Online-Banking im betreuten Wohnen bzw. bei einer Gastfamilie erlaubt?

Hallo zusammen,

ich möchte bald bei einer Gastfamilie leben (Betreutes Wohnen in Familien) und bin aufgrund meiner Blindheit auf Online-Banking angewiesen.

Jemand aus meinem familiären Umfeld erzählte mir allerdings, dass die Verwaltung meines Bankkontos in fremde Hände gelangen wird, wenn ich in eine betreute Wohnform ziehe bzw. bei einer Gastfamilie einziehe. Ich bin blind und habe noch zusätzlich das Aicardi-Midas-Syndrom und ich habe eigentlich seit Januar 2024 Online-Banking.

Ich weiß, dass es in einer besonderen Wohnform Regeln gibt, aber wie verhält es sich mit der eigenständigen Nutzung von Online-Portalen von Behörden? Ich als blinde Person bin schon grundsätzlich fit in solchen Sachen und möchte den Online-Banking-Zugang auch weiterhin beibehalten. Kann man das irgendwie mit dem Leistungserbringer absprechen? Oder ist das wirklich zwangsläufig so, dass jeder behinderte Bewohner tatsächlich keinen Zugang haben darf? (Ich weiß, dass viele Bewohner mit Lernschwierigkeiten oftmals Hilfe bei geschäftlichen Angelegenheiten benötigen, aber wie verhält es sich mit behinderten Bewohnern, die Abitur haben und aufgrund der aktuellen familiären Situation auf eine besondere Wohnform angewiesen sind?) Kennt jemand hier einen behinderten Abiturienten, der oder die in einer besonderen Wohnform lebt und das Konto selbst verwalten darf?

Ich möchte bitte von einem Experten wissen, was in so einer besonderen Wohnform erlaubt ist und was nicht. Es ist mir wichtig, dass ich weiterhin die Kontrolle über meine Daten habe und dass nur jemand kommt, wenn ich wirklich Hilfe brauche.

Schöne Grüße

Maxima

Hallo @Maxima_Mania,
Leider haben wir zu dieser Thematik keine Fachperson. Wenn du eine Fachperson suchst kontaktiere am besten die EUTB in deiner Nähe.
Viele Grüße

Hallo Maxima,

Ich habe das Netz mal auf links gedreht,kann aber keinen Eintrag finden, der dir verbietet, selbständig ein Onlinekonto zu führen.Solange du nicht unter Betreuung stehst, hindert dich kein Gesetz daran, dein Konto selbständig zu führen.

Gruß

Ralf

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Hallo @Maxima_Mania,

ich selbst bin Rollstuhlfahrer und engagiere mich schon viele Jahre im Behindertenbereich. Bei meiner Online-Recherche kam im Grunde heraus, dass eine Behinderung oder das Wohnen in einer besonderen Wohnform nicht automatisch dazu führt, dass man die Kontrolle über das eigene Konto oder digitale Zugänge verliert:

Rechtlich ist die Sache eigentlich ziemlich eindeutig: Eine Behinderung oder das Wohnen in einer besonderen Wohnform führt nicht automatisch dazu, dass man die Kontrolle über das eigene Konto oder digitale Zugänge verliert.

Seit der Reform des Betreuungsrechts 2023 gilt noch stärker der Grundsatz der Selbstbestimmung (§ 1821 BGB). Ein rechtlicher Betreuer darf nur in den Bereichen unterstützen, für die er tatsächlich bestellt wurde. Selbst dann muss er sich grundsätzlich an den Wünschen der betreuten Person orientieren.

Außerdem regelt § 104 SGB IX, dass Leistungen zur Teilhabe die Selbstbestimmung und eigenverantwortliche Lebensführung fördern sollen – nicht die Eigenständigkeit einschränken.

Auch die UN-Behindertenrechtskonvention stärkt dieses Recht, insbesondere:

  • Artikel 3: Selbstbestimmung und persönliche Autonomie

  • Artikel 19: Recht auf selbstbestimmtes Leben

  • Artikel 22: Schutz der Privatsphäre

Das bedeutet praktisch: Wenn du in der Lage bist, dein Online-Banking oder Behördenportale selbst zu nutzen, darf dir das nicht einfach pauschal entzogen werden. Unterstützung darf angeboten werden, aber nicht ohne rechtliche Grundlage übernommen werden.

Ich würde das vor dem Einzug offen mit dem Leistungserbringer besprechen und klar formulieren, welche Bereiche du selbstständig regeln möchtest.

Vielleicht konnte ich dir mit meinen Ausführungen ein klein wenig weiterhelfen. :blush:

Viele Grüße

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