Ich bin 50 Jahre alt und habe seit einem Schlaganfall GdB 100, Mz G + B sowie den Pflegegrad 3.
Meine Frage:
Ich möchte es nach nach 10 Jahre verzicht mal wieder wagen, in den Urlaub zu fliegen. Allerdings ist mir bewusst, das ich dies nicht ohne Hilfe schaffen werden. Im im „normalem Altag“ auch, benötige ich auch im Urlaub hilfe bei längeren Laufstrecken, dem Gepäck tragen, teilweise beim zubereitung des essens, umgang mit großen Menschengruppen…u.v.m.
Aus diesem Grund möchte ich einen guten Bekannten fragen, ob er mich begleiten und mir bei all dem Hilft.
Deshalb möchte ich bei meiner Pflegekasse „Verhinderungspflege“ für eine Reiseassistens beantragen.
Kann mir da vielleicht jemand Tipps geben was ich bei der Beantragung beachten sollte?
Das ist natürlich keine Rechtsberatung, sondern nur ein paar Links, die ich im Internet gefunden habe. Vielleicht helfen sie dir weiter. Ansonsten gibt es auch Assistenzdienste, die beim Antrag Unterstüzen oder die Möglichkeit einer Rechtsberatung.
So, ich habe die entsprechende Verhinderungspflege genehmigt bekommen.
Sollte ich diese tatsächlich nutzen, entsteht mir folgendes Problem:
Wie in ein meiner ursprünglichen Frage erwähnt, würde ich einen guten Bekannten fragen, ob er mich privat bei meiner Reise begleiten würde und mich bei allen notwendigen Dingen unterstützen würde. Die entstehenden Kosten würde ich natürlich übernehmen. Diese mir entstehenden Kosten könnte ich ja jetzt mit dem Geld aus der Verhinderungspflege abfedern.
Nun zu meiner Frage:
Wenn mich ein guter Freund privat bei meiner Reise begleitet und ich seine Kosten über die Verhinderungspflege ausgleiche, dann muss er dieser „Urlaub“ als EINKOMMEN bei der Steuererklärung am Jahresende angeben?
je nach dem wie die Bezahlung deines Freundes erfolgt (seitens der Pflegeversicherung oder das du ihm das Geld gibst welches du von der Pflegeversicherung bekommst) soltest du dich auch informieren, ob eine Anmeldung bei der Minijobzentrale notwendig wird. Denn da er als "Assistenz" fungieren wird und nicht als "Freund" solltest du dich hier noch einmal informieren.
Sprech hierzu gerne noch mit der Pflegeversicherung und mach dir eine Checkliste. Aber keine Panik falls es im ersten Moment erschreckend wirkt. Es gibt Kontaktstellen, die helfen.
Gerne werden wir eine Fachperson hinzuziehen und hoffen, dass du bald antwort erhälst.