Merkzeichen H aberkannt

Hallo an alle,

wir haben einen erwachsenen Sohn mit Down-Syndrom, GdB 100 und Pflegestufe 4. Ihm wurde vor ca. 2 Jahren das Merkzeichen H genommen - nach etlichen Widersprüchen, ausführlichen Berichten über sein Verhalten, den Pflegeaufwand, Beaufsichtigung, Arztberichte ect. Nun hat sich sein gesundheitlicher Zustand verschlechtert, und wir beantragen gerade das Merkzeichen H wieder ein.
Hat jemand einen ähnlichen Fall bzw. kann uns jemand sagen, ob es überhaupt rechtens ist , das H bei Pflegegrad 4 zu streichen?

Hallo @Eric-2,
gerne ziehen wir eine Fachperson hinzu.
Viele Grüße

Hallo @Eric-2 ,

ein Pflegegrad 4 bedeutet leider nicht automatisch, dass das Merkzeichen H nie gestrichen werden darf. Rechtlich sind Pflegegrad und Merkzeichen H zwei verschiedene Dinge. Entscheidend ist beim Merkzeichen H, ob weiterhin eine dauernde Hilflosigkeit im Alltag vorliegt, also regelmäßig fremde Hilfe, Anleitung oder Beaufsichtigung nötig ist. Aber: Bei Pflegegrad 4 ist eine Aberkennung von H aus meiner Sicht sehr erklärungsbedürftig. Wenn sich der Gesundheitszustand jetzt sogar verschlechtert hat, ist ein neuer Antrag auf jeden Fall sinnvoll. Wichtig sind vor allem aktuelle Arztberichte und eine ganz konkrete Schilderung des täglichen Hilfebedarfs, der Beaufsichtigung und der Anleitung im Alltag.

Mit freundlichen Grüßen

Weidenoberpfalz

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Ja vielen Dank. Wir haben nun alle Berichte angefordert und schreiben ein sehr detailliertes Tagebuch.

Hey,

ich finde das Führen des Tagebuchs auch wichtig als Nachweis. Wenn es euch möglich ist am besten noch Bestätigung von Pflegediensten oder anderen Betreuungspersonen einholen. Macht das Tagebuch noch glaubwürdiger. Fundierte Atrztberichte sollten dann alles noch abrunden.

Im Zweifelsfall bleibt wohl nichts anderes übrig, als die nochmalige Vorstellung beim Amtsarzt.

Viele Grüße

Stakko

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