Was bedeutet im Rentenbescheid "Die Anspruchvoraussetzungen sind ab dem 02.03.2015 erfüllt" ?

Hallo Welt !!! Bitte um Hilfe.

Ich bekomme eine sehr kleine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung.
In dem Rentenbescheid steht:

Die Anspruchvoraussetzungen sind ab dem 02.03.2015 erfüllt.
Antragsstellung: 18.05.2015
Rentenbeginn: 01.10.2015
Sie wird ab dem 01.03.2016 laufend monatlich gezahlt.
Befristet, endet mit dem 30.09.2018

Meine Frage.
Ab wann habe ich einen Anspruch auf Sozialhilfe nach SGB XII und auf 17% als Gehbehinderte ?

Hallo Marija,

Du hast Anspruch auf ergänzende Leistungen nach SGB Xii wenn Deine Rente niedriger ist als der Regelsatz und den angemessenen Wohnkosten zusammengerechnet. Meines Wissens ist es inzwischen so, daß der Rentenversicherungsträger Dich im Rentenbescheid schon darauf hinweist, daß Du unter Umständen Anscpruch auf Grundsicherung hast. Lies Deinen Bescheid diesbezüglich noch einmal durch.

LG Nobby

Hallo Marija,
in Abhängigkeit der Rentenhöhe und Vermögens ab 01.03.2016
http://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Sozialhilfe/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung.html

Heidi