Was versteht man unter einer „Unfallfolge“ im Sinne des UVG?
Der Gesundheitschaden muss (natürlich und adäquat) kausal auf einen Unfall zurückzuführen sein.
Darunter versteht man:
- einen Rückfall infolge eines früheren Unfalls
- Spätfolgen, die kausal auf einen Unfall zurückzuführen sind