Schwerbehindertenausweis, Beiblatt und Wertmarke bei einem Umzug ändern?

Hallo zusammen,

ich strebe bald einen Umzug in eine besondere Wohnform an und dadurch wird sich ja meine komplette Anschrift ändern. Ummelden muss ich mich ja beim Einwohnermeldeamt. Das ist mir schon klar, Bankkonto, Perso und Reisepass müssen ja geändert werden. Aber was ist mit den Daten beim Schwerbehindertenausweis? Muss man da nicht auch die Adresse Ändern? Und auch bei der Wertmarke und beim Beiblatt?

Der Behindertenparkschein ist zurzeit auf den Namen meiner Mutter ausgestellt, weil sie mich bis jetzt immer mit dem Auto überall hin begleitet hat. Was muss man beim Behindertenparkschein ändern, wenn mich dann ein Bezugsbetreuer beispielsweise zum Arzt begleitet? Und was muss ich bei den Rundfunkgebühren beachten? Ich hab ja diese Befreiung, aber muss ich das dann auch beim GEZ in der neuen Stadt melden oder wissen die sofort bescheid, wenn man sich anmeldet? Ich weiß leider nicht, wo ich diese Kundennummer habe. Die Zentrale für die Rundfunkgebühren ist ja in Köln, soweit mir bekannt ist.

Kann man alle Schwerbehindertenangelegenheiten auch online erledigen?

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Hallo @Maxima_Mania,

das waren jetzt einige sehr interessante und wichtige Fragen für einen bevorstehenden Umzug. Ich habe einmal im Internet recherchiert und möchte mitteilen, was ich dazu herausgefunden habe.

Beim Schwerbehindertenausweis solltest du nach dem Umzug die zuständige Behörde über deine neue Anschrift informieren. Auch wenn auf dem Ausweis selbst in der Regel keine Adresse aufgedruckt ist, müssen die hinterlegten Daten aktuell sein, damit Bescheide, Verlängerungen oder sonstige Schreiben dich erreichen können. Das gilt ebenfalls für die Angaben zum Beiblatt und zur Wertmarke.

Beim Behindertenparkausweis kommt es darauf an, auf wen dieser tatsächlich ausgestellt wurde. Grundsätzlich ist ein Behindertenparkausweis personenbezogen und nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden. Wenn dich künftig ein Bezugsbetreuer oder eine andere Begleitperson fährt, kann der Parkausweis in der Regel weiterhin genutzt werden, solange die Fahrt deiner Beförderung dient. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine kurze Nachfrage bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

Bezüglich des Rundfunkbeitrags solltest du dem Beitragsservice deine neue Anschrift mitteilen. Die bestehende Befreiung bleibt normalerweise bestehen, wenn sich an den Voraussetzungen nichts geändert hat. Dennoch ist es sinnvoll, die Adressänderung selbst zu melden. Falls du deine Beitragsnummer nicht mehr findest, kannst du diese beim Beitragsservice erfragen.

Viele Angelegenheiten rund um den Schwerbehindertenausweis lassen sich mittlerweile online erledigen. Welche Möglichkeiten angeboten werden, hängt allerdings vom jeweiligen Bundesland und der zuständigen Behörde ab. Häufig können Adressänderungen mitgeteilt, Anträge eingereicht oder Unterlagen digital übermittelt werden.

Mein persönlicher Tipp: Richte rechtzeitig einen Nachsendeauftrag bei der Post ein. Gerade in den ersten Wochen nach einem Umzug kann das verhindern, dass wichtige Schreiben von Behörden, Krankenkassen, Banken oder anderen Stellen verloren gehen.

Ich hoffe, diese Informationen helfen dir bei den Vorbereitungen für deinen Umzug weiter. Für den bevorstehenden Wohnungswechsel wünsche ich dir schon jetzt alles Gute und einen möglichst reibungslosen Start im neuen Zuhause. :wink:

Viele Grüße

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Vielen Dank, das hilft mir wirklich schon weiter.

Sehr gern und sollten sich weitere Fragen oder Unklarheiten ergeben, melde dich gern wieder. :wink:

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