Guten Abend zusammen,
ich habe einen GdB 100, die Merkzeichen G u. B und nun auch den Plegegrad 3.
Wegen meines nun erhöhten Pflegegrad 3 erhalte ich nun auch eine Erhöhung des Pflegegeldes durch meine Pflegekasse..
Bisher erhalte ich vom Sozialamt-Abt. „Beratung u. Teilhabe“ auch noch persönliches Budget ( Leistungen der ambulanten Eingliederungshilfe).
Meines Wissens gelten beiden Leistungen ja nicht als Einkommen.
Dürfen diese beiden getrennten Leistungen ( Pflegekasse / Sozialamt - Abt. „Beratung u. Teilhabe“ ) eigentlich gegeneinander aufgerechnet werden bzw. kann das Soziamt-Abt. „Beratung u. Teilhabe“ mir das persönliche Budget kürzen bzw. ganz entziehen weil ich „so viel“ Pflegegeld erhalte???
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Vielen lieben Dank.