Wenn das Erbe das aufgebaute kaputt macht

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Hallo,

obwohl ich eigentlich viel dafür getan habe, trotz meiner Behinderung doch noch ins Berufsleben zurück zu finden, will es einfach nicht klappen, weshalb ich immernoch im Bürgergeldbezug bin.

Da man sich ja nie Gedanken darüber gemacht hat, das Elternteile ja unerwartet mal sterben können und man auch immer dachte, ich käme wieder ganz normal in einen Job, hat man nie ein Testament gemacht, so dass Ämter nicht auf das Vermögen zugreifen können.

Nun ist leider der Fall eingetreten, dass ich Anteile an einer Immobilie geerbt habe und der Anwalt davon abgeraten hat, das Erbe auszuschlagen.

Jetzt muss ich das, wofür ich lange gekämpft habe, einfach aufgeben, da die einzige Möglichkeit ist, in die teils geerbte Immobilie einzuziehen, um weiter Bürgergeld zu bekommen.

Ich frage mich da, wo die Gerechtigkeit sein soll?

Hallo @attore,
danke, dass du deine Gedanken und Situation mit uns teilst. Manchmal muss man einfach ein bisschen seinen Unmut kundtun. Auch dafür ist diese Community da. Wenn du noch einen Wunsch an die Community hast, wie sie dir weiterhelfen kann, teile es gerne mit.

Viele Grüße

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Hallo @attore,

ich kann sehr gut nachvollziehen, dass dich diese Situation frustriert und auch wütend macht. :pensive_face:

Da kämpft man sich trotz der eigenen Behinderung immer wieder zurück, versucht, wieder ins Berufsleben zu kommen und möglichst unabhängig zu werden – und dann kommt durch einen völlig unvorhersehbaren Todesfall eine Situation, die einen plötzlich vor eine scheinbar unmögliche Entscheidung stellt.

Dass ausgerechnet eine Erbschaft, die eigentlich etwas Positives sein sollte, nun dazu führen kann, dass du deine bisherige Lebensperspektive aufgeben musst, fühlt sich verständlicherweise alles andere als gerecht an.

Ich würde an deiner Stelle allerdings noch einmal eine unabhängige sozialrechtliche Beratung in Anspruch nehmen und die konkrete Situation prüfen lassen. Gerade bei geerbten Immobilienanteilen können die tatsächlichen Auswirkungen auf den Leistungsbezug von den Umständen des Einzelfalls abhängen. Vielleicht gibt es doch noch eine Lösung, die momentan noch nicht offensichtlich ist.

Auf jeden Fall wünsche ich dir ganz viel Kraft und hoffe sehr, dass sich für dich ein Weg findet, bei dem nicht deine bisherigen Bemühungen und dein Wunsch nach beruflicher Selbstständigkeit am Ende zum „Verhängnis“ werden. :four_leaf_clover:

Manchmal ist das Leben leider verdammt kompliziert – gerade dann, wenn man eigentlich alles richtig machen wollte. :pensive_face:

Viele Grüße aus dem Harz

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Naja, früher war für mich das Forum übersichtlicher gestaltet und es fehlt mir an Übersicht. Eigentlich sollte es eher eine rechtliche Frauge sein. Da ich mir nicht vorstellen kann, dass das so gehandhabt werden kann.

Hallo @attore,
für rechltiche Fragen hat dir Domino ja schon einige Hinweise gegeben.
Zum Thema Übersichtlichkeit: Magst du erzählen, was die Fehlt, wie du es übersichtlciherfändest?

Hallo Nadine, ich kann mich noch an Früher erinnern, da gab es die Rubriek Rat von Experten oder so ähnlich.

Ich bin mir eigentlich 100% sicher, wenn man es gerichtlich machen würde, dass ich Recht bekäme. Allerdings ist das ganze sehr dringlich und ich muss eigentlich jetzt schon wissen, ob ich meine jetzige Wohnung kündigen muss, um nicht mehr Kosten als nötig zu verursachen, welches das Jobcenter mir als Darlehen gewehrt.

Allerdings wenn ich die Wohnung kündige, ist alles weg, was ich mir an Struktur aufgebaut habe und ich würde dort durch die angespannte Wohnungsmaktsituation auch keine neue mehr bekommen.

Hallo @attore,
Danke für deine Antwort. Es ist uns wichtig, dass das Forum gut nutzbar ist.
Du kannst uns auch gerne immer Feedback dalassen.
Fachpersonen zu verschiedenen Themen haben wir immer noch. Diese ziehen wir auch hinzu, wenn es eine passende Frage für sie gibt. Leider können wir oder auch die Fachpersonen keine rechtliche Beratung geben.

Unsere Fachpersonen findest du in der Kategorie Fachperson stellt sich vor

Ds Thema Recht, Soziales und Finanzielles habe ich dir hier verlinkt.

Gerne werde ich versuchen deine Frage weiterzuleiten. Vielleicht erhälst du so noch den ein oder anderen Tipp, was du in deiner Situation tun kannst.

Viele Grüße

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Hallo @attore,

jetzt ist klarer, dass es dir vor allem um die rechtliche Einordnung geht.

Die folgenden Hinweise wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie sind allgemeine Informationen, stellen aber keine Rechtsberatung dar und können eine Prüfung durch einen Anwalt oder eine Beratungsstelle nicht ersetzen.

Aus deinen Angaben lässt sich nicht sicher sagen, dass du vor Gericht gewinnen würdest. Es lässt sich aber auch nicht sagen, dass du zwingend in die geerbte Immobilie einziehen musst. Deshalb solltest du deine jetzige Wohnung nicht vorschnell kündigen.

Eine Erbschaft wird beim Bürgergeld grundsätzlich als Vermögen geprüft. Entscheidend ist aber nicht nur der Wert der gesamten Immobilie. Das Jobcenter muss unter anderem klären:

  • Was hast du genau geerbt: einen direkten Anteil an der Immobilie oder einen Anteil an einer Erbengemeinschaft?
  • Wie hoch ist der tatsächliche Wert deines Anteils nach Abzug von Schulden und Belastungen?
  • Kannst du über den Anteil überhaupt verfügen?
  • Kann der Anteil tatsächlich verkauft, beliehen oder anderweitig genutzt werden?
  • Wie lange würde das voraussichtlich dauern?
  • Welche Vermögensfreibeträge gelten in deinem Fall?

Ein Anteil an einer Erbengemeinschaft ist nicht dasselbe wie ein eigener Anteil im Grundbuch. Über einzelne Teile des Nachlasses kann man in einer Erbengemeinschaft normalerweise nicht allein verfügen.

Kann das Vermögen zwar verwertet werden, aber nicht sofort, kommen Leistungen als Darlehen nach § 24 Absatz 5 SGB II infrage. Ist eine Verwertung in absehbarer Zeit nicht möglich, muss geprüft werden, ob die Leistungen vorerst als Zuschuss gezahlt werden müssen.

Ein Einzug in die Immobilie kann dazu führen, dass sie als selbst genutztes Wohneigentum geschützt ist. Das ist aber keine automatische Lösung. Vor einer Kündigung deiner Wohnung solltest du dir vom Jobcenter schriftlich bestätigen lassen, dass die Immobilie nach dem Einzug tatsächlich geschützt wäre und welche Wohnkosten übernommen würden.

Auch deine Behinderung kann für die Prüfung wichtig sein. Du solltest möglichst konkret erklären und belegen, welche Folgen ein Umzug hätte. Dazu können Barrierefreiheit, notwendige Unterstützung, Ärzte, Therapie, Arbeitsmöglichkeiten und deine bisherige Wohnstruktur gehören.

Bitte verlange vom Jobcenter einen schriftlichen und begründeten Bescheid. Darin sollte stehen, welchen Wert es ansetzt, welche Verwertung es erwartet, welcher Freibetrag berücksichtigt wurde und warum die Leistungen nur als Darlehen gezahlt werden. Frage auch nach der bisherigen Höhe des Darlehens und deinem Krankenversicherungsschutz.

Falls bereits ein Bescheid vorliegt, gilt für einen Widerspruch normalerweise eine Frist von einem Monat nach Bekanntgabe. Wegen der möglichen Folgen würde ich möglichst schnell einen Fachanwalt für Sozialrecht oder eine unabhängige Sozialberatungsstelle einschalten. Bei geringem Einkommen kann Beratungshilfe infrage kommen.

Verkaufe oder verschenke den Anteil nicht vorschnell und nicht unter Wert. Das könnte neue Probleme mit dem Jobcenter verursachen.

Viele Grüße

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