Da der Rollator noch relativ neu ist (1978 erfunden von der Schwedin Aina Wifalk), gibt es im öV immer wieder Unsicherheiten seitens des Personals. Wahrscheinlich kennen sie die unterschiedlichen Varianten und Funktionen eines Rollators nicht. Momentan ist von Seiten des BAV der Rollator auf dem Mobilift verboten! Allerdings ist zu bedenken, dass man ja auf dem Rollator sitzt und nicht steht. Insbesondere, wenn die Hilfsperson für den Mobilift das noch in Erinnerung ruft. Es gibt Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen sehr wohl geradeaus gehen können mit ihrem Rollator, es aber nicht schaffen, die hohen Stufen in einen SBB-Wagen (Ausnahme giruno mit zwei unterschiedlichen Einstiegshöhen! Danke!) zu erklimmen. Deshalb brauchen sie unbedingt eine Hilfe wie den Mobilift. Nun habe ich erfahren, dass das Personal zusätzlich zum Mobilift auch einen Rollstuhl fürs Einladen organisieren muss. Das scheint mir doch etwas umständlich. Falls jemand vom BAV mal ein echtes “Versuchskaninchen” für die Benützung des Mobilifts benötigen sollte, stelle ich mich sehr gerne zur Verfügung, um zu zeigen, was ein Rollator kann und was nicht und was die Benützerin beachten sollte. Vielleicht würde dann - so hoffe ich! - das Rollator-Verbot auf dem Mobilift geändert.
Liebe @Rollatorfrau
Vielen Dank für deinen Beitrag und das du deine Erfahrung mit uns teilst. Gibt es konkret etwas womit wir dir helfen können? Hast du das Gespräch mit der SBB bereits gesucht?
Beste Grüsse