Hallo,
ich schreibe für meinen erwachsenen Sohn, für den ich die Betreuung innehabe.
Zur Erklärung: mein Sohn erlitt vor ca. 12 Jahren einen unverschuldeten Verkehrsunfall. Als Folge eines SHTs und eines Schleudertraumas hat er Gedächtnis- und Konzentrationsprobleme und ein chronisches Schmerzsyndrom sowie versch. körperliche Schädigungen (Instabilitäten, Bandscheibenvorfälle, Hörverarbeitungsstörung). Aufgrund vieler belastender Erfahrungen (Schwierigkeiten mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, Begutachtungen, unfähige Ärzte, ...) hat er sich sozial zurückgezogen und hatte mehrere Jahre schwere Depressionen.
Jetzt - durch eine Umstellung der Schmerztherapie - geht es ihm besser und er möchte gerne ein Studium beginnen. Einen FH-Abschluss hat er. Er wird es wahrscheinlich nicht Vollzeit schaffen und seine Konzentration reicht höchstens für zwei Stunden. Dann muss er eine Pause machen und kann weiterlernen, wenn er sich erholt hat.
Da der Besuch einer normalen Uni wahrscheinlich viele Kräfte verbraucht, um alleine hinzukommen und sich in einen Hörsaal zu setzen, dachte er an ein Fernstudium.
Aber hier liegt der Knackpunkt. Keiner konnte uns bisher aufklären, wie das geht und was rechtlich zu beachten ist. Von der Deutschen Rentenversicherung ist er dauerhaft als voll erwerbsgemindert eingestuft. Er hat einen GdB von 80% und lebt von Grundsicherung, hat Pflegestufe 2.
Wenn er jetzt ein Fernstudium beginnen würde (er müsste einen Teil bezahlen, die Familie würde ihn unterstützen), was bedeutet das dann? Wir haben es so verstanden, dass dann die Grundsicherung wegfällt und er als "gesund" gilt, d. h., dass er - lt. Aussagen des Beraters - dem Arbeitsmarkt wieder voll zur Verfügung stünde. Wenn er das Studium beginnt, aber nicht schafft, dann müsste er sich über die Arbeitsagentur eine Stelle suchen. Fällt dann auch die Einstufung der Deutschen Rentenversicherung weg und er ist wieder als "gesund" eingestuft? Von was kann er dann leben? BaföG?
Beim Bafögamt wurde uns gesagt, dass er nur für die Regelstudienzeit BaföG bekommen könnte. Er braucht aber sicher länger. Und danach?
Studienkredit?
Er kann einen Nachteilsausgleich bekommen, aber angeblich kein Teilzeitstudium machen?
Oder kann er weiterhin Grundsicherung beziehen, wenn er sein Fernstudium mit unserer Hilfe selbst finanziert?
Das sind Fragen, auf die wir so viele verschiedene Antworten bekommen haben, dass das ganze wie eine schwarze Wand vor uns steht. Wir wollen es ja richtig machen, aber auch dafür sorgen, dass mein Sohn finanziell über die Runden kommt. Noch dazu, wo wir nicht einmal wissen, ob er das online-Studium schafft.
Oder kann er ein Probesemester machen, damit man die Lage überhaupt einschätzen kann?
Wer kann dazu kompetent beraten? Die Fernunis versprechen alles mögliche, aber ob das dann auch so ist, weiß ich auch nicht.
Ich würde mich über Hilfe sehr freuen. Ich glaube, für meinen Sohn wäre es sehr wichtig, dass er überhaupt wieder ein Ziel vor Augen hat.
Viele Grüße
Rubinchen