Schwerbehindertenausweis (54578)

Hallo Sunny 1958,

zunächst möchte ich dir mitteilen, dass du selbstverständlich als Bevollmächtigter die rechtlichen Interessen in der Schwerbehindertenangelegenehit deines Sohnes wahrnehmen kannst. Rechtsgrundlage ist hierfür der § 13 Abs. 1 SGB X.

Eine hinreichende Antwort auf deine Frage kann jedoch ohne ergänzende Informationen zu den bisher stattgefundenen Handlungen seitens der zuständigen Behörde nicht gegeben werden.

Nach meiner Beurteilung wurde offensichtlch die Schwerbehindertenangelegenheit deines Sohnes nach Vollendung des 18. Lebensjahres von Amts wegen überprüft. Diese führte offensichtlich zu dem Ergebnis, dass nur noch ein GdB von 50 ohne Merkzeichen festgestellt werden kann. Hierüber muss jedoch ein Änderungsbescheid vorliegen. Zudem muss vor der Bescheiderteilung ein Anhörungsverfahren stattgefunden haben.

Es stellt sich somit die Frage, hat überhaupt eine Nachprüfung stattgefunden und wenn ja, unter welchem Datum erging der Bescheid mit GdB 50 ohne Merkzeichen ?

Wurde im vergangenem Herbst tatsächlich der Ausweis mit GdB 70 und den Merkzeichen „G“ und „B“ verlängert bzw. neu ausgestellt und wenn ja, wann ?
Welche Gültigkeit hat dieser jetzt ?
Oder ist dein Sohn bereits im Besitz eines Ausweises mit einem GdB 50 ohne Merkzeichen ?

Wenn du hierzu noch ergänzende Angaben machen kannst, dann äußere ich mich dazu gern noch einmal.

Freundliche Grüße

Haltom

Hallo Haltom,
da ich nicht mit dem Forum umziehen werde, möchte ich mich gerne an dieser Stelle für deine informativen, fundierten und sachlichen Postings bedanken.
Es war mir immer eine Freude, sie zu lesen.
Da es zunehmend als Selbstverständlichkeit genommen wird, dass Menschen wie du sich die Mühe machen und die Zeit nehmen, ausführliche und hilfreiche Antworten zu formulieren, ohne auch nur ein „Dankeschön“ zu bekommen, erlaube ich mir, nun auf deine letzten Einträge zu reagieren.
Danke und alles Gute!
WCFJ