Müssen Schwerbehindertenvertreter selbst behindert sein?
Nein, das müssen sie nicht. Wählbar sind alle Mitarbeiter eines Betriebes, die nicht nur vorübergehend dort beschäftigt sind und die seit mindestens 6 Monaten in dem Betrieb arbeiten.
Müssen Schwerbehindertenvertreter selbst behindert sein?
Nein, das müssen sie nicht. Wählbar sind alle Mitarbeiter eines Betriebes, die nicht nur vorübergehend dort beschäftigt sind und die seit mindestens 6 Monaten in dem Betrieb arbeiten.