Meine Private Krankenkasse lehnt die Klink ab. Was nun?

@Mackarena

Laut dem § 206 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) darf Ihr Versicherer Ihren privaten Krankenversicherungsschutz grundsätzlich nicht kündigen, schon aus dem zuvor angesprochenen Grund, die Einhaltung der Versicherungspflicht sicherzustellen. ;)

(https://kvoptimal.de/blog/private-krankenversicherung/was-tun-wenn-die-pkv-mir-kuendigt)

Danke!

Das hab ich auch gelesen!

Mir liegt halt nur dieses Brief zu Überprüfung quer. Wir können natürlich mit besten Wissen und Gewissen sagen, dass wir keine falschen Angaben gemacht haben. Ich will auch niemanden was unterstellen, aber ich weiß auch das viele Dinge die eigentlich nicht gehen, irgendwie doch gehen. Also ich hoffe man versteht was ich meine :)


Ich denke die nächsten Tage werden aufschlussreich und beruhigen mich hoffentlich in einer gewissen Form.

Ich werde natürlich berichten :)

hallo @Mackarena,

du schreibst u.a.:"Der Wechsel in die gkv wird definitiv passieren".

ich weiß, dass es unter normalen umständen sehr schwierig ist, diesen wechsel hinzubekommen. mich interessiert, wie willst du das machen? das nur nebenbei.

ansonsten wünsche ich euch alles gute.


gruß

anne

@Mackarena hallo,

weißt du schon mehr? wollte einfach mal nachfragen.


schönen gruß

anne

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Das hab ich auch gelesen! <\/p>

Mir liegt halt nur dieses Brief zu Überprüfung quer. Wir können natürlich mit besten Wissen und Gewissen sagen, dass wir keine falschen Angaben gemacht haben. Ich will auch niemanden was unterstellen, aber ich weiß auch das viele Dinge die eigentlich nicht gehen, irgendwie doch gehen. Also ich hoffe man versteht was ich meine :) <\/p>

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@Mackarena hallo,

weißt du schon mehr? wollte einfach mal nachfragen.


schönen gruß

anne

Hallöchen ihr Lieben,

Ein kleines Update, das noch keins ist.


Uns wurde geraten (von einem Anwalt, der Patientenberatung und der Klinik) der Krankenkasse alles noch einmal DEUTLICH zu schildern. Und natürlich deutlich das Wort "Widerspruch zu verwenden" Zum "Glück" hatten wir von denen auch einen Fragebogen erhalten, in dem mein Mann seine Situation noch mal selber schildern konnte. Diesen haben wir ausgefüllt und mit einem eigenen Brief zurück geschickt. Dazu gab es neue Berichte vom Hausarzt, Psychiater und seiner Psychologin, die entsetzt über die Situation war.


Alle sind zuversichtlich, dass das ausreichen wird. Sollte das nicht der Fall sein, gibt es eine handvoll Möglichkeiten, von Gericht bis zu Obergutachter usw.

Ich bin sehr gespannt und hoffe euch im laufe der nächsten Woche ein positives Update geben zu können. Mein Mann könnte das auch sehr gebrauchen, dass ganze hat ihn noch mal deutlich zugesetzt, seine Hoffnung war schon verloren. Aber seine Ärzte sind wirklich klasse!

@annev


Zu deiner Frage:

"ich weiß, dass es unter normalen umständen sehr schwierig ist, diesen wechsel hinzubekommen. mich interessiert, wie willst du das machen? das nur nebenbei."


Ja auch ich war genau dieser Meinung. Ich kann dir aber hier nur weiter geben was mir von einer der gesetzlichen Krankenkassen gesagt wurden ist. Laut dieser ist es so, wenn man als Kunde der privaten Krankenversicherung in Hartz IV fällt, dann hat man das recht in dieser zu bleiben. Sobald man jedoch Arbeitslosengeld 1 bezieht, rutscht man sofort in die gesetzliche Krankenversicherung. Bzw. Hat seit einigen Jahren ab dem Moment der Arbeitsaufnahme bei einem Arbeitgeber auch wieder die Chance in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, solange man nicht älter als 55 Jahre ist. Früher war das deutlich schwieriger.

Diese Angaben sind erstmal ohne Gewähr, dass sind nur die Informationen die ich erhalten habe. Genauer werden wir uns damit später beschäftigen.


Liebe Grüße!

@Mackarena

Hallöchen! Das hört sich sehr gut an, und es bleibt zu hoffen, dass eure Kasse, genauer der Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin als quasi Werkzeug der Kasse, euch nun die Unterstützung einräumt, auf die ihr ein Recht habt. Wichtig ist, bei telefonischen Mitteilungen, die den Charakter eines Bescheides haben, am Schluss des Telefonats eine schriftliche Ausführung zu verlangen. Diese muss auch eine Rechtsmittelbelehrung beinhalten. Dazu sind Krankenkassen verpflichtet. Was ich sagen will, was am anderen Ende der Telefonleitung gesagt wird, hat so konkret keine Bedeutung, und ist somit auch nicht anfechtbar. Erst euer fristgerechter schriftlicher Widerspruch zu einem schriftlichen Bescheid eröffnet den Rechtsweg hin zum Sozialgericht nach Abschluss des Widerspruchverfahrens. Und bei Gesprächen vor Ort ist es dringend notwendig, ein Protokoll anzulegen, welches alle Beteiligten am Schluss abzeichnen, insbesondere der oder die Sachbearbeiter*in. Nur so habt ihr einen Überblick und Beweis über das Gesagte. Macht bitte von allen Schriften Kopien, insbesondere vor dem Versand. Nie Nie Originale versenden.

Bis zum nächsten Update viel Erfolg!

danke für die rückmeldung.


viele grüße

<div class="js-embed embedResponsive" recordid":279365,"recordtype":"comment","body":"Hallöchen ihr Lieben, <\/p>

Ein kleines Update, das noch keins ist. <\/p>

Uns wurde geraten (von einem Anwalt, der Patientenberatung und der Klinik) der Krankenkasse alles noch einmal DEUTLICH zu schildern. Und natürlich deutlich das Wort "Widerspruch zu verwenden" Zum "Glück" hatten wir von denen auch einen Fragebogen erhalten, in dem mein Mann seine Situation noch mal selber schildern konnte. Diesen haben wir ausgefüllt und mit einem eigenen Brief zurück geschickt. Dazu gab es neue Berichte vom Hausarzt, Psychiater und seiner Psychologin, die entsetzt über die Situation war. <\/p>

Alle sind zuversichtlich, dass das ausreichen wird. Sollte das nicht der Fall sein, gibt es eine handvoll Möglichkeiten, von Gericht bis zu Obergutachter usw. <\/p>

Ich bin sehr gespannt und hoffe euch im laufe der nächsten Woche ein positives Update geben zu können. Mein Mann könnte das auch sehr gebrauchen, dass ganze hat ihn noch mal deutlich zugesetzt, seine Hoffnung war schon verloren. Aber seine Ärzte sind wirklich klasse! <\/p>

@annev<\/a> <\/p>

Zu deiner Frage:<\/p>

"ich weiß, dass es unter normalen umständen sehr schwierig ist, diesen wechsel hinzubekommen. mich interessiert, wie willst du das machen? das nur nebenbei." <\/p>

Ja auch ich war genau dieser Meinung. Ich kann dir aber hier nur weiter geben was mir von einer der gesetzlichen Krankenkassen gesagt wurden ist. Laut dieser ist es so, wenn man als Kunde der privaten Krankenversicherung in Hartz IV fällt, dann hat man das recht in dieser zu bleiben. Sobald man jedoch Arbeitslosengeld 1 bezieht, rutscht man sofort in die gesetzliche Krankenversicherung. Bzw. Hat seit einigen Jahren ab dem Moment der Arbeitsaufnahme bei einem Arbeitgeber auch wieder die Chance in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, solange man nicht älter als 55 Jahre ist. Früher war das deutlich schwieriger. <\/p>

Diese Angaben sind erstmal ohne Gewähr, dass sind nur die Informationen die ich erhalten habe. Genauer werden wir uns damit später beschäftigen. <\/p>

Liebe Grüße!<\/p>","bodyRaw":"[{\"insert\":\"Hallöchen ihr Lieben, \\nEin kleines Update, das noch keins ist. \\n\\nUns wurde geraten (von einem Anwalt, der Patientenberatung und der Klinik) der Krankenkasse alles noch einmal DEUTLICH zu schildern. Und natürlich deutlich das Wort \\\"Widerspruch zu verwenden\\\" Zum \\\"Glück\\\" hatten wir von denen auch einen Fragebogen erhalten, in dem mein Mann seine Situation noch mal selber schildern konnte. Diesen haben wir ausgefüllt und mit einem eigenen Brief zurück geschickt. Dazu gab es neue Berichte vom Hausarzt, Psychiater und seiner Psychologin, die entsetzt über die Situation war. \\n\\nAlle sind zuversichtlich, dass das ausreichen wird. Sollte das nicht der Fall sein, gibt es eine handvoll Möglichkeiten, von Gericht bis zu Obergutachter usw. \\nIch bin sehr gespannt und hoffe euch im laufe der nächsten Woche ein positives Update geben zu können. Mein Mann könnte das auch sehr gebrauchen, dass ganze hat ihn noch mal deutlich zugesetzt, seine Hoffnung war schon verloren. Aber seine Ärzte sind wirklich klasse! \\n\"},{\"insert\":{\"mention\":{\"name\":\"annev\",\"userID\":73878}}},{\"insert\":\" \\n\\nZu deiner Frage:\\n\\\"ich weiß, dass es unter normalen umständen sehr schwierig ist, diesen wechsel hinzubekommen. mich interessiert, wie willst du das machen? das nur nebenbei.\\\" \\n\\nJa auch ich war genau dieser Meinung. Ich kann dir aber hier nur weiter geben was mir von einer der gesetzlichen Krankenkassen gesagt wurden ist. Laut dieser ist es so, wenn man als Kunde der privaten Krankenversicherung in Hartz IV fällt, dann hat man das recht in dieser zu bleiben. Sobald man jedoch Arbeitslosengeld 1 bezieht, rutscht man sofort in die gesetzliche Krankenversicherung. Bzw. Hat seit einigen Jahren ab dem Moment der Arbeitsaufnahme bei einem Arbeitgeber auch wieder die Chance in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, solange man nicht älter als 55 Jahre ist. Früher war das deutlich schwieriger. \\nDiese Angaben sind erstmal ohne Gewähr, dass sind nur die Informationen die ich erhalten habe. Genauer werden wir uns damit später beschäftigen. \\n\\nLiebe Grüße! \\n\\n\"}]","format":"rich","dateInserted":"2022-11-20T18:09:33+00:00","insertUser":{"userID":74161,"name":"Mackarena","url":"https:\/\/enableme.vanillacommunities.com\/profile\/Mackarena","photoUrl":"https:\/\/us.v-cdn.net\/6032412\/uploads\/defaultavatar\/nFR6E42XD1AF0.jpg","dateLastActive":"2022-12-06T11:02:41+00:00","banned":0,"punished":0,"private":false,"label":"✭","labelHtml":"✭"},"displayOptions":{"showUserLabel":false,"showCompactUserInfo":true,"showDiscussionLink":false,"showPostLink":false,"showCategoryLink":false,"renderFullContent":false,"expandByDefault":false},"url":"https:\/\/community.enableme.org\/de\/discussion\/comment\/279365#Comment_279365","embedType":"quote"}"> https://community.enableme.org/de/discussion/comment/279365#Comment_279365

danke für die rückmeldung.


viele grüße

Wunderschönen guten Morgen ihr lieben.


Endlich mal ein Update.


Nach langem hin und her und nach seeehr vielen Telefonaten mit der kv haben wir endlich die Kostenzusage erhalten. Erstmal nur für 4 Wochen.

Was wirklich ausschlaggebend war kann ich tatsächlich nicht sagen. Nach all den Berichten von den Ärzten und nach sehr viel Druck an die Teamleitung durch unseren Versicherungsmakler hat es funktioniert.

Die eigentliche Sachbearbeiterin hatte sich wohl quer gestellt und meinte, sie würde gar nichts weiter geben zu ihrer Teamleitung, bis die Prüfung auf Wahrheitsgemäße Aussagen durch ist.

Mein Mann wurden nämlich drei Rückendiagnosen genannt und zu diesen sollten die Ärzte Stellung beziehen. Nach dem der Brief aber wohl in Ordnung waren, kam ein weiterer, mit den drei Diagnosen und zwei weiteren. Wieder zur Prüfung.

Uns wurde aber von Anwälten und dem Makler mitgeteilt, dass die stationäre Therapie und die Prüfung nichts miteinander zu tun haben und sie das deshalb nicht aussetzen kann.

Deshalb mussten wir uns leider bis zur Teamleitung hoch arbeiten und nachdem unser Anwalt mit ihr gesprochen hatte, war seltsamerweise die Kostenübernahme direkt im Email Postfach.

@Mackarena

Wunderschönen "Guten Morgen" ! , du kannst dir nicht vorstellen, wie mich deine Nachricht freut.

Ich wünsche Euch eine gute Zeit zusammen!

Ich glaube behaupten zu dürfen, dass hier trotzdem ein weiteres Interesse an Eurem Verlauf besteht, wenn du willst.

Viele Grüße von Pitjes

Vielen lieben Dank!


Wir haben meinen Mann gerade in die Klinik gebracht. Es ging nach der Zusage dann doch sehr schnell, was aber auch wirklich gut ist. So kann ihm vernünftig geholfen werden.


Ich kann gerne weiterhin kleine Updates geben und auch gerne Fragen beantworten wenn es welche gibt.


Viele Grüße :)