Krankheit und fristlose Kündigung: geht das?

Kann mir mein Arbeitgeber trotz Krankheit fristlos kündigen?

Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung kann eine fristlose Kündigung auch während ihrer krankheits- oder unfallbedingten Absenz rechtsgültig vorgenommen werden, da bei fristlosen Kündigungen keine Sperrfristen gelten.

Voraussetzung ist nur, dass für den Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses als unzumutbar erscheinen muss.