Wie ist mein Versicherungsschutz während beruflicher Massnahmen durch die IV?
Während der beruflichen Massnahmen sind Sie wie folgt versichert:
- Krankheit/Unfall: Taggeld weiterhin während maximal 30 Tagen pro Krankheitsfall oder Unfall, sofern kein anderer Versicherungsschutz vorhanden ist, maximal jedoch 60 Tage infolge Krankheit oder Unfall innerhalb eines Jahres.
- Die Krankentaggeldversicherung ist grundsätzlich Sache der versicherten Person.
- Die Unfalltaggeldversicherung ist Sache des Arbeitgebers (obligatorische Versicherung nach UVG).