Rollator im öV und Mobilift-Verbot

Da der Rollator noch relativ neu ist (1978 erfunden von der Schwedin Aina Wifalk), gibt es im öV immer wieder Unsicherheiten seitens des Personals. Wahrscheinlich kennen sie die unterschiedlichen Varianten und Funktionen eines Rollators nicht. Momentan ist von Seiten des BAV der Rollator auf dem Mobilift verboten! Allerdings ist zu bedenken, dass man ja auf dem Rollator sitzt und nicht steht. Insbesondere, wenn die Hilfsperson für den Mobilift das noch in Erinnerung ruft. Es gibt Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen sehr wohl geradeaus gehen können mit ihrem Rollator, es aber nicht schaffen, die hohen Stufen in einen SBB-Wagen (Ausnahme giruno mit zwei unterschiedlichen Einstiegshöhen! Danke!) zu erklimmen. Deshalb brauchen sie unbedingt eine Hilfe wie den Mobilift. Nun habe ich erfahren, dass das Personal zusätzlich zum Mobilift auch einen Rollstuhl fürs Einladen organisieren muss. Das scheint mir doch etwas umständlich. Falls jemand vom BAV mal ein echtes “Versuchskaninchen” für die Benützung des Mobilifts benötigen sollte, stelle ich mich sehr gerne zur Verfügung, um zu zeigen, was ein Rollator kann und was nicht und was die Benützerin beachten sollte. Vielleicht würde dann - so hoffe ich! - das Rollator-Verbot auf dem Mobilift geändert.

Liebe @Rollatorfrau

Vielen Dank für deinen Beitrag und das du deine Erfahrung mit uns teilst. Gibt es konkret etwas womit wir dir helfen können? Hast du das Gespräch mit der SBB bereits gesucht?

Beste Grüsse

Hallo @Rollatorfrau,

Deine geschilderte Situation zeigt deutlich, dass die bestehenden Regelungen offenbar nicht ausreichend an der Praxis orientiert sind.

Ein generelles Verbot des Rollators auf dem Mobilift erscheint wenig differenziert, insbesondere wenn gleichzeitig ein zusätzlicher Rollstuhl organisiert werden muss. Das erhöht nicht nur den Aufwand, sondern erschwert auch die Nutzung des öffentlichen Verkehrs für Betroffene erheblich.

Sinnvoller wäre es aus meiner Sicht, stärker zwischen den verschiedenen Rollator-Typen und Nutzungsmöglichkeiten zu unterscheiden und das Personal entsprechend zu schulen. Dein Vorschlag, praktische Erfahrungen direkt einzubringen, ist deshalb sehr sinnvoll. Solche Rückmeldungen aus der realen Nutzung fehlen oft bei der Ausgestaltung von Regelungen. Vielleicht wäre es tatsächlich ein guter Ansatz, wenn Betroffene stärker in Testläufe oder Schulungen einbezogen werden.

Unterm Strich geht es ja um eine Lösung, die sowohl sicher als auch alltagstauglich ist – und da scheint aktuell noch Luft nach oben zu sein.

Viele Grüße

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