Wer bezahlt die Prämien für die obligatorische Unfallversicherung?
Die Arbeitgeber tragen die Prämien für die obligatorische
Versicherung der Berufsunfälle und Berufskrankheiten.
Die Arbeitnehmenden tragen die Prämien für die obligatorische Versicherung
der Nichtberufsunfälle. Abweichende Abreden zugunsten der
Arbeitnehmenden sind aber möglich.
Die Arbeitgeber schulden den gesamten Prämienbetrag. Sie ziehen den
Anteil der Arbeitnehmenden von deren Lohn ab.