
Tipp: Der Widerspruch sollte sogar zunächst ohne eine Begründung eingelegt werden. Fordern Sie das Gutachten an, erst aus dem Gutachten können Sie erkennen wie der Gutachter seine Entscheidung begründet hat. Erst mit diesem Wissen ist es möglich den Widerspruch sachlich zu begründen. Die Pflegekasse muss Ihnen das Gutachten zur Verfügung stellen, Sie haben ein Recht auf Akteneinsicht.
Hier kann zum Beispiel erkannt werden ob der Gutachter einfach immer den untersten Wert für die erforderliche Zeit eingetragen hat. Dies kann möglicherweise darauf hindeuten, dass er keine individuelle Einstufung vorgenommen hat. Andererseits ist die Chance einer Höherstufung auch bei einem „geneigteren“ Gutachter nicht sehr wahrscheinlich, da er eine sehr Deutliche Abweichung feststellen müsste.
Grundsätzlich kann der Widerspruch auch per Fax eingelegt werden, hierbei ist jedoch die Frage des Zugangs möglicherweise ein Problem, da das Faxprotokoll hier nicht ausreicht.
Ein Widerspruch per Email ist nicht möglich.
Grundsätzlich ist es sinnvoll den Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein zu versenden.
Hallo!
Hat Frau H. schon mit Ihrem Vermieter das Problem besprochen oder ist Sie Eigentümerin?
Welche Höhe ist zu überwinden?
Ein Bekannter hat vor einiger Zeit eine Rampe mit 4cm Höhe aus Holz gezaubert welche durch gummierten Untergrund nicht verrutschen kann.Das ganze hat kaum was gekostet.
Manchmal weiss auch der Wohnungsinhaber eine Lösung und kommen entgegen.
LG
SENDRINE
Vermieter ist informiert, es gilt 15 cm nach außen zu überbrücken, es muss eine neue Tür rein weil sonst die DIN Schlagregensicherheit, Winddruck sowie Energieeinsparverordnung nicht eingehalten wird. Vor selbstgebastelten Lösungen kann ich nur warnen, im Schadensfall (eindringendes Regenwasser) zahlt keine Versicherung der Welt!
Dennoch Danke für die Antwort.
Hallo berlinklaus,
es ist völlig normal das die Krankenkasse bei solchen Forderungen eine Absage erteilt. Der Balkon liegt außerhalb der Wohnung und entfällt somit dem Zuständigkeitsbereich der Kranken- bzw. Pflegekasse. Aber vieleicht übernimmt ja Dein Wohnungsamt die Anpassungskosten. Bei meinem Balkon war das jeden Falls so. Mein Balkon lag 30cm tiefer als mein Wohnungsniveau und das Wohnungsamt übernahm die Kosten für einen rollstuhlgerechten niveauausgeglichenen Balkonfußboden. Habe seit dem wunderschöne Holzdielen auf dem Balkonboden. ![]()
Schöne Grüße
Karin
es gibt ein Urteil des Sozialgerichtes Dortmund. Danach muß die Pflegekasse den Zuschuß für den Umbau der Terrassentür leisten. Ich hänge das Dokument als PDF-Datei an. (ich hoffe, es klappt).
Vielleicht solltet ihr euch noch eine andere Begründung überlegen. Auf jeden Fall fristgerecht Widerspruch einlegen und auch in Aussicht stellen, dass ihr auch beim Sozialgericht Klage einreicht. Ich wünsche euch viel Erfolg.
Viele Grüße
Moni
es gibt ein Urteil des Sozialgerichtes Dortmund. Danach muß die Pflegekasse den Zuschuß für den Umbau der Terrassentür leisten. Ich hänge das Dokument als PDF-Datei an. (ich hoffe, es klappt).
Vielleicht solltet ihr euch noch eine andere Begründung überlegen. Auf jeden Fall fristgerecht Widerspruch einlegen und auch in Aussicht stellen, dass ihr auch beim Sozialgericht Klage einreicht. Ich wünsche euch viel Erfolg.
Viele Grüße
Moni