Hallo zusammen,
ich möchte bald bei einer Gastfamilie leben (Betreutes Wohnen in Familien) und bin aufgrund meiner Blindheit auf Online-Banking angewiesen.
Jemand aus meinem familiären Umfeld erzählte mir allerdings, dass die Verwaltung meines Bankkontos in fremde Hände gelangen wird, wenn ich in eine betreute Wohnform ziehe bzw. bei einer Gastfamilie einziehe. Ich bin blind und habe noch zusätzlich das Aicardi-Midas-Syndrom und ich habe eigentlich seit Januar 2024 Online-Banking.
Ich weiß, dass es in einer besonderen Wohnform Regeln gibt, aber wie verhält es sich mit der eigenständigen Nutzung von Online-Portalen von Behörden? Ich als blinde Person bin schon grundsätzlich fit in solchen Sachen und möchte den Online-Banking-Zugang auch weiterhin beibehalten. Kann man das irgendwie mit dem Leistungserbringer absprechen? Oder ist das wirklich zwangsläufig so, dass jeder behinderte Bewohner tatsächlich keinen Zugang haben darf? (Ich weiß, dass viele Bewohner mit Lernschwierigkeiten oftmals Hilfe bei geschäftlichen Angelegenheiten benötigen, aber wie verhält es sich mit behinderten Bewohnern, die Abitur haben und aufgrund der aktuellen familiären Situation auf eine besondere Wohnform angewiesen sind?) Kennt jemand hier einen behinderten Abiturienten, der oder die in einer besonderen Wohnform lebt und das Konto selbst verwalten darf?
Ich möchte bitte von einem Experten wissen, was in so einer besonderen Wohnform erlaubt ist und was nicht. Es ist mir wichtig, dass ich weiterhin die Kontrolle über meine Daten habe und dass nur jemand kommt, wenn ich wirklich Hilfe brauche.
Schöne Grüße
Maxima