Wann darf die Pensionskasse meinen Anspruch auf IV-Rente kürzen?

Wann darf die Pensionskasse meinen Anspruch auf IV-Rente kürzen?

Die Pensionskassen können in ihrem Reglement festhalten, dass die IV-Renten gekürzt werden, soweit sie zusammen mit den anderen anrechenbaren Einkünften 90 % des mutmasslich durch die Invalidität entgangenen Verdienstes übersteigen.

Aus diesem Grund ist es für den Versicherten oftmals entscheidend, in welcher Höhe der mutmassliche Verdienst festgelegt wird.