Kann mir mein Arbeitgeber trotz Krankheit fristlos kündigen?
Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung kann eine fristlose Kündigung auch während ihrer krankheits- oder unfallbedingten Absenz rechtsgültig vorgenommen werden, da bei fristlosen Kündigungen keine Sperrfristen gelten.
Voraussetzung ist nur, dass für den Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses als unzumutbar erscheinen muss.