Hallo @attore,
jetzt ist klarer, dass es dir vor allem um die rechtliche Einordnung geht.
Die folgenden Hinweise wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie sind allgemeine Informationen, stellen aber keine Rechtsberatung dar und können eine Prüfung durch einen Anwalt oder eine Beratungsstelle nicht ersetzen.
Aus deinen Angaben lässt sich nicht sicher sagen, dass du vor Gericht gewinnen würdest. Es lässt sich aber auch nicht sagen, dass du zwingend in die geerbte Immobilie einziehen musst. Deshalb solltest du deine jetzige Wohnung nicht vorschnell kündigen.
Eine Erbschaft wird beim Bürgergeld grundsätzlich als Vermögen geprüft. Entscheidend ist aber nicht nur der Wert der gesamten Immobilie. Das Jobcenter muss unter anderem klären:
- Was hast du genau geerbt: einen direkten Anteil an der Immobilie oder einen Anteil an einer Erbengemeinschaft?
- Wie hoch ist der tatsächliche Wert deines Anteils nach Abzug von Schulden und Belastungen?
- Kannst du über den Anteil überhaupt verfügen?
- Kann der Anteil tatsächlich verkauft, beliehen oder anderweitig genutzt werden?
- Wie lange würde das voraussichtlich dauern?
- Welche Vermögensfreibeträge gelten in deinem Fall?
Ein Anteil an einer Erbengemeinschaft ist nicht dasselbe wie ein eigener Anteil im Grundbuch. Über einzelne Teile des Nachlasses kann man in einer Erbengemeinschaft normalerweise nicht allein verfügen.
Kann das Vermögen zwar verwertet werden, aber nicht sofort, kommen Leistungen als Darlehen nach § 24 Absatz 5 SGB II infrage. Ist eine Verwertung in absehbarer Zeit nicht möglich, muss geprüft werden, ob die Leistungen vorerst als Zuschuss gezahlt werden müssen.
Ein Einzug in die Immobilie kann dazu führen, dass sie als selbst genutztes Wohneigentum geschützt ist. Das ist aber keine automatische Lösung. Vor einer Kündigung deiner Wohnung solltest du dir vom Jobcenter schriftlich bestätigen lassen, dass die Immobilie nach dem Einzug tatsächlich geschützt wäre und welche Wohnkosten übernommen würden.
Auch deine Behinderung kann für die Prüfung wichtig sein. Du solltest möglichst konkret erklären und belegen, welche Folgen ein Umzug hätte. Dazu können Barrierefreiheit, notwendige Unterstützung, Ärzte, Therapie, Arbeitsmöglichkeiten und deine bisherige Wohnstruktur gehören.
Bitte verlange vom Jobcenter einen schriftlichen und begründeten Bescheid. Darin sollte stehen, welchen Wert es ansetzt, welche Verwertung es erwartet, welcher Freibetrag berücksichtigt wurde und warum die Leistungen nur als Darlehen gezahlt werden. Frage auch nach der bisherigen Höhe des Darlehens und deinem Krankenversicherungsschutz.
Falls bereits ein Bescheid vorliegt, gilt für einen Widerspruch normalerweise eine Frist von einem Monat nach Bekanntgabe. Wegen der möglichen Folgen würde ich möglichst schnell einen Fachanwalt für Sozialrecht oder eine unabhängige Sozialberatungsstelle einschalten. Bei geringem Einkommen kann Beratungshilfe infrage kommen.
Verkaufe oder verschenke den Anteil nicht vorschnell und nicht unter Wert. Das könnte neue Probleme mit dem Jobcenter verursachen.
Viele Grüße