Rückwirkende Geltendmachung der Schwerbehinderung

In meinem Feststellungsbescheid vom 6.2.24 steht, dass "eine Rückwirkung ab 01/2022 möglich" ist.

Muss hierfür ein separater Antrag beim Amt f. Schw.behinderung gestellt werden oder reicht die Vorlage des Feststellungsbescheids (zum Beispiel beim Finanzamt) ?

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In meinem Feststellungsbescheid vom 6.2.24 steht, dass \"eine Rückwirkung ab 01\/2022 möglich\" ist.<\/p>

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Hallo @Anne123,

da würde ich lieber gleich direkt (bei denen, die es haben wollen) nachfragen, dann gehst Du "auf Nummer sicher".

Hallo Anne123,

sowas kenne ich leide nicht!!.

Normalerweise ist der Bescheid mit der Rückwirkend mit dem Datum schon drin.

So war es bei mir auch damals gewesen.

Und die Klienten/inn wo ich betreut habe bei meinem AG, Freundesgreis, Verwandtschaft, Familien die ich kenne, war das teilweise auch so gewesen!!.

Dass es im Bescheid drin stand das es Rückwirkend ist!!.

Und wenn du den GdB - Ausweis hast!!.

Kannst du beim Finanzamt, bei der Steuererklärung mit abgeben.

Frage was hast du für einen Grad und einen Mz. dazu bekommen??.

Wenn du noch Fragen hättest, immer gerne.

LG Wessi

Möchtest du deinen Grad der Behinderung rückwirkend geltend machen, so musst du der Behörde gegenüber belegen, warum du dies benötigst.

Mein Tipp: Auf deinem Bescheid ist der Name eines Ansprechpartners (mit Telefonnummer) angegeben. Dieser wird dir weiterhelfen, denn je nach Bundesland gibt es ein Formular.