Hallo, unser Vater hat Parkinson und 80 %Behinderung. Außerdem hat er wegen Schwerhörigkeit ein Hörgerät.
Ich möchte die Rundfunkgebührbefreiung angehen. Muss ich da einen neuen Behinderungsvertrag mit RF anleiern?
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Also wie ich mittels einiger Widersprüche zur GEZ (heisst jetzt anders) gemerkt habe, gibts keine Rundfunkgebühren- Befreiung mehr, die ich vor dieser ganzen Umstellung hatte.
Jetzt gibts für berechtigte Personen (RF) nur eine Ermässigung, dh 17,49 für 1 Quartal, das wars, leider ![]()
Auf der Info-Seite hier im Forum sind die wesentlichen Merkmale für die Merkzeichen, unter anderem „RF“, beschrieben.
Ja, es ist Richtig, das es nicht mehr die GEZ ( G ebühren E inzugs Z entrale) heißt… aber das bereits seit 2012. Die seit 2012 bestehende Wortschöpfung heißt nun : ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, aber im „Volksmund“ weiterhin als GEZ bezeichnet
.
Es gibt aber weiterhin die Möglichkeit der Ermäßigungen und Beitragsbefreiungen.
Sie dazu auch:
https://www.rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/hinweise/19_rundfunkaenderungsstaatsvertrag_tritt_am_112017_in_kraft/index_ger.html
- in der Unterrubrik „Neuerungen für Bürgerinnen und Bürger“
Gruß
rollispeedy ![]()