Was versteht die IV unter"medizinischen Eingliederungsmassnahmen"?
Die IV übernimmt bei Versicherten vor dem vollendeten
20. Altersjahr die Kosten für medizinische Massnahmen, die unmittelbar
auf die berufliche Eingliederung gerichtet sind und sich dafür eignen, die Erwerbsfähigkeit zu verbessern oder wesentliche Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit zu verhindern.
In diesem Rahmen kann die IV die Kosten für die ärztliche Behandlung (ambulant oder in der allgemeinen Abteilung eines Spitals), die Behandlung durch medizinische Hilfspersonen (Physiotherapeuten usw.) und für anerkannte Arzneimittel
übernehmen.