Hallo,
also mit mittelgradigen-schweren Auswirkungen (dauernde erhebliche Funktionseinbußen und Beschwerden, therapeutisch schwer beeinflussbare Krankheitsaktivität), hast du schon gute Chancen auf einen Schwerbehindertenausweis.
Der GdB beim Crest-Syndrom richtet sich nach den Funktionseinschränkungen.
Hast du denn schon einen Antrag beim Versorgungsamt gestellt?
Freundliche Grüße
Denis, MyHandicap
Hallo Denis,
vielen Dank für Deine Nachricht.
Nein, ich habe noch keinen Antrag gestellt. Mein letzter Arztbrief ist vom September. Ich weiß eben nicht ob das reicht oder ob der ganz aktuell sein muss? Oder ob ich eventuell zu einem speziellen Gutachter muss.
Mit freundlichen Grüßen
Silja
Denis_MyHandicap hat geschrieben:
also mit mittelgradigen-schweren Auswirkungen (dauernde erhebliche Funktionseinbußen und Beschwerden, therapeutisch schwer beeinflussbare Krankheitsaktivität), hast du schon gute Chancen auf einen Schwerbehindertenausweis.
Der GdB beim Crest-Syndrom richtet sich nach den Funktionseinschränkungen.
also mit mittelgradigen-schweren Auswirkungen (dauernde erhebliche Funktionseinbußen und Beschwerden, therapeutisch schwer beeinflussbare Krankheitsaktivität), hast du schon gute Chancen auf einen Schwerbehindertenausweis.
Der GdB beim Crest-Syndrom richtet sich nach den Funktionseinschränkungen.
Darüber hinaus sind für die Bewertung auch Organschäden von Herz, Lunge oder Niere, Einschränkungen des Allgemeinzustandes, Art und Dauer der Therapie ausschlaggebend.
Silja hat geschrieben:
Mein letzter Arztbrief ist vom September. Ich weiß eben nicht ob das reicht oder ob der ganz aktuell sein muss? Oder ob ich eventuell zu einem speziellen Gutachter muss.
Mein letzter Arztbrief ist vom September. Ich weiß eben nicht ob das reicht oder ob der ganz aktuell sein muss? Oder ob ich eventuell zu einem speziellen Gutachter muss.
Wenn der Arztbrief immer noch alle deine heute bestehenden Funktionseinschränkungen umfasst, ist er für das Versorgungsamt ausreichend.