Hallo Tobass,
Man muß das zwar nicht zwingend angeben, aber die Rechtsprechung ist auch nicht ganz eindeutig.
Wenn man konkret nach der Behinderung gefragt wird und verschweigt das oder streitet es ab ist das ein fristloser Kündigungsgrund.
Begründet wird das unter anderem mit Vertrauensbruch gegenüber dem Arbeitgeber, zu Unrecht gezahlter Ausgleichsabgabe und entgangener Eingliederungszuschüsse für Behinderte, sowie Sicherheitsrisiko falls der Job mit der Behinderung nicht im Einklang steht, bis hin zu der Tatsache, daß man den Vertrag nicht geschlossen hätte, wäre die Behinderung bekannt gewesen, also Täuschung des Arbeitgebers.
LG
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