Vor einigen Tagen hatte ich Besuch von meinem Versicherungsvertreter, um die Versicherungsdeckung neu anzupassen.
Da kam die Frage auf, wer bezahlt den Schaden oder einen Diebstahl eines Hilfsmittels bei einem Aufenthalt im Ausland?
Fällt es in die Zuständigkeit der allgemein Versicherung, wenn ja in welcher Kategorie oder wird es von der IV übernommen, da es von ihnen finanziert wurde und es sich um ein notwendiges Hilfsmittel handelt?
Ich bedanke mich schon jetzt bei euch für die Antworten.
Danke für deine Frage. Meines Wissens bezahlt die IV nicht für ein Hilfsmittel, wenn es gestohlen wurde, egal ob im In- oder Ausland. Die IV bezahlt die Erstanschaffung von Hilfsmitteln, die behinderungsbedingt notwendig und in der "Hilfsmittelliste" enthalten sind, und des Weiteren bezahlt die IV erneut, wenn das Hilfsmittel nach einer gewissen Zeit z.B. kaputt gegangen ist, nicht mehr passt oder repariert werden muss.
Ich rate dir, über deine persönliche Hausratversicherung eine Diebstahlversicherung der Hilfsmittel abzuschliessen.