Ist das nicht dasselbe?
Hmm, das ist ne gute Frage. Ich glaube auch, das es da keinen Unterschied gibt. Zumindest nicht von rechtlichen her. Für mich persönlich sind Menschen, die schwerstbehindert sind auch automatisch pflegebedürftig. Während schwerbehinderte Menschen nicht unbedingt auch automatisch pflegebedürftig sind.
Liebe Grüße von Michaela
Hallo,
„Schwerstbehindert“ ist eine Formulierung, die in der Vergangenheit im BSHG verwendet wurde, mittlerweile aber nicht mehr verwendet wird. Man spricht also nur noch von „Schwerbehindert“.
Die Definition von Behinderung ist nach dem SGB 9 (2003) §2 Absatz 1
„Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit
oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate
von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre
Teihabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von
Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.“
Definition Schwerbehindert
Schwerbehinderte Menschen, im Sinne des Sozialgesetzbuches sind Menschen bei
dem ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 vorliegt.
VG Iris, Redaktion MyHandicap